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Wildunfall und ein paar kleine Fragen
Grüße ins Forum,
ich hatte gestern Abend um 21 Uhr leider einen Vollkontakt mit Bamby. Trotz Bremsschlag war ein Zusammenprall nicht mehr zu verhindern. Fahrzeug ist ein alter W124 Kombi, nach Unfall immer noch fahrfähig, Teilkasko mit 150SB. Hab dann die Unfallstelle ordnungsgemäß Abgesichert, Polizei gerufen.
Nach 20 min kam auch der von der Polizei verständigte Revierförster und auch die Polizei selbst. Die Beamten wollten Führerschein und Fahrzeugschein, haben kurz auf den Wagen vorne geschaut, während der Förster und ich gemeinsam in meinem Auto eine "Bescheinigung über Wildunfall" ausgefüllt haben. Diese kostete mich direkt vor Ort 35€. Polizei gab mir nach fünf Minuten meine Papiere wieder und sind dann wieder abgefahren. (habe von den Beamten leider keine Unfall/Schadens-/Bearbeitungsnummer erhalten)
Also heute bei der Versicherung angerufen, Schaden gemeldet und auch gleich selbst gesagt, dass ich das Fahrzeug nicht bei Daimler, sondern in einer freien Werkstatt reparieren lassen will, wo das Fahrzeug auch sonst immer zum Kundendienst ist. Am Montag oder Dienstag kommt ein Gutachter der Versicherung und will sich da das Fahrzeug anschauen.
Ich schraube selbst leidenschaftlich gerne an den alten 124igern und kenne mich damit gut aus, daher mag der Schaden selbst nicht extrem wirken, aber alleine der Motor für den Scheibenwischer am Scheinwerfer kostet 350€, die Chromleiste auf der Stoßstange 140€,... die Teile die wirklich nur zur Mindestinstandsetzung gebraucht werden liegen schon bei 800€ (nur Material)...
Jetzt also endlich zu meinen Fragen:
1.) kann ich bei meiner Kasko die 35€ für die Bescheinigung geltend machen?
2.) ein Teil, dass beim Aufprall kaputt ging, ist bei Daimler nicht mehr lieferbar, wie wird das dann gehandhabt?
Mit Sicherheit werde ich noch zwei drei Fragen an euch haben, aber ich hoffe, dass ihr aus der obigen Darstellung schlau werdet und mir vielleicht meine ersten zwei Fragen beantworten könnt.
Euch ein schönes Wochenende
Johannes
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 24. Juni 2016 um 13:40:06 Uhr[/url]:
Müssen sie nicht!
wenn die sich nicht einigen, wird er vom Amtsgericht bestimmt.
Jetzt mal ganz erhlich:
Willst du mir hier etwas zu diesem Thema beibringen?
Ganz sicher nicht.
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31 Antworten
1. JA
2. Weis ich nicht!
Nach nem Bamby noch fahrfähig? Hast du Glück, der Dachs vor 5 Wochen hat mir einmal ADAC beschert!
EDIT: Bilder erst jetzt angesehen, das war glimplich für dich! Mein Onkel sein Escort damals hatte damals große Teile der Front eingedrückt!
Ja, die Polizei war selber total perplex, wie gut der Wagen den Schaden überstanden hat, als sie das dazugehörige Bamby im Graben haben liegen sehen...
Ich wundere mich auch^^! Bei mir sin Kühler und Klimakondensator bbeides inkl. Lüfter hinüber, Stoßstange hat hingegen kaum was!
Aber die 35 € hab ich als Rechnung bekommen, die Bescheinigung stellte die Poizei aus! Kleiner Tipp: Sollte die Kasko nicht alles zahlen, kannst du beim ADAC bis zu 300 € holen!
Das hab ich noch garnicht getestet, ob die noch funktioniert... verdammt, kommt auf die Checkliste
Denke das wird auch ganz schnell ein Totalschaden.
Abwarten, was das Gutachten sagt.
Ich hatte vor nem halben Jahr einen Unfall (unverschuldet) mit einer Allianz-Versicherten und der (gegnerische) Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert mit 6400€ beziffert.... wenn also meine Versicherung zickt und mit wirtschaftlichem Totalschaden argumentieren will, geht es halt zum Anwalt.
Viel mehr würde mich interessieren, was wegen dem nicht mehr lieferbaren Teil der Fall ist
Da solltest Du mal bei Mercedes classic-parts nachfragen. Normalerweise gibt es für elend viel Geld jedes Teil als werkseigene Neufertigung (falls nicht vorrätig) oder es wird dort unter dem Aspekt der Originalität repariert.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. Juni 2016 um 15:42:05 Uhr:
Da solltest Du mal bei Mercedes classic-parts nachfragen. Normalerweise gibt es für elend viel Geld jedes Teil als werkseigene Neufertigung (falls nicht vorrätig) oder es wird dort unter dem Aspekt der Originalität repariert.
Das würde ich auch empfehlen. Wenn Du Schrauber bist (wie ich auch) dann besorge dir vorab die Preise der Teile. Damit hilfst Du dem Gutachter etwas und kann gleich mit aufpassen, dass er keinen Blödsinn ins Gutachten schreibt. Mit dem Gutachten kann man dann fiktiv mit der Versicherung abrechnen (ohne MwSt). Man kann sich die Teile dann auch auf dem Gebrauchtteilemarkt günstiger beschaffen. Bezahlt man irgendwo MwSt kann man dies dann nachreichen und erhält diese noch zurück. Am Ende aber vorführen und glaubwürdig nachweisen, dass der Schaden behoben ist und nicht mehr in der Kartei als Vorschaden geführt wird. Dann hätte man beim nächsten Schaden Ärger.
Zitat:
@dfsoldier schrieb am 4. Juni 2016 um 13:56:16 Uhr:
Ich hatte vor nem halben Jahr einen Unfall (unverschuldet) mit einer Allianz-Versicherten und der (gegnerische) Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert mit 6400€ beziffert.... wenn also meine Versicherung zickt und mit wirtschaftlichem Totalschaden argumentieren will, geht es halt zum Anwalt.
Viel mehr würde mich interessieren, was wegen dem nicht mehr lieferbaren Teil der Fall ist
Der Gutachter (nicht der Versicherer) beziffert den WBW.
Hilfreich dürfte auch sein, dass Du anwesent bist, wenn der Gutachter Dein Auto ansieht.
Allerdings solltest Du die Reparatur nicht unbedingt selber machen, denn dann muß kein Nachweis erbracht werden, dass die Repa ordnungsgemäß erledigt wurde.
Sorry, dass ich mich nach so langer Zeit zu dem Thema erst wieder melden kann...
Also, es kam wie es kommen musste
Meine Versicherung hat einen Gutachter der Firma Carexpert gesendet, der sich den 124iger ansehen sollte. Mein Werkstattmeister war bei der Begutachtung vor Ort, da ich leider zeitlich einfach nicht da sein konnte, wobei das auch nichts gebracht hätte....
Viele Sonderausstattungen, die für teures Geld und vorhandene Rechnungen nachgerüstet wurden, hat der Gutachter nicht aufgenommen (originales Mercedes APS 30 Navigationssystem, original Tempomat Daimler, abnehmbare Oris AHK, originale Daimler Sitzheizung, orthopädischer Sitz, und noch vieles mehr) trotzdem mein Werkstattmeister ihn darauf aufmerksam gemacht hat, was da alles noch zusätzlich eingebaut wurde.
Die Frechheit fand ich persönlich, dass der Gutachter die nachgerüsteten originalen 16 Zoll E500 Felgen nicht erfasst hat und stattdessen im Gutachten die Falsche Größe (Durchmesser und Reifenbreite) als auch das falsche Reifenfabrikat genannt hat!
Machen wir es kurz, laut seinem Gutachten Schadenshöhe 1410€ brutto, 1250€ Wiederbeschaffungswert, Restwertaufkaufangebot von 210€ liegt vor.
Ich habe dann einen unabhängigen Sachverständigen (auf meine Kosten) kommen lassen.
Ergebnis:
Schadenshöhe 1480€ brutto, 6350€ Wiederbeschaffungswert Fahrzeug wurde jetzt auf meine Kosten repariert.
Jetzt geht das ganz halt an den Anwalt und zum 30.11. wird halt der gesamte Fuhrpark in eine andere Versicherung wechseln.
Und um es noch deutlich zu machen, das war keine Internet - Direct - 24 irgendwas Versicherungsgesellschaft....
Viele Grüße
Johannes
Hallo Johannes,
soweit, so gut. Zieh das durch, nur so lernen diese Beulenzähler das.....
Aber:
du und ein Anwalt müssen hier das Sachverständigenverfahren einleiten. Wenn dein Anwalt hier
eine Klage einreicht, geht das in die Hose.
Ich hoffe dein SV und dein Anwalt sind diesbezüglich fitt!
Delle, meinst Du damit das (ebenfalls gerichtliche) Beweissicherungsverfahren oder die (außergerichtliche) Vermittlung einer gemeinsamen Diskussion der sich widersprechenden SV-Gutachten?
@ dellenzähler
mein Anwalt hat gleich gesagt, dass wir jetzt mit dem Gutachten das Schiedsverfahren gemäß den AKB der Versicherung anrufen, da wir diesen Schritt (meiner Meinung nach leider) erst gehen müssen.
Meine Superversicherung hat sich auch schon mit ihm in Verbindung gesetzt und würde nun den Schaden bezahlen, aber nichts an den Gutachterkosten meines Sachverständigen übernehmen und das Fahrzeug würde weiter als Totalschaden geführt werden.
Also ihr seht, nicht nur die günstigen Internetversicherungen versuchen die entstehende Reibungshitze des "Über den Tisch ziehen" eines Kunden als wohlige Nestwärme und kuschelige Geborgenheit zu verkaufen.
Welchen Namen hat denn deine Versicherung?
Ansonsten würde ich mit dem Verurteilen warten, bis die Sache vor Gericht entschieden ist.
Bist jetzt steht es ja nur Aussage gegen Aussage.