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Wilk BJ 78 ohne Tüv
Hallo Forum,
am Montag hole ich (wie seit 10 Jahren) meinen WW a.d. Winterlager und stelle ihn auf den Campingplatz. Normalerweise würde ich ihn im Oktober wieder mittels Kurzzeitkennzeichen wegbringen und einmotten. Aber das geht ja dann nicht mehr … grrrr … weil ich dafür ne HU bräuchte. Ich habe den WW vor 10 Jahren gekauft und ich glaube der war noch nie beim Tüv. Ein Brief habe ich aber. Nun muss ich mich mit der Frage auseinandersetzen, was ich im Herbst mache. Einen Händler, der mir seine rote Nummer leiht, kenne ich leider nicht. Jetzt spiel ich mit dem Gedanken, das teil einfach zuzulassen. Die Kurzzeitkennzeichen zweimal im Jahr kosten mich schlappe 80 Euro und die Versicherung dürfte ja wohl nicht viel teurer sein, oder? Ob das mit dem Tüv realistisch ist, kann ich mir aber nicht vorstellen. Dürfte ja nicht viel sein. Die Reifen sind relativ neu, die Auflaufbremse ist natürlich schwergänig aber sie funktioniert und ne gasprüfung muss ich eh alle zwei Jahre machen. Sogar das Licht geht bemerkenswerterweise immernoch. Nur die Kennzeichenleuchte fehlt und die Rückstrahler hab ich mal abgebaut. Das Fahrgestell ist massiv und ob der WW dicht ist sollte den Tüv nicht interessieren.
Was meint ihr. Hat jemand Erfahrung damit so einen ungepflegten Oldie beim Tüv vorzuführen?
gruss,
heinetz
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14 Antworten
Den TÜV dürfte der Zustand der WW-Zelle nur soweit interessieren als das für die Verkehrssicherheit relevant ist, ich habe jedenfalls noch nie einen TÜV-Mann gesehen der sich für das Innenleben interessiert hätte. Auch das Äußere interessiert sie nicht weiter wenn nicht gerade irgendwelche Dinge weghängen.
Bei den Bremsen und der Beleuchtung sind sie jedoch pingelig. Eine Zulassung ohne TÜV wird jedoch auch nicht einfach möglich sein und wie du zum TÜV kommst ist denen erstmal egal, geht wohl nur mit Überführungskennzeichen.
Hallo heinetz,
da wirst du wohl etwas in die Technik investieren müssen.
Rote Kennzeichen ohne TÜV gibt es ab 1.April nicht mehr.(kein Aprilscherz).
Das Innenleben geht den TÜV nichts an.
Relvant sind Beleuchtung (auch Kennzeichen), Achse inkl. Bremse, Bereifung, Beschaffenheit des Fahrgestell (rost und Risse) , Spiel in der Kugelpfanne der Anhängevorrichtung, größere Risse in der Außenhaut die bei der Fahrt aufbrechen können (nur Sichtprüfung),scharfe hervorstehende Teile.
Der Sinn der Gesetzesänderung ist, dass verkehrsunsichere Fahrzeuge nicht mit Kurzzeitkennzeichen gefahren werden und das ist gut so.
Bei der HU soll alles, was die Fahrsicherheit betrifft, geprüft werden, dazu kann auch ein Blick in den Innenraum gehören.
Gasprüfung interessiert den TÜV beim Wohnwagen, im Gegensatz zum Wohnmobil, nicht, aber Achse - Rahmen - Bremsen - Anhängevorrichtung - Auflaufeinrichtung - Gestänge - Seilzüge - Beleuchtung - Elektrik - Reifen - Felgen usw..
Sprich mit deiner Versicherung über ein Saisonkennzeichen.
"Gasprüfung interessiert den TÜV beim Wohnwagen, im Gegensatz zum Wohnmobil, nicht...."
Ich bin zwar deiner Meinung, aber so ganz so stimmt das nicht. Ich habe jedes mal mit einem TÜV-Menschen den größten Ärger, wie ich mich weigere die Gasprüfung vorzulegen oder sie bei dem TÜV-Menschen machen zu lassen. Ich habe ja die Prüfung, aber ich will dem TÜV diese Recht einfach nicht einräumen.
Das artet regelrecht in erregte Diskussionen aus. Ich sage am Ende immer, dann soll er mir doch die Plakette verweigern. Das tut er natürlich nicht, macht mir aber einen Eintrag.
Dafür prüft er dann meinen PKW und meinen WW um so gründlicher. Er prüfte sogar den Ölstand meines Autos.....und konnte einfach keinen Mangel finden.
Ich will aber hier kein Nebenthema eröffnen.
Meine Versicherung läßt keine Saisonversicherung zu, weil die Versicherung für das ganze Jahr eh nur ein paar Euro kostet. Was teuerer ist, ist die Steuer und da kann sich durchaus ein Saisonkennzeichen sinnvoll sein. Aber gibt es das zweimal in einem Jahr?
Nimm dir eine andere Prüforganisation oder eine andere Prüfstelle, wenn dein Prüfer keine Ahnung hat.
Der TE soll mit seiner Versicherung sprechen, die KH-Prämie ist ohnehin so gering, dass sich das Saisonkennzeichen dafür nicht lohnt, aber für die Steuer eben doch.
Wenn er die Jahresprämie für die KH zahlt sähe ich keinen Grund, das zu verweigern.
Ich weiß ja nicht ob es da Länderunterschiede gibt, aber bei mir hat sich der TÜV/DEKRA noch nie für die Gasprüfung interessiert. Bisher zumindest kam der Hänger auf den Bremsprüfstand, die Lichter wurden geprüft und der Prüfer sah sich den WW kurz von Unten an, fertig.
Der eigentliche Wohnwagen wurde als „Ladung” betrachtet.
Allerdings gibt es jetzt nachdem kein Überführungskennzeichen mehr ausgestellt wird durchaus das Problem, wie kommt man mit einem Fahrzeug das bisher nicht zugelassen, oder lange stillgelegt war überhaupt legal zum TÜV?
Ohne Zulassung fahren geht nicht, Überführungskennzeichen gibt`s nicht, TÜV zu Hause geht auch nicht, Eine Zulassung ohne TÜV geht ebenfalls nicht, also wie soll es denn gehen?
Da ist Phantasie gefragt
Im Zweifel z. B. auf einem Transportanhänger.
Zitat:
@heinetz schrieb am 19. März 2015 um 22:30:47 Uhr:
Ich habe den WW vor 10 Jahren gekauft und ich glaube der war noch nie beim Tüv.
Ich hoffe aber, der Wohnwagen war schon einmal zugelassen, dann hat er noch Bestandsschutz. War er noch nie zugelassen, muss alles nachgerüstet werden, was heute Vorschrift ist. Das können Kleinigkeiten sein, wie eine Nebelrückleuchte, es kann aber auch Probleme geben, wenn der Wohnwagen keine Rückfahrautomatik hat und was sonst noch dazu kommt, seit 1978 weiß ich nicht. Ich habe vor Jahren eine Zulassung mit so einem Wohnwagen gemacht und habe beim Wirtschaftsministerium eine Ausnahmegenehmigung bekommen, wegen der Rückfahrautomatik. Ich habe früher, zu DM Zeiten, gerne mal so einen alten Wohnwagen gekauft, TÜV gemacht und verkauft, aber da kann sich aber in der Zwischenzeit einiges geändert haben. Ich will dir damit nur raten, dass du dich erkundigst, bevor du Geld investierst. Ein großes Problem ist das alles aber nicht. Wie geschrieben, wenn der Wohnwagen auch nur mal für einen Tag zugelassen war, hat sich das erledigt.
Eine Gasprüfung beim Wohnwagen ist für einen normalen TÜV Termin nicht erforderlich, jedoch wird das wohl eine Einzelabnahme mit neuem Brief und dann ist auch eine Gasprüfung erforderlich.
mfg. Klaus
Früher gab es mal eine Regelung, das Fahrzeuge mit einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit (25 km/h ??) zulassungsfrei bewegt werden dürfen. Wenn das noch gilt wäre es eine Alternative für die Fahrt zur HU. muss ja nicht bis zur nächsten TüV-Station sein, das erledigen auch die mobilen Prüfer in der KFZ-Werkstatt in der Nähe.
Evtl. kommen die ja auch zu Dir, mal in der Werkstatt fragen, die kennen die Prüfer.
jo
Hallo Forum,
1. Frage:
Wie finde ich heraus, ob der WW je zugelassen war?
2. Frage:
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es nach 7. Jahren ohne Zulassung eine Neuabnahme. In wie fern unterscheidet sich das von einer normalen HU?
ps.
Für die Fahrt zum Tüv gibt's nach meiner Info ein Kurzzeitkennzeichen?
gruss,
heinetz
Frage 1 steht im Brief, Datum der Erstzulassung und Datum der Abmeldung.
Frage 2. Bei der Prüfung selbst besteht kein Unterschied, leidlich der Bestandsschutz fällt weg ( siehe meinen Beitrag oben ), die Gasprüfung ist dann Pflicht und es ist ein paar Euro teurer, aber nicht so viel.
MFG. Klaus