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Windschild ABE ?
Hallo
Ich habe einen Roller geschenkt bekommen. Einen "Flex Tech Fun" 50ccm. Da jetzt die kalte Jahreszeit kommt würde ich mir gerne ein Windschild für den Roller kaufen. Muss das Windschild eine ABE haben ? Wenn ja, wo bekomme ich ein günstiges ?
LG Brigitte
Beste Antwort im Thema
Zitat:
edit - twindance/MT-Moderation
Hallo
Wie, wenn das meine Einstellung ist, brauche ich auch keine ABE ? Was soll das, möchtest du meinen Tumor im Kopf haben ?
Manche würden sich besser sie Antworten sparen.
LG Brigitte
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19 Antworten
Brigitte, wo es eines für Deinen Roller gibt, kann ich Dir leider nicht sagen. Viel zu oft gibt es nur welche ohne ABE. Das ist aber nicht zulässig und auch aus Sicherheitsgründen würde ich nie eines ohne fahren, da ein Billigteil Dir schon mal um die Ohren fliegen kann...
Hi
Vielen Dank.
LG
Es gibt allerdings auch sehr hochwertige Shields die leider keine ABE haben. Ich habe so eines für den Winterbetrieb montiert. Das war das Beste was ich finden konnte für meinen Roller und das ist sehr stabil. In Italien ist es zugelassen. Natürlich ist mir klar das ich damit Probleme bekommen kann, aber der Nutzen überwiegt mir das Risiko.
Erkundige Dich, ob das Teil eine EU-Erlaubnis hat, wenn ja, dann braucht es keine deutsche ABE. (War auch schon mal Thema in den Weiten dieses Forums).
Bei einem 50er Roller ist das Risiko begrenzt!
zum Tüv Musst du nicht!
In sofern - Verarbeitung ist wichtig!
hab mir einen für meinen Roller gekauft- 125er... - aber ich werde es beim TüV abnehmen!
Zitat:
Original geschrieben von Wauhoo
Erkundige Dich, ob das Teil eine EU-Erlaubnis hat, wenn ja, dann braucht es keine deutsche ABE. (War auch schon mal Thema in den Weiten dieses Forums).
Interessant ... würde mich aber wundern, denn der Verkäufer hat es ausdrücklich ohne ABE angeboten. Würde mich wundern wenn die Verkäufer das nicht wüssten ... kann aber natürlich sein. Ich werde mich mal schlau machen.
Zitat:
Original geschrieben von chiefcom
Ich werde mich mal schlau machen.
Siehe auch: StVZO §§ 21a, 22a.
Auszug aus §21a
Zitat:
werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in Bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat
Zitat:
gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
Auszug aus §22a
Zitat:
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
*
*
*
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf
Einrichtungen, die an Fahrzeugen verwendet werden, deren Zulassung auf Grund eines Verwaltungsverfahrens erfolgt, in welchem ein Mitgliedstaat der Europäischen Union bestätigt, dass der Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit die einschlägigen technischen Anforderungen der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 42 vom 23.2.1970, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2004/104/EG (ABl. L 337 vom 13.11.2004, S. 13) geändert worden ist, der Richtlinie 92/61/EWG des Rates vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (ABl. L 225 vom 10.8.1992, S. 72), die durch die Richtlinie 2000/7/EG (ABl. L 106 vom 3.5.2000, S. 1) geändert worden ist, oder der Richtlinie 2007/46/EG oder der Richtlinie 2002/24/EG oder der Richtlinie 2003/37/EG in ihrer jeweils geltenden Fassung oder einer Einzelrichtlinie erfüllt.
Zitat:
Original geschrieben von Brigitte40
Hallo
Ich habe einen Roller geschenkt bekommen. Einen "Flex Tech Fun" 50ccm. Da jetzt die kalte Jahreszeit kommt würde ich mir gerne ein Windschild für den Roller kaufen. Muss das Windschild eine ABE haben ? Wenn ja, wo bekomme ich ein günstiges ?
LG Brigitte
Hallo Brigitte,
habe für dein Problem ein bißchen rumgehorcht; die meißten "windshild's" für 50iger werden ohne ABE angeboten.
Eines hab' ich bei amazon gefunden: Givi Windschild mit ABE für €70,24.
Von den billigen Dingern würd' ich die Finger lassen...bei einem Unfall könnte die Versicherung Probleme machen.
Eine grössere Auswahl an Windschildern mit ABE (aber auch teurer) findest du in der 125 Roller Klasse und bei
Motorrädern mit grösserem Hubraum...
Gruss Rolli
Zitat:
Original geschrieben von rollingandtumblin
Eines hab' ich bei amazon gefunden: Givi Windschild mit ABE für €70,24.
Nur eine ABE alleine reicht nicht, denn in der zugehörigen Liste muss auch genau das Mopped aufgelistet sein. Aber, wenn es schon eine ABE für andere Moppeds gibt, so hilft das enorm beim TÜV zwecks individueller Zulassung.
Hallo und vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich habe die alle gelesen und merke doch das fast jeder eine andere Antwort hat.
Ich muss beim Roller fahren keinen Helm tragen. Da man deswegen öffters von der Polizei angehalten wird sollte das Windschild keinen Angriffspunkt sein wo die mir einen Strick draus drehen.
LG
Zitat:
Original geschrieben von Brigitte40
Hallo und vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich habe die alle gelesen und merke doch das fast jeder eine andere Antwort hat.
Ich muss beim Roller fahren keinen Helm tragen. Da man deswegen öffters von der Polizei angehalten wird sollte das Windschild keinen Angriffspunkt sein wo die mir einen Strick draus drehen.
LG
Helmbefreiuung?
Im Winter würde ich um nichts in der Welt auf den Helm verzichten wollen. Ohne würde ich freiwillig nicht mehr fahren. Im Sommer wäre es tatsächlich ungünstig ohne ABE in deinem Falle unterwegs zu sein.
Zitat:
edit - twindance/MT-Moderation
Hallo
Wie, wenn das meine Einstellung ist, brauche ich auch keine ABE ? Was soll das, möchtest du meinen Tumor im Kopf haben ?
Manche würden sich besser sie Antworten sparen.
LG Brigitte