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Windschutzscheibe kaputt!

Themenstarteram 14. November 2005 um 12:14

hallo! mir is heute folgendes passiert:

Fahre gerade schnellstrasse, hinter nem LKW. und da passierts, steinchen fällt auf die scheibe und ich hab nen kleines loch.

Meine frage ist jetzt, bezahlt das meine versicherung und muss ich mal wieder selbst zahlen?

gruss

Lukas

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15 Antworten

Grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des LKW´s...wenn dieser nicht mehr zu ermitteln ist, zahlt den Glasschaden deine Teilkasko (sofern vorhanden).

 

grüße

chris

Themenstarteram 14. November 2005 um 12:27

Also ich hab jetzt nur das kennzeichen von dem. Angehalten hab ich den nicht.

teilkasko hab ich nicht.

also bleib ich wieder drauf sitzen. man ey, kann echt nicht sein.

wozu zahle ich versicherung jeden monat wenn ich bei jedem unfall auf den kosten sitzen bleibe? entweder man zahlt selbst oder man steigt in den prozenten das ich mir das nicht mehr leisten kann. super, alles nur beschiss.

Das wäre dann ein Teilkasko-Schaden und da gibt es keine Höherstufung.

Wenn der Verursacher ermittelbar ist, ist es ein Schaden zu Lasten dessen Haftpflicht. Auf einen Versuch käme es also an, Kennzeichen hast du ja.

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Ronin2k

teilkasko hab ich nicht.

...

wozu zahle ich versicherung jeden monat wenn ich bei jedem unfall auf den kosten sitzen bleibe?

...

alles nur beschiss.

Das dies Beschiss ist, kann man so nicht stehen lassen, denn Du bezahlst ja gar keine Versicherungsprämien für den Schaden der hier vorliegt, denn die Hapftpflichtversicherungs begleicht ja nur die Schäden, die Du Fremden zufügst.

Wenn Du eine Teilkaskoversicherung ohne SB abgeschlossen hättest, dann würdest Du nun den ganzen Schaden ersetzt bekommen. Und dazu noch ohne in den Prozenten zu steigen.

Aber man kann nicht an der Teilkasko sparen wollen und diese nicht abschliessen und dann nachher jammern, dass man auf den Kosten sitzenbleibt.

Die Haftpflicht von dem LKW muß für ein aufwirbelndes Steinchen nicht zahlen.

Das ist allgemeines Lebensrisiko und von jedem selber zu tragen - so sagen Dir das jedenfalls die Gerichte.

Ist auch gut so, sonst würde sich jeder bei Rollsplit ein paar Kfz-Kennzeichen merken und dann abkassieren.

Anders ist es dagegen wenn ein Teil der Ladung vom LKW gefallen wäre.

Dann wird die Haftpflicht des LKW zahlen.

Du musst dann allerdings beweisen, dass Dir der Schaden dadurch entstanden ist. Was oft schwer ist.

Versichern kann man sich gegen Glasschäden mittels einer Teilkasko.

Die hast Du nicht gekauft.

Du hast Dich also selbst besch***en, die Versicherung ist unschuldig.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Die Haftpflicht von dem LKW muß für ein aufwirbelndes Steinchen nicht zahlen.

Das ist allgemeines Lebensrisiko und von jedem selber zu tragen - so sagen Dir das jedenfalls die Gerichte.

Ist auch gut so, sonst würde sich jeder bei Rollsplit ein paar Kfz-Kennzeichen merken und dann abkassieren.

OK, dann habe ich wieder was gelernt! :)

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Die Haftpflicht von dem LKW muß für ein aufwirbelndes Steinchen nicht zahlen.

Das ist allgemeines Lebensrisiko und von jedem selber zu tragen - so sagen Dir das jedenfalls die Gerichte.

Ist auch gut so, sonst würde sich jeder bei Rollsplit ein paar Kfz-Kennzeichen merken und dann abkassieren.

Wenn hier ein Stein von der Straße aufgewirbelt wird, dann stimmt das.

Wenn jedoch der Stein im Profil eines LKW steckt, der z.B. von einer Baustelle kommt und dann während der Fahrt aus dem Profil fliegt, weil der LKW-Fahrer die Reifen nicht gereinigt hat, dann haftet die Versicherung des LKW dafür.

Allerding dürfte der Nachweis nicht ganz einfach sein.

Grüße

Jan

Themenstarteram 14. November 2005 um 15:01

Wieviel kostet denn ne teilkasko ohne selbstbeteiligung und ohne in den prozenten zu steigen für nen 19 der nen renault clio, 55 PS , 1.2 L hubraum fährt? so im durchschnitt? weiß das jemand? Oder gibts vllt. im i-net irgendwo so nen rechner dafür?

lukas

Wo könnte es im Netz denn so einen Rechner geben? Rijchtig, auf den Seiten der Versicherer...also einfach mal nachsehen...

Da Du einen Versicherungsvertrag hast, solltest Du bei Deiner Versicherung anfragen. Alles andere ist brotlose Kunst, da man eine Teilkasko nicht alleine kaufen kann.

Weil Du so gerne das Wort besch***en verwendest:

Der jetztige Schaden ist davon natürlich nicht mehr umfasst.

Würdest Du es versuchen, so wäre das Versicherungsbetrug.

Themenstarteram 14. November 2005 um 16:49

Keine sorge, so ne beschissene scheisse mach ich nicht. obwohl es die beschissensten bescheisser sind die mich jemals beschissen haben! :-)

Vielleicht weiß das jemand: Nehmen die Versicherungen bei der Entschädigung einen Abzug vor, wenn im Schadenfall (Bsp: Ladung fällt vom LKW) eine ohnehin schon betagte Windschutzscheibe mit vielen kleinen Steinschlagschäden und Kratzern ersetzt werden muß? In gewisser Weise ist ja auch die Windschutzscheibe ein Verschleißteil.

Meine Mutter ist hinter einem LKW gefahren, als von seinem Wagen eine Schaufel herunterfiel und ihr die Stossstange zerstört hat. Sie hatte das Nummernschild aber der LKW Fahrer behauptete, dass die Schaufel nicht von ihm stammte und von seinem LKW auch nichts heruntergefallen ist. Das reichte, da ein anderer Beweis nicht vorhanden war. Also blieb meine Mutter auf dem Schaden sitzen. Es ist also anscheinend wahnsinnig schwer, verlorene Ladung zu beweisen.

VW-Hawky: Das sollte der Versicherung nicht auffallen. Aber ob es eventuell Versicherungsbetrug ist, weiss ich nicht.

// Joscha

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