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Windschutzscheibe

Opel Astra G

Hallo,
ich habe auf der Fahrerseite einen Steinschlag, oberhalb der Windschutzscheibe. Also ist nicht Direkt Sichtfeld. Was meint Ihr kommt mein Wagen damit über den TÜV? Was wird er sagen?
Danke für eure Antworten.

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21 Antworten

Sofern es kein Riss ist und der Steinschlag nicht im Bereich der Wischfeldes der Scheibenwischer ist durfte der TÜV es nur als geringen Mangel einstufen.
(Vorrausgesetzt es ist kein Loch)

Der Steinschlag ist Wischbereich und es ist ein kleines Loch aber nur die obere Schicht der Windschutzscheibe also Steinschlag ist nicht komplett durch.

@ Opel2006,
tausche sie doch keine TK??? oder warum mit der defekten Scheibe zum TÜV????
Gruß: Coupe2,2

Ich habe eine SB von 153,- wäre schön wenn man sich das sparen könnte. Deswegen Frage ich.

Hallo zusammen,
@ Opel2006,
mach doch mal bitte ein Bild von dem Schaden, damit ich Dir eine exakte Auskunft geben kann, denn ich weiss anhand Deiner Beschreibung jetzt nicht, ob es ein Steinschlag oder ein Oberflächenkrater ist. Ein Steinschlag ergibt auch kein Loch, dass bis in den Innenraum geht. Dies liegt daran, dass die Frontscheibe aus Verbundglasbesteht und bei einem Steinschlag nur die aüssere der beiden Scheiben defekt ist.

Manche Autoglaser rechnen gleich mit der Versicherung ab und verzichten auf die SB! Ist bestimmt Verhandlungssache.
Erfahrung selbst gemacht.
Neue Scheibe kostenlos bei 150,- EUR SB!

Das wäre eine tolle Sache!!!!
Wo hast du das denn machen lassen?

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von DTI-Fahrer


Manche Autoglaser rechnen gleich mit der Versicherung ab und verzichten auf die SB! Ist bestimmt Verhandlungssache.
Erfahrung selbst gemacht.
Neue Scheibe kostenlos bei 150,- EUR SB!

Und durch diese Handlungsweise leider einen Versicherungsbetrug begangen. Der Betrieb der das angeboten hat kann "nur" wegen Anstiftung zum Versicherungsbetrug belangt werden.

Habe zu diesem Thema einmal ein Gerichtsurteil gepostet :

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Danke Autoglasmeister, das Sie 1. mir helfen wollten bei der Bewertung meiner Windschutzscheibe. Leider habe ich keine Digitalkamera, ansonsten hätte ich Ihnen gerne ein Foto gegeben und 2. vielen Dank das Sie mich vor den Firmen gewarnt haben die die Windschutzscheiben für 0,-€ auswechseln. Ich wusste nicht das das Versicherungsbetrug ist. Gut zu wissen.

Aber ich als Kunde begehe doch keinen Versicherungsbetrug!
Der Autoglaser schenkt mir ja einen Gutschein über 150,-EUR!
So freue Ich mich unbd der Autoglaser ist bestimmt auch zufrieden.
@Opel2006
Kann dir leider unter diesen Umständen den Firmennamen des Autoglasers nicht nennen!

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von DTI-Fahrer


Aber ich als Kunde begehe doch keinen Versicherungsbetrug!
Der Autoglaser schenkt mir ja einen Gutschein über 150,-EUR!
So freue Ich mich unbd der Autoglaser ist bestimmt auch zufrieden.

Einen Gutschein für was ???

Einen Gutschein in Höhe der Selbstbeteiligung, der als Barausgleich fungiert mindert den für den Kunden entstandenen Schaden um diesen Betrag.

Der Kunde begeht den Versicherungsbetrug, weil er seiner Verpflichtung, die er im Vertrag unterschrieben hat gegenüber der Versicherung nicht nachkommt.

Denn bedenke, dass der Vertrag mit der versicherung geschlossen wurde und nicht mit dem Betrieb, daher kann der Betrieb gar nicht auf die SB verzichten. Wenn Du der Versicherung hingegen nacher den SB-Anteil überweisen würdest, dann wäre wieder alles in Ordnung.

Ich dachte Carglass behebt Steinschläge auch ohne SB?
So heißts doch immer in der Radiowerbung!?
Da zahlt man doch nur wenn die Scheibe ganz reißt oder halt mehr kaputt is als ein Steinschlag?
gruß tobi

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von RentnerRacer


Ich dachte Carglass behebt Steinschläge auch ohne SB?
So heißts doch immer in der Radiowerbung!?
Da zahlt man doch nur wenn die Scheibe ganz reißt oder halt mehr kaputt is als ein Steinschlag?

Nicht nur bei Carglass ist die Steinschlagreparatur für Teilkasko-Versicherte kostenfrei, sondern bei allen Anbietern, die diese Arbeit ausführen. Dies liegt daran, dass die Versicherungen bei der Steinschlagreparatur, wie es im Versicherungsvertrag vereinbart ist, auf die Selbstbeteiligung des Kunden verzichten.

Wird hingegen die Scheibe ausgetauscht, wie in diesem Fall, dann muss die SB bezahlt werden.

Achso, dann hab ich die Werbung richtig und den Thread falsch verstanden. ;)
Danke und gruß tobi

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