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Windschutzscheibe und die HUK

Themenstarteram 19. März 2008 um 13:25

Hallo!

Ich hab mir am letzten Wochenende meinen „jährlichen“ Steinschlagschaden an der Windschutzscheibe zugezogen.

Da ich im Moment gerade Urlaub habe und nicht zu meinem Stammglaser in der Nähe meines Arbeitsplatz wollte, bin ich zu der kleinen Klitsche an meinem Wohnort gefahren.

Die Sache ist reparabel, aber der Glaser hat mit eine Neuigkeit verkündet, die mich hat erstaunen lassen.

Die HUK soll seit diesem Jahr keine Steinschlagschäden mehr bezahlen. Und zwar als einzige Versicherung. Deshalb hab ich die Reparatur erst einmal bis nächste Woche zurückgestellt.

Nun ist mir bekannt, dass diese Regelung immer schon nur eine Kulanzregelung war, damit sich die Leute nicht die teueren Windschutzscheiben austauschen lassen. Aber bislang habe ich gedacht, dass da zwischen den einzelnen Versicherungen ein Konsens besteht.

Etwas verdutzt habe ich dann auf der Webseite von der HUK geschaut, da werben die sogar noch damit, dass sie Schäden an der Windschutzscheibe bezahlen würden.

Bevor ich mich dann nächste Woche persönlich mit der Versicherung streite und zur Not auch noch an Ort und Stelle sofort sämtliche Versicherungen kündige, interessiert mich folgendes:

Hat jemand in den letzten drei Monaten ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ist das wieder mal so ein Testballon, mal schauen, wer es hinnimmt und wer sich beschwert bekommt es dann doch bezahlt?

Martin

 

Beste Antwort im Thema

Das ist inzwischen ziemlich verbreitet. Hat wohl damit zu tun, dass die Versicherer nicht besonders scharf sind auf die ganzen Hobby-Glaser,  die nach dem Motto: "Ich repariere Ihren Steinschlag, während Sie einkaufen" die Parkplätze unsicher machen und deren Murks genau zwei Wochen hielt. Danach musste die Scheibe dann doch ausgetauscht werden und die Kasko hat zweimal bezahlt. 

 

Darum einfach beim Schadenservice anrufen, sich die Freigabe geben lassen und ab in die (richtige) Werkstatt...

 

Gruß

Hafi

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Hallo Mke124,

schau doch einmal in den Versicherungsbedingungen nach, was da gesagt wird über Steinschlagschäden und Glasbruch. Dann müsste in den Bedingungen klar zum Ausdruck gebracht sein, dass Steinschlagschäden an der Verglasung im Rahmen der TK nicht mehr versichert sein sollten. Schwerlich vorstellbar - aber HUK machts möglich!

Gruss HCING

Ruf doch einfach mal den Schadenservice an ;)

Nach meinem Informationsstand bezahlt die HUK Glasreparaturen sehr wohl ohne eine Selbstbeteiligung abzuziehen. Nur eben nicht bei jedem Reparaturbetrieb.

am 19. März 2008 um 17:41

Moin,

Kenntnisstand stimmt, soweit ich weiß (und so stehts in den Unterlagen die ich zum Vertrag habe) gibts nen großen Partnerbetrieb der zu deutsch etwa "Autoglas" heißt.... Dort wirds dann gemacht und bei Reparatur natürlich ohne SB.

Wenn man in die Bedingungen schaut, kommt man in dem Fall leider wirklich nicht weit - denn die wurden um genau den Satz bereinigt ("Bei Reparatur entfällt diese SB" o.ä.) der vorher die freie Wahl gestattete.

Wie Wuge schon sagte - ruf die Schadenhotline an und gut.

Streit und Aufregung ist unnötig wie ich meine ;)

Der Glaser um die Ecke ist wohl nicht richtig informiert - die alten Tarifstände (mein vorheriger z.B. bis Ende 2006) hatten dies meines Wissens noch nicht.

Was man davon halten mag ist jedem seine Sache - mir persönlich isses wurscht wo der Glasschaden repariert wird (Hauptsache ordentlich) - dem Nachbarglaser natürlich nicht.

Geschmackssache.

Aber mal wieder ne aktuelle Frage in die Runde - das gibts doch bei anderen auch oder nicht?

Grüße

Schreddi

Das ist inzwischen ziemlich verbreitet. Hat wohl damit zu tun, dass die Versicherer nicht besonders scharf sind auf die ganzen Hobby-Glaser,  die nach dem Motto: "Ich repariere Ihren Steinschlag, während Sie einkaufen" die Parkplätze unsicher machen und deren Murks genau zwei Wochen hielt. Danach musste die Scheibe dann doch ausgetauscht werden und die Kasko hat zweimal bezahlt. 

 

Darum einfach beim Schadenservice anrufen, sich die Freigabe geben lassen und ab in die (richtige) Werkstatt...

 

Gruß

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Das ist inzwischen ziemlich verbreitet. Hat wohl damit zu tun, dass die Versicherer nicht besonders scharf sind auf die ganzen Hobby-Glaser, die nach dem Motto: "Ich repariere Ihren Steinschlag, während Sie einkaufen" die Parkplätze unsicher machen und deren Murks genau zwei Wochen hielt. Danach musste die Scheibe dann doch ausgetauscht werden und die Kasko hat zweimal bezahlt.

Darum einfach beim Schadenservice anrufen, sich die Freigabe geben lassen und ab in die (richtige) Werkstatt...

Gruß

Hafi

100% richtig.

ich bin auch bei der HUK. ruf da an, die sagen dir partnerbetriebe in deiner nähe. mit denen gibt es dann auch keine probleme!

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Aber mal wieder ne aktuelle Frage in die Runde - das gibts doch bei anderen auch oder nicht?

Die Regelung Steinschlagreparaturen nur an sogenannte "Partnerbetriebe" zu bezahlen gibt es nur bei der DEVK und bei der HUK.

Wird ein Steinschlag ( z.B HUK Vertrag ab 2006 ) von einem Nicht-Partnerbetrieb repariert, dann bekommt dieser im Regelfall die Kosten nicht erstattet, auch wenn die Kosten dort wesentlich günstiger wären als in den Paratnerbetrieben.

Richtig verwirrend wird das Ganze wenn ein Kunde jahrelang mit seinem alten Vertrag in seine Stammwerkstatt gefahren ist und jeden Steinschlag bezahlt bekam und nun in der gleichen Werkstatt, mit seinem neuen Fahrzeug nichtmehr.

Diese Praxis der Versicherungen dient nur zur Schadenslenkung der Versicherten in die Wunschwerkstätten der Versicherungen. Denn jeder Kunde, der bei einer Steinschlagreparatur auf seinen Kosten sitzen bleiben würde, der fährt zu Scheibenaustausch das nächstemal auch gleich in den sogenannten Partnerbetrieb. obwohl er es nicht müsste, denn beim Austausch der Scheibe gibt es dieses Problem nicht.

Daher reparieren wir zum Beispiel alle Steinschläge der HUK- und DEVK-Versicherten dennoch und schicken die Rechnungen brav an die Versicherung, obwohl wir wissen, dass eine Ablehnung der Kostenübernahme erfolgt.

Allerdings klären wir den Kunden vorher über seine "komischen" Versicherungsbedingungen auf. Wird die Kostenübernahme verweigert, dann wird diese Reparatur dem Kunden als kostenfreier Service zugestanden.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Das ist inzwischen ziemlich verbreitet. Hat wohl damit zu tun, dass die Versicherer nicht besonders scharf sind auf die ganzen Hobby-Glaser,  die nach dem Motto: "Ich repariere Ihren Steinschlag, während Sie einkaufen" die Parkplätze unsicher machen und deren Murks genau zwei Wochen hielt. Danach musste die Scheibe dann doch ausgetauscht werden und die Kasko hat zweimal bezahlt. 

Darum einfach beim Schadenservice anrufen, sich die Freigabe geben lassen und ab in die (richtige) Werkstatt...

Gruß

Hafi

So ist es. Der Versicherer kann genauso wenig wie der Kunde vorab einschätzen ob ein Glas-Reparaturdienst gut arbeitet oder nur auf den fahrenden Zug aufspringen will. Die Erfahrung in der Vergangenheit hat gelehrt ;) Nun legt man sich auf einen Reparaturdienst fest, von dem man weiß dass es klappt.

Hallo,

hast du "Kasko Select"? Wenn ja, dann bist du an einen Partnerbetrieb der HUK gebunden.

Falls du kein "Select" hast, kannst du in jede Werktstatt fahren, so wie du willst. Dafür zahlt man dann eben einen Aufpreis für "Nicht-Select". Jedenfalls 2006 konnte ich noch zwischen "Select" und "Nicht-Select" wählen.

Meiner Werkstatt haben sie letztes Jahr eine neue Windschutzscheibe aufgrund Steinschlag gezahlt, ich habe den Select-losen Vertrag.

Viele Grüße

Typ

am 22. März 2008 um 16:51

Noch sind (dürften?) Glasbruchschäden bei jedem Kaskoversicherer mitversichert sein.

 

Der Umfang der Erstattung hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab:

 

-> mit oder ohne Selbstbeteiligung

-> mit oder ohne Werkstattbindung

 

Hat man eine Kaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung und ohne Werkstattbindung erhält man seinen Glasbruchschaden bei freier Werkstattwahl erstattet (vorausgesetzt, man gerät nicht an einen Autoglaser, dessen Kosten noch über den vom Hersteller Empfohlenen liegen!).

 

Hat man eine Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung hatte es in der Vergangenheit zu einer freiwilligen Leistung der Kaskoversicherers gehört, die Kosten für eine Glasbruchreparatur ohne Anrechnung der vereinbarten Selbstbeteiligung zu tragen.

 

Von dieser freiwilligen Leistung rücken zwischenzeitlich einzelne Versicherer wieder ab.

 

Es gibt aber auch Versicherer, die in ihren (neuen) Bedingungen festgeschrieben haben, das auf ein Abzug einer vereinbarten Selbstbeteiligung verzichtet wird, wenn das Glas ohne Austausch fachgerecht repariert wird.

 

Es ist halt alles eine Frage des Beitrages und des Versicherers. Niemand hat etwas zu verschenken, Leistungen müssen halt auch bezahlt werden und wer nur auf den Beitrag schaut, muss damit rechnen, das an den Leistungen gespart wird.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Typ

Hallo,

hast du "Kasko Select"? Wenn ja, dann bist du an einen Partnerbetrieb der HUK gebunden.

Falls du kein "Select" hast, kannst du in jede Werktstatt fahren, so wie du willst. Dafür zahlt man dann eben einen Aufpreis für "Nicht-Select". Jedenfalls 2006 konnte ich noch zwischen "Select" und "Nicht-Select" wählen.

Meiner Werkstatt haben sie letztes Jahr eine neue Windschutzscheibe aufgrund Steinschlag gezahlt, ich habe den Select-losen Vertrag.

Viele Grüße

Typ

Das hat aber nichts mit dem freiwilligen Verzicht des Versicherers auf die Selbstbeteiligung zu tun! Klar kann der TE überall reparieren lassen, nur muss er dann halt die Selbstbeteiligung selbst zahlen.

am 2. April 2008 um 9:24

Hallo zusammen

Ich repariere seit 2004 Windschutzscheiben und mehr.

am 01.03.2008 kam ein Kunde mit einen Steinschlag in der Frontscheibe zu mir der bei der HUK versichert ist. Bei dem Versicherungsabgleich den ich mache um sicher zu gehen , dass der Kunde auch wirklich Teilkasko versichert ist wurde mir mitgeteilt, dass die HUK nur noch die Steinschlagreparaturen dann übernimmt wenn der HUK Versicherte zu den vorgeschriebenen Werkstätten geht. In dem Fall wäre das die Fa. Car Glass. Einfach gesagt,geht der HUK versicherte zu Car Glass dann übernimmt die Versicherung den Schaden wie bisher, ansonsten selber zahlen. Diese Reglung gilt für alle Verträge die ab 2008 abgeschlossen wurden. Meine Meinung dazu ist, dass diese Maßnahme ein unlauterer Wettbewerb darstellt. Man sollte sich jedoch fragen wer die Gesellschafter der Car Glass Gmbh sind. Vielleicht verschiedene Versicherungsgesellschaften ?

Wie gesagt diese Auskunft stammt von der HUK Coburg Zweigstelle Bremen

Na dann laß ich die Scheibe doch tauschen und nicht mehr reparieren.

Da bin ich dann zwar mit 150€ dabei, dafür sind dann aber auch alle anderen Macken und Kratzer weg.

da hab ich doch auch gleich nochmal eine frage zu:

angenommen ein steinschlag ist nicht mehr reparabel (doppelschlag) und ich lehne eine austauschscheibe erstmal ab.

wenn dann mal aufgrund von pech die scheibe reißt und eine neue rein MUSS, kostet mich das dann die SB oder den vollen betrag?

 

mfg

am 3. April 2008 um 8:48

deine SB.

und ggf ein knoellchen FALLS du mit so einem schaden im sichtfeld zufaellig erwischt wirst. (duerfte eher selten sein)

Harry

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