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Winter-Alufelgen, Eintragungspflicht Ja/Nein
Hi Ihrs!
Habe heute meine Winterkompletträder gekauft. Nun frage ich mich ob ich diese eintragen lassen muss. Im ABE steht:
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen.
Beamtendeutsch....ich hasse es. Blickt ihr da durch? Eintragung erforderlich? Ja/Nein
Felgengröße ist übrigens 195/65 R15 (standart eben)
Vielen Dank schonmal für eure Antworten!
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15 Antworten
hi,
wenn jetzt noch die einpresstiefe von 50 stimmt dann nicht, sonst ja.
mfg pako
einpresstiefe ist 38 und nicht 50.
Warum sollte es 50 sein? Was sagt denn dieser Satz aus den ich abgetippt habe? Kann das einer in normalo Deutsch (am besten Schwäbisch )übersetzen?
Also...
Wenn Du eine Reifengröße benutzt, die N I C H T in deinen Papieren eingetragen ist und diese Reifengröße eine Freigabe von dem Hersteller des Fahrzeugs (wohl VW.... ) besitzt, ist es nicht nötig, diese Reifengröße in die Papiere eintragen zu lassen...... .
Ergo, Du darfst Reifen die nicht eingetragen sind, aber vom Hersteller freigegeben sind fahren ohne sie eintragen lassen zu müssen.
EINTRAGEN IST NICHT NÖTIG.
Und möchtest Du wissen richtig was lustig ist...?
Ich bin Italiener........
Antares
Re: Winter-Alufelgen, Eintragungspflicht Ja/Nein
Zitat:
Original geschrieben von Zelzmann
Hi Ihrs!
Habe heute meine Winterkompletträder gekauft. Nun frage ich mich ob ich diese eintragen lassen muss. Im ABE steht:
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu veranlassen.
was ist da so schwer dran zu verstehen, einfach 2 mal in ruhe lesen, dann geht es:
- Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere), d.h. es müssen normalerweise die Fahrzeugpapier korriegiert werden, wenn man Felgen andere Dimensionen als eingetragen fährt (was halt in §27 steht - querverweise, der Juristen lieblingsspliezeug)
- ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt sind, d.h. solltest du eine Reifen/radkombination haben, die in der ABE steht, so ist: eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) NICHT NÖTIG. (das mit den nicht in den Fahrzeugpapieren ist halt nichmal die zeile von davor, nur damit es auch 100%ig eindeutig ist, nach dem motto: "steht schon drin, kein problem, steht nicht drin aber im gutachten, auch ok"...)
oder kurz:
Alle Radreifenkombies, die unter 2.a. oder so (kann auch 3 sein, die leiste wird endlos sein ), aufgelistet sind, darfst du auf deinem Fahrzeug fahren, SO LANGE, wie das Fahrzeug im Gutachten dafür zugelassen/aufgeführt ist und der Reifen die zugelassen höchgeschwindigkeit (wenn nicht Aufkleber nicht vergessen) und traglast erfüllt.
mfg
PS: 99,999% aller Aluräder die als "winterauls" angeboten werden, haben eine. Nur so kriegt man es den leuten schmackhaft gemacht, eine Alufelge für geringes ausgeld gegenüber ne Stahlfelge zu kaufen. und ne Winteralufelge kostet eigentlich auch nur 5 euro mehr als ne Stahlfelge...(zuminedst bei 16" fürn Golf IV)
Zitat:
Original geschrieben von Antares
Also...
Wenn Du eine Reifengröße benutzt, die N I C H T in deinen Papieren eingetragen ist und diese Reifengröße eine Freigabe von dem Hersteller des Fahrzeugs (wohl VW.... ) besitzt, ist es nicht nötig, diese Reifengröße in die Papiere eintragen zu lassen...... .
Ergo, Du darfst Reifen die nicht eingetragen sind, aber vom Hersteller freigegeben sind fahren ohne sie eintragen lassen zu müssen.
EINTRAGEN IST NICHT NÖTIG.
Und möchtest Du wissen richtig was lustig ist...?
Ich bin Italiener........
Antares
1, ist das nicht die Fragen
2, is dies falsch, da jede Radkombination, die nicht durch ABE nachgewiesen wird eingetragen seien muss
3, VW gibt keinen Freigaben, das macht nur das KBA...
mfg
Die Frage ist vor allem was hast eine ABE oder ein Teilegutachten zu den Felgen ?
Zitat:
Original geschrieben von Hankofer
Die Frage ist vor allem was hast eine ABE oder ein Teilegutachten zu den Felgen ?
Moin
eigentlich war bis zu den letzten beiden Post alles deutlich nachvollziehbar erklärt. Das Durcheinander geht jetzt los
Tschau
Vadder
Zitat:
Original geschrieben von Hankofer
Die Frage ist vor allem was hast eine ABE oder ein Teilegutachten zu den Felgen ?
Ich habe eine ABE ausgestellt vom KBA Flensburg
Zitat:
Original geschrieben von vadder.meier
Moin
eigentlich war bis zu den letzten beiden Post alles deutlich nachvollziehbar erklärt. Das Durcheinander geht jetzt los
Tschau
Vadder
Ich denke auch das bis jetzt alles super erklärt wurde und ich die Felgen nicht eintragen lassen muss. Aber da ich nächsten Monat eh zum TÜV muss werde ich da nochmal nachhaken. Man will ja immer korrekt im straßenverkehr unterwegs sein stimmts?
Also danke an all die guten Antworten!
Zitat:
Original geschrieben von vadder.meier
Moin
eigentlich war bis zu den letzten beiden Post alles deutlich nachvollziehbar erklärt. Das Durcheinander geht jetzt los
Tschau
Vadder
Sorry das ich immer Durcheinander schreibe. Aber bis auf deinen Kommentar der mich blöd anmacht hast ja auch nix anders geschrieben.
hiho
werkseitige alus(vw) mit daten die schon im schein stehen (breite durchmesser et reifengrösse ) darfste fahren
zubehör alus ....habe eh ne abe gutachten .....daten siehe oben ....bzw daten die in der in der abe aufgelistet sind ( reifengrösse )und die dem serienzustand entsprechen
zubehör alus aber z.b. anderes lenkrad bzw anderes fahrwerk/federn ....keine abe mehr muss eingetragen werden ...
gruss dirk
Zitat:
Original geschrieben von Hankofer
Sorry das ich immer Durcheinander schreibe. Aber bis auf deinen Kommentar der mich blöd anmacht hast ja auch nix anders geschrieben.
Lieber Hankofer,
"er schreibt" ...in meiner ABE steht......
Da stellt sich die Frage von Dir nicht im Ansatz, aber es soll vorkommen das man bei intensiver Nutzung des I-NET alles nur noch diagonal liest und die wichtigen Dinge übersieht
Ich habe mich bemüht das "locker zu umschreiben". Wenn ich jemanden anmachen will steht da was anderes Nimms nicht so ernst.
Tschau
Vadder
Zitat:
Original geschrieben von Zelzmann
einpresstiefe ist 38 und nicht 50.
Warum sollte es 50 sein?
hallo,
ich habe mir vor kurzem auch einen gebrauchten satz wintereifen geholt, da ich Azubi bin und im moment nicht soviel geld zur verfügung stand.
erst wollte ich einen satz borbet alus mit reifen mit den daten 195/65 R15 und ET 38 holen für 310€ und habe mich erkundigt bei VW. bei 195/65 R15 ist nur ET 50 ohne eintragung fahrbar, da die original Misano felgen auch die ET 50 haben.
bei stahlfelgen der größe muss die ET 38 sein.
als ich dort gefragt hatte, hat mir der Mitabeiter einen jungen gebrauchten stahlfelgensatz mit Dunlop wintersport M3 für 150€ angeboten. da habe ich dann zugeschlagen, damit ich nicht noch zum tüv muss und mehr als 50% billiger war es auch noch.
da du aber alus hast müssen sie ET 50 haben oder eingetragen werden.
mfg pako
Zitat:
Original geschrieben von pako2612
erst wollte ich einen satz borbet alus mit reifen mit den daten 195/65 R15 und ET 38 holen für 310€ und habe mich erkundigt bei VW. bei 195/65 R15 ist nur ET 50 ohne eintragung fahrbar, da die original Misano felgen auch die ET 50 haben.
bei stahlfelgen der größe muss die ET 38 sein.
moin,
wenn ich das jetzt richtig verstehe hast du winterreifen der spizifikation: 195/65 R15 ET38
Steht diese Kombination im Fahrzeugschein? wenn nicht...beführtchte ich ja ohne ABE (gibts sowas für stahlfelgen - kommt davon wenn keine inner Family hat ) musste die abnhemen lassen...oder besser erstmal beim TÜV anrufen...
mfg