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Winterkomplettrad - H-Reifen
Hallo
Hab Winterkomplett-Räder bei BMW für 530d xdrive bestellt. Die haben ein H drauf, also bis 210 km/h.
Warum tut BMW sowas, wenn das FZ bis fast 250 kann? Schneller sollte man damit ja nur kurzzeitig unterwegs sein... Hier in der Schweiz reichen die laaaang, aber bin öfter in Deutschland unterwegs. Übrigens auch bei bmw.de sind H Reifen für diese Motorisierung Standard. Versteh ich nicht.
Gruss,
Oliver
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18 Antworten
Hallo Oliver,
wegen des günstigeren Preises und der besseren Haftung (H-Reifen sind etwas weicher als V-Reifen). Ich hatte bis dato auch die Contis in der H-Ausführung und war recht zufrieden damit. Gerade im Winter kann ich die vmax-Begrenzung verschmerzen.
Viele Grüße
Stefan
Hallo Oliver,
je höher der Reifenindex und damit die maximal erlaubte Geschwindigkeit ist, umso härter muss das Gummi vom Reifen sein und umso schlechter ist der Grip bei Nässe aber insbesondere bei Schnee und Eis.
Ist also ein Kompromiss: Sommer - hartes Gummi zum heizen, Winter - weicheres Gummi für guten Grip bei Schnee und Eis.
Gruss,
Falk
Zitat:
@Ofierz schrieb am 20. November 2014 um 17:50:58 Uhr:
Hallo
Hab Winterkomplett-Räder bei BMW für 530d xdrive bestellt. Die haben ein H drauf, also bis 210 km/h.
Warum tut BMW sowas, wenn das FZ bis fast 250 kann? Schneller sollte man damit ja nur kurzzeitig unterwegs sein... Hier in der Schweiz reichen die laaaang, aber bin öfter in Deutschland unterwegs. Übrigens auch bei bmw.de sind H Reifen für diese Motorisierung Standard. Versteh ich nicht.
Gruss,
Oliver
BMW hat auch "V" Winterkomplett-Räder im Angebot, du hast die Auswahl was du bestellen willst.
Hallo Stefan und Falk
Gute und überzeugende Argumente! Werde mich entsprechend zurückhalten. Einen Kleber im Armaturenbrett würd ich entfernen - morgen ist Übergabe!
Grüsse
Oliver
Zitat:
@Ofierz schrieb am 20. November 2014 um 19:04:52 Uhr:
Hallo Stefan und Falk
Gute und überzeugende Argumente! Werde mich entsprechend zurückhalten. Einen Kleber im Armaturenbrett würd ich entfernen - morgen ist Übergabe!
Grüsse
Oliver
Entfernung des Aufklebers wäre in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Wie ist das bei euch in der Schweiz?
Ups, keine Ahnung...
Zitat:
@stussy82 schrieb am 20. November 2014 um 19:15:10 Uhr:
Entfernung des Aufklebers wäre in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Wie ist das bei euch in der Schweiz?
Wo steht das denn bitte?
In D kostet es 20,-€ falls der Aufkleber fehlt. Habe aber schon etliche Kontrollen hinter mir und noch nie hat ein "Kontrolleur" nach diesem Pickerl geachtet. Denen war die Profiltiefe viel wichtiger...
In der CH (und auch A) dürfte der Aufkleber ebenso nötig sein. Es handelt sich ja um eine Geschwindigkeits-Beschränkung des Reifens und nicht um landestypische Regeln oder Gesetze. Ist aber nur meine eigene Meinung, kann ja mal bei Gelegenheit meine Schweizer Kollegen fragen...
@blackV70: Schau mal in die STVO. Ist der Winterreifen für eine geringere Geschw. zugelassen als die des Fahrzeugs, muss der Aufkleber sein. Und zwar im Sichtfeld des Fahrers. Fehlt er wird das als Ordnungswidrigkeit mit 20,-€ geandet. Zumindest in D. Es ist bei uns sogar so, dass du evtl. nicht durch den TÜV kommst wenn der Aufkleber fehlt. Wird ggf. als "erheblicher Mangel" eingestuft...
Der Aufkleber ist lt. meinem Freundlichen nicht vorgeschrieben wenn das Fzg. mit eingestelltem WR Limit bewegt wird. Kann man dem Sheriff auf verlangen ja auch zeigen. Das PING ist auch effektiver als ein Sticker den man eh übersieht.
Dann leg schonmal die 20,-€ bereit. Eine im Fahrzeug einstellbare und jederzeit selbst manipulierbare Speedlimitwarnung zählt nicht ... am besten mal TÜV oder Polizei fragen, statt den "Freundlichen"...
Zitat:
@blackV70 schrieb am 20. November 2014 um 19:38:18 Uhr:
Zitat:
@stussy82 schrieb am 20. November 2014 um 19:15:10 Uhr:
Entfernung des Aufklebers wäre in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Wie ist das bei euch in der Schweiz?
Wo steht das denn bitte?
Einfacher wäre die Frage zu beantworten wo es nicht steht ;-) Google is your friend
Okay, da lag ich wohl falsch - ich bin davon ausgegangen dass die Warnung im Display des Autos bzw bei einigen Modellen die elektronisch programmierbare harte Winterrreifen Begrenzung auf ein Limit (Mercedes) die Vorschrift aus der STVO erfüllt
Übrigens machten meine Reifendiesnte bei meinen letzten beiden Autos diesen Aufkleber nie drauf, geahndet wurde das nie
In meinen ganzen Autojahren hat das bisher auch niemanden groß interessiert. Aber man soll ja niemals nie sagen
Entscheidend ist nunmal was im Gesetz drin steht, und das sagt eindeutig dass der Warnhinweis "gut sichtbar im Fahrerblickfeld" sein muss. Und das erfüllt diese Speedwarnung eben nicht. Zumal sie vom Fahrer jederzeit manipuliert oder abgeschaltet werden kann. Die Reifenleute sind normalerweise dazu angehalten dir den Aufkleber rein zu kleben oder dich zumindest hinzuweisen dass du ihn brauchst. Aber Vorgaben und Praxis sprechen oft nicht die gleiche Sprache
Zitat:
@blackV70 schrieb am 20. November 2014 um 19:38:18 Uhr:
Zitat:
@stussy82 schrieb am 20. November 2014 um 19:15:10 Uhr:
Entfernung des Aufklebers wäre in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Wie ist das bei euch in der Schweiz?
Wo steht das denn bitte?
§ 36 StVZO.
Gruß
Der Chaosmanager