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Winterreifen bis 210 km/h

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 10. Oktober 2011 um 15:48

Moin Forum,

eines Vorweg, es handelt sich hier nur um eine Frage aus reinem Interesse, ich plane nicht irgendwelche waghalsigen Hochgeschwindigskeitsfahrten o.ä.

Ich habe mich heute gefragt, warum sind Winterreifen "nur" bis 210 km/h zugelassen? Hat das einen technischen Grund? Ist das ein Relikt aus aus vergangenen Tagen?

Gruß

Omni

Beste Antwort im Thema

Lt. §36 STVZOreicht die el. Anzeige und Abregelung.

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Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Omnissiag

Moin Forum,

eines Vorweg, es handelt sich hier nur um eine Frage aus reinem Interesse, ich plane nicht irgendwelche waghalsigen Hochgeschwindigskeitsfahrten o.ä.

Ich habe mich heute gefragt, warum sind Winterreifen "nur" bis 210 km/h zugelassen? Hat das einen technischen Grund? Ist das ein Relikt aus aus vergangenen Tagen?

Gruß

Omni

das liegt an der Konstruktion. Die meisten Winterreifen in den hier passenden Größen werden mit dem Geschwindigkeitsindex H (= 210) gebaut. Grund hierfür ist die Annahme, dass im Winter wetterbedingt nicht so schnell gefahren wird. Es gibt auch WR mit V (= 240), die sind aber meist viel teurer und nicht in allen Größen zu bekommen. Ob's mittlerweile auch W oder höher gibt, weiß ich nicht.

Nach der StVO sind WR (nicht aber SR) zulässig, welche nicht die Höchstgeschwindigkeit des Fzg. schaffen, wenn der entsprechende Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist. Wobei über den Punkt Sichtfeld sicher zu diskutieren ist.

Mir haben die 210 immer gelangt, man kommt wegen der Fülle meist eh nicht in diesen Bereich (auch mit SR). Ich bin jetzt gespannt, welche Reifen ich bei den WKR ab Werk bekomme. Nach der Preisliste sollten es ja H-Reifen sein. Da ich aber Michelin SR drauf habe (und damit wohl auch Michelin WR haben werde), wird dies spannend. Ich habe auf der Michelin-HP bislang nämlich nur einen passenden V-Reifen mit MO-Kennung gefunden, H-Reifen waren da nicht zu finden. Mal sehen was bei der in Kürze auszulösenden Anforderung kommen wird.

Viele Grüße

Peter

Hallo,

soviel ich weiß brauchst kein Aufkleber in Tachonähe

anbringen.

Du mußt nur im KI unter Fahrzeuge

die Geschwindigkeitsbegrenzung einstellen.

Das geht in 10er Schritten von 160-240kmh.

Schau mal in die Betribsanleitung.

http://www.mercedes-benz.de/.../interactive_manual.html

Gruß

Bernd

Zitat:

Original geschrieben von katzebaerchen

Hallo,

soviel ich weiß brauchst kein Aufkleber in Tachonähe

anbringen.

Du mußt nur im KI unter Fahrzeuge

die Geschwindigkeitsbegrenzung einstellen.

Das geht in 10er Schritten von 160-240kmh.

Schau mal in die Betribsanleitung.

MUSS?

Es gibt imho kein MUSS.

Weder irgendeinen Aufkleber irgendwo anzupappen, noch irgendeinen Assistenten einzustellen. Wer sollte das auch kontrollieren wollen?

Man sollte es vielleicht machen, aber ich habe mit Winterreifen noch nie vergessen, daß ich ein wenig langsamer fahren muß.

Bei Mietwagen mag das evtl. anderes sein. Da ist es vielleicht sinnvoll den Mieter darauf hinzuweisen. Aber ich weiß welche Reifen ich drauf habe.

Winterreifen und Höchstgeschwindigkeit

 

 

Winterreifen und Ganzjahresreifen tragen das M+S-Symbol. Obwohl sie durch ihre Ge-schwindigkeitskennzeichnung z.B. "T" für 190km/h bzw. "H" für 210 KM/h zugelassen sind, dürfen sie rechtlich auch auf Fahrzeuge montiert werden, die bauartbedingt auf eine höhere Geschwindigkeit ausgelegt sind.

§ 36 (Bereifung und Laufflächen) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung Deutschland) besagt:

Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und Geschwindigkeit, entsprechen. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit liegt, jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Ein Aufkleber, der im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein muss, weist darauf hin, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt.

Gruß

Bernd

 

Oh meine Gott! Wenn der Aufkleber eine Pflicht ist, denn bin ja Jahrzehnte falsch gefahren!

Wo sollte der Aufkleber denn hin?

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956

Oh meine Gott! Wenn der Aufkleber eine Pflicht ist, denn bin ja Jahrzehnte falsch gefahren!

Wo sollte der Aufkleber denn hin?

Gut sichtbar in der Nähe des Geschwindigkeitsmessers!

Aber wir können uns diesen Warnhinweis im KI anzeigen lassen.

Gruß

Bernd

Mein Gott hier gibts ja schon seit Jahren eine rege Diskussion.

Interessant: "Deshalb kann ein Speedlimiter kein Ersatz für die gegebene Anforderung sein."

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von katzebaerchen

Gut sichtbar in der Nähe des Geschwindigkeitsmessers!

Aber wir können uns diesen Warnhinweis im KI anzeigen lassen.

Gruß

Bernd

deshalb habe ich ja schon gesagt, dass über den Punkt Sichtfeld zu diskutieren sein dürfte. M.E. ist dies bei den 212er ähnlich schwierig wie bei den 211er. An die gewölbte Abdeckung des KI will ich es nicht pappen, da man es dort schwer wieder runterkriegt. Beim 211er hatte ich es neben dem Lichtschalter kleben (auf der dank Xenon freien Fläche, wo sonst die LWR ist). Ob's der Rennleitung gereicht hätte ??? Ich wurde aber auch nie kontrolliert.

Klar ist aber (m.W. sogar schon ausgeurteilt), dass eine elektronische Limitierung nicht ausreicht, da diese ja ausgeschaltet werden kann. Auch die permanente Limitfunktion (über das KI) kann ja per Kick-down überstimmt werden. Daher reicht's nicht, zumal die Rennleitung dies bei einer Kontrolle auch nicht prüfen kann. Also - auch wenn's mies aussieht - Kleberchen dran.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956

Mein Gott hier gibts ja schon seit Jahren eine rege Diskussion.

Interessant: "Deshalb kann ein Speedlimiter kein Ersatz für die gegebene Anforderung sein."

Grübel???

Mein Fahrzeug ist mit Winterreifen 245-45 H 17 ab Werk ausgeliefert

worden (Ex Mietwagen). Es war kein Aufkleber angebracht,

nur im KI kam der Warnhinweis.

Jedenfalls ich kleb da dieses Jahr auch nichts hin.

Gruß

Bernd

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von katzebaerchen

 

Grübel???

Mein Fahrzeug ist mit Winterreifen 245-45 H 17 ab Werk ausgeliefert

worden (Ex Mietwagen). Es war kein Aufkleber angebracht,

nur im KI kam der Warnhinweis.

Jedenfalls ich kleb da dieses Jahr auch nichts hin.

Gruß

Bernd

darauf würde ich nicht wetten, dass dies ein Anzeichen dafür ist, dass die Kleberchen nicht nötig sind. Beim 124er (da gab's Limiter noch nicht !) wurde die SA Winterräder statt Sommerräder ab Werk bestellt und der hatte auch kein Kleberchen dran. Dies wurde dann von der auslieferenden Niederlassung erst bei der Schlussabnahme drangepappt.

Bei Dir könnte es auch - wenn's dran war (war's wohl wie bei allen Werkstattersatzwagen mit M+S bis heute) - bei der Schlussaufbereitung abgegangen sein. Da diese i.d.R. nur optisch und nicht technisch (braucht's meist auch bei den 6-monatigen nicht) erfolgt, ist dies nicht weiter aufgefallen.

M.E. ist die von Dir zitierte Gesetzesnorm eindeutig. Also Kleberchen dran, außer der Reifen schafft die Vmax des Fahrzeugs (so wie beim Elch - hier reicht - jedenfalls bei mir - der T ja aus).

Viele Grüße

Peter

am 10. Oktober 2011 um 20:59

Zitat:

Original geschrieben von Omnissiag

Ich habe mich heute gefragt, warum sind Winterreifen "nur" bis 210 km/h zugelassen? Hat das einen technischen Grund?

grundsätzlich sind winterreifen nicht so stabil wie sommerreifen. das liegt an den feinen lamellen, die sich beim abrollen leicht aufspreizen. insofern ist es schwerer, sie für hohes gewicht und hohe geschwindigkeiten auszulegen. sie laufen den sommerrädern immer einige jahrzehnte im geschwindigkeitsindex hinterher.

h ist momentan der beste kompromiß aus preis und leistung. da die meisten autos h-reifen im winter fahren, ist der preis der reifen niedrig. wenn du aber die sportpaket oder amg räder im winter besohlen willst, ist bereits die überwiegende auswahl v. und w-reifen gibt es selbstverständlich auch schon, aber selten und nur in großen größen.

Der Preisunterschied zwischen H + V ist ~ 20% - d.h. bei einem Reifensatz ca. 120,- €. Muss jeder für sich entscheiden, ob er es braucht und es ihm den Aufpreis wert ist.

 

Ich fahre ausschließlich V, weil es mir auf den Wecker geht, bei besten Bedingungen die 2.0 l TDIs nicht überholen zu können, weil mich das Reifenlimit ausbremst.

 

Da die Tragfähigkeit von M+S Reifen aber sehr stark von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängt, muss man die V Reifen aber ggf. in einem höheren Load-Index nehmen (zu den notwendigen Werten gibt es von den Herstellern Tabellen)...auf dem S211 habe ich statt 95 den Loadindex 99 drauf.

 

Ob der Aufkleber notwendig ist, wenn man am Fahrzeug ein Winterreifenlimit (das beim Erreichen im KI auch angezeigt wird) eingestellt hat, ist immer noch heiss diskutiert - mE ist der Aufkleber dann nicht notwendig, da dieser nicht ausdrücklich in der Vorschrift des § 36 StVZO (1) vorgegeben ist, da steht "die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist" - und dass ist sie auch mit der KI-Anzeige.

Zitat:

Original geschrieben von Jongert

Ob der Aufkleber notwendig ist, wenn man am Fahrzeug ein Winterreifenlimit (das beim Erreichen im KI auch angezeigt wird) eingestellt hat, ist immer noch heiss diskutiert - mE ist der Aufkleber dann nicht notwendig, da dieser nicht ausdrücklich in der Vorschrift des § 36 StVZO (1) vorgegeben ist, da steht "die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist" - und dass ist sie auch mit der KI-Anzeige.

"mE", also nur Deines Erachtens nach.

Das steht jedoch im Gegensatz zu der Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums, zu der hier schon ein Link aufgeführt wurde.

Weiterhin gibt es im Bußgeldkatalog dazu zwei Ordnungswidrigkeiten:

Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte.

Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

am 11. Oktober 2011 um 19:04

da wär ja jetzt die frage, was eine plakette ist, oder? ist es der 3cm große aufkleber vom reifenhändler, einem verkehrsschild nachempfunden? oder ist es eine meldung im ki, die bei erreichen der kritischen grenze in klartext sagt, daß das tempolimit erreicht ist?

p.s: ich hab zur sicherheit den aufkleber. und weiß auch nicht, was richtig ist.

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