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Winterreifen + Felgen + RDK

VW Passat B7/3C
Themenstarteram 27. September 2014 um 19:29

Hallo Leute!

Sicherlich wurde schon einiges zu dem Thema geschrieben, aber ich möchte mich dennoch vergewissern und würde mich über eine kurze Erläuterung freuen.

Ich bin nun stolzer Besitzer eines Passat Variant 2.0 TDI BMT Highline von 2011.

Wie so viele andere bin auch ich auf der Suche nach Winterreifen/-felgen. Von meinem Golf 5 möchte ich die Winterreifen mit den Daten 205/55 R16 91H behalten (2 Winter alt und sehr wenig Kilometer, also kein Grund für neue). Laut EG-Übereinstimmungsbescheinigung können/sollen jedoch nur 91V gefahren werden. Gibt es ein "Schlupfloch", so daß ich meine alten Reifen fahren kann oder muss ich tatsächlich in Neue investieren?

Als Felgen würde ich mir gern die VW Sima 6,5x16 ET42 anschaffen. Diese können laut Bescheinigung gefahren werden. Nun ist meine Frage allerdings die Folgende.

In der ABE eines bekannten Felgenherstellers stand für eine gängige 16" Alufelge: "Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.".

Nun kommt das Baby mit 17" daher. Diese Aussage verwirrt mich ein wenig.

Da in der ABE des Herstellers allerdings von "mindestens" gesprochen wird und 16" Felgen von VW ausgewiesen sind, sollte meinem Vorhaben nichts im Wege stehen. Sehe ich das richtig?

Eine dritte Frage habe ich noch. Da der Wagen eine Reifendruckkontrolle hat und ich nicht in die Sensoren für Winterreifen investieren möchte, wie verhält sich das System, wenn es keine Werte vom Reifen bekommt? Kann ich eine Meldung einfach mit Drücken der Taste quittieren?

Vielen Grüße

Femtio

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22 Antworten

Falls bei Dir im Schein eine VMax > 210 kmh eingetragen ist, müsstest Du mit den H-Reifen einen Aufkleber im Cockpit anbringen.

Zitat:

Original geschrieben von femtio

Laut EG-Übereinstimmungsbescheinigung können/sollen jedoch nur 91V gefahren werden. Gibt es ein "Schlupfloch", so daß ich meine alten Reifen fahren kann oder muss ich tatsächlich in Neue investieren?

So lange die Felgen, Traglast und Reifengröße für das Fahrzeug freigegeben ist, gibt es kein Problem. Du musst bei H-Reifen einen Sticker mit max. 210 km/h sichtbar im Cockpit platzieren (und nach Möglichkeit natürlich nicht schneller fahren...). Das war's.

Zitat:

Original geschrieben von femtio

In der ABE eines bekannten Felgenherstellers stand für eine gängige 16" Alufelge: "Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.".

Nun kommt das Baby mit 17" daher. Diese Aussage verwirrt mich ein wenig.

Ich denke es geht hier um die Größe der Bremsscheiben. Wenn das Auto ab Werk bereits mit 17 Zoll ausgerüstet werden muss, weil die Bremsscheiben sonst nicht in die Felgen passen, kannst Du natürlich keine 16er montieren. Der 2.0 TDI kommt ab Werk mit 16 Zöllern. Deine 17 Zöller sind optionales Zubehör und vermutlich Bestandteil des Highline-Pakets. Das ändert an Motor/Getriebe nix.

VW-Felgen würde ich übrigens nicht anschaffen. Sehr teuer und von der Qualität her nix besonderes. Es gibt auch diverse andere Felgen mit ABE, die vermutlich erheblich günstiger kommen. Bei 16 Zöllern schaut keiner aufs Design, aber auch hier gibt es viel Auswahl. Von seriennah bis exotisch alles dabei.

Zitat:

Original geschrieben von femtio

Eine dritte Frage habe ich noch. Da der Wagen eine Reifendruckkontrolle hat und ich nicht in die Sensoren für Winterreifen investieren möchte, wie verhält sich das System, wenn es keine Werte vom Reifen bekommt? Kann ich eine Meldung einfach mit Drücken der Taste quittieren?

Ich weiß nicht ob Du ohne Sensoren fahren darfst. Hatte bisher keines meiner Autos. Vielleicht kennt sich damit jemand anderes aus. :) Hast Du mal im Handbuch nachgesehen ob da etwas dazu steht?

Die RDK ist nur verbindlich vorgeschrieben bei Runflatreifen.

Erkennt die (große) RDK längere Zeit keine Sensoren, schaltet sie sich ab. Laut einhelliger Meinung soll sie dann nicht mal mehr als kleine RDK agieren.

Für alle Neufahrzeuge ist eine RDK ab 1.11.14 Pflicht. Der Begriff "Neufahrzeug" wird rechtlich dabei offensichtlich ähnlich ausgelegt wie bei den Klimaanlagen usw., die Pflicht greift wohl nur bei Neukonstruktionen, also nicht bei Neuzulassungen aus bestehenden Baureihen, Facelifts usw.

Und welche Funktionen hat die Option Winterreifen in der MFA hat das was mit dem Fahrverhalten des Autos zu tun?

@Tiguan_mk

Du bekommst bei Aktivierung dieser Funktion tatsächlich eine Warnmeldung bei Geschwindigkeiten > 210 km/h. Eine Veränderung des Fahrverhaltens ergibt sich nur aus der Wahl der entsprechenden Reifen, nicht aus dieser Einstellung! ;)

Die VMax für Winterreifenbetrieb lässt sich in der MFA sogar einstellen. Rechtlich ersetzt diese Warnfunktion aber den Aufkleber im Cockpit nicht.

So isses. Danke für die Ergänzung!

Themenstarteram 28. September 2014 um 16:23

Hi!

Vielen Dank für eure Antworten. Das hat mir sehr geholfen.

Die VW Felgen sind tatsächlich recht teuer, auch als Gebrauchte. Ich habe mich nun für die Borbet CA 7x16 ET45 entschieden. Die Größe ist auch in der EG-Bescheinigung aufgeführt. Zudem entsprechen sie dem, was ich mir vorstelle und die Serien-Radschrauben können auch weiter genutzt werden.

Ich werde mir also einen Aufkleber mit v_max. 210 km/h ins Cockpit kleben. Sollte ich mal neue Winterreifen benötigen, kann ich ja von H zu V wechseln.

Bzgl. RDK sagt die Anleiten folgendes:

Das System schaltet bei Fahrtbeginn automatisch ab, wenn ein Reifensatz ohne Radsensoren am Fahrzeug montiert ist und somit kein Sensorsignal empfangen werden kann. Sobald das Reifenfülldruck-Kontrollsystem mindestens ein Sensorsignal empfängt, schaltet es automatisch wieder ein.

Somit mach ich mir keinen Kopf, zumal ich eh häufig den Druck prüfe.

Vielen Dank!

Femtio

Edit:

Doch noch eine kurze Frage. Ich habe wk205 so verstanden, dass der Aufklber erst notwendig ist, wenn im Schein eine v_max > 210 km/h eingetragen ist. Da genau 210 km/h als v_max eingetragen ist, ist der Aufkleber dennoch notwendig? Die Reifen sind ja für diese Geschwindigkeit ausgelegt.

Zitat:

Original geschrieben von femtio

Doch noch eine kurze Frage. Ich habe wk205 so verstanden, dass der Aufklber erst notwendig ist, wenn im Schein eine v_max > 210 km/h eingetragen ist. Da genau 210 km/h als v_max eingetragen ist, ist der Aufkleber dennoch notwendig? Die Reifen sind ja für diese Geschwindigkeit ausgelegt.

Du brauchst keinen Aufkleber, da die für die Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit (210 km/h) nicht unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges liegt.

Richtig!

Mein Fiesta war damals eingetragen mit 208 km/h.

Also war der Aufkleber für max. 210 km/h mit meinen H Winterreifen genauso hinfällig!

Themenstarteram 28. September 2014 um 18:41

Super.

Vielen Dank!

Zitat:

Original geschrieben von Halb-Marathon-Man

Erkennt die (große) RDK längere Zeit keine Sensoren, schaltet sie sich ab. Laut einhelliger Meinung soll sie dann nicht mal mehr als kleine RDK agieren.

Darauf (dass es sich abschaltet) habe ich bei meinem CC den ganzen letzten Winter vergeblich gewartet :(

Irgendwann hat man sich daran gewöhnt, die Warnleuchte zu ignorieren ...

Datensalat im Kofferraum?

Ich habe in allen 8 Felgen das große RDK System!

Nun wollte ich eine Felge als Ersatzrad nutzen, die ich Saisonal nicht brauche...

Im Winter also ein Komplett Sommerrad in der Ersatzradmulde!

Habt ihr Erfahrung damit, wenn dieses Rad auch RDK hat, ob es dann seitens des Fahrzeugs Probleme gibt?

Also das der Passat, den falschen Reifen und falschen Druck erkennt?

Mein Reifendealer wusste es nicht!

Der freundliche sagt mir, es gibt einen Datensalat da die Sensortechnik im Kofferraum sitzt und rät deshalb dringend davon ab!

Was meint ihr?

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