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Winterreifen, Geschw. Index ..

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 26. November 2010 um 20:02

Hey,

hab mal eine Frage und zwar:

In meinem FzgSchein stehen die mind. Ausmaße 205/55 R16 91 W drinne, jetzt kauf ich mir Winterreifen, die 205/55 R16 91 H sind, also nur bis 210 ned 270 km/h gehen.

Ist das so in Ordnung falls ein Unfall passieren sollte oder überhaupt, das der Geschw.Index für die Winterreifen niedriger ist.

Wenn ja, was muss ich da beachten oder verändern?!

Danke im Voraus!

Grüße

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16 Antworten

M&S Reifen (Winterreifen) dürfen den eingetragenen Geschwindigkeitsindex unterschreiten - du darfst die Reifen also fahren.

Zu beachten:

a) im Sichtbereich des Fahrers muss ein Aufkleber hin, der auf den eingeschränkten Index hinweist

b) die Einschränkung ist einzuhalten - du darfst mit den H-Reifen also nicht schneller als 210kmh fahren

Hallo, was du darfst oder nicht, weiß doch unter anderem der Reifenverkäufer.

Aber du solltest neben deinem Fahrzeugschein noch ein zusätzliches Papier bekommen haben, da steht

drauf was du alles fahren darfst. Im Zweifel beim Tüv nachfragen.

Was den Geschwindig.-Index angeht:

Natürlich darfst du einen Kleineren fahren, musst nur einen Aufkleber mit der für den Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit an deine Windschutzscheibe kleben, immer in Sicht des Fahrers.

PS: Osssi war da schneller....:-)

Zitat:

Hallo, was du darfst oder nicht, weiß doch unter anderem der Reifenverkäufer.

Der war gut.

Themenstarteram 26. November 2010 um 21:08

okey, danke euch, ja die reifengröße etc. passt alles, war nur die Frage mim IndeX!

Muss ich den Aufkleber selber machen oder kann man sowas kaufen ? ^^

Den MUSSSSSSST du selber machen!!!

Wenn die Polizei feststellt, dass du dir einfach einen fertigen beim Reifendealer "besorgt" hast bist du fällig.

Unter 5 Jahre Freiheitsstrafe und 20000€ ist dann leider nichts zu machen! :rolleyes::D

Mann, Mann, Mann, das sind Fragen!!! :p:)

Bei meiner Tante haben sie auch nen 210er Aufkleber rein gemacht...Beim Golf mit 75 PS :D

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Hallo, was du darfst oder nicht, weiß doch unter anderem der Reifenverkäufer.

Der war gut.

OK, der war wirklich gut. :-) Ich drücke es mal anders aus, es gibt gute Reifenhändler, die einem das

sagen können. Aber auch viele, die es nicht können.

Um die Frage des Themenstarters zu beantworten:

Dein Reifenhändler hat diese Aufkleber.

MfG

Hab ich doch gesagt, also auf die ironische...! ;)

Meint ihr die Winterreifenwarnung in der MFA ist nicht ausreichend ?

Das Thema ist ja Sicherheitsrelevant, somit gesetzlich geregelt. Das Gesetz besagt, dass ein

Aufkleber mit Geschwindigkeitsmaximum in Sicht des Fahres auf der Fahrerseite angebracht sein muss, sofern die Motorleistung größer ist, als die Reifen es aushalten. (StVO)

Zudem muss ja auch ein Fremder, dem du dein Auto leihst, kapieren, wie schnell er Fahren darf.

Deine Anzeige in der MFA wird er vll. nicht kapieren, da er dein Auto nicht kennt usw.

Aber einen Aufkleber kennt er, weil er das in der Fahrschule gelernt hat. Und bei einem Aufkleber kann sich keiner herausreden, er hätte es nicht gewusst.

Es könnte ja auch jeder Autohersteller grüne,- virtuelle,- Plaketten in der MFA anzeigen lassen, und wir sparen uns die 4 Euro für die richtige Plakette. Glaubst du das wäre erlaubt?! :-)

MfG

Kleiner Auszug:

§36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1.die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2.die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

 

Von Aufklebern ist explizit keine Rede!

Ich hätte eine Warnung Winterreifen und dann die höchste zugelassene Geschwindigkeit in der MFA+ zu bieten, das sollte dem Gesetz entsprechen!

Müsste aber nochmal Urteile dazu wälzen.

 

Ach so bezüglich der Aufkleber:

http://www.sicherheitszeichen.de/.../...windigkeitsanzeige::15933.html

Mit Wunschgeschwindigkeit!!! :D

Mal wieder so eine schwammige Formulierung wie die, die bis jetzt für Winterreifen galt.

Ich kenne fälle wo Bekannten Verwarnungsgelder aufgebrummt wurden, weil kein Aufkleber

vorhanden war.

Aber bin auch mal auf Gerichtsurteile gespannt, falls vorhanden.

Ich glaube ich schicke mal ne Email an den ADAC, die wissen sowas und antworten recht schnell.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von JM GIV 1.8T

Meint ihr die Winterreifenwarnung in der MFA ist nicht ausreichend ?

Die Gesetzpassagen wurden ja bereits geliefert.

Somit: nein, MFA-Warner reicht nicht, da nicht im Sichtfeld des Fahrers....spätestens dann nicht mehr, wenn Zündung aus.

Zitat:

Original geschrieben von mexxem345

Mal wieder so eine schwammige Formulierung wie die, die bis jetzt für Winterreifen galt.

Naja die neue Regelung ist genauso fürn Arsch wie die alte...

Ne Winterreifenpflicht ist, wenn man sagt vom 1.November bis zum 31.März Pflicht für jedes Fahrzeug was sich auf Deutschlands Straßen bewegt. Pro falschen Reifen in dem Zeitraum 1 Punkt und 80€.

Die aktuelle Pflicht ist wieder auslegungssache...

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