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Winterreifen mit RDKS

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 30. Oktober 2015 um 16:45

Hallo,

bekomme nächste Woche neue Winter Kompletträder mit RDKS Sensoren.

Muß ich beim wechseln der neuen Reifen im KI die anderen Sensoren anlernen oder werden Sie automatisch erkannt

Hab jetzt auch welche in den Reifen , weiß aber nicht obs da Unterschiede gibt oder alle gleich von der Software gesteuert werden

Danke für ehrliche Antworten

...und Gruß in die Runde

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@hpad schrieb am 31. Oktober 2015 um 09:27:27 Uhr:

 

@prio3 schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:49:48 Uhr:

hpad , @alle

mich interessiert mal Dein/Euer Kenntnisstand zu folgender Interpretation:

das indirekte RDKS haben schon immer alle GLK's und viele andere Autos, und dieses indirekte RDKS würde auch heute noch, auch beim Neuwagen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

 

Zitat:

Also wäre im "Kehrschluss" es auch heute noch möglich einen Neuwagen mit "indirekten" RDKS auszustatten.

Ja,

wenn es den EU-Richtlinien/-Verordnungen entspricht.

Hier hab´ich mal eine Zusammenfassung "versucht"

http://www.motor-talk.de/.../...eg-skandal-aufdecken-t4869914.html?...

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Werden automatisch angelernt, wenn die Sensoren passen (sind markenspezifisch). Nur den neuen Druck musst Du als Referenzwert übernehmen, sobald der im Display angezeigt wird.

Hat der GLK RDKS ? Meiner hat keins

Zitat:

@Chrisifan schrieb am 30. Oktober 2015 um 18:41:35 Uhr:

Hat der GLK RDKS ? Meiner hat keins

RDKS war erst ab 11/2014 Pflicht; für Neuwagen !

Grüße

hpad

@edit

MB hat ab Mai 2014 mit dem GLK u. C-Klasse angefangen und ab Juni 2014 wurde RDKS in allen BR verbaut.

hpad , @alle

mich interessiert mal Dein/Euer Kenntnisstand zu folgender Interpretation:

das indirekte RDKS haben schon immer alle GLK's und viele andere Autos, und dieses indirekte RDKS würde auch heute noch, auch beim Neuwagen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

http://www.reifendirekt.de/reifendruck-kontrollsystem.html#Allgemeine Informationen über RDKS

Gruß und Dank

prio

Hallo prio3,

Deine Frage ist garnicht so "ohne"; da steckt schon etwas hinter.

Ich sehe das so.

RDKS ist ein MUSS für alle Neuwagen mit Erstzulassung ab dem 01.11.2014

Was aber wenig bekannt ist – oder nicht so kommuniziert wird – können auch

KFZ - welche ab 01.12.2012 „Typgeprüft“ zu diesem System "verpflichtet werden;aber nicht immer.

Um es einfach zu machen.

Wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil1 – Ziffer 6 - ein Datum NACH dem 01.12.2012 steht dann einfach einmal bei Hersteller fragen, also MB. Dieses Datum kann auch ein Nachtrag der Typprüfung sein welcher NULL mit dem RDKS zu tun hat. In diesem Fall braucht dann kein RDKS nachgerüstet zu werden.

„Liegt die Ziffer“ 6 vor dem 01.12.2012 dann ist alles „paletti“.

So sehe ich das.

Grüße

hpad

Ps:

Sry. prio.:) Habe Deine Fragestellung eigentlich ignoriert. Warum?

indirekte RDKS würde auch heute noch, auch beim Neuwagen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Hatte nur das "obige" im Kopf". Im Augenblick kann ich zu Neuwagen/01.11.2014/indirektes RDKS/"Legal" nichts beitragen.:mad:

Werde am morgigen Tage noch einmal " in mich gehen".:D

OT

Gute Nacht.:)

OK ... Danke

und ich dachte da an noch einen Aspekt, die Hersteller/Verkäufer tun immer so, als ob das direkte System , beim Neuwagen jetzt, Pflicht ist (ich denke - ist nicht Pflicht), nur die Option zum indirekten System wird nicht angeboten. Dass das dann drauf/rein muss, was eingetragen ist, ist klar, bis auf den von Dir beschriebenen Zeitraum 12-14.

Na, gehört vielleicht auch ins Reifen-Forum

prio

Edit: lustig, Dein Edit hab ich gemeint

Formal gibt die Vorschrift EU Nr. 661/2009 das alles vor.

Artikel 3 besagt als Begriffsbestimmung:

Zitat:

„Reifendrucküberwachungssystem“ ein im Fahrzeug eingebautes

System, das den Reifendruck oder seine Veränderung

über der Zeit erfasst und bei fahrendem Fahrzeug entsprechende

Informationen an den Fahrer übermittelt;

In Artikel 9 heißt es:

Zitat:

(2) Fahrzeuge der Klasse M 1 müssen mit einem präzisen

System zur Überwachung des Reifendrucks ausgerüstet sein,

das den Fahrer im Fahrzeug im Interesse eines optimalen Kraftstoffverbrauchs

und der Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr

warnt, wenn es in einem Reifen zu einem Druckverlust

kommt. Entsprechende Grenzwerte in den technischen

Spezifikationen werden hierzu festgelegt, die darüber hinaus

einen technologieneutralen und kosteneffizienten Ansatz bei

der Entwicklung von präzisen Systemen zur Überwachung des

Reifendrucks ermöglichen.

Soweit ich mich erinnere, liegt der bewusste Grenzwert bei 0,3 Bar. Die obigen Rahmenbedingungen werden von einem passiven RDKS (je nach Interpretation) nicht eingehalten, denn es kann nur einen Druckverlust in einem einzelnen Reifen melden und es lässt auch keine Beobachtung der Veränderung zu (d.h. die "Informationen" aus Artikel 3 liegen nicht vor).

Tatsache ist auch, dass die gesamte Verordnung 661/2009 nicht nur wegen der Sicherheit, sondern auch wegen der CO²-Einhaltung ein RDKS fordert (zu geringe Drücke erhöhen den Ausstoß). Da mit den passiven RDKS ein schleichender gleichmässiger Verlust (z.B. bei niedrigen Außentemperaturen) nicht bemerkt wird, sind die Hersteller auf aktive Systeme umgestiegen. Letztere sind m.W. in USA schon länger Pflicht - ich weiß z.B., dass BMW in den USA schon im BMW E9x aktive Systeme hatte, während bei uns noch passives RDKS genutzt wurde.

Für die Hersteller ist es also im Sinn einer Gleichteilepolitik einfacher, überall die aktiven Systeme einzusetzen, zudem sie offenbar die EU-Richtlinie auch anders als Reifendirekt interpretieren. Tatsächlich ist das aber wirklich eine Interpretationsfrage, z.B.: meint "wenn es in einem Reifen zu einem Druckverlust kommt" wirklich nur den Fall, dass nur ein Reifen betroffen ist, oder umfasst das auch den Fall, wenn alle Reifen Druck verlieren?

Zitat:

@prio3 schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:49:48 Uhr:

hpad , @alle

mich interessiert mal Dein/Euer Kenntnisstand zu folgender Interpretation:

das indirekte RDKS haben schon immer alle GLK's und viele andere Autos, und dieses indirekte RDKS würde auch heute noch, auch beim Neuwagen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

http://www.reifendirekt.de/reifendruck-kontrollsystem.html#Allgemeine Informationen über RDKS

Gruß und Dank

prio

Hallo prio,

Du hast RECHT;imo.

Die EU Verordnung unterscheidet nicht nach - indirekt/direkt - sondern es muss ein RDKS sein.

Also wäre im "Kehrschluss" es auch heute noch möglich einen Neuwagen mit "indirekten" RDKS auszustatten.

Aber Meyergru hat es ja auch geschrieben.

Zitat

Für die Hersteller ist es also im Sinn einer Gleichteilepolitik einfacher, überall die aktiven Systeme einzusetzen, zudem sie offenbar die EU-Richtlinie auch anders als Reifendirekt interpretieren. Tatsächlich ist das aber wirklich eine Interpretationsfrage, z.B.: meint "wenn es in einem Reifen zu einem Druckverlust kommt" wirklich nur den Fall, dass nur ein Reifen betroffen ist, oder umfasst das auch den Fall, wenn alle Reifen Druck verlieren?

Zitat Ende

Generell sind aber - ob RDKS indirekt oder direkt - diese "Termine" verbindlich.

( siehe Bild)

Grüße

hpad

Mt-rdks

Guten Morgen und Dank Euch,

ich bekomme das Gefühl nicht los, dass die "aktuelle" Interpretation außer mit Gleichteilepolitik der Hersteller (verständlich) auch sehr von der Reifen-Räder...branche gestützt wurde (eigentlich auch verständlich:D). Naja, ist ja auch nicht so, dass das direkte System nun unsinnig oder schlecht ist, nur eben auch teuer.

OK, mich hat es nur interessiert. Keines unserer Autos hat das direkte System.

Schönes WE

prio

Zitat:

@hpad schrieb am 31. Oktober 2015 um 09:27:27 Uhr:

 

@prio3 schrieb am 30. Oktober 2015 um 20:49:48 Uhr:

hpad , @alle

mich interessiert mal Dein/Euer Kenntnisstand zu folgender Interpretation:

das indirekte RDKS haben schon immer alle GLK's und viele andere Autos, und dieses indirekte RDKS würde auch heute noch, auch beim Neuwagen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

 

Zitat:

Also wäre im "Kehrschluss" es auch heute noch möglich einen Neuwagen mit "indirekten" RDKS auszustatten.

Ja,

wenn es den EU-Richtlinien/-Verordnungen entspricht.

Hier hab´ich mal eine Zusammenfassung "versucht"

http://www.motor-talk.de/.../...eg-skandal-aufdecken-t4869914.html?...

Danke touaresch,

sehr interessant.

Grüße

hpad

am 31. Oktober 2015 um 10:10

Auch von mir ein Dank, erklärt warum ich zweimal nach einer kurzen (unter 15 min.)

Fahrt vor einem platten Reifen stand und vorher keine Meldung des RDKS hatte.

MB konnte das nicht erklären bzw. keinen Systemfehler finden.

Schönes Wochenende

AC 7770

Zitat:

@touaresch schrieb am 31. Oktober 2015 um 10:42:01 Uhr:

Hier hab´ich mal eine Zusammenfassung "versucht"

http://www.motor-talk.de/.../...eg-skandal-aufdecken-t4869914.html?...

Danke dafür! Ich habe erst gezweifelt, wie das vor sich gehen soll. Ist aber ungefähr klar: Weichere Reifen (durch Druckverlust) machen kurzzeitige radiale Schwingungen (z.B. beim Bremsen), was man durch Messung der kurzfristigen Veränderung der Winkelgeschwindigkeiten mit den ABS-Sensoren messen kann. Dazu gibt es sogar ein Video.

Die indirekten Systeme der ersten Generation haben ja im Gegensatz dazu nur die Radumdrehungen gezählt und verglichen.

Sehr clever vom VW-Konzern, die Konkurrenten von dieser Erfindung (TPI von Nira Dynamics SE) fernzuhalten, zudem das in den gängigen ABS/DSC-System offenbar sogar softwaretechnisch nachrüstbar wäre...

am 1. November 2015 um 10:17

Bedingt durch meinen Fahrzeugwechsel muß ich meine "alten" Winterräder mit Sensoren nachrüsten lassen. Kostenpunkt ca. 300.-€...

Wechsel von 350 Diesel Bj.2011 auf 350 Benziner Bj.2015.

Ist das korrekt, oder gibt es eine andere Möglichkeit? ( Softwaremäßig )

Gruß Birdie

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