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Winterreifen-These gestern bei SternTV widerlegt.

Themenstarteram 8. Dezember 2005 um 8:39

Moin zusammen,

hat gestern jemand SternTV gesehen ?

Da wurde die These widerlegt, daß Winterreifen unter 7 Grad besser sind.

Es wurde auf einem 3er BMW und einem Golf jeweils ein Satz Sommerreifen aufgezogen und mit Meßgeräten der Bremsweg getestet. Danach hat man Winterreifen montiert und die Tests wiederholt.

Straßenverhältnisse: Trocken bei 4 Grad und Nass bei 6 Grad.

Ergebnis: Die Fahrzeuge bremsten mit Sommerreifen im Durchschnitt um 2-4 Meter besser als mit Winterreifen.

Was mir allerdings einen schalen Geschmack hinterlässt ist die Tatsache, daß man nicht erfährt, welche Reifen getestet wurden.

So kann man natürlich einen High-Performance-Sommerreifen gegen einen Baumarkt-Winterreifen antreten lassen.

Der Sommerreifen wird immer besser aussehen.

Auch hat man nur den Bremsweg getestet und nicht das Handlingverhalten.

Aber prinzipiell stützt der Test die These, daß die 7Grad-Regel großer Schmarrn ist.

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41 Antworten

Re: Winterreifen-These gestern bei SternTV widerlegt.

 

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

...Aber prinzipiell stützt der Test die These, daß die 7Grad-Regel großer Schmarrn ist.

Servus kerberos,

diese "7 Grad Regel" wurde auch nur von der Reifenindustrie in die Welt gesetzt, in Fachbüchern habe ich darüber noch nicht gelesen.

Was sich dahinter verbirgt kann sich jeder selbst ausmalen. ;)

So Long!

PW

Trotzdem haben die Winterreifen den entscheidenden Vorteil bei Eis und Schnee.

Da ich nicht erst bei entsprechender Witterung die Reifen anpasse, sind bei mir von Ende Oktober bis Ende März die Winterreifen drauf.

Wenn jemand die Ausweichmöglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel hat und nicht auf sein Auto angewiesen ist, kann er sich die Winterreifen ersparen und den Wagen bei entsprechenden Straßenverhältnissen stehen lassen.

Wer bei Schnee mit Sommerbereifung unterwegs ist, dem sollten meiner Meinung nach entsprechende Strafen drohen.....

Re: Re: Winterreifen-These gestern bei SternTV widerlegt.

 

Zitat:

Original geschrieben von panzerwiesel

Servus kerberos,

diese "7 Grad Regel" wurde auch nur von der Reifenindustrie in die Welt gesetzt, in Fachbüchern habe ich darüber noch nicht gelesen.

Was sich dahinter verbirgt kann sich jeder selbst ausmalen. ;)

So Long!

PW

Diese Aussage hatte wahrscheinlich vor zig Jahren ihre Berechtigung, als die Gummimischungen noch ganz anders waren (Russ, ......). Für moderne Reifen trifft diese Temperatur-Regel einfach nicht mehr zu.

@anboja,

da gebe ich dir natürlich recht, aber die Beweggründe der Reifenindustrie mit der "7 Grad Regel" zu kennen finde ich schon auch interessant!

So Long!

PW

Zitat:

Original geschrieben von ANBOJA

...

Wer bei Schnee mit Sommerbereifung unterwegs ist, dem sollten meiner Meinung nach entsprechende Strafen drohen.....

...kommt Anfang 2006, kostet ganze 40€ und einen Punkt.*bibbrrr*

Des weiteren verliert der Unfallverursacher mit Sommerreifen bei Unfällen durch Eis und Schnee seinen Versicherungsschutz. Das ist der Hammer!!!!!!!!!!

Angenommen ein Sommerreifenkönig brummt dir auf der AB bei Schnee hinten rein, Rahmen verzogen etc. Sigi ist nicht mehr zu retten. Dann zahlt seine Haftpflichtversicherung keinen Cent an dich, du mußt den Schaden bei dem jenigen geltend machen. Ist das jetzt ein armer Schlucker und ist nix bei ihn zu holen, hat man einfach Pech und bleibt auf dem Schaden sitzen....sehr schön!

G

simmu

Ich denke man soll bei ca.7° schon die WR aufziehen. Morgends und Abends ist ja dann meistens doch noch kälter. Außerdem kann es auch jederzeit schneien und dann sind die WR der klare Favorit.

Bei meinen Sommerreifen merke ich bei ca3-4° das sie dann etwas schmierig sind.

Gruß Easy

am 8. Dezember 2005 um 9:29

Zitat:

Original geschrieben von simmu

Angenommen ein Sommerreifenkönig brummt dir auf der AB bei Schnee hinten rein, Rahmen verzogen etc. Sigi ist nicht mehr zu retten. Dann zahlt seine Haftpflichtversicherung keinen Cent an dich, du mußt den Schaden bei dem jenigen geltend machen.

Nein. Seine Haftpflichtversicherung zahlt selbstverständlich Deinen Schaden ohne Probleme. Nur kann sich diese Versicherung dann, je nach Richter, einen Teil oder gar die gesamte Schadenssumme von ihrem Versicherungsnehmer zurückholen.

Hallo Johannes,

Sicher? Nur dann geht ja die Versicherung leer aus.

Für den Geschädigten wäre das ja dann sehr beruhigend....

G

simmu

am 8. Dezember 2005 um 9:47

Das ist das Risiko der Versicherung - übrigens auch schon heute. Mit der neuen Gesetzesgrundlage verbessert sich nur die Rechtsposition der Versicherungen weiter. Der fremdverschuldete Geschädigte bekommt in jedem Falle sein Geld: Das ist ja auch der Sinn und die Daseinsberechtigung der Pflichtversicherung.

Zitat:

Original geschrieben von co_easy

Ich denke man soll bei ca.7° schon die WR aufziehen. Morgends und Abends ist ja dann meistens doch noch kälter. Außerdem kann es auch jederzeit schneien und dann sind die WR der klare Favorit.

Bei meinen Sommerreifen merke ich bei ca3-4° das sie dann etwas schmierig sind.

Gruß Easy

Genau, so bei Temp. um den Gefrierpunkt bauen (bei mir die Conti Sport Contact 2) die Sommerreifen doch sehr deutlich ab. Da fühlt man sich mit guten Winterreifen einfach wohler. Hier im Rheinland ist Schnee wirklich sehr selten, trotzdem zieh ich seit ein paar Jahren regelmäßig Winterreifen auf.

Themenstarteram 8. Dezember 2005 um 10:41

Zitat:

Original geschrieben von simmu

Hallo Johannes,

Sicher? Nur dann geht ja die Versicherung leer aus.

Für den Geschädigten wäre das ja dann sehr beruhigend....

G

simmu

Sicher !

Es war auch ein Sprecher des Versicherungsverbandes im Studio.

Nur in ganz wenigen Fällen kann die Versicherung einen Teil vom Verursacher zurückfordern, selbst wenn dieser nicht schuld ist.

Dazu muß aber beispielsweise nachgewiesen werden, daß ein Unfall mit Winterbereifung vermeidbar gewesen wäre.

Also Dir nimmt einer die Vorfahrt und du knallst ihm rein. Wenn der Unfall mit Winterreifen vermeidbar gewesen wäre, KANN Die Versicherung von einem Mitverschulden ausgehen, muß aber nicht.

Außerdem wird die Gesetzeslage so aussehen, daß lediglich von geeigneter Bereifung gesprochen wird, nicht aber explizit von Winterreifen.

Stellt sich wieder die Frage, wer dieses 'geeignet' feststellt.

@panzerwiesel:

Jo, das mit der 7-Grad-Regel wurde hier schon öfter diskutiert, aber mit der Sendung gestern wurde es auch einem breiteren Publikum dargestellt. Das wollte ich eigentlich mit diesem Thread aussagen.

Es gab auch KEINE Diskussion darüber, daß Winterreifen bei Eis und Schnee eindeutig die bessere Wahl ist.

Es sollte lediglich verdeutlicht werden, daß es keine Temperaturgrenze gibt.

Zitat:

Original geschrieben von simmu

...kommt Anfang 2006, kostet ganze 40€ und einen Punkt.*bibbrrr*

Des weiteren verliert der Unfallverursacher mit Sommerreifen bei Unfällen durch Eis und Schnee seinen Versicherungsschutz. Das ist der Hammer!!!!!!!!!!

Angenommen ein Sommerreifenkönig brummt dir auf der AB bei Schnee hinten rein, Rahmen verzogen etc. Sigi ist nicht mehr zu retten. Dann zahlt seine Haftpflichtversicherung keinen Cent an dich, du mußt den Schaden bei dem jenigen geltend machen. Ist das jetzt ein armer Schlucker und ist nix bei ihn zu holen, hat man einfach Pech und bleibt auf dem Schaden sitzen....sehr schön!

G

simmu

Die Versicherung zahlt den Schaden und macht dann die Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend.

Ist auch heute schon so, denn würdest Du mit 3 Promille einen Unfall verursachen, zahlt Deine Versicherung erst mal und holt es sich dann bei Dir wieder....

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Sicher !

Es war auch ein Sprecher des Versicherungsverbandes im Studio.

Nur in ganz wenigen Fällen kann die Versicherung einen Teil vom Verursacher zurückfordern, selbst wenn dieser nicht schuld ist.

Dazu muß aber beispielsweise nachgewiesen werden, daß ein Unfall mit Winterbereifung vermeidbar gewesen wäre.

Also Dir nimmt einer die Vorfahrt und du knallst ihm rein. Wenn der Unfall mit Winterreifen vermeidbar gewesen wäre, KANN Die Versicherung von einem Mitverschulden ausgehen, muß aber nicht.

Außerdem wird die Gesetzeslage so aussehen, daß lediglich von geeigneter Bereifung gesprochen wird, nicht aber explizit von Winterreifen.

Stellt sich wieder die Frage, wer dieses 'geeignet' feststellt.

@panzerwiesel:

Jo, das mit der 7-Grad-Regel wurde hier schon öfter diskutiert, aber mit der Sendung gestern wurde es auch einem breiteren Publikum dargestellt. Das wollte ich eigentlich mit diesem Thread aussagen.

Es gab auch KEINE Diskussion darüber, daß Winterreifen bei Eis und Schnee eindeutig die bessere Wahl ist.

Es sollte lediglich verdeutlicht werden, daß es keine Temperaturgrenze gibt.

Dieser 7°C-Regel wurde auch in der letzten ADAC-Zeitschrift widersprochen.

Zitat:

Original geschrieben von simmu

Hallo Johannes,

Sicher? Nur dann geht ja die Versicherung leer aus.

simmu

Hi,

an der Stelle haben die Versicherer wenig Stress.

Bisher zahlen sie ja auch für diese Schäden, sie können also nur sparen, wenn sie etwas vom Versicherten zurückbekommen.

Und einfach anrufen und sagen, kann ich Euch nicht erstatten wird wohl nicht ganz klappen. Bis zur Privatinsolvenz respektive Offenbarungseid können die jederzeit per Gericht eintreiben lassen, und ein Titel ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Da ja immense Schadensummen (z.B. bleibende Personenschäden)vorstellbar sind, ist so eine Sache unter Umständen der lebenslange Ruin für den, den es trifft und für seine Familie gleich mit.

Muß sich halt jeder überlegen, ob es ihm das Risiko wert ist.

casabinse

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