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Winterreifengröße GTD
Hallo,
der Winter steht zwar noch nicht direkt vor der Tür, aber es wird Zeit, sich mit dem Thema Winterreifen zu beschäftigen. Leider konnte ich beim Kauf keinen zusätzlichen Satz Winterreifen raushandeln. Nun habe ich von meinem vorherigen Wagen noch Winterreifen in der Größe 205/55R16 hier. Ich gehe davon aus, dass ich diese mit einer entsprechenden Stahlfelge auch wieder auf dem GTD fahren kann. Was mich jedoch verunsichert, ist das im Fahrzeugschein die Größe 205/50R17 eingetragen ist. Somit müsste dieses die kleinste Größe sein, die ich fahren dürfe. Nun meine Frage, welche Größe fahrt ihr im Winter?
Beste Antwort im Thema
Eine ABE ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis und damit braucht man m.E., wenn dort das eigene Auto mit dem aktuellen Zustand plus Reifendimension zu finden ist, nirgendwo mehr hin. Die packt man sich ins Auto, montiert die Räder und gut ist.
Eine 7,5er-Felge mit einer ET von 35mm hat m.E. keine ABE, denn die ist ohne Abnahme beim TÜV und eventuelle Zusatzarbeiten am Auto, gar nicht zulässig.
Also kann sie nur ein Gutachten haben, in dem die Bedingungen für deren Betrieb drin stehen und es muss in jedem Fall einen Eintrag in die FZ-Papiere geben (Also zusätzlich Begutachtung durch einen Prüfer mit entsprechender Bescheinigung für die Zulassungsstelle, damit die das eintragen kann.).
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26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von virus1880
Nun habe ich von meinem vorherigen Wagen noch Winterreifen in der Größe 205/55R16 hier. Ich gehe davon aus, dass ich diese mit einer entsprechenden Stahlfelge auch wieder auf dem GTD fahren kann.
Da der GTI diese Größe fahren darf, gehe ich mal stark von aus, dass der GTD (da keine größere Bremsanlage) diese Größe auch fahren darf.
Zitat:
Was mich jedoch verunsichert, ist das im Fahrzeugschein die Größe 205/50R17 eingetragen ist.
Im "Fahrzeugschein" (eigentlich Zulassungsbescheinigung Teil 1) stehen nicht mehr alle fahrbaren Reifengrößen drin,
du musst in deine "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" gucken auf der Rückseite unter Punkt 52 -> "Anmerkungen".
Dieses DIN A4-Papier war bei deinem "Fahrzeugbrief" (jetzt: Zulassungsbescheinigung Teil 2) dabei.
vielen Dank für die Info. Genau das mit der Größe der vorderen Bremsscheiben (312mm) ist meine Sorge. Ich kenne die Probleme damals vom Ibiza 6L Cupra, da gab es schon immer Probleme mit den 16 Zoll Stahlfelgen, da der Abstand zwischen Sattel und Felge zu gering war. Ich habe jetzt 16 Zoll Stahlfelgen und Reifen der Größe 205/55R16. In spätestens zwei Woche weiß ich, ob sie passen, dann werden sie montiert.
205/55 R 16
205/50 R 17
225/45 R 17
225/40 R 18
Ich habe mir heute 4x Goodyear Ultra Grip 8 Performance in 225/45 R17 bestellt, zusammen mit der Omanyt R-Line Felge.
Zitat:
Original geschrieben von Der Eiermann
Zitat:
Original geschrieben von virus1880
Nun habe ich von meinem vorherigen Wagen noch Winterreifen in der Größe 205/55R16 hier. Ich gehe davon aus, dass ich diese mit einer entsprechenden Stahlfelge auch wieder auf dem GTD fahren kann.
Da der GTI diese Größe fahren darf, gehe ich mal stark von aus, dass der GTD (da keine größere Bremsanlage) diese Größe auch fahren darf.
Zitat:
Original geschrieben von Der Eiermann
Zitat:
Was mich jedoch verunsichert, ist das im Fahrzeugschein die Größe 205/50R17 eingetragen ist.
Im "Fahrzeugschein" (eigentlich Zulassungsbescheinigung Teil 1) stehen nicht mehr alle fahrbaren Reifengrößen drin,
du musst in deine "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" gucken auf der Rückseite unter Punkt 52 -> "Anmerkungen".
Dieses DIN A4-Papier war bei deinem "Fahrzeugbrief" (jetzt: Zulassungsbescheinigung Teil 2) dabei.
Punkt 52 hab ich garnicht drauf?
Mal ne änliche Frage wenn der Thread schonmal einer angefangen hat
6x16er Stahlfelge ET50 soll es sein für Winterreife,n lt dem Zettel den mir der Freundliche ausgedruckt hat. Da steht drauf Anlage zur Gutachterlichen Stellungnahme drauf.
Weiter oben sind aber auch 6,5x16 ET50 gelistet mit der gleichen Reifengrösse allerdings Schneeketten "Nein". Könnte jetzt gebrauchte Stahlfelgen in 6,5x16 bekommen von einem 6er Golf...Lese ich das ganze dahingehend richtig das ich die auch fürn Winter nehmen kann, vorrausgesetzt das ich keine Schneeketten montiere?
Danke schonmal
Es gibt keine Unterschiede für Winter oder Sommerreifen. Lediglich, wie Du schon richtig erkannt hast, auf die Schneekettenfreigabe musst Du achten.
Auf der 6x 16-Felge ET 50 (egal ob Alu oder Stahl) dürfen ausschließlich Winterreifen (205/55R16) montiert werden.
Nur auf der 6,5x 16 ET50-Felge dürfen beide Reifenarten (205/55R16) montiert werden.
Alle anderen 16 Zoll-Felgen/Reifenkombinationen brauchen entweder eine ABE oder ein Gutachten plus Eintrag in die Papiere (jedenfalls bei den "Normal"-Golfs laut EG-Übereinstimmungserklärung. Wenn der GTD da eine Ausnahme sein sollte, müsste man das aus der Übereinstimmungserklärung ersehen können)
Hallo,
darf ich 7,5x16 ET35 mit 205/55/R16 Winterfelgen auf dem GTD fahren?
Mfg getede
Zitat:
Original geschrieben von getede
Hallo,
darf ich 7,5x16 ET35 mit 205/55/R16 Winterfelgen auf dem GTD fahren?
Mfg getede
Schau in das Gutachten der Felge. Nur das zählt.
Auf jeden Fall müssen sie eingetragen werden.
Außer es liegt eine ABE bei. Welche aber auch nur in Verbindung mit dem Original Fahrwerk gilt.
Also wenn ich ein OEM Fahrwerk habe und eine ABE zu den Felgen, wo ein Golf 6 mit 125kW erlaubt ist, dann darf ich die fahren ohne das eintragen zu lassen?
Ich habe gesehen, dass eben die Zubehörfelgen verschiedene Breiten und Einpresstiefen haben und ich nicht weiß, ob das passt. Wenn es aber eine ABE zu meinem Wagen gibt, dann wird das also auch passen?
Vielen Dank!
Die Reifen sollten aber auch zur Felge passen ! Und selbst wenn die Felgen für den GTD zulässig sind, was durchaus sein kann nach Gutachten, müssen die Reifen auch auf die Felge passen, oder sehe ich das hier falsch ?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 205er Reifen auf der 7,5er Felge gehen. Die wird wohl zu breit sein, wenn für 205er Reifen lauf VW eigentlich nur eine 6er oder eine 6,5er Felge vorgesehen ist.
@zo.si
Zitat:
Auf jeden Fall müssen sie eingetragen werden.
Außer es liegt eine ABE bei.
Auch mit ABE ist bei ET 35 auf jeden Fall eine sofortige [TÜV]-Abnahme erforderlich.
Eine ABE gilt nur für das Rad als Rad.
Unter welchen Auflagen du das Rad an deinem Fahrzeug fahren darfst, steht im »Gutachten zur ABE«.
Eine ABE ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis und damit braucht man m.E., wenn dort das eigene Auto mit dem aktuellen Zustand plus Reifendimension zu finden ist, nirgendwo mehr hin. Die packt man sich ins Auto, montiert die Räder und gut ist.
Eine 7,5er-Felge mit einer ET von 35mm hat m.E. keine ABE, denn die ist ohne Abnahme beim TÜV und eventuelle Zusatzarbeiten am Auto, gar nicht zulässig.
Also kann sie nur ein Gutachten haben, in dem die Bedingungen für deren Betrieb drin stehen und es muss in jedem Fall einen Eintrag in die FZ-Papiere geben (Also zusätzlich Begutachtung durch einen Prüfer mit entsprechender Bescheinigung für die Zulassungsstelle, damit die das eintragen kann.).
Zitat:
Eine ABE ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis und damit braucht man m.E., wenn dort das eigene Auto mit dem aktuellen Zustand plus Reifendimension zu finden ist, nirgendwo mehr hin.
Dann zeig mir mal eine ABE, in der ein Fahrzeug aufgeführt ist.
Zitat:
Eine 7,5er-Felge mit einer ET von 35mm hat m.E. keine ABE,
Selbstverständlich kann die eine ABE haben.
Zum TÜV musst du aber trotzdem. (Steht in den Auflagen des fahrzeugspezifischen »Gutachtens zur ABE«).