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Wirtschaftlicher Totalschaden | HILFE!

Themenstarteram 11. Juni 2013 um 17:36

Guten Abend liebe Com,

ich hatte einen Unfall (bin/war nicht Schuld -> Schuldfrage geklärt).

Der Gutachter hat für die Reparatur 6942€ veranschlagt. Wiederbeschaffungswert liegt bei 7550€.

Welche Möglichkeiten hab ich jetzt um mir ein neues/gebrauchtes Fahrzeug zuzulegen (vom Händler natürlich)?

Ich finde zwar Fahrzeuge, die preislich im Rahmen wären, nur müsste ich da Abstriche bei der Ausstattung machen, geschweige von meinen nachträglich gekauften Felgen, Federn und Multimediaanlage.

Kann ich dieses "Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert-Geschmarre" irgendwie umgehen?

Würde mir ja gern die Reparaturkosten abzügl. der Mehrwertsteuer auszahlen lassen und meinen Unfaller selbst verkaufen, aber das geht ja nicht :( :mad:

 

Hat jemand eine Ahnung? Oder komm ich immer "nur" auf diese 7550€ Wiederbeschaffungswert?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, blicke da nicht mehr durch. Der Gutachter sagt was anderes als mein Versicherungsmakler,....

Mit freundlichem Gruß

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19 Antworten

Moin,

 

zunächst  Fragen, 7550,- Netto oder inkl. MWST ?

 

Handelt sich hier um ein VK Schaden ?

Themenstarteram 11. Juni 2013 um 19:50

Ich hab Vollkasko, keine Ahnung was der Verursacher hat.

Der Wiederbeschaffungswert ist incl. MwSt - genau wie die Reparaturkosten.

 

MfG

Die Regulierung sieht so aus, dass Du die 7550,- - MWST - RW von der Versicherungs erstattest bekommst. Die MWST wird nachreguliert, wenn Du den Kaufvertrag (in Kopie) für das Ersatzfahrzueg (wo die MWST angefallen ist) an die Versicherung schickst.

 

Der Restwert wird vom Aufkäufer in Bar gezahlt, allerdings kannst Du versuchen, den kaputten Wagen selbst zu verkaufen, nur ob Du den RW marktmäßig wie im Gutachten erhälst, ist dann Dein Risiko.

 

Themenstarteram 11. Juni 2013 um 20:00

Dann müsste ich ja eigentlich, wenn der RW abgezogen wurde, mein Auto behalten dürfen?

Hab ich das richtig verstanden?

Richtig.

 

Normaler Weise setzt der Gutachter den Unfallwagen in die Börse, i.d.R. melden sich dann Osteuropäische Mitbürger, die den Wagen abholen und Bares bezahlen.

 

Nur eben der RW wird von der Versicherung eben nicht übernommen.

 

Klär das mal mit den Gutachter ab.

 

Themenstarteram 11. Juni 2013 um 20:26

Ah ok! Hast mir sehr geholfen - DANKE!

Eine kleine Frage noch:

Sollte ein geringer Betrag zustande kommen (RW), kann ich das Auto dann selbst teuerer verkaufen?

Zitat:

Original geschrieben von astragtc91

Ah ok! Hast mir sehr geholfen - DANKE!

 

Eine kleine Frage noch:

Sollte ein geringer Betrag zustande kommen (RW), kann ich das Auto dann selbst teuerer verkaufen?

Du kannst das KFZ so teuer verkaufen wie Du willst, nur ob Du mehr bekommst als das Gutachten als RW ausweist, steht in den Sternen. Da ist dann Dein Risiko.

 

Themenstarteram 11. Juni 2013 um 20:47

Da zieht mir dann die Versicherung aber auch nichts mehr ab, oder?

Woher soll die Versicherung wissen, was Du mit dem KFZ machst ?

 

Sie ziehen halt den RW vom Nettobetrag ab und gut.

 

Nur wenn Du den Wagen wieder selbst aufbauen willst, darf er innerhalb von 6 Monaten nicht verkauft werden.

Da Dein Schaden in der HIS Datei gespeichert ist, sollte nach der Eigenreparatur ein Gutachten über den reparierten Zustand gemacht werden, für den Fall, dass er wieder in einem Unfall verwickelt wird.

 

am 12. Juni 2013 um 3:59

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Nur wenn Du den Wagen wieder selbst aufbauen willst, darf er innerhalb von 6 Monaten nicht verkauft werden.

Da Dein Schaden in der HIS Datei gespeichert ist, sollte nach der Eigenreparatur ein Gutachten über den reparierten Zustand gemacht werden, für den Fall, dass er wieder in einem Unfall verwickelt wird.

Ist immer sicher, damit keiner auf die Idee kommt, man hätte den Unfaller nicht reapriert, nen neuen Crash mit dem "Schrotti" gemacht und will dann doppelt den Wert eines KFZ kassieren, das repariert war.

Zitat:

Original geschrieben von astragtc91

Der Gutachter hat für die Reparatur 6942€ veranschlagt. Wiederbeschaffungswert liegt bei 7550€.

Irgendwie habe ich was falsch verstanden. Das doch kein wirtschaftliche Totallschaden. Erst wenn die Instandsetzungskosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen ist es das. Wobei du geschrieben hast das beide Beträge mit MwSt sind.

Dann kannst du dir die Instandsetzungskosten ohne MwSt. auszahlen lassen oder reparieren lassen.

MfG

Mike

am 12. Juni 2013 um 5:29

Du beachtest den RW nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Du beachtest den RW nicht!

Der steht ja auch nirgends, oder überlese ich Ihn?

MfG

Mike

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