Wirtschaftlicher Totalschaden und ne Frage
Hallo Leute
Nun hat es mich bzw. mein Auto auch erwischt wovon ich niemals ausgehen wollte. Es passierte am 2.Weihnachtstag als ich meine Kinder von meiner Ex holen wollte. Es war am Bahnübergang, dieser schloss sich und ich hielt brav hinter meinem Vordermann an. Und dann, und dann kam diese bekloppte Nuss mit vollem Karacho ungebremst hinten drauf und dann mit voller Wucht auf dem Vordermann, welcher auch noch so ne tolle AHK hatte. Tja, Schaden angeschaut, Cops gerufen, Sie hat alle Schuld eingestanden und das Fahrzeug war noch Fahrbereit außer einer zuerst augenscheinlich kleinen Beule über der Stoßstange. Am nächsten Tag natürlich gleich zum DC Fritzen (mußte ja noch ca. 350Km nach Hause fahren). Ende vom Lied, Reperaturkosten in Höhe von ca.10.000 Euro. Der Vordermann hatte mit seiner AHK denn vorderen Querträger oder was das auch hinter der Stoßstange ist komplett rasiert und hinten ist der ganze Kofferraum zusammengestaucht und nach unten gedrückt worden. Bei einem W124, 250D, Bj.92 mit knappen 330.000Km ist das natürlich der Gnadenstoss gewesen. Laut Gutachter liegt ein Wiederbeschaffungswert von 3.500 Euro vor. Da er für meinen kaputten für ca. 1500 Euro nen Käufer gefunden hat, bekomme ich von der Versicherung natürlich nur 2000 Euro.
UND NUN MEINE FRAGE!!!!
Die An und Abmeldekosten und die Beschaffung neuer Nummernschilder, kann ich die Kosten dafür auch von der gegnerischen Partei/Versicherung verlangen? Heutzutage kostet der Kram ja schon unmengen von Geld. Wenn hier ein Versicherungskenner ist, wäre schön wenn dieser eine passende Antwort für mich übrig hätte!!!
Besten Dank schon mal im Voraus!!
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19 Antworten
Wenn das Forum richtig moderiert ist, ist der Thread bald zu. Rechtsberatung gibt's beim Anwalt und ist hier verboten.
Bei mir wurde dies alles von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Liebe Grüße aus Wien
Werner
Zitat:
Original geschrieben von DEG_Wolle
Rechtsberatung gibt's beim Anwalt und ist hier verboten.
Absolut korrekt.
Aber Erfahrungen austauschen, wie es bei einem selbst erlebten Schaden gewesen ist, ist sicherlich okay.
Daher lasse ich hier bewußt offen.
@ goodlucks
Du mußt schnellstens einen RA einschalten, das ist absolutes Gebot ! Sonst wirrst Du mit Sicherheit übern Tisch gezogen . . .
(von den Schilderkosten angefangen bis zur MwSt. usw. . .)
Ich gehe mal davon aus, daß Du bis jetzt noch keinen RA kontaktiert hast, sonst wäre die Frage schon beantwortet.
Also schnellstens nachholen, ist ja immerhin schon 2 Wochen her!
Gruss Matt
Ja, einem stehen dann ALLE anfallenden Kosten zu, schließlich ist dies mit dein Schaden, und der komplette Schaden ist zu ersetzen.
Wer selbst in der Lage ist zusammenzurechnen was er rauskriegt, und im Zweifelsfall hilft google.de da weiter, kann sich und vor allem der gegnerischen Versicherung den Anwalt ersparen und dann lassen die oft bei kritischen Punkten besser mit sich verhandeln, als wenn es direkt über den Anwalt läuft.
Wenn du dann der Meinung bist, die wollen dich über den Tisch ziehen, kannst du immernoch einen Anwalt einschalten.
Ihn jetzt noch nicht ein zu schalten, ist eine nette Gehste von dir, die dich nichts kostet und die Sache durchaus beschleunigen und vereinfachen kann.
Wer natürlich selbst 3500-1500+sonstige Auslagen nicht zusammenrechnen kann, nicht selbst einen Brief schreiben kann und nicht selbst mit denen Verhandeln kann, der braucht nan Anwalt, sollte sich aber nicht wundern wenn die Versicherung ihm dann noch dies und das und jenes abzieht.
Mfg, Mark
war in einer ähnlichen Situation...
Die gegnerische Versicherung muss alles zahlen:
Anmelde und Ummeldekosten
neue Kennzeichen
Anwaltskosten
Nutzungsentschädigung
Bei mir wollte die Versicherung keine zahlen, da das Fahrzeug noch Fahrbereit war... daher immer einen Anwalt einschalten...
Falls das Gutachten von der gegenerischen Versicherung erstellt worden ist, selber noch mal einen gegen Gutachten erstellen lassen...
ps: solltest du die Möglichkeit haben dein Auto kostengünstig zu reparieren, dann zahlt die Versicherung bis zu 130% des Wiederbeschaffungswert...
siehe u.a.:
http://www.rahaberstroh.de/.../
http://www.rechtsanwalt-eder.de/html/body_schadensersatz_3.html
http://www.rechtplus.de/.../unfallabwicklung_abc.php?...
http://www.anwalt.de/redaktion/ratgeber/verkehrsunfall_teil_2.php
http://www.versicherungsnetz.de/.../...eugschaden_Mietwagenkosten.html
http://www.verlag-rolf-schmidt.de/.../wissen_XI_2004.pdf
http://www.kanzlei-doehmer.de/sachschaden.htm
http://www.weberundpartner.de/ratgeber/unfall.html
Wenn noch Fragen offen sind, mit anderen Suchkriterien suchen.
Meine Suche:
+totalschaden +wirtschaftlich +erstattung
hallo wie geschrieben
UNBEDINGT anwalt nehmen
ggf noch eigenen gutachter
wenn der kofferraum gestaucht ist und heckdeckel nicht mehr richtig schließt-nicht mehr fahrbereit wegen der abgase.
nutzungsausfall für ca 7 tage wiederbeschaffung etc.
gruß
frank
Schleudert...
Volle Kanne hinten drauf?
Mach mal die Augen zu und konzentriere dich auf deinen Nacken...ist das nicht tierisch verspannt und schmerzhaft?
Auch für sowas ist die Unfallgegnerin schadenersatzpflichtig.
Womit fährst du seither? Sicherlich willst du ja nicht ernsthaft mit deinem unfallbeschädigten Fahrzeug die Straßen unsicher machen...bei 10000 Euro Rep-Kosten!
Stichwort Nutzungsausfall. Nicht die Welt, aber bei mir hat es immerhin mit dazu beigetragen, den Nachfolger zu finanzieren.
Der Nacken tat übrigens tatsächlich eine Zeit lang weh und hat den Verursacher 800 Euro gekostet.
Aber wie die Vorredner empfehlen: NUR MIT RA! Auch die Kosten dafür wirst du z.T. abwälzen können.
Gruß,
koesek
Pass mal auf, ja...
1. Es empfehlen nicht "die" Vorgänger, denn zu denen zähle ich auch aber ich hab was anderes gesagt.
2. Es ist nicht Sinn dass man sich Schäden ersetzen lässt, die man nicht hat, das zahlt die Allgemeinheit nämlich mit und es ist damit assozial, das findet sich nämlich im VS-Beitrag eines jeden anderen wieder.
3. Solche Beiträge und damit offenkundige Verherrlichung von Straftaten gehören nicht in ein Internetforum.
Mfg, Mark
Zitat:
Original geschrieben von Mark-RE
2. Es ist nicht Sinn dass man sich Schäden ersetzen lässt, die man nicht hat, das zahlt die Allgemeinheit nämlich mit und es ist damit assozial, das findet sich nämlich im VS-Beitrag eines jeden anderen wieder.
Mfg, Mark
hmmm... da muss ich ihm mal rechtgeben.....jeder regt sich über die Erhöhung seiner versicherung auf.....
Lieber Mark,
erst lesen (kannst du doch?),
dann Informationsverarbeitung starten (bin ich mir nicht so sicher)
erst dann schreiben / sprechen (so leidlich).
Du hättest ansonsten registriert, dass ich von einer tatsächlich selbst erlittenen Verletzung durch einen Autounfall schrieb, und es liegt auf der Hand, nach einem solchen sein Auto nicht benutzen zu können. Insofern es nicht NUTZEN zu können. ergo liegt ein NUTZUNGSausfall vor. Wenn daraus entstandene Ersatzansprüche Kosten verursachen und ein Versicherungsunternehmen entsprechend wirtschaftlich handelt, dann ist das der Lauf der Dinge, Herr Superschlau.
Assozial wird übrigens "asozial" geschrieben, da es nichts mit "As", sondern mit "a-" i.S. von "nicht, gegen" zu tun hat. Im Übrigen verbitte ich mir, von dir derart tituliert zu werden, das steht dir nicht zu und fällt zudem in die Kategorie Beleidigung. Auch DAS gehört nicht in ein Internetforum, "mein Lieber".
Wenn du mir ernsthaft nach dem Studium meines Beitrages "Verherrlichung" von Straftaten (interessanter Terminus, kannte ich so noch nicht) vorwerfen möchtest, bist du nicht wirklich ernst zu nehmen, sondern machst dich einfach nur lächerlich. Oder bist du DOCH ein Fan von Realsatire?
Im ganz hohen Nordwesten nennt man solche Leute "Prooter" oder etwas weniger nordwestlich auch "Schnacker". Das ist nicht beleidigend, sondern lediglich nüchtern wertend.
Moin moin!
2. Es ist nicht Sinn dass man sich Schäden ersetzen lässt, die man nicht hat, das zahlt die Allgemeinheit nämlich mit und es ist damit assozial
das gerade du das schreibst,haut mich echt vom stuhl
Zitat:
Original geschrieben von andre1872
hmmm... da muss ich ihm mal rechtgeben.....jeder regt sich über die Erhöhung seiner versicherung auf.....
Unfallfolgekosten durch Verletzungen und Rechtsstreitigkeiten (Anwalt!) sind ein Risiko, das wir durch den Betrieb eines KFZ im Straßenverkehr auf uns nehmen, die solchen Risiken zugrundeliegenden Versicherungsbeiträge ebenfalls. Wer anderen Verkehrsteilnehmern vorwirft, ihre Rechtsansprüche durchzusetzen, weil dadurch Prämien steigen könnten, sollte sich ernsthaft überlegen, wie er/sie es mitr der Akzeptanz von Rechtssprechung hält.
Oder vielleicht schon vorher, ob er sich die Beiträge für sein Auto überhaupt leisten kann...und nicht lieber zu Fuß geht. Da tut's dann 'ne günstige Privathaftpflicht.
Meine Güte, bei Eurem moralinsauren Schlaugefasel stellen sich einem ja die Nackenhaare auf...
Haut mal schön weiter drauf, ich geh lieber ins Bett...nicht, ohne einen gewissen Herrn vorher meiner Ignore-Liste hinzu zu fügen. Dessen krudes Zeug kann ich mir nicht länger antun...
Gute Nacht!