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Wirtschaftlicher Totalschaden was nun?

Themenstarteram 30. April 2014 um 18:47

Hallo zusammen,

ich benötige dringend euren Rat zu folgender Situation:

Beim Ausparken ist mir jemand in den Radlauf gefahren. Schaden wird zu 100% vom Verursacher anerkannt. Ein SV-Gutachten wurde erstellt mit dem Ergebnis:

Reparaturkosten: 2000,00

WB-Wert: 500,00

Restwert: 80,00

Möchte das Fahrzeug weiterhin nutzen und mir in ner günstigen Werkstatt den Schaden beheben lassen.

Da es sich um ein älteres Fahrzeug handelt ist das Schönheitsergebnis der Reparatur für mich unwichtig.

Hauptsache TÜV beanstandet nichts. Aktuell ist das Fahrzeug lt. Gutachten nur bedingt fahrtüchtig, also bis zur Werkstatt.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Ist es korrekt dass ich verpflichtet bin, das Fahrzeug zu verkaufen, wenn ich Geld von der gegnerischen Versicherung will? Welcher Betrag kommt in diesem Fall in Frage? Die 500,00 ? Oder die 420,00 ?

Rein praktisch stünden mir doch die 420,00 zu. Mehr will ich gar nicht. Will das die Sache ohne große Probleme geregelt wird.

Oder wie ist das ganze geregelt? Bitte um eure Tipps...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

mal n kurze andere Frage: von wem wurde der SV beauftragt?

...

500€ scheint mir doch argwenig.

 

Weitere Frage an die kollegen:

Gibt es jetzt nicht aktuell ein neues Urteil - habs gerade nicht im Kopf - dass 133% Grenze unbeschadet von höheren Reparaturkosten und dem Aufsuchen einer günstigen WS gilt? Oder anders: Hat er nicht trotzdem Anrecht auf 1,3(3) x den WBW, wenn er - wenn auch in einer anderen WS - fach- und sachgerecht reparieren lässt?

 

Ich geh zwischenzeitlich mal auf die Suche :-)

Der Auslöser der ganzen Diskussion hier ist dieser Beitrag und, sorry, der ist und bleibt abwegig.

 

Wenn ein SV Rep-Kosten kalkuliert, die beim vierfachen  WBW liegen, ist jede Sekunde, die man sich mit der 130% Prozent Regel beschäftigt, reine Zeitverschwendung.

 

Die Reparatur ist unwirtschaftlich und kann auch nicht schöngerechnet werden, denn jede Korrektur der Werte würde unweigerlich in einen Prozess führen.

 

Kein Versicherer würde das außergerichtlich akzeptieren. Warum auch?

 

Hältst Du das dann für einen guten Tipp für die TE, die einfach nur wissen wollte, ob sie den Schaden hier fiktiv abrechnen kann und was sie bekommt?

 

Ich nicht...

 

Zum Glück ist die TE anwaltlich beraten. Da wurde ihr ja gesagt, was Sache ist.

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Hallo,

du bekommst den Nettowiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.

Verkaufen musst du nicht.

Liebe Grüße

Herbert

Du bekommst WB-Wert - Restwert. So dass du, wenn du das Fahrzeug zum Restwert verkaufen würdest den WB-Wert in der Tasche hast und damit ein vergleichbares Fahrzeug kaufen kannst, musst das aber natürlich nicht.

Wenn du reparieren lässt, dürfen die von der Versicherung übernommenen Reparaturkosten bis zu 30% über dem WB-Wert liegen. Das muss dann aber mit einer Rechnung der Werkstatt (oder direkter Abrechnung Werkstatt - Versicherung) belegt werden. Da die Reparaturkosten hier viel höher liegen kannst du das aber vergessen.

Um ganz genau zu sein, sind es 420 € minus MWST.

352,94 € würden die dann zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von tomold

Um ganz genau zu sein, sind es 420 € minus MWST.

352,94 € würden die dann zahlen.

Das hatte ich bewusst umgangen, denn vermutlich ist keine Mehrwertsteuer im Wiederbeschaffungswert enthalten.

Themenstarteram 30. April 2014 um 19:19

Erstmal danke für eure Antworten.

Dann bin ich ja schon mal beruhigt, dass ich das Fahrzeug nicht verkaufen muss um Geld von der Versicherung zu erhalten.

Wie wird das weitere Vorgehen sein? Bin ich verpflichtet nachzuweisen dass der Schäden behoben wurde?

Oder ist das sprichwörtlich mein Bier, wann ich es für wieviel € reparieren lasse??

Bei den Ausgangsdaten wird die Versicherung wohl die 420 € ohne Murren zahlen.

Über Mehrwertsteuer brauchst Du Dir keine Gedanken machen. Da steht im Gutachten so ein Satz wie "derartige Fahrzeuge werden nur noch von privat ohne MwSt. veräußert".

Dazu kommt noch eine allgemeine Kostenpauschale von 20,- - 30,- €. Im Gutachten steht bestimmt auch etwas von der Dauer der Wiederbeschaffung. Lässt Du das Auto für das Geld der Versicherung reparieren - mit Rechnung oder sonstigem Reparaturnachweis - dann kannst Du auch Nutzungsausfall für die Reparaturdauer (max. Wiederbeschaffungsdauer) geltend machen. Gibt es Tabellen für. Bei einem Alter des Fahrzeuges über 5 Jahre, eine, über 10 Jahre zwei Stufen niedriger.

Wenn Du Fahrzeug (Typ, Leistung und Alter) mitteilst, kann ich (aber erst am Montag) in die Tabelle schauen.

Gruß

Peter

am 1. Mai 2014 um 13:38

mal n kurze andere Frage: von wem wurde der SV beauftragt?

sag mir mal bitte die eckdaten des fzg. :

Hersteller

typ:

baujahr

tachostand

ausstattung grob wenn Du weist.

zustand (objektiv!!!)

500€ scheint mir doch argwenig.

Weitere Frage an die kollegen:

Gibt es jetzt nicht aktuell ein neues Urteil - habs gerade nicht im Kopf - dass 133% Grenze unbeschadet von höheren Reparaturkosten und dem Aufsuchen einer günstigen WS gilt? Oder anders: Hat er nicht trotzdem Anrecht auf 1,3(3) x den WBW, wenn er - wenn auch in einer anderen WS - fach- und sachgerecht reparieren lässt?

Ich geh zwischenzeitlich mal auf die Suche :-)

am 1. Mai 2014 um 14:13

hier ist auf jeden Fall schon einmal ein Urteil zur Reparatur im Rahmen der 130% - Grenze mit gebrauchten Teilen.

Ich habe es zwar nicht recherchiert, aber auch ein verringerten Studensatz (günstigere / freie Werkstatt) dürfte - gerade in Hinsicht auf Deine Schadenminderungspflicht - kein Hindernisgrund sein. Da müsste Du aber nochmal suchen.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2798.php

Im Vordergrund des Urteils steht vielmehr die sach- und fachgerechte vollständige Reparatur als Voraussetzung sich auf die 130%-Grenze zu berufen.

Ich will auf Folgendendes hinaus:

Erhöhung des - im Eigeninteresse - pessimistisch geschätzen WBW vom Haussachverständigen des Versicherers von 500€ auf 800€.

--> Reparatur dann im Rahmen des Intigritätsinteresses bis 800 x 1,3 = 1040 €

--> Minderung der tatsächlichen Reparaturkosten von 2000 € auf 1300 - 1500 € durch geringer Studenlöhne und gebrauchte Teile. *)

Gruß

*) P.S.: Das errinnerte mich an meinem Bruder. Der hat bei einer günstigen Werkstatt für seinen alten Audi A4 für den TüV eine Reparatur ohne großartiges Handel für 1300 € inkl. TüV und mit Rechnung! durchführen lassen, die bei einer VW-Vertragswerkstatt gemäß KVA für günstige 2400 € hätte durchgeführt werden können. Bei einem Studentlohn jenseits von 100 net. ist das aber auch kein Wunder. Die freie Werkstatt hat 60€ brutto pro Stunde angesetzt :confused::confused::confused: Will jetzt keine Grundsatzdiskussion lostreten; ist nur als Hinweis gedacht.

So nebenbei aus Interesse: Kennt jmd. die tatsächlichen aktuellen Studensätze bei VW/Audi?

Themenstarteram 2. Mai 2014 um 13:57

Nach einigen Überlegungen habe ich heute geklärt, dass ich den WBW abzgl. Restwert von der gegnerischen Versicherung will ohne dass ich verpflichtet bin mein Fahrzeug zu verkaufen oder zu reparieren.

Wenn ich richtig verstanden habe geht das ja auch bei einem wirtschaftl. Totalschaden?!

Das ausbezahlte Geld will ich dann zur Reparatur in einer günstigen Werkstatt hernehmen ohne dass die Versicherung einbezogen wird oder ich Ihr irgendwelche Beweise wie Rechnung, Fotos über die ausgeführte Reparatur vorlegen zu müssen. Geht ja oder?

Leider war der zuständige Sachbearbeiter heute nicht im Dienst, sodass ich der Sekretärin die Nachricht hinterlassen habe, mit der Bitte um Weiterleitung.

Wie wird die gegnerische Versicherung nun vorgehen? Übernehmen sie das aktuelle Gutachten und den darin festgelegten Restwert, oder kann es sein dass diese noch andere potenzielle Käufer sucht, sodass der Restwert evtl. höher wird und die Versicherung nicht soviel zahlen muss? Wobei in meinen Augen sind 420.- ja nicht viel für eine Versicherung oder?

Denkt ihr das geht ohne Probleme über die Bühne? Falls mich die Versicherung anspricht, von wegen das Fahrzeug muss repariert oder verkauft werden, wenn ich Geld von Ihnen will...wie reagiere ich dann am Besten?

am 2. Mai 2014 um 15:01

Zitat:

Original geschrieben von LadyCharon

Nach einigen Überlegungen habe ich heute geklärt, dass ich den WBW abzgl. Restwert von der gegnerischen Versicherung will ohne dass ich verpflichtet bin mein Fahrzeug zu verkaufen oder zu reparieren.

darf ich fragen, was das für überlegungen sind?

schade, dass Du nicht auf meinen Post eingegangen bist. Wie gesagt mir drängt sich das Gefühl - mag mich aber auch irren - dass man Dich abspeisen will.

Themenstarteram 2. Mai 2014 um 16:35

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

Original geschrieben von LadyCharon

Nach einigen Überlegungen habe ich heute geklärt, dass ich den WBW abzgl. Restwert von der gegnerischen Versicherung will ohne dass ich verpflichtet bin mein Fahrzeug zu verkaufen oder zu reparieren.

darf ich fragen, was das für überlegungen sind?

schade, dass Du nicht auf meinen Post eingegangen bist. Wie gesagt mir drängt sich das Gefühl - mag mich aber auch irren - dass man Dich abspeisen will.

Nachdem ich von Seiten des Anwaltes blöd angemacht wurde und auch als Frau in gewissen Punkten einfach nicht das Backgroundwissen in gewissen Momenten habe, dachte ich mir des Friedenswillens und um den Streitigkeiten mit der Versicherung aus dem Weg zu gehen, wird das die beste Entscheidung sein.

Hatte das mit den 130% angesprochen und als Antwort bekommen, dass ich doch froh sein soll wenn überhaupt noch was rausspringt. Wenn ich darauf poche, meinte man ich muss dann nochmals ein Gutachten bzw. einen ausreichenden Nachweis bringen, warum denn auf einmal eine Reparatur bis max. 650.- möglich ist, wenn der Gutachter doch 2.000.- für eine ordnungsgemäße Reparatur angesetzt hat.

Ich müsse Bilder vorlegen usw. Außerdem solle ich auch froh sein, wenn das Gutachten bezahlt wird, da das ja auch nicht gerade billig war.

Ich darf gar nicht zu viel nachdenken, sonst reg ich mich nur noch mehr auf.

Hatte noch nie einen Versicherungsfall, daher ist das alles etwas viel für mich.

Bin gespannt ob ich ohne Rückfragen das Geld überwiesen bekomme, oder doch noch mehr Nerven nötig sind.

Werde auf jeden Fall berichten.

Supertolle Tipps hier.

Wir erhöhen mal eben den WBW von 500 Euro auf 800 Euro (natürlich ohne das Auto je gesehen zu haben) rechnen ein bisschen rum auch mit den Stundensätzen und den teilen (ist ja alles gaanz einfach) und schwuppdiwupp sind wir in der Opfergrenze.

Und dann ist plötzlich der eigene Anwalt hier der blöde, der die hilflose und naive Frau voll doof angemacht hat.

Mir kommen gleich die Tränen...........

@

Lady

Den Anwalt und auch den Sachverständigen hast du beauftragt (@Phaeton lesen bildet) und denen solltest du eigentlich glauben schenken und nicht irgend welchen anonymen Usern mit Tante Google- Fachwissen die dir hier irgendwelche Fantasereien auftischen, welche bei dir offensichtlich ein bestimmtes Begehren nach viel mehr Geld auslösen.

Dein Sachverständiger wird sich schon etwas dabei gedacht haben, wenn er 500 Euro WBW in sein Gutachten schreibt.

Aber du kannst dir auch noch eines vom phaetoninteressent erstellen lassen.

Der macht das bestimmt preiswert und beteiligt sich auch an den Kosten auf welchen du sitzenbleiben wirst, wenn die ganze Träumerei nach mehr Geld hier in die Hose geht.

Leute gibt`s...........:rolleyes:

 

am 2. Mai 2014 um 17:07

Applaus... - gut gemacht - du bist mein Held!

für mich zu niveaulos...

Zitat:

Den Anwalt und auch den Sachverständigen hast du beauftragt (@Phaeton lesen bildet)

Glaskugel, wo stets denn?

Zum Anwalt:

Von Ihrem Anwalt hat sie erst nach meinem letzten Post erzählt, aber dass wäre Dir ja auch klar, wenn Du lesen könntest...Nochmal für Dich zu Erklärung, falls Du es nicht verstanden hast, was ich damti sagen will: Damit meine ich, dass ich es zum Zeitpunkt, wo ich meinen Post erstellt habe, noch nicht wissen konnte

Zitat:

... nicht irgend welchen anonymen Usern mit Tante Google- Fachwissen die dir hier irgendwelche Fantasereien auftischen

Da kommt Deines vllt her (keine Ahnung wie Du sonst darauf kommst), ich jedenfalls hab meines von der IHK bestätigt bekommen...

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