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Wirtschaftlicher Totalschaden - wie geht's weiter ?

Themenstarteram 25. August 2011 um 8:20

Hallo ihr Lieben ,

mir ist vor 2 Wochen ein Auto aufgefahren.

Nun war der Gutachter da und hat einen wirtschaftlichen Totalschaden an meinem Auto festgestellt.

Es handelt sich um einen BMW 316i compact, BJ 1998

Momentan 183.000 km .

Wiederbeschaffungswert wurde bei 1.400 Euro angesetzt und der Restwert beträgt lediglich nur noch 411 Euro.

Wie kann ich nun weiter vorgehen?

Habe das Auto vor 2 Jahren noch für 2.750 Euro gekauft, und würde es wahnsinnig gerne behalten, da echt mein Herz dran hängt..

Welchen Wert kann mir von der Versicherung ausbezahlt werden?

Lg und danke im Vorraus !

Beste Antwort im Thema
am 25. August 2011 um 11:14

Zitat:

Original geschrieben von Lillymaus77

(Wieso muss man das eigentlich immer fragen? ) ;)

Weil die Annahme, dass unterschiedliche Gutachter unterschiedliche Werte ermitteln impliziert, dass entweder einer davon seinen Job nicht kann ...oder der Geschädigte im Auftrag abgerippt werden soll.

Warum muß der normal sterblich Mensch "per default" annehmen, dass er abgerippt werden soll? (und deswegen relevant ist "welcher" Gutachter es war)

Gruß!

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Wie hoch sind die Reparaturkosten. Sind sie nicht merklich höher als der Wiederbeschaffungswert kannst du den Wagen auch Reparieren lassen. Sind sie viel höher bekommst die den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.

Sollte der Wiederbeschaffungswert zu gering sein. durck Inserate von vergleichbaren fahrzeugen aus und lege sie der Versicherung vor, dann wird im Regellfall der Wiederbeschaffungswert angegelichen.

Die 1400 € sind allerdings grenzwertig. Der 316i fängt zwar schon bei 1200 € an... allerdings ist dier Mehrheit der Modelle auf den Markt um die 1800 € zu haben

am 25. August 2011 um 10:42

Hi!

Unglaublich, dass dieses "Runterschreiben" des Wiederbeschaffungswertes jetzt auch schon Marken wie BMW betrifft ...die Gutachter werden immer bekloppter!

Versuch mit dem Gutachter/der Versicherung einen vernünftigen Wiederbeschaffungswert auszuhandeln (man muß einfach mit denen reden und massiv seienn Standpunkt vertreten), für den man einen Ende-90er BMW überhaupt noch in fahrbarem Zustand bekommt.

Gruß!

am 25. August 2011 um 11:09

War es ein Gutachter der Versicherung oder ein unabhängiger? (Wieso muss man das eigentlich immer fragen? ) ;)

Welche gegnerische Versicherung?

am 25. August 2011 um 11:14

Zitat:

Original geschrieben von Lillymaus77

(Wieso muss man das eigentlich immer fragen? ) ;)

Weil die Annahme, dass unterschiedliche Gutachter unterschiedliche Werte ermitteln impliziert, dass entweder einer davon seinen Job nicht kann ...oder der Geschädigte im Auftrag abgerippt werden soll.

Warum muß der normal sterblich Mensch "per default" annehmen, dass er abgerippt werden soll? (und deswegen relevant ist "welcher" Gutachter es war)

Gruß!

Themenstarteram 25. August 2011 um 11:26

War ein Gutachter der gegnerischen Versicherung...

DEVK ... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Namorada

War ein Gutachter der gegnerischen Versicherung...

Ja, das erklärt manches...:(

am 25. August 2011 um 12:58

Zitat:

Original geschrieben von Namorada

DEVK ... ;)

Ok, also ich würde mit denen reden. Mit der DEVK lassen sich nämlich auch "unorthodoxe" Lösungen finden. Die haben für ihren sogenannten "k Tarif" eine Reihe von Vertragswerkstätten, die sie weit weniger kosten, als eine normale Werkstattrechnung. Eigentlich ist das was für DEVK eigene Kunden, die dort Kasko versichert sind ...aber man kann mit ihnen reden.

Nehmen wir mal an, die normale "Werkstattrechnung" für deinen Schaden wäre 2500,- Euro und weil dein Wagen nur einen Wiederbeschaffungswert von 1400,- Euro zugesprochen bekommen hat (was ich übrigens für 500-1000,- Euro zu niedrig halte), ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die DEVK würde aber bei einem ihrer "k Tarif" Vertragsbetriebe nur 1800,- Euro bezahlen ...dann sprich mit ihnen, ob sie das nicht für Dich, wie für einen ihrer Kasko Kunden machen können. (und halt nochwas drauflegen auf den ohnehin schwachsinnigen Wiederbeschaffungswert)

Gruß!

Zitat:

Original geschrieben von Namorada

War ein Gutachter der gegnerischen Versicherung...

DEVK ... ;)

Selbst schuld, ich würde mir immer selbst einen GA suchen, wenn ich nicht schuld bin. Ich hab die Erfahrung gemacht, das die GA der gegnerischen Versicherung einige Abzüge drin haben und dadurch den Schaden drücken, welcher Dir somit fehlt.

am 25. August 2011 um 13:49

*lach* Genau ... Versicherungseigene Werkstätten ... die dann seeehhhrrr günstig reparieren ...

 

Schalten Sie einen unabhängigen Gutachter aus Ihrer nähe ein. Das Gutachten zahlt, so sie am Unfall nicht schuld sind, die DEVK.

Ich denke dann sieht das ganze vollkommen anders aus und die Summe sollte sich dann auch ändern.

LG

Lilly

am 25. August 2011 um 14:59

Zitat:

Original geschrieben von Lillymaus77

*lach* Genau ... Versicherungseigene Werkstätten ... die dann seeehhhrrr günstig reparieren ...

Lass doch mal die Kirche im Dorf!

Sicherlich hätte ich da auch Bauchschmerzen, wenn es sich um einen turboaufgeladenen Direkteinspritzer handeln würde, der bis an die Zähne mit CAN-Bus, Navi, Entertainment, etc. bewaffnet ist...

...aber Spengler und Lakierarbeiten an einem Ende-90er Saugbenziner bekommen solche Werkstätten auch hin.

Gruß!

...zumal ich gern "fundierte" Beweise einer schlechteren oder gar minderwertigen Reparatur sehen möchte bevor ich solch Stammtischparolen in öffentlichen Forum hier ablasse...

@Namorada

wie hoch sind denn die Reparaturkosten und was ist denn alles kaputt?

Hallo,

man man hier wird eine Scheiße gepostet das es ganz aus ist.

Vorweg, es handelt sich hier um einen Haftpflichtschaden.

Mit welcher Werkstatt die DEVK kooperiert oder nicht tut doch hier gar nichts zur Sache.

Ob der WBW zu niedrig angesetzt wurde oder nicht kann ich nicht beurteilen, schließlich habe ich das Fahrzeug nicht gesehen.

Du könntest das Fahrzeug reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten bis zu max. 30% über den Wiederbeschaffungswert liegen.

Sollte dies der Fall sein gibt es aber hier einiges zu beachten wenn Du reparieren lassen möchtest.

Bevor ich darauf näher eingehe wären aber die Reparaturkosten interessant.

Deinen Zahlen nach bekommst Du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, in deinem Fall also 989,00 € ausbezahlt.

Wie wurde denn denn der Restwert ermittelt?

Im regionalen Markt oder über Restwertbörsen?

Restwertbörsen haben bei der Restwertermittlung im Haftpflichtschadensfall nichts verloren, da es sich um einen für den Geschädigten unzugänglichen Sondermarkt handelt.

Und auch das möchte ich noch gesagt haben.

Auch wenn der Gutachter von der gegnerischen Versicherung kommt, muss er genauso sein Job so gut machen wie jeder anderer, der als freier Sachverständiger tätig ist.

Gruß

fordfuchs

am 25. August 2011 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von understatement

Ok, also ich würde mit denen reden. ...Eigentlich ist das was für DEVK eigene Kunden, die dort Kasko versichert sind ...aber man kann mit ihnen reden.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Vorweg, es handelt sich hier um einen Haftpflichtschaden.

Mit welcher Werkstatt die DEVK kooperiert oder nicht tut doch hier gar nichts zur Sache.

Welchen Teil des Wortes "reden" hast Du nicht verstanden?

Gruß!

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