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Witschaftlicher Totalschaden nach Gutachten. Bitte um Hilfe

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 17:54

Hallo Biker,

ich bin etwas verzweifelt.

Habe vor 5 Wochen meinen Führerschein gemacht und seitdem auch sehr stolzer Besitzer eine Yamaha Fazer Fzs 600 Naked Bike umbau. Ich liebe diese Maschine und hab sie gesehen und sofort gekauft.

Ist ein 98 BJ und hat 1200.- euro gekostet.

So,nun zum TT.

Vorgestern ist mir ein LKW auf offener Strasse im Rückwärtsgang einfach in die Karre gerollt.Ich habe noch versucht Rückwärts mit zu rollen in der Hoffnung er hält an aber irgendwann gings nicht mehr und es krachte.

Der Aufprall war nicht doll da der LKW sehr langsam rückwärts fuhr und er mich auch nicht sehr weit nach hinten geschoben hat.Als ich brüllte hielt er sofort an.

Bis dahin war ersichtlich das mein Schutzblech vorne defekt war.

Ok,wird bezahlt und gut ist.Dachte ich.......

Zuhause angekommen und Parksicher abgestellt bemerkte ich das die Gabel auf einer Seite,beim Linkseinschlag,gegen den Kühlergrill schlägt und beim Rechtseinschlag noch Luft ist.

Die Gabel musste also leicht krumm sein denke ich.Beim fahren mit 50 kmh war nichts zu merken.

Heute kam dann der Gutachter der Gegnerischen Versicherung und meinte das es für eine so alte Maschine teurer wäre Gabel,Reifen und Kotflügel zu reparieren als der Wert des Bikes.

Also totalschaden. Wie ich nun herausfand ist es die übliche prozedur mein geliebtes Motorrad auf einer Restwertbörse zu versteigern.Das tut er auch jetzt am Wochenende.

Die differenz bekomme ich dann von der Versicherung.

Weiterhin meinte er das ich das Bike aber nicht zum <restwert verkaufen muss sondern nur die differenz der Versicherung nehmen kann,mir ein neues Schutzblech kaufen und die Maschine weiter fahren kann.Das sei mir überlassen.

Was mich jetzt aber stutzig macht und wo ich eure Hilfe brauche ist folgendes.

Er sagte das er die Maschine als nicht verkehrstauglich einstuft.

Wie soll ich den ein neues Schutzblech kaufen und weiter mit der Maschine fahren wenn er sie so einstuft????

Das ist doch bestimmt verboten,oder icht?

Ich werde die Maschine auf keinen Fall an den Bieter der Restwertbörse geben sondern die differenz von der Versicherung nehmen und davon das nötigste für die Reperatur in einer Werkstatt bezahlen.

Nur wie ist das mit der Verkehrssicherheit.??? Bekommt das jemand mit und darf ich wirklich ein neues Schutzblech kaufen und sie weiter fahren so wie der Gutachter sagte,obwohl er sie als Verkehrsuntauglich einstuft??

Für mich steht das im Wiederspruch.

Ich bin echt tot traurig.Ich war so stolz auf mein Bike.

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32 Antworten
am 30. Oktober 2014 um 18:14

Na was der Gutachter verzapft ist doch sche... egal! Mit ner krummen Gabel fährt man nicht durch die gegend! Ist ja lebensgefährlich. Das mit der Differenz wird auch lustig. Die werden den hypothetischen Verkaufswert so hoch setzen, dass die Differenz lächerlich klein wird. Wehre Dich gegen den wirtschaftlichen Totalschaden oder verlange eine Zahlung eines reellen Wertes. Dürfte schwer werden, aber sonst ziehst den Kürzeren.

Aber wenn die Gabel verbogen ist, bist Du sicher, dass der Rahmen 100% gerade ist? Also bei einem so alten Hobel würde ich das vorher genau klären, bevor da noch Geld investierst.

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 18:24

Danke aber wie dagegen wehren.? Der wird einfach als Wiederbeschaffungswert 1200 euro setzen und als reperatur 1500 euro und schon ist es ein Totalschaden.Wie soll ich mich wehren?

Was genau da nun verbogen ist kann ich nicht sagen,fakt ist das linke Standrohr kommt leicht an den Kühlergrill und das tat sie vorher nicht.

Denke das kann viele Ursachen haben. Ich habe mich auf den Boden gelegt und die Gabel aus allen perspektiven angesehen und sie sieht nicht krumm aus.

Irgendwas ist aber nunmahl damit.

Sicher ist das sie in die Werkstatt muss um das zu überprüfen und um heraus zu bekommen was genau verzogen ist.

Der Aufprall war so lasch das ich mir einfach nicht vorstellen kann das die Gabel verbiegt.Die können doch eigentlich einiges ab.

Mich würde halt interessieren wer davon in Kenntniss gesetzt wird,das ein gutachter schreibt sie sei nicht vehrkerstauglich.

und warum er dann sagt das ich nur ein schutzblech kaufen kann und dann damit weiter fahren kann?

das interssiert mich in erster linie.

Manchmal bringt auseinander schrauben und bei ebay einzeln verkaufen mehr Geld.Auf keinen Fall fahren,Rahmen vielleicht ein Ding weg,vielleicht Haarriss in der Gabel,man weiß es nicht.

Manchmal ist Bild machen und Trennung besser.

Als erstes mal den Gutachter ablehnen. Nach einem Unfall hat ein Gutachter der gegnerischen Versicherung überhaupt nichts bei dir verlohren.

Fahr mit der Maschine mindestens mal zur Dekra oder TÜV und lass die ein Gutachten erstellen.

Dann sieht die Sache sicher gleich anders aus.

Wichtig für dich du kannst dir deinen eigenen Gutachter aussuchen. Möglicherweise kann dir auch deine Versicherung bei der Begutachtung weiterhelfen. Die haben immer Gutachter an der Hand.

Moorteufelchen

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 18:41

Wie soll ich denn den Gutachter ablehnen.????

Der war doch heute schon hier und setzt sie nun am Wochenende in diese dubiose Restwertbörse.??

Da kann ich nichts mehr ablehnen.

Habe heute bei meiner Versicherung angerufen und der meinte das es eine völlig normale Vorgehensweise ist und es die HUK auch nicht anders machen.

Hab eine Rechtschutzversicherung.Bringt die mir was oder muss ich erstmal das Gutachten am Montag abwarten ?

Zitat:

@fedderteam schrieb am 30. Oktober 2014 um 19:41:19 Uhr:

 

Hab eine Rechtschutzversicherung.Bringt die mir was oder muss ich erstmal das Gutachten am Montag abwarten ?

Du hast eine Rechtsschutz u. debatierst hier noch rum???

Ab zum Anwalt!!

Der wird dir schon sagen was zu tuen ist u. vorallem wie!

Ohne Anwalt wird die die Gegnerische Versicherung samt Gutachter einfach versuchen "zuüberfahren" äh wobei da sind die ja schon dran!!

Also morgen sofort zum Anwalt! Eventuell heute noch versuchen im Freundeskreis zu ermitteln ob jemand einen Anwalt mit "Motorradverstand" empfehlen kann!

MfG Günter

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 18:58

OK.Danke.

Wusste ja bisher nicht das es ein fall für den Anwalt ist.

Bin komplett Schuldlos und dachte nicht das man als solcher einen Schaden davon trägt.

am 30. Oktober 2014 um 19:16

Mir gings vor 2 Jahren als meiner Frau jemand hinten drauf gefahren ist ähnlich,Mein Auto hatte laut Gutachten einen Zeitwert von 2500 € die Reparaturkosten hätten > 3500 € betragen.Die Versicherung hat sich dann Angebote für das "Wrack" (mein noch voll fahrbereites Auto) von verschiedenen Verwertern/Exporthändlern geholt.Das höchst Gebot lag bei 700 € dies wurde dann als Restwert festgelegt.Ich hab mein Auto damals behalten und mir wurde auch nur die Differenz erstattet.Ich habe das Auto danach mit günstigen Teilen vom Schrott/Ebay selber wieder hergerichtet und die übrigen über 1000 Euronen eingestrichen.In deinem Fall da das Motorrad nicht mehr sicher fahrbar ist und wenn du es für die Differenz zwischen Zeit und Restwert nicht mehr verkehrstauglich herrichten kannst, würde ich dir aber empfehlen den Zeitwert (auch wenn das motorrad danach der Versicherung gehöhrt) komplett zu kassieren. Eine andere Möglichkeit hast du leider nicht.Ich würde aber auf jedenfall auch noch ein eigenes Gutachten machen da dies wahrscheinlich zu einem höheren Zeitwert führt und du demzufolge auch mehr kassierst.Die Versicherung muß den von dir für das Gegengutachten bestellten Gutachter auf jedenfall bezahlen.

PS: Zeitwert = Wert des Motorrads zum Unfallzeitpunkt ohne die durch den Unfall entstandenen Schäden.

Restwert = Wert des Motorrads mit den durch den Unfall entstandenen Schäden.

Je höher die Differenz zwischen Zeit und Restwert um so besser für dich.

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 19:26

ok.danke.

wem wird denn gemeldet das ein Gutachter mein Bike als nicht Verkehrssicher einstuft???

Ist das nur seine Meinung und eher Banane oder was offizielles was an Tüv,Versicherung etc gemeldet wird.?

Ich möchte das Bike eigentlich behalten und weiter fahren.

Dein Fachanwalt für Verkehrsrecht wird sicherlich die 130%-Klausel bei erfolgender Reparatur kennen.

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 19:33

Ja die kenne ich ja auch.

Kommt aber erst in Frage wenn ich das Gutachten am Montag bekomme oder ein weiteres Gutachten in Auftrag gebe.

Habe eben bei meiner RV angerufen und erhalte zum Problem morgen zwischen 14 und 15 uhr einen Rückruf.

Zum Anwalt oder Gutachter gehen wird also vor Montag nichts.

@ fedderteam

Du bist der schuldlos Geschädigte. Die Wahl des Gutachters liegt in deiner Hand. Den Gutachter / das Gutachten der zahlungspflichtigen Versicherung kannst / solltest du Ablehnen. Es wird im Sinne der zahlungspflichtigen Versicherung niedrig ausfallen.

Das Motorrad kann auch durch eine Fachwerkstatt instand gesetzt werden. Sofern dein Bike technisch ok ist und sich in einem erhaltungswürdigen Zustand befindet, darf die Reparaturrechnung auch 30% über dem Restwert liegen.

Da du eine RS-Versicherung hast, gehe zum Anwalt und lass diene Forderung entsprechend gelten machen. Ist gerade dann von Vorteil, wenn man keine Erfahrung mit sowas hat. Siehe die Sache mit dem Gutachter!!!

Viele Grüße

Thomas

am 30. Oktober 2014 um 19:39

Zitat:

@fedderteam schrieb am 30. Oktober 2014 um 20:26:58 Uhr:

ok.danke.

wem wird denn gemeldet das ein Gutachter mein Bike als nicht Verkehrssicher einstuft???

Ist das nur seine Meinung und eher Banane oder was offizielles was an Tüv,Versicherung etc gemeldet wird.?

Ich möchte das Bike eigentlich behalten und weiter fahren.

Wenn das Motorrad nicht mehr sicher ist würde Ich schon aus eigenem Interresse nicht mehr damit fahren,falls du es aber schaffst es günstig selbst wieder verkehrstauglich zu machen spricht weder rechtlich noch sicherheitstechnisch was da gegen.

Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 30. Oktober 2014 um 20:37:36 Uhr:

@ fedderteam

Du bist der schuldlos Geschädigte. Die Wahl des Gutachters liegt in deiner Hand.

Lag, nicht liegt.

Da er den Gutachter der Versicherung bereits hat seine Arbeit machen lassen, hat er diesen auch akzeptiert und somit sein Wahlrecht ausgenutzt.

Jedes weitere Gutachten geht auf seine Kappe und wird nicht von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

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