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Wo finde ich die gesetzlichen Bestimmungen für LKW bis 7,5t???

Themenstarteram 17. August 2007 um 15:14

Suche gwesetzliche Bestimmungen für einen LKW bis 7,5 t (von einem Autovermieter zur Verfügung gestellt) den ich ja mit dem alten rosa Führerschein noch fahren darf. Ich soll damit ein paar Wochen (Mo.- Sa.) eine Promotiontour unterstützen. Was muss ich bedenken? Wie sieht es mit Fahrzeiten (nicht Arbeitszeiten!!), Fahrtenschreiber, Pausen und Verpflichtungen aus?

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23 Antworten

Hallo,

alles wichtige steht auf der Seite des Bundesamt für Güterverkehr.

http://www.bag.bund.de

Ansonsten in Kürze:

4,5 Std am Stück fahren und dann 0,75 Std Pause, dann wieder 4,5 Std fahren. Macht 9 Std Fahrzeit. Nach nochmal 0,75 Std Pause kann nochmal eine Stunde gefahren werden. Macht 10 Stunden.

Die Pause kann auch innerhalb der 4,5 Std aufgeteilt werden wobei eine Pause 0,25 Std und die zweite Pause 0,30 Std betragen muß.

Mehr Pause ist natürlich erlaubt.

Innerhalb von 24 Stunden müssen mindestens 9 Std am Stück Pause gemacht werden.

Beispiel: Wenn du um 7 Uhr morgen los Fährst, darfst du bis maximal 22 Uhr Abends fahren, weil es dann noch 9 Stunden bis am nächsten Tag um 7 Uhr sind. Zwischen 7 und 22 Uhr (in dem Beispiel) dürfen aber nur 10 Stunden gefahren werden.

Höchstgeschwindigkeit ohne Anhänger auf Landstraßen und Autobahnen 80km/h.

Viel Spaß

Gruß

Frank

Themenstarteram 17. August 2007 um 20:10

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Hallo,

alles wichtige steht auf der Seite des Bundesamt für Güterverkehr.

http://www.bag.bund.de

Ansonsten in Kürze:

4,5 Std am Stück fahren und dann 0,75 Std Pause, dann wieder 4,5 Std fahren. Macht 9 Std Fahrzeit. Nach nochmal 0,75 Std Pause kann nochmal eine Stunde gefahren werden. Macht 10 Stunden.

Die Pause kann auch innerhalb der 4,5 Std aufgeteilt werden wobei eine Pause 0,25 Std und die zweite Pause 0,30 Std betragen muß.

Mehr Pause ist natürlich erlaubt.

Innerhalb von 24 Stunden müssen mindestens 9 Std am Stück Pause gemacht werden.

Beispiel: Wenn du um 7 Uhr morgen los Fährst, darfst du bis maximal 22 Uhr Abends fahren, weil es dann noch 9 Stunden bis am nächsten Tag um 7 Uhr sind. Zwischen 7 und 22 Uhr (in dem Beispiel) dürfen aber nur 10 Stunden gefahren werden.

Höchstgeschwindigkeit ohne Anhänger auf Landstraßen und Autobahnen 80km/h.

Viel Spaß

Gruß

Frank

zählt die Zeit in der ich die Sachen aus- oder einlade auch als pause?

am 17. August 2007 um 20:43

Hallo

innerhalb von 24 h müssen 11 h Pause sein ergibt also von 7 bis 20 Uhr und die Geschwindigkeit für Fzg über 3.5 to ist 60 auf Landstrassen aussnahmen sind Womo´s.

Pause ist nur das was auch Pause ist also warten laden reparieren waschen sind abeitszeiten oder sonstige Zeiten.

Themenstarteram 17. August 2007 um 21:17

Zitat:

Original geschrieben von Ex 35i Fahrer

Hallo

innerhalb von 24 h müssen 11 h Pause sein ergibt also von 7 bis 20 Uhr und die Geschwindigkeit für Fzg über 3.5 to ist 60 auf Landstrassen aussnahmen sind Womo´s.

Pause ist nur das was auch Pause ist also warten laden reparieren waschen sind abeitszeiten oder sonstige Zeiten.

wobei man da ja ein bisschen tricksen kann,oder? z.B. wenn man 1 Std. entlädt o.ä. und 20 min Pause macht könnte man doch sagen, man hätte 45 min Pause gemacht und dürfte dann wieder 4,5 Std. fahren, natürlich, wenn man vorher nicht schon die max. Fahrzeit erreicht hat.

wie ist es mit denn mit der 45 Std. Ruhezeit aus, wenn man einige Wochen Mo-Sa täglich max 10-11Std. unterwegs ist inkl. Pausen.

Zitat:

Original geschrieben von Ex 35i Fahrer

 

Pause ist nur das was auch Pause ist also warten laden reparieren waschen sind abeitszeiten oder sonstige Zeiten.

Wie kann das überhaupt kontrolliert werden ob da nicht beschissen wird?Also müsste man den Hebel dann auf Arbeiten stellen wenn man zb beläd?Man könnte den aber doch auch auf Bett (wenns das Symbol gibt bin kein Fahrer) stellen und trotzdem arbeiten?!

Moin.

Gute Methode, sich selbst um den Stundenlohn zu besch*****. Immer schön Pause einstellen.

gruß tm

Zitat:

Original geschrieben von trailerman

Moin.

Gute Methode, sich selbst um den Stundenlohn zu besch*****. Immer schön Pause einstellen.

gruß tm

Für jemanden der selbständig ist würds doch einen Vorteil bringen ?!

Zitat:

Original geschrieben von Ex 35i Fahrer

Hallo

innerhalb von 24 h müssen 11 h Pause sein ergibt also von 7 bis 20 Uhr und die Geschwindigkeit für Fzg über 3.5 to ist 60 auf Landstrassen aussnahmen sind Womo´s.

Pause ist nur das was auch Pause ist also warten laden reparieren waschen sind abeitszeiten oder sonstige Zeiten.

Stimmt, im Normalfall 11 Std Pause am Stück. Kann aber drei mal pro Woche auf 9 Std verkürzt werden.

60 km/h auf Landstraßen kann ich so nicht unterschreiben, aber lieber zu langsam als zu schnell.

Wenn du be- und entlädst, und den Fahrtenschreiber auf Pause stellst, sieht es bei einer Kontrolle auch nach Pause aus. Wer hier wen bescheißt, muß jeder selber wissen.

Wenn der Leihwagen einen digitalen Fahrtenschreiber hat, brauchst du eine Fahrerkarte. Ich weiß nicht, wie das bei Leihfirmen aussieht. Dann braucht ja jeder Hobbyfahrer für seinen Umzug eine Fahrerkarte. Da solltest du dich mal informieren.

Gruß

Frank

Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG oder Pkw und Lkw bis 3,5 t zG mit Anhänger dürfen 80 km/h außerorts fahren. Kfz über 7,5 t zG und Kfz mit Anhänger dürfen außerorts nur 60 km/h fahren.

Klar kann man am Tachographen auch etwas falsches einstellen? Aber wem nutzt das? Um mich mal auf einen Bericht in einem aktuellen Magazin zu berufen: In der Belieferung von Lebensmitteldiskountern kann man sehen, welche Blüten so ein Verhalten zur Folge haben kann. Solche Missstände braucht man nicht wirklich, zudem wirkt sowas stets zu ungunsten des Fahrers! Also: Einfach richtig einschalten und dann ist nicht nur der Gesetzgeber zufrieden, sondern auch das eigene Gewissen und natürlich die Kollegen, die die Fehler mit auszubaden haben.

Zitat:

Original geschrieben von xl420

Zitat:

Original geschrieben von Ex 35i Fahrer

 

Hallo

 

innerhalb von 24 h müssen 11 h Pause sein ergibt also von 7 bis 20 Uhr und die Geschwindigkeit für Fzg über 3.5 to ist 60 auf Landstrassen aussnahmen sind Womo´s.

Pause ist nur das was auch Pause ist also warten laden reparieren waschen sind abeitszeiten oder sonstige Zeiten.

 

Stimmt, im Normalfall 11 Std Pause am Stück. Kann aber drei mal pro Woche auf 9 Std verkürzt werden.

 

60 km/h auf Landstraßen kann ich so nicht unterschreiben, aber lieber zu langsam als zu schnell.

 

Wenn du be- und entlädst, und den Fahrtenschreiber auf Pause stellst, sieht es bei einer Kontrolle auch nach Pause aus. Wer hier wen bescheißt, muß jeder selber wissen.

 

Wenn der Leihwagen einen digitalen Fahrtenschreiber hat, brauchst du eine Fahrerkarte. Ich weiß nicht, wie das bei Leihfirmen aussieht. Dann braucht ja jeder Hobbyfahrer für seinen Umzug eine Fahrerkarte. Da solltest du dich mal informieren.

 

Gruß

Frank

 Die Fahrerkarte wird nur bei gewerblichen Verkehr benötigt, den privaten Umzug kann man also nach wie vor bedenkenlos mit der alten Klasse 3 ohne die Fahrerkarte machen.

 

Beim TE siehts aber doch eher nach gewerblich aus, also braucht er die Karte und sein chef die Unternehmerkarte plus die speicherungsmöglichkeit für die Daten.

 

grüße

 

Steini

Themenstarteram 23. August 2007 um 20:57

Was passiert, wenn kein Fahrtenschreiber vorhanden ist und man wird kontrolliert???

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix

Was passiert, wenn kein Fahrtenschreiber vorhanden ist und man wird kontrolliert???

 Hmm, ich würd sagen das dann zumindest der Halter bestraft wird, wie es beim Fahrer ausschaut weis ich nicht. Ich befürchte aber das der Fahrer auch was abbekommt.

 

Sehr Theoretisch das ganze, gibts da ein beispiel zu?

 

grüße

 

Steini

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix

Was passiert, wenn kein Fahrtenschreiber vorhanden ist und man wird kontrolliert???

Das ist nur bei Fahrzeugen erlaubt, die weniger als 3,5 t und mind. 2,8 t haben. Dann muss man ein Fahrtenbuch führen, vorausgesetzt es handelt sich um einen gewerblichen Transport.

Themenstarteram 24. August 2007 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Zitat:

Original geschrieben von bobbysix

Was passiert, wenn kein Fahrtenschreiber vorhanden ist und man wird kontrolliert???

Das ist nur bei Fahrzeugen erlaubt, die weniger als 3,5 t und mind. 2,8 t haben. Dann muss man ein Fahrtenbuch führen, vorausgesetzt es handelt sich um einen gewerblichen Transport.

Es wird ein 7.49 Tonner von einer Autovermietung sein, für genau 2 Tage. Theoretisch kann ich ja sagen, ich habe die 4 Kisten (leer und sperrig) privat transportiert, oder?

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