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Wo muss der durch das Schild gekennzeichnete Platz freigehalten werden
hallo, im anhang ist ein bild, auf dem links mein auto zusehen ist (der schwarze alfa) und rechts ein audi. Genau zwischen uns ist ein behindertenschild, das einen parkplatz für ein bestimmten fahrzeug kennzeichnet.
meine frage ist, wer von uns beiden steht falsch und muss wegfahren? ich bin angekommen und alles war frei, deshalb habe ich mich vor das Schild postiert. als ich jetzt wieder nach hause gekommen bin, hat sich der A3 hinter mich gestellt, und es war am schild kein platz mehr frei.
Beste Antwort im Thema
Denjenigen, der dieses Schild aufgestellt hat sollte man in die Wüste zum Sandfegen einsetzen. Ohne Markierungen oder End- und Zusatzschildschild (1 Parkplatz) ist jetzt der Rest der Straße bis zur nächsten Einmündung ein SB Parkplatz.Sauber!
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18 Antworten
Also so wie die Sachlage aussieht muß du wegfahren oder du wirst abgeschleppt. weil du im Parkbereich des Behindertenparkplatz stehst. und der Audi steht ausserhalb. Er kann stehen bleiben.
Also Du weist schon, dass das, was ein Schild regelt ab bzw. hinter diese Schild gilt?
Und so, wie ein Tempolimit erst ab dem entsprechenden Schild gilt, so gilt auch das Parkplatzschild erst hinter dem Schild. Und da wir in D Rechtsverkehr haben stehst Du also hinter diesem Schild, auf dem Behindertenparkplatz.
Schäm Dich und schreibe 100x "Ich werde nie wieder auf einem Behindertenparkplatz parken."
Und der A3 bekommt ein Knöllchen weil er gegen die Fahrtrichtung parkt.
alles klar seh ich ein!
Ja gibt es denn sowas, einer der seinen "Fehler" einsieht.
DAS 100x SCHREIBEN IST DIR ERLASSEN.
kommt vor
Denjenigen, der dieses Schild aufgestellt hat sollte man in die Wüste zum Sandfegen einsetzen. Ohne Markierungen oder End- und Zusatzschildschild (1 Parkplatz) ist jetzt der Rest der Straße bis zur nächsten Einmündung ein SB Parkplatz.Sauber!
Finde die Beschilderung auch dämlich gelöst. Das Schild quer zur Straße ist auch nicht so richtig, ausserdem fehlen die Markierungen auf der Straße. Nichts Halbes und nichts Ganzes......
deswegen war ich zuerst davon ausgegangen, dass es genügt einfach einen platz freizuhalten...AM Schild. aber dann hat der depp sich ja auch noch dahinter gestellt und dann war es das mit parkmöglichkeit für das andere auto
Also wie bereits mehrfach oben erwähnt steht ihr BEIDE falsch!
Du stehst auf dem Behindertenparkplatz und der Audi steht falsch herum!
Zu einigen Einträgen sie noch etwas erwähnt:
Die Verwaltungsvorschrift zur StVO sieht vor, dass Schilder aufgrund von örtlichen Gegenbenheiten auch parallel zur Straße stehen dürfen!
Das ist hier m.E. der Fall: ich deh davon aus, dass in dem Eingang neben dem Schild ein Behinderter wohnt und es ihm ermöglicht werden soll mit dem Auto direkt vor der Haustür zu parken. ER darf dann auch entgegen der Fahrtrichtung parken, um aussteigen zu können!
Das einzig Blöde hier ist die fehlende Parkmarkierung!
@ FighterOne:
musst mir nur noch erklären, wie der Behinderte hinter deinem Auto stehend aus dem Auto gekommen wäre?!
Ist ja lustig,hätte sich die Politesse aber gefreut gleich zwei auf einem Schlag.
Also so ein Behindertenparkplatz gibt es nicht, da bin ich mir zu 100% sicher, denn es fehlen die Markierungen und die Angabe über die Anzahl der Plätze, somit stehst du völlig richtig. Du darfst da parken auch wenn du nicht behindert bist.
Vor meinem Haus gibt es auch so ein Behindertenparkplatz weil mein Nachbar es beantragt hat, diese müssen extra makiert sein.
Das einzige was sein kann ist das vor deinem Auto noch ein Schild steht, denn daraus kann man sehen bis wohin der Behindertenparkplatz geht. Wenn vor deinem Auto kein anderes Schild steht dann hat die Stadt gepennt oder wollte sich nur die Makierung sparen.
Was noch sein kann ist, das vielleicht ein Behinderter es selbst aufgestellt hat, weil er den papierkram beim Amt gescheut hat.
ne, es gibt kein zweites schild. deswegen versteh ich das ohne markierung auch nicht ganz...
ich glaube das ist auch kein behinderter autofahrer sondern irgendeine verwandte oder tochter oder so. das auto ist fast nie da. erst 2 mal gesehen hier.
hinter mich hätte man sich übrigens stellen können, denn als ich da gepart habe, habe ich drauf geachtet, dass genug platz frei war, bis der a3 sich auch noch hingestellt hat.
Wenn mal Zeit ist, würde ich mal bei der Straßenverkehrsbehörde nachfragen, ob der Typ zu dem Schild überhaupt noch unter den Lebenden ist. Wäre nicht der erste Platz, der für ein Phantom freigehalten wird. Gibt natürlich auch Angehörige die das ""vergessen " zu melden. Schließlich kann man mit Opas Ausweis prima kostenlos parken.
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
...Gibt natürlich auch Angehörige die das ""vergessen " zu melden. Schließlich kann man mit Opas Ausweis prima kostenlos parken.
Was soll denn das heißen!? Meinst du etwa es gibt in unserem schönen Land Leute die eine Straftat begehen, nur um einfacher parken zu können?!
Wäre doch verboten, den fremden Ausweis zu benutzen!
Aber wir warten mal ab, unser LSirion kommt bestimmt hier mal vorbei und erklärt uns an Gesetzestexten den Sachverhalt!