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Wöchentliche Ruhezeit verkürzen
Hallo Freunde,
die wöchentliche Ruhezeit beträgt ja 45 Stunden, man kann sie aber auch bis auf 24 Stunden verkürzen, soweit so gut.
Jetzt fahre ich am Samstag bis 18 Uhr und am Montag um 7 Uhr wieder los. Das wären dann nur 37 Stunden, also fehlen mir 8 Stunden.
Jetzt habe ich gelesen, das man diese fehlenden 8 Stunden an die nächste Ruhezeit dranhänegn kann. Innerhab 3 Wochen !?.
Wenn ich also meine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden mache, könnte ich die fehlenden 8 Stunden da mit anhängen !? Liege ich da richtig ?
Oder geht das nur am nächsten Wochenende ?
Gruß Rolf
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12 Antworten
Du kannst die fehlende Ruhezeit auch während der Woche nachholen. Aber beachte dass du nur einmal pro Doppelwoche verkürzen darfst. Das nächste Wochenende muss also vollständig sein.
So mein Kenntnisstand. Sollte jemand andere Infos haben lasse ich mich gerne belehren. :-)
Zitat:
Original geschrieben von henrymaske
Wenn ich also meine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden mache, könnte ich die fehlenden 8 Stunden da mit anhängen !? Liege ich da richtig ?
Wenn du eine verkürzte Ruhezeit hattest, kannst du Sie bis spätestens nach der der dritten Woche an eine andere Ruhezeit von 9 Stunden (also eine verkürzten Tagesruhezeit) in einem Stück anhängen. Es muss also keine 11-stündige Tagesruhezeit sein.
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Fahrzeug verbracht werden!
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Zitat:
Original geschrieben von henrymaske
Wenn ich also meine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden mache, könnte ich die fehlenden 8 Stunden da mit anhängen !? Liege ich da richtig ?
Wenn du eine verkürzte Ruhezeit hattest, kannst du Sie bis spätestens nach der der dritten Woche an eine andere Ruhezeit von 9 Stunden (also eine verkürzten Tagesruhezeit) in einem Stück anhängen. Es muss also keine 11-stündige Tagesruhezeit sein.
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Fahrzeug verbracht werden!
Meines Wissens nach steht es so nicht drin, es steht lediglich: "Die verkürzte wöchentliche Ruhezeit kann in der Fahrzeugkabine verbracht werden." Da heißt aber nicht automatisch, dass es bei der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit nicht auch so sein kann.
Das wird von den Belgiern nur so ausgelegt, als ob es anders sein muss.
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Fahrzeug verbracht werden!
Sondern ? Zelt aufschlagen neben dem LKW Sorry, der musste sein.
OK, ist so wie ich mir erhofft hatte. Kann ich unter der Woche nachholen. Danke
Zitat:
Original geschrieben von henrymaske
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Fahrzeug verbracht werden!
Sondern ? Zelt aufschlagen neben dem LKW Sorry, der musste sein.
OK, ist so wie ich mir erhofft hatte. Kann ich unter der Woche nachholen. Danke
Der war richtig gut. Wer will das verbieten?
Wär das nicht schon wieder Wildcampen?
Die finden was, mit Sicherheit
LG
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Meines Wissens nach steht es so nicht drin, es steht lediglich: "Die verkürzte wöchentliche Ruhezeit kann in der Fahrzeugkabine verbracht werden." Da heißt aber nicht automatisch, dass es bei der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit nicht auch so sein kann.
Das wird von den Belgiern nur so ausgelegt, als ob es anders sein muss.
Das nennt man "Umkehrschluss". Wenn nur die verkürzte wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug verbracht werden darf, darf im Umkehrschluss die regelmäßge wöchentliche Ruhezeit gerade nicht im Fahrzeug verbracht werden!
Die Belgier nehmen es nur ganz genau, gilt aber in der ganzen EU.
Heißt denn der Umkehrschluss auch, dass die Pause ÜBERALL verbracht werden darf, nur nicht im Fahrzeug? Was zählt als Fahrzeug? Nur die Fahrerkabine oder auch ein Trailer?
Zitat:
Original geschrieben von Mobi Dick
Heißt denn der Umkehrschluss auch, dass die Pause ÜBERALL verbracht werden darf, nur nicht im Fahrzeug? Was zählt als Fahrzeug? Nur die Fahrerkabine oder auch ein Trailer?
Ich denke, du willst daruf hinaus, dass der Fahrer irgendwo am oder im Fahrzeug schläft, aber nicht in der Kabine. Das wäre gut, ist aber zu kurz gedacht.
Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit muss am Standort des Fahrzeug verbracht werden.
EG-VO 561/06, Artikel 8, Abs. 8 sagt dazu:
"Sofern sich ein Fahrer hierfür entscheidet, können nicht am Standort eingelegte tägliche Ruhezeiten und reduzierte wöchentliche Ruhezeiten im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt."
Das beutet, am Standort des Fahrzeuges immer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, ohne Ausnahmen.
Okay danke, darum ging es mir!
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Das beutet, am Standort des Fahrzeuges immer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit, ohne Ausnahmen.
Das ist so nicht richtig.
Selbstverständlich kann man seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auch in einem Hotel oder einer Pension verbringen. Es gibt genug Fahrer, die den Standort des Fahrzeuges nur alle 6 oder 8 Wochen erreichen.
Hierfür ist es dann ratsam, die entsprechenden Belege parat zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von chaotix
Selbstverständlich kann man seine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit auch in einem Hotel oder einer Pension verbringen. Es gibt genug Fahrer, die den Standort des Fahrzeuges nur alle 6 oder 8 Wochen erreichen.
Hierfür ist es dann ratsam, die entsprechenden Belege parat zu haben.
Es geht auch einfacher: Ega wo die Ruhezeit verbracht wird, die Karte in jedem Fall zu Beginn der Ruhezeit ziehen und die Lücke dann vor Fahrtbeginn manuell nachtragen.
Es kann nur dann davon ausgegangen werden, dass die Ruhezeit im Fahrzeug verbracht wurde, wenn die Karte durchgehend im Gerät steckte und die Ruhezeit dadurch automatisch erfasst wurde. Es gilt immer noch der Grundsatz: die Karte ist am Mann und nicht im Fahrzeug, wenn der Fahrer zu Hause ist.
Da gibt es ganz viele Fahrer, die ihre Karte stecken lassen, auch wen sie am Wochenende zu Hause sind. Die wurndern sich dann, wenn sie in Belgien zur Kasse gebeten werden.