1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Woher Historie besorgen?

Woher Historie besorgen?

Mercedes
Themenstarteram 11. Februar 2011 um 21:35

Hallo,

Ein Bekannter von mir hat sich einen W211 vom Mercedes Händler aus Frankfurt geholt. In der Fahrzeugbeschreibung stand drin lückenlos Mercedes scheckheft gepflegt.

Nun als wir das Fahrzeug abholen wollten war das Scheckheft sowie TÜV/AU Bericht laut Verkäufer noch beim Vorbesitzer. Wir waren natürlich schon ein wenig verärgert, weil am Telefon davon keine Rede war. Nun gut, er konnte den Vorbesitzer nicht erreichen und meinte er würde uns die Unterlagen zuschicken.

Wir wollten dann wenigstens sehen ob der Service denn auch tatsächlich gemacht wurde und nach langem hin und her besorgte er aus dem Autohaus eine Kopie der Rechnung. Gut, Service wurde wirklich schon gemacht.

Er versprach uns die Unterlagen per Post zuzuschicken. Das war vor einem Monat. Bis heute hat mein Bekannter nix bekommen. Der Verkäufer meint jetzt, "den Wagen haben Sie ja mit dem Stempel im Fahrzeugschein zugelassen TÜV Bericht brauchen Sie ja nicht mehr. Und Sie haben ja die Kopie vom letzten Service, falls Sie ganze Historie möchten fragen Sie beim Autohaus XXXX nach wo die ganzen Services gemacht wurden. Scheckheft hat der Vorbesitzer beim Umzug verloren."

Naja lange Rede kurzer Sinn: Kann jede Mercedes Filiale die Auothistorie einsehen? Oder muss mein Bekannter sich jetzt darüber schlau machen wo die ganzen Services gemacht wurden? Kann Mercedes anhand der Historie nachträglich ein Serviceheft ausstellen?

Noch eine Frage: Das Navi APS 50 hat sich die ganze Zeit aufgehangen beim Besichtigen bzw. Knöpfe haben ab und zu nicht funktioniert. Der Verkäufer meinte das liegt daran ,dass das Fahrzeug 2 Moante stand (O-Ton: "Das ist wegen dem Unterdruck". Was genau das bedeutet konnte er uns nicht erklären). Ist das Navi defekt? Muss ne neue Software drauf?

EDIT: Wegen den ganzen Dingen zu dem Händler zu fahren fällt auch flach. 600km hin und zurück.

Hoffe ihr könnt mir bzw. meinem Kollegen helfen.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Hi!

Fangen wir mal ganz vorne an.

1. Auto gekauft ohne Service-Heft?

Hast Du im Vertrag vermerken lassen, dass die Sachen fehlen und nachgeliefert werden?

Ansonsten hast Du vermutlich Pech.

2. Wenn es ein neuerer 211er ist ... ich weiß gerade nicht ab wann das gemacht wurde, aber die neueren 211er haben ein digitales Wartungsheft. Da wird zwar im Heft noch abgestempelt, aber die Wartung wird auf irgendeinem Mercedes-Server gespeichert. Dann kann jede MB-Werkstatt auf alle Wartungsunterlagen zugreifen.

3. Wenn es der Verkäufer versprochen hat würde ich ihn noch einmal freundlich daran erinnern. Falls er nicht die Sachen für Dich besorgt dann schreib einen deutlichen Brief an die Geschäftsleitung. Ich hoffe mal Du/Dein Freund hat Zeugen für diese Zusage!

Ansonsten würde ich da mal heftig Bescheid sagen! Dann würde ich nämlich davon ausgehen, dass das Fahrzeug eben kein lückenloses Heft hat und es deshalb "verloren" wurde. Den Gegenbeweis soll der Verkäufer antreten.

4. Das mit dem Audio50 ist nicht normal. Das hat nix mit alter Software zu tun oder mit einer schwachen Batterie. Das Ding ist kaputt und man will Dich abwimmeln. Der Einzige mit Unterdruck (im Kopf) ist der Verkäufer. Da wurdest Du anscheinend "verarscht".

5. Den Wagen hätte ich so gar nicht erst nicht mitgenommen.

Hoffentlich wurde alles im Kaufvertrag/Übergabeprotokoll vermerkt.

Wenn die 600km ausfallen - darauf wird anscheinend seitens Verkäufer spekuliert - hilft nur noch der Anwalt.

Aber erst mal so versuchen und ein ernstes Gespräch führen.

War das ein Fähnchenhändler der nur Mercedes macht oder war das eine offizielle Werkstatt/Niederlassung von Mercedes mit Stern auf dem Dach?

Wenn das ein offizieller MB-Stützpunkt ist kann man mal das CAC in Maastricht erwähnen und die MBVD in Berlin.

Ziel sollte sein:

- Alle Wartungsunterlagen werden Dir beschafft

- Audio 50 wird getauscht oder repariert (wie auch immmer)

- Aufwandsentschädigung für An-/Abreise

 

Sorry, wenn ich das so sagen muss, aber es hört sich nach einem etwas "unprofessionellen" Kauf an.

Dennoch, viel Glück!

Gruß

Hyperbel

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Historie sollte man anhand der Fahrgestellnummer beim Freundlichen abchecken können.

Hi!

Fangen wir mal ganz vorne an.

1. Auto gekauft ohne Service-Heft?

Hast Du im Vertrag vermerken lassen, dass die Sachen fehlen und nachgeliefert werden?

Ansonsten hast Du vermutlich Pech.

2. Wenn es ein neuerer 211er ist ... ich weiß gerade nicht ab wann das gemacht wurde, aber die neueren 211er haben ein digitales Wartungsheft. Da wird zwar im Heft noch abgestempelt, aber die Wartung wird auf irgendeinem Mercedes-Server gespeichert. Dann kann jede MB-Werkstatt auf alle Wartungsunterlagen zugreifen.

3. Wenn es der Verkäufer versprochen hat würde ich ihn noch einmal freundlich daran erinnern. Falls er nicht die Sachen für Dich besorgt dann schreib einen deutlichen Brief an die Geschäftsleitung. Ich hoffe mal Du/Dein Freund hat Zeugen für diese Zusage!

Ansonsten würde ich da mal heftig Bescheid sagen! Dann würde ich nämlich davon ausgehen, dass das Fahrzeug eben kein lückenloses Heft hat und es deshalb "verloren" wurde. Den Gegenbeweis soll der Verkäufer antreten.

4. Das mit dem Audio50 ist nicht normal. Das hat nix mit alter Software zu tun oder mit einer schwachen Batterie. Das Ding ist kaputt und man will Dich abwimmeln. Der Einzige mit Unterdruck (im Kopf) ist der Verkäufer. Da wurdest Du anscheinend "verarscht".

5. Den Wagen hätte ich so gar nicht erst nicht mitgenommen.

Hoffentlich wurde alles im Kaufvertrag/Übergabeprotokoll vermerkt.

Wenn die 600km ausfallen - darauf wird anscheinend seitens Verkäufer spekuliert - hilft nur noch der Anwalt.

Aber erst mal so versuchen und ein ernstes Gespräch führen.

War das ein Fähnchenhändler der nur Mercedes macht oder war das eine offizielle Werkstatt/Niederlassung von Mercedes mit Stern auf dem Dach?

Wenn das ein offizieller MB-Stützpunkt ist kann man mal das CAC in Maastricht erwähnen und die MBVD in Berlin.

Ziel sollte sein:

- Alle Wartungsunterlagen werden Dir beschafft

- Audio 50 wird getauscht oder repariert (wie auch immmer)

- Aufwandsentschädigung für An-/Abreise

 

Sorry, wenn ich das so sagen muss, aber es hört sich nach einem etwas "unprofessionellen" Kauf an.

Dennoch, viel Glück!

Gruß

Hyperbel

am 12. Februar 2011 um 8:06

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel

Sorry, wenn ich das so sagen muss, aber es hört sich nach einem etwas "unprofessionellen" Kauf an.

Dennoch, viel Glück!

Gruß

Hyperbel

Allerdings! Es gibt doch keinen plausiblen (ehrlichen) Grund, warum das Serviceheft nicht beim Autokauf gleich dabei war. Da würden bei mir sämtliche Alarmglocken schrillen.

Ich würde an den Händler (hoffentlich war es ein Vertragshändler o. sogar Niederlassung) einen "netten" Brief schreiben mit einer Frist, bis wann die Unterlagen da sein sollen. Wenn das nichts hilft. einen Brief an die Kundenzentrale.

Und das Ganze flott - nicht wieder 4 Wochen rumtrödeln :-)

am 12. Februar 2011 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von Juggy D

Hallo,

Ein Bekannter von mir hat sich einen W211 vom Mercedes Händler aus Frankfurt geholt. In der Fahrzeugbeschreibung stand drin lückenlos Mercedes scheckheft gepflegt.

Nun als wir das Fahrzeug abholen wollten war das Scheckheft sowie TÜV/AU Bericht laut Verkäufer noch beim Vorbesitzer. Wir waren natürlich schon ein wenig verärgert, weil am Telefon davon keine Rede war. Nun gut, er konnte den Vorbesitzer nicht erreichen und meinte er würde uns die Unterlagen zuschicken.

Wir wollten dann wenigstens sehen ob der Service denn auch tatsächlich gemacht wurde und nach langem hin und her besorgte er aus dem Autohaus eine Kopie der Rechnung. Gut, Service wurde wirklich schon gemacht.

Er versprach uns die Unterlagen per Post zuzuschicken. Das war vor einem Monat. Bis heute hat mein Bekannter nix bekommen. Der Verkäufer meint jetzt, "den Wagen haben Sie ja mit dem Stempel im Fahrzeugschein zugelassen TÜV Bericht brauchen Sie ja nicht mehr. Und Sie haben ja die Kopie vom letzten Service, falls Sie ganze Historie möchten fragen Sie beim Autohaus XXXX nach wo die ganzen Services gemacht wurden. Scheckheft hat der Vorbesitzer beim Umzug verloren."

Naja lange Rede kurzer Sinn: Kann jede Mercedes Filiale die Auothistorie einsehen? Oder muss mein Bekannter sich jetzt darüber schlau machen wo die ganzen Services gemacht wurden? Kann Mercedes anhand der Historie nachträglich ein Serviceheft ausstellen?

Noch eine Frage: Das Navi APS 50 hat sich die ganze Zeit aufgehangen beim Besichtigen bzw. Knöpfe haben ab und zu nicht funktioniert. Der Verkäufer meinte das liegt daran ,dass das Fahrzeug 2 Moante stand (O-Ton: "Das ist wegen dem Unterdruck". Was genau das bedeutet konnte er uns nicht erklären). Ist das Navi defekt? Muss ne neue Software drauf?

EDIT: Wegen den ganzen Dingen zu dem Händler zu fahren fällt auch flach. 600km hin und zurück.

Hoffe ihr könnt mir bzw. meinem Kollegen helfen.

Gruß

Grundsätzlich ist es so das du beim händler den anspruch auf nacherfüllung hast (es seidenn es wurden die defekte im kaufvertrag vermerkt). Welche defekter bei gebrauchtfahrzeugen noch als "normal" anzusehen sind kann ich dir genau nicht sagen- aber ein kaputtes aps dürfte nicht daraunter fallen.

Die nacherfüllung ist dort zu erbringen wo der händler seinen geschäftssitz hat- also musst du die 600km nochmal fahren. Der händler hat dir aber die kosten für die fahrt zu ersetzen da dies im rahmen der nacherfüllung seine pflicht ist.

Wenn der händler dich arglistig getäuscht hat (d.h das der händler es wissentlich & vorsätzlich den mangel verschwiegen hat- was du beweisen musst) hättest du das recht den kaufvertrag anzufechten ( binnen eines jahres ab kenntniss der täuschung)....d.h. das rechtsgeschäft wird so behandelt als wenn es nie existierte....sprich auto zurück- geld zurück. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob der mangel des kaputten aps dafür ausreichend ist.

Der anspruch auf nacherfüllung besteht aber auf jeden fall- es seidenn dir war der mangel beim kauf bekannt.

Setze dem VK eine frist zur nacherfüllung, lässt die die verstreichen oder lehnt er ernsthaft eine nacherfüllung ab- dann kannst du normalerweise zurücktreten wenn die Pflichtverletzung (keine lieferung eines fahrzeuges in dem zustand der nach alter, km-leistung normalerweise erwartet werden darf) nicht unerheblich ist. - ein kaputtes aps könnte aber eine unerhebliche pflichtverletzung dastellen (aps gibts bei ebay für 300€).

Eine gewähr gebe ich dir aber für die richtigkeit gebe ich keine ab- bin (noch) kein anwalt. Aber im großen und ganzen sieht es so aus.

gruß

@ TE

Grundsätzlich gibt es bei Services vor der digitalen Wartungserfassung keine Historie. Es ist mit Einverständnis des Vorbesitzers möglich, bei der die Wartung ausführenden Vertragswerkstatt / Vertretung / Niederlassung Kopien von den Inspektionsrechnungen zu erbitten. Dafür mußt Du aber wissen, wo das gemacht wurde.

Aus der hier vielbesungenen "Historie" lassen sich nur Kundendienstmaßnahmen, sowie Gewährleistungs- und Kulanzarbeiten ersehen. Allerdings wäre auch das schon ein hilfreicher Einblick in das Fahrprofil des Vorbesitzers, da dort codiert die Arbeitsumfänge, sowie Datum, Werkstattaufenthaltsdauer und Kilometerstand hinterlegt sind . Bei einem nicht herbeizuschaffenden Wartungsheft sollten immer alle Alarmglocken angehen.

Gleich den Verkäufer die Nachlieferung bestätigen lassen, aber jetzt ist es eh zu spät.

Wir sind alle sehr, sehr schlau ! ( meist leider erst hinterher )

Zitat:

Original geschrieben von eleonor

Zitat:

Original geschrieben von Juggy D

Hallo,

Grundsätzlich ist es so das du beim händler den anspruch auf nacherfüllung hast (es seidenn es wurden die defekte im kaufvertrag vermerkt). Welche defekter bei gebrauchtfahrzeugen noch als "normal" anzusehen sind kann ich dir genau nicht sagen- aber ein kaputtes aps dürfte nicht daraunter fallen.

Die nacherfüllung ist dort zu erbringen wo der händler seinen geschäftssitz hat- also musst du die 600km nochmal fahren. Der händler hat dir aber die kosten für die fahrt zu ersetzen da dies im rahmen der nacherfüllung seine pflicht ist.

Hi eleonor,

das ist leider falsch. Recht hast du, dass der Händler, der den Wagen verkauft hat, zur Nachbesserung verpflichtet ist, Punkt.

Falsch liegst du aber, dass er die Fahrtkosten erstatten muss. Es ist schliesslich mein Problem, als Käufer, ob ich mein Fahrzeug hunderte Kilometer entfernt kaufe. Wenn dann was wäre, muss ich mir selbst ausrechnen, ob sich das Risiko des Aufwandes für mich lohnt.

Definitiv bleibst du aber auf den Fahrtkosten hängen.

level

Servus Level,

Steht aber anders im gesetz- Zitat§439 II BGB " der verkäufer hat die zum zwecke der nacherfüllung erforderlichen aufwendungen, insbesondere transport-, wege-, arbeits-, und materialkosten zu tragen"

Einen solchen fall hatten wir letztens auch in der uni und uns wurde dies auch vom prof. so beigebracht.

Alles andere macht auch keinen sinn, da der mangel ja aus dem verantwortungsbereich des verkäufers stammt und der käufer (der obendrein noch verbraucher ist- von welchen angenommen wird das sie blind, dumm, unerfahren und sonstwas- somit besonders schützenswert sind) das risiko und die kosten einer erneuten anfahrt zu tragen hat.

Der sinn des nacherfüllungsanspruches ist es ja den käufer so zu stellen als hätte er eine mangelfreie sache erhalten- da passt es nicht ins bild wenn er die wegekosten zu tragen hätte, was auch ganz klar gegen den wortlaut des gesetzes und gegen den willen des gesetzgebers wäre.

Soweit ich mich recht erinnere hat der BGH das auch schonmal so entschieden.

gruß

Hi,

der Paragraph 439 BGB bezieht sich ausschliesslich aus dem vom §437 BGB abgeleiteten Anspruch bei NEUWAREN, also NEUERWERB.

Dieses trifft hier nicht zu.

Wenn das, was du hier beschriebst zutreffen würde, dann müsste ich ja auch im Garantiefalle eines Fernsehers, den ich beim Mediamarkt 50km entfernt gekauft habe, die Fahrtkosten von 100km geltend machen können, oder ???

Ich meine, dass es schon etliche Urteile darüber gegeben hat, dass eben genau diese Kosten nicht geltend gemacht werden können.

Zitat:

Original geschrieben von eleonor

Servus Level,

Steht aber anders im gesetz- Zitat§439 II BGB " der verkäufer hat die zum zwecke der nacherfüllung erforderlichen aufwendungen, insbesondere transport-, wege-, arbeits-, und materialkosten zu tragen"

Einen solchen fall hatten wir letztens auch in der uni und uns wurde dies auch vom prof. so beigebracht.

Alles andere macht auch keinen sinn, da der mangel ja aus dem verantwortungsbereich des verkäufers stammt und der käufer (der obendrein noch verbraucher ist- von welchen angenommen wird das sie blind, dumm, unerfahren und sonstwas- somit besonders schützenswert sind) das risiko und die kosten einer erneuten anfahrt zu tragen hat.

Der sinn des nacherfüllungsanspruches ist es ja den käufer so zu stellen als hätte er eine mangelfreie sache erhalten- da passt es nicht ins bild wenn er die wegekosten zu tragen hätte, was auch ganz klar gegen den wortlaut des gesetzes und gegen den willen des gesetzgebers wäre.

Soweit ich mich recht erinnere hat der BGH das auch schonmal so entschieden.

gruß

Hi eleonor,

habe mal wieder zu schnell geschrieben.

Also selbst der Artikel §439 BGB mit den Transportkosten, hat laut Internetrecherche damit zu tun, dass der Verkäufer alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Beseitigung des Mangels zu tun haben, tragen muss.

Wie du schon schriebst, " Transport, Verpackung, Arbeits- und Materialkosten"

Mit Transport und Verpackungskosten im Sinne des §439 ist allerdings NUR der Transport eventueller Ersatzteile zum Verkäufer gemeint und definitiv NICHT der Transport der fehlerhaften Sache zum Verkäufer.

Kannst ja selber mal googeln, wird tausendfach beschrieben.

Viele Grüße

level

Themenstarteram 12. Februar 2011 um 18:59

Danke für die Beiträge..Der Wagen ansich macht einen sehr guten Eindruck keine großartigen Abnutzungserscheinungen, zumal er aus erster Hand ist. Der Preis war für die Austattung auch mehr als fair. Ich denke die KM Sollten stimmen, da auch noch 2 alte Tüv Berichte dabei waren. Ich glaube auch nicht das mein Bekannter den Wagen zurück geben möchte. Wo die Inspektionen gemacht wurden hat uns der Verkäufer gesagt. Dass die Unterlagen nachgereicht werden wurde schriftlich im Kaufvertrag festgehalten. Also kann man nicht die Historie des Wagens bei jedem beliebigen Händler abfragen? Es geht um einen aus dem Jahre 2002 (keine Ahnung ob der das eletronische Wartungsheft hat).

Das digitale Wartungsheft gab es erst zur oder nach der Modellpflege. Bis Somer 2006 gab es das beim 211er definitiv nicht.

Ansonsten gilt das was ich oben geschrieben habe. Es ist nicht Deine Aufgabe die Unterlagen zusammen zu suchen sondern die des Verkäufers. Und das soll er auch tun, im Zweifelsfalle mit Nachdruck! Sowas ist schlicht und ergreifend eine Frechheit!

 

Gruß

Hyperbel

Moin Moin,

digitales Wartungsheft erst ab 2009. Über die FIN kann man aber diverse Servicedienste in Erfahrung bringen, egal ab welchem Zeitraum. Will sagen auch bei einem 2002er. Mit Servicediensten meine ich zum Beispiel Rückrufaktionen oder Softwareupdates usw. usw. Habe so vor kurzem drei Fahrzeuge überprüft und Kilometerdifferrenzen von 200tkm festgestellt.

Ein neues Scheckheft ausstellen ist ebenfalls möglich. Allerdings müssen jeweils die Werkstätten angeschrieben werden, die die Inspektionen durchgeführt haben.

Wie schon mehrfach erwähnt, sollte dass der Verkäufer erledigen. Ist für ihn aus datenschutzrechtlichen Gründen einfacher.

Im Hinblick auf das defekte Navi, einfach zu einem MB Händler in deiner Nähe fahren. Dieser überprüft und setzt sich mit dem Verkäufer hinsichtlich der Abwicklung in Verbindung. Der Verkäufer hat in den ersten sechs Monaten den Beweis anzutreten, dass der Mangel beim/vor dem Kauf nicht vorhanden war. Dieses ist im Grunde unmöglich.

So nun bekomme ich bestimmt Fett ab........ Habe aber genau den Fall erlebt. Abwicklung kein Problem. Ich mußte auch nicht von Oldenburg nach Bayern fahren.

Im Hinblick auf das Scheckheft schriftlich druck machen.

mfg

dolomiti

am 14. Februar 2011 um 6:23

Druck auf den Verkäufer kann nur mittels einer zugesicherten Eigenschaft gemacht werden. Die gibt es nicht. Mündliche Nebenabsprachen, die nicht schriftlich erfasst wurden sind nichtig, es sei denn, sie sind beweisbar. Die meisten Bestellformulare enthalten den Passus : "Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen" !

Eventuelle Nachforschungen über MB laufen ins Leere. Einzige Chace ist, dass der Voreigentümer Dir noch Kopien der Inspektionsrechnungen macht.

Also TE, vergiß alle "Zwangsmassnahmen" . Glückwunsch zu Deinem schönen Auto. Geniess es !

am 14. Februar 2011 um 7:16

Zitat:

Original geschrieben von level0611

Hi,

der Paragraph 439 BGB bezieht sich ausschliesslich aus dem vom §437 BGB abgeleiteten Anspruch bei NEUWAREN, also NEUERWERB.

Dieses trifft hier nicht zu.

Wenn das, was du hier beschriebst zutreffen würde, dann müsste ich ja auch im Garantiefalle eines Fernsehers, den ich beim Mediamarkt 50km entfernt gekauft habe, die Fahrtkosten von 100km geltend machen können, oder ???

Ich meine, dass es schon etliche Urteile darüber gegeben hat, dass eben genau diese Kosten nicht geltend gemacht werden können.

Kannst du auch- definitiv wenn es sich um einen mangel handelt den der Vk zu vertreten hat, z.b defekt am genannten TV gerät für den du nicht verursacht hast. Der händler hat dir die fahrtkosten zu ersetzen -wird er in der regel aber nicht freiwillig machen- ein gesetzl. anspruch darauf besteht allerdings. Bei großgeräten die nicht leicht transportabel sind wird aber überwiegend vertreten das der händler sie sogar abholen muss- dazu gab es auch ein BGH urteil das ich aber gerade nicht zur hand habe. Die situation wie die nacherfüllung zu erbringen ist war lange zeit sehr umstritten. Auf der einen seite wurde vertreten das der käufer den transport zu organisieren hatte, egal wie ( bei einem defekten 60zoll flatscreen, einer kühltruhe ect. sicher für viele menschen nicht selbst zu transportieren;)) Das hätte allerdings den nachteil für den verkäufer das er evtl. kosten zu zahlen hätte auf die er gar keinen einfluss hat (spedition ect.) und mit eigenen leuten meist vielfach günstiger zu erledigen gewesen wäre.....für den käufer bestünde der nachteil das er das insolvenzrisiko tagen würde und bei insolvenz des VK auf den transportkosten sitzen bleiben würde. Dies ist so nicht hinzunehmen und wurde auch vom BGH so gesehen- die rechtslage ist nach ganz herrschender meinung nun diese das bei kleingeräten die der käufer ohne großen aufwand zum verkäufer zurücktransportieren kann und dies vom käufer auch üblicher weise erwartet werden kann, dass dann der käufer auch die sache zum verkäufer bringt. Bei großen, schwer zu transportierenden gegenständen ist jedoch vom verkäufer zu verlangen das er es abholt (großgeräte sind auf jedenfall die waschmaschiene ect.). Dies ist auch dringend zu raten da sonst der käufer in die falle der (unzulässigen) selbstvorname tappt indem er dem VK nicht die gelegenheit gegeben hat die sache abzuholen (dann bliebe er auf den transportkosten sitzen)- verweigert der VK jedoch ernsthaft die abholung der sache kann der transport soweit ich mich jetzt richtig erinnere auch selbst organisiert werden und die kosten dafür geltend gemacht werden.

Bei dem defekten APS kann der VK natürlich auch ganz einfach nacherfüllen indem er dem käufer ein funktionierendes gebrauchtes APS per post schickt und die kosten für den einbau trägt. (dürfte auch günstiger sein als die fahrtkosten):

In unteren instanzen kommt es aus welchen gründen auch immer schonmal zu abweichenden entscheidungen- diese sollten dann aber jedenfalls vom OLG aufgehoben werden.....wenn nicht geht die sache wieder zum BGH und dieser weicht traditionell nur in ausnahmefällen von seiner bisherigen rechtsprechung ab. Es empfielt sich also immer ein spezialisierter, kundiger anwalt der in der materie fit ist.

§439 bezieht sich nicht nur auf neuwaren- es kommt darauf an,ob der mangel der kaufsache üblicherweise für den gebrauchtgegenstand typisch ist (zb. altersgerechter verschleiß) und deshalb vom käufer hinzunehmen ist.

Wie schon oben erwähnt bin ich zwar (noch) kein anwalt, aber wenn uns in der uni nicht kompletter murks vermittelt wird ( wovon ich jetzt einfach mal stark ausgehe) dann sieht die rechtslage so wie oben beschrieben in etwa aus.

Deine Antwort
Ähnliche Themen