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Wohnmobil / Wohnwagen auf Privatgrundstück ?
Hallo Gemeinde....
Ich frage mich seit längerem, ob es erlaubt ist seinen Wohnwagen bzw das Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück abzustellen.
Dabei geht es mir nicht um die Garageneinfahrt vor dem eigenen Haus sondern um Flurgrundstücke bzw ausgewiesene Wochenendgrundstücke.
Google hat zu diesem Thema leider keine aussagekräftigen Links erbracht.
Gruß
Patronn-Citron
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17 Antworten
Hallo,
ich denke mir dazu: Wenn es dein Grundstück ist, warum nicht? Irgendwo muss der WoWa/ das WoMo ja hin, oder?
Gruss Chris
Jeder darf auf seinen Eigentum,oder pacht ein Fahrzeug darauf haben ,da es nicht im Öffendlichen Strassennetz steht.Mein Wowa,seht im Garten und da kann sich keiner drann stören weil es Eigentum ist.Und da darf man Abstellen was man will,solange kein Öl austreten tut.Mfg Jockel64
Am besten die Gemeinde fragen.
Hallo Patronn-Citron,
es kommt auf das Nutzungsrecht an, das es gestattet ein WoMo oder den WW auf deinem Privatgrundstück abzustellen. Das Grundstück könnte z.B. in einem Landschaftsschutzgebiet liegen. Da wäre es höchstwahrscheinlich mit dem Abstellen vorbei.
Die Kommunalverwaltung, zu der das Flurstück bzw. Grundstück gehört wird Dir Deine Frage eindeutig beantworten können. Denn sie wäre es, die evtl. auch eine Ordnungswidrigkeit gegen das Abstellen des Fahrzeugs feststellen würde.
Eine Beantwortung kann allerdings Fragen bei einigen Ämtern zur Folge haben. Deshalb würde ich eine Anfrage schriftlich an die Gemeindeverwaltung stellen. Gebe dabei am besten das Flurstück oder andere genaue Ortsbezeichnungen und die beabsichtigte Nutzung des Grundstücks an.
Wichtig ist auch der bauliche Zustand des Grundstücks. Ist es bereits versiegelt (Pflaster), so wird ein Abstellen eines WoMo wahrscheinlich leichter sein.
Viel Glück und Erfolg wünscht
chriatian
Ein bekannter von mir mußte den von seinem Grunstück runter stellen weil das in nem überschwemmungsgebiet war, fließt halt ein mittelgroßer Bach neber´m Grundstück.
Hallo,
Natürlich darf ein Wohnwagen auf einem Privatgrundstück abgestellt werden. Aaaaber, sollte sich der Nachbar , aus irgendeinem Grund, verbaute Sicht oder einfach nur Nachbarschaftstreit dran stören , könnte es sein daß das Ding vom Hof,bzw. Grunstück muß!!!
Bei Wohnmobilen könnte ich mir vorstellen, daß der Untergrund befestigt sein muß, (Ölverlust usw.) wie Chriatian schon erwähnte!!
Gruß
wilkcampen
ja, darf abgestellt werden, aber wie schon gesagt, naturschutz und evtl behinderungen für andere....das muss im einzelfall geprüft werden.
achte auch darauf, wo das abstellst, ob es dann ggf versichert ist (ruheversicherung), weil es hier imo zuweilen zu ausschlussklauseln kommen kann.
cu
a man
GEMEINDE FRAGEN
Wie chriatian schon sagte --> Gemeindeverwaltung. Wichtig dabei ist, ob Du das Teil dort abstellen willst, oder ob (zeitweise) auch jemand darin wohnen soll.
Außerdem wird die Gemeinde sich dafür interessieren, ob es sich um ein verkehrstaugliches und zugelassenes Fahrzeug oder (im weitesten Sinne) um fahruntüchtigen Schrott handelt.
Diverse Oldtimerbesitzer können ein Lied davon singen, dass ihnen das Hobby vermiest wurde, weil sie keine "geeignete" Unterstellmöglichkeit mit versiegeltem Boden und Wetterschutz (vgl. z. B. Altautoverordnung) haben.
danke für die antworten...
für die zukunft hatte ich geplant, mir ein kleines wald/wiesengrundstück zu kaufen und darauf dauerhaft einen wohnwagen abzustellen.
sozusagen als mobiles we-haus. eine baugenehmigung für ein kleines we-haus bekommt man, meines wissen, fast ausschließlich nur mit viel vitamin-b.
nur bin ich mir über die rechtlich seite nicht sicher und habe, wie gesagt, nichts brauchbares bei google gefunden.
auf eine campingplatz-dauerparzelle habe ich keine lust. mir gehts um die ruhe!
was könnte man als anzeige/strafe erwarten....? (naturschutzgebiet-wohnwagen)
im land der denunzianten wird einem ja noch nicht mal das "weiße im auge" gegönnt....
gruß
patronn-citron
so sieht es beim Landratamt Göppingen aus! .
Also mit einer Anfrage bei der Verwaltung könnte man auch "schlafende Hunde" wecken.
Im Notfall (wenn Behörde tätig wird) wird das Ordnungsamt den Bußgeldrahmen vielleicht nicht so hoch ansetzen, wenn das Grundstück schnell wieder geräumt werden kann.
Aber dem Link zufolge bewegt man sich schon im Baurecht!
Gruß
Bommel
hier mal ........
......... die sachlage in hamburg .... .........
abstellen von fahrzeugen auf privatgrundstück..
a. es muß eine sogenannte "ÜBERFAHRGENEHMIGUNG DES FUßWEGES "(offentlicher grund & boden ) bestehen
b. auf dem grundstück muß ein "stellplatz für ....(fahrzeugbeschreibung ; PKW ; LKW ; LANDWIRTSCHAFLICHE MASCHINEN usw usw) " bestehen
c. das "NACHBARSCHAFTSRECHT" darf nicht beeinträchtigt werden
a) dürfte aber nur gelten, wenn das Gebiet "nicht erschlossen" ist .
Der Punkt ist aber recht eigenartig. Brauche ich im Norden denn immer eine Genehmigung zum Befahren des öffentlichen Grund & Bodens? - so beim Parken
*grübelgrübel*
Gruß
Bommel
wohl nicht...
.... zum BEFAHREN aber wohl zum "überfahren"des öfftl. grundes..
das wäre ja dann das Überfahrtrecht / Wegerecht.
Trifft doch aber nur bei sogenannten "gefangenen" Grundstücken zu, die nur über ein anderes Grundstück erreichbar sind?
Gehwege usw. sind öffentliche Flächen, die auch entsprechend ihrer Widmung nutzbar sind - so auf jeden Fall im "SWR 3 - Land"
- bin mal gespannt, ob noch ein paar exotische Regelungen kommen...
Gruß
Bommel
Haben es die Politiker eigentlich nach inzwischen 6 Jahren mal fertig gebracht, derartig unsinnige Regelungen abzuschaffen?