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Wohnmobilzulassung Marco Polo Activity

Mercedes V-Klasse 447
Themenstarteram 21. November 2022 um 17:32

Hallo zusammen

Mein MPA EZ 03/21ist als Kombilimusine mit 5 Sitzplätzen eingetragen. Ich möchte für das Fahrzeug eine Wohnmobilzulassung. Neben den herkömmlichen Kriterien hab ich was von einer Zwangsbelüftung gelesen. Trifft das auf den MPA auch zu?

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35 Antworten

Davon habe ich noch nie gehört. Woher hast Du das?

Übrigens hat die WoMo-Zulassung nicht nur Vorteile (das ist die Kfz-Steuer) sondern auch erhebliche Nachteile (Versicherung kann deutlich teurer sein, und es ist kein PKW mehr - ggf. mit Konsequenzen bzgl. Parken, Überholverbot etc.). Aber das weißt Du ja?

Überholverbot erst ab einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen

 

Parken kannst du überall sofern du niemanden behinderst, in die Parkbuchten passt, Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen und es nicht durch das Zusatzschild 1010-58/1048-10 untersagt ist.

 

Hängt am Parkplatz das Zusatzschild 1010-50 darfst du auch dort parken.

 

So meine Kenntnis

Schau mal unter karabag.de

Kochgelegenheit fest verbaut muss !!! Schlafgelegenheit,

klappbare Rückbank reicht nicht ??

Warum sollte die klappbare Rücksitzbank nicht reichen? Andere Fahrzeuge (z.B. Pössl Vanster) werden auch als WoMo zugelassen - die eingebaute Kochplatte reicht dort offenbar.

Die Zwangbelüftung ist notwendig wenn innen mit Gas gekocht wird. Diese wäre gegeben, wenn das Dach aufgestellt ist. Wen das Dach nicht offen ist, wäre auch der Abstand nach oben zu gering. Kartuschen Kocher mit Gas Stopp und Flammenüberwachung macht Sinn. Mit Halterung! Darf entnehmbar sein.

Wenn Landstrom vorhanden, wäre es ein Idee wie bei Pössl ein kleines Induktionskochfeld zu verwenden, sprich fest einzubauen.

Bett ist im Aufstelldach fest.

Habe auch einen MPA, als PKW. Viel Spaß noch.

Laut Paragraph 20 Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen (Absatz 3, Anlage XXIX heißt es..

 

Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:

a) Tisch und Sitzgelegenheiten,

 

b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,

 

c)Kochgelegenheit und

 

d)Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

 

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann..

 

Also nichts von Zwangsbelüftung.

 

Aaaaber es gibt aber wohl ein neues TÜV Merkblatt (Anforderungen an Sonstiges Kraftfahrzeug – Wohnmobil (MB FZMO 0740:2022-01-19))

 

Jetzt sind wohl auch irgendwelche Aufkleber (Kochstelle und Gas) nötig und halt diese Zwangsbelüftung..

 

Hier ganz gut beschrieben: https://www.baerensquad.de/...sung-durch-tuev-nach-camper-selbstausbau

Eine nachträgliche Wohnmobilzulassung wird nicht immer zwangsläufig vom Zoll/FA anerkannt!

Mit Anhängerbetrieb unterliegt man dem LKW-Überholverbot.

Gruss

forsyth1

Zitat:

@x128 schrieb am 21. November 2022 um 19:47:29 Uhr:

Davon habe ich noch nie gehört. Woher hast Du das?

Übrigens hat die WoMo-Zulassung nicht nur Vorteile (das ist die Kfz-Steuer) sondern auch erhebliche Nachteile (Versicherung kann deutlich teurer sein, und es ist kein PKW mehr - ggf. mit Konsequenzen bzgl. Parken, Überholverbot etc.). Aber das weißt Du ja?

MP Edition mit WoMo Zulassung;

Steuer: 220€

VK 500/150 SB: 507€

Weitere „erhebliche Nachteile“ nicht bekannt.

@MB213AMG Deine Angaben lassen sich hier nur einordnen und vergleichen, wenn Du auch das dazugehörige Fahrzeug, Baujahr und bei der VK Deine SF Klasse angibst.

Ansonsten geht es ja hier um einen Activity - also erstmal ohne Kochmöglichkeit von Werk. Wenn man hier z.B. nur für die Zulassung einen Gaskocher mit Flasche einbaut, kommt zum Einbau auch die Abnahme dieser Anlage plus die zweijährliche Gasprüfung dazu, oder?

Waren bei den WoMo Versicherungen nicht die SF-Klassen begrenzt? Manche Anbieter bieten nur bis SF10 an - ist das immer noch so?

Zitat:

Ansonsten geht es ja hier um einen Activity - also erstmal ohne Kochmöglichkeit von Werk. Wenn man hier z.B. nur für die Zulassung einen Gaskocher mit Flasche einbaut, kommt zum Einbau auch die Abnahme dieser Anlage plus die zweijährliche Gasprüfung dazu, oder?

I.a. schon. Es gibt wohl auch Lösungen bei denen die Gasprüfung entfällt (fest eingebauter Kartuschenkocher), aber ja, das muss man bedenken.

Zitat:

Waren bei den WoMo Versicherungen nicht die SF-Klassen begrenzt? Manche Anbieter bieten nur bis SF10 an - ist das immer noch so?

Kommt wohl auf den Versicherer an. Ich glaube bei mir ist es besser als SF10, müsste ich aber raussuchen.

Auch andere "Gestaltungsmöglichkeiten" beim Versicherungsvertrag fallen weg - Kasko Select, Telematik, Rabattretter gibt es alles nur für PKW. Ich könnte meinen MP mit PKW-Zulassung für 40% des Beitrags versichern den ich mit WoMo-Zulassung zahle. Die Steuerersparnis wiegt das bei mir auf, aber das muss nicht für jeden so sein.

Zitat:

@dangyver schrieb am 22. November 2022 um 10:48:27 Uhr:

@MB213AMG Deine Angaben lassen sich hier nur einordnen und vergleichen, wenn Du auch das dazugehörige Fahrzeug, Baujahr und bei der VK Deine SF Klasse angibst.

Ansonsten geht es ja hier um einen Activity - also erstmal ohne Kochmöglichkeit von Werk. Wenn man hier z.B. nur für die Zulassung einen Gaskocher mit Flasche einbaut, kommt zum Einbau auch die Abnahme dieser Anlage plus die zweijährliche Gasprüfung dazu, oder?

Waren bei den WoMo Versicherungen nicht die SF-Klassen begrenzt? Manche Anbieter bieten nur bis SF10 an - ist das immer noch so?

Marco Polo 250 d Edition Bj 2021. SF Klassen enden bei 20, werden aber intern weiter gerechnet. Allerdings macht es keinen großen Unterschied, ob du SF 20 oder 30 hast. Der Prozentsatz geht nie auf Null.

Auf Null natürlich nicht, aber schon auch nochmal signifikant runter. Manche Versicherungen zählen bei PKW bis SF50. Und bei SF50 zahlt man z.B. bei der Allianz nur noch die Hälfte vom SF20 Beitrag.

Wir haben einen MPA220d, Bj2017 zugelassen als PKW, SF19.

Bei der Steuer ist es einfach - da würde der Unterschied genau EUR 105,- betragen (PKW 325,- vs. WoMo 220,-). Da ist der Unterschied zur WoMo-Steuer also noch verhältnismäßig gering. Bei Fahrzeugen, die ab 2021 zugelassen wurden, ist dieser Unterschied aber deutlich größer durch die neue Kfz-Steuer.

Komplizierter ist die Versicherung. Aktuell zahle ich VK 560,-. Bei meiner aktuellen Versicherung gehen die SF-Klassen bis 35, da würde ich dann laut Tabelle mit der derzeitigen Police nur noch rund 415,- zahlen.

Vergleichsangebote für WoMo-Zulassungen einzuholen ist nach meinen Erfahrungen ungleich schwieriger als für PKWs, wo es diverse Vergleichsportale gibt. Und es gibt deutlich weniger Angebote, manche Kfz-Versicherer versichern gar keine WoMos. Ich hatte mal probehalber bei verschiedenen Versicherungen konfiguriert, das Spektrum ging für eine VK von 370,- bis fast 800,- pro Jahr - die meisten Angebote waren damit sogar teurer als meine jetzige PKW-Versicherung. Und das würde mit SF19 dann auch quasi der finale Satz sein, weil dann keine weiteren SF-Rabatte mehr kommen.

Der Unterschied würde also insgesamt im besten Falle derzeit irgendwas zwischen 100 und 300 Euro pro Jahr betragen. Dieser Vorteil würde aber wegen der steigenden SF-Rabatte bei der PKW-Zulassung über die Jahre sinken. Denkbar ist für hohe SF-Klassen sogar, dass es dann teurer als die PKW-Zulassung werden könnte und sogar den steuerlichen Vorteil überwiegen würde.

Bei einer PKW-Zulassung wiederum muss ich mich um keine Gasprüfung kümmern, habe keine Auflagen bezüglich irgendwelcher Einbauten, die ich immer mitführen muss (feste Kochstelle, Tisch etc.) und muss mich beim Reisen auch nicht um Sonderregelungen für WoMos kümmern.

Alles in allem keine großen Punkte - beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. In Summe waren die Unterschiede bzw. finanziellen Vorteile für mich bisher aber zu gering und den Aufwand nicht wert, die Zulassungsart zu ändern.

Alles gute Punkte, danke. WoMo-Zulassung spart Steuern, hat aber auch Nachteile.

Um noch was zum eigentlichen Thema beizutragen: Mein MP hat einen Aufkleber im Kochfeld, s. Foto.

Img-20221122-161854

Zitat:

@snowman87 schrieb am 21. November 2022 um 21:30:01 Uhr:

Überholverbot erst ab einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen

Das ist so ein Thema das ich noch nicht ganz verstanden habe. Das Schild das wir landläufig als "Überholverbot für LKW" kennen bezieht sich tatsächlich auf "Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.5t, inklusive ihrer Anhänger, mit Ausnahme von PKW und Omnibussen". Das zulässige Gesamtgewicht meines MP mit Anhänger ist 5.7t. Ob das Verbot auch gilt wenn kein Anhänger dran ist bzw. die Kupplung gar nicht montiert, ist mir nicht klar. Der MB-Konfigurator hat mich seinerzeit jedenfalls gewarnt dass mit der WoMo-Zulassung die Überholverbote für LKW einzuhalten seien.

Zitat:

Parken kannst du überall sofern du niemanden behinderst, in die Parkbuchten passt, Gesamtgewicht unter 7,5 Tonnen und es nicht durch das Zusatzschild 1010-58/1048-10 untersagt ist.

1010-58/1048-10 gilt für viele potenzielle Parkplätze, insbesondere praktisch jeden PKW-Parkplatz auf Autobahnraststätten.

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