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Wohnmobilzulassung oder LKW

VW Caddy 4 (SA)

Hallo, ich bin neu hier im Chat. Ich will mir einen caddy maxi kastenTSI 125 PS zulegen und als Wohnmobil ausbauen lassen. Baujahr wird ab 2017 sein.
Nun meine Fragen: Kann mir jemand die Schlüsselnummern der Papiere mitteilen, die zur Ermittlung der Steuern und der Versicherungsklassen nötig sind oder gar so ein Fahrzeugscheinchen abfotografieren/Mailen an meine email??
Ich möchte um Tipps bitten, was denn günstiger ist, die Wohnmobilzulassung oder das Auto als LKW belassen, wie er auch eingetragen ist. Mein Umbauunternehmen meinte, es wäre doch günstiger, bei all den Umschreibegebühren es als LKW zu belassen????? Meine Infos aus dem Netz waren die, das die Steuer wohl gleich sei ( NEUE GESETZE??), aber die Versicherung könnte enorm viel günstiger sein. Ich fahre auf 30%, seit über 30 Jahren unfallfrei, öffentlicher dienst.
Hat jemand Recherchen betrieben, wo die günstigste versicherung ist für einer Wohmozulassung bzw für LKW Zulassung.
Ich googel mich hier wund und stoße bei den Ausbauern auf sehr gegensätzliche Auskünfte, und ohne Schlüsselnummer kann mir keine Versicherung eine Auskunft geben.
Mariah

Beste Antwort im Thema

Hallo Mariah (uanna... )
Da ich im Februar genau das Modell gekauft habe für das du dich interessierst, schreibe ich dir jetzt auch noch ein paar Zeilen:
Caddy Maxi Kasten TSI-Benziner 125 PS, EZ 09/2017
Steuer = 136 Euro / Jahr
Versicherung (HUK Coburg allgemeine)
Haftpflicht Halbjahresbeitrag(!) = 164,67 Euro
(inklusive Schutzbrief)
Kasko: Vollkasko 300,- SB / Teikasko 150,- SB Halbjahresbeitrag(!) = 150,55 Euro
Summe pro Halbjahr = 315,22 Euro
Ich glaube ich fahre so ungefähr mit 35 oder 40 Prozent.
Ich meine mich zu erinnern dass es niedriger bei LKW nicht geht (HUK Coburg).
Wenn du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist kommst du etwas günstiger weg.
Solange du privat unterwegs bist darfst du einen Anhänger genauso uneingeschränkt ziehen wie bei einem normalen Pkw, also auch sonntags.
Das ganze Theater mit Wohnmobil Ja/Nein hab ich mir von vornherein gespart - wäre vielleicht möglich, aber mir ist die Flexibilität der Nutzung wichtiger, daher kann ich alles was innen montiert ist (hauptsächlich Bett mit Küchenauszug, aber es kommt bald noch eine Art schlanke "Schrankwand" an der rechten Seite hinzu) innerhalb einer halben Stunde ohne Spuren zu hinterlassen wieder rausnehmen. Ob sich "Wohnmobil" rechnen würde hab ich ehrlich gesagt nicht mal nachgerechnet, war mir zu kompliziert und mit zu vielen Fragezeichen verbunden.
Aufpassen wenn du in UNGARN unterwegs bist: Mautticket für LKW lösen, nicht für Pkw. Bin da übel reingefallen, zum Glück nur an zwei Tagen (die rechnen nämlich für jeden einzelnen Tag ne extra Strafgebühr, unglaublich...).
Bin übrigens top-zufrieden mit dem Auto!
Bild vom Kfz-Schein beigefügt, zwecks Anonymisierung einige graue Streifen.
Gruß, Andreas

Kfz-Schein Caddy Maxi Kasten TSI 125 PS
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Schau mal hier:
http://www.hsn-tsn.de/vw-caddy.html
Bei den KFZ-Steuern ist ein eingetragenes Wohnmobil immer eine eigene Klasse für sich.
Die berechnet sich nach Schadstoffklasse und Gesamtgewicht.
Steuerrechner:
https://www.kfz-steuer.de/
Die Versicherungen versichern Wohnmobile oft nach "Wert"
Heißt, du mußt den Kompletten Endwert mit allem drum und dran der Versicherung melden.
Danach werden dann die Beiträge ermittelt.
Liegt aber auch immer dran was du willst....Vollkasko / nur Teilkasko / oder nur Haftpflicht.
Ich würde es so wie es ist als LKW lassen.
Dann wirst du allerdings bei Diebstahl nichts vom Innenausbau wiederbekommen, da nur das nackte Fahrzeug versichert ist.
Eventuell stellst du deine Fragen besser hier:
https://www.hochdachkombi.de/

danke für die Antworten. Nix gefunden für Caddy maxi KASTEN . Ist doch sicher ein Unterschied, ob Caddy TSI 125 PS oder Caddy maxi Kasten TSI. Gibt die Tabelle aber nicht her. Und Steuererrechnung braucht Schllüsselnr.
Trotzdem danke.

Falsch.
Steuerrechnung als Wohnmobil im Steuerrechner braucht Gesamtgewicht und Schadstoffklasse. Dann werden die zugehörigen Schlüsselnummern angezeigt.
LKW (Nutzfahrzeuge bis 3,5t) werden im Steuerrechner alleine an ihrer Zulässigen Gesamtmasse berechnet.
Dann werden die Zugehörigen Schlüsselnummern angezeigt.
Caddy oder Caddy Maxi haben keine unterschiedlichen Schlüsselnummern.
PKW und LKW haben jedoch unterschiedliche Schlüsselnummern.
Hier war auch schon jemand mit einem Kastenwagen, der eben nicht LKW hatte, sondern im Fahrzeugschein und COC stand VAN.
Früher waren PKW mit 04xx beschlüsselt, LKW jedoch mit 06xx
Aber da wurde neuzeitlich wohl einiges verändert.
Frage doch einfach mal beim VW Händler. -- Der sollte das wissen.

Hallo, ist es überhaupt noch möglich einen Caddy ohne Stehhöhe als Wohnmobil zu zulassen?
Selbst mein T5 wurde nicht als ein solches anerkannt, obwohl er alles hatte ( Schrank ,Bett, Herd,Spüle).
Jürgen

Zitat:

@Juergen2002 schrieb am 19. November 2020 um 19:54:42 Uhr:


Hallo, ist es überhaupt noch möglich einen Caddy ohne Stehhöhe als Wohnmobil zu zulassen?
Selbst mein T5 wurde nicht als ein solches anerkannt, obwohl er alles hatte ( Schrank ,Bett, Herd,Spüle).
Jürgen

Stehhöhe gibt es schon seit Jahren nicht mehr. bzw ist kein Kriterium mehr.

Das wurde Ende 2012 aus dem Kraftfahrzeugsteuergesetz gestrichen.

https://www.promobil.de/.../

Und bei LKW Zulassung dran denken, Sonntags ( Feirags und Sommerferien), wenn du einen Anhänger ziehst, das da das Fahrverbot gilt.

Zitat:

@paddelolli schrieb am 19. November 2020 um 20:07:20 Uhr:


Und bei LKW Zulassung dran denken, Sonntags ( Feirags und Sommerferien), wenn du einen Anhänger ziehst, das da das Fahrverbot gilt.

Hiho
Seit der Änderung des §30 Straßenverkehrsordnung (StVO) im Oktober 2017 dürfen private Lkw am Sonntag durchaus fahren – auch die, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen und einen Anhänger ankoppeln.
Demnach ist es ohne Probleme möglich eine "private Fahrt " mit WOMO oder LKW mit Anhänger an Sonn und Feiertagen auszuführen .
Auszug §30 STVO
(3) 1An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

Gruss Dirk

Ich habe gelesen, dass die maximale SF-Klasse beim Womo 20 ist? Und es gibt wohl auch keinen Rabattretter, somit sofortige Rückstufung bei Unfall? Zumindest habe ich es so verstanden. Das hat mich bisher davon abgehalten, mich weiter mit der Zulassung als Womo zu beschäftigen.
Bei der letzten HU hätte der interessierte Prüfer meinen Caddy aber als Womo akzeptiert, unter einer komischen Voraussetzung, die ich vorher noch nie gehört habe: Landstromanschluss erforderlich!? Seltsam. Vielleicht auch Ermessensspielraum des TÜV-Menschen.

Zitat:

@hqs-plus schrieb am 19. November 2020 um 21:25:39 Uhr:



Bei der letzten HU hätte der interessierte Prüfer meinen Caddy aber als Womo akzeptiert, unter einer komischen Voraussetzung, die ich vorher noch nie gehört habe: Landstromanschluss erforderlich!? Seltsam. Vielleicht auch Ermessensspielraum des TÜV-Menschen.

Wie unterschiedlich der/die Tüv-Organisationen handeln ist ja bei Promobil schön beschrieben...

Zitat:

DEKRA und TÜV Rheinland bestehen nun auf einen festen Einbau des Kochfeldes.
Der TÜV Nord hält hingegen die Verwendung von transportablen, einflammigen Gaskartuschen-Kochern als Kochgelegenheit für möglich, wenn der Kocher für den Betrieb einen festen Stand aufweist und eine sichere Unterbringung gewährleistet ist.
Für den TÜV Süd kommen Spirituskocher in Frage, die sowohl für den Innenraum geprüft sind als auch verschraubt werden können. Davon wiederum hält der TÜV Rheinland gar nichts.
Als Alternative für Ausbauer, die keine komplette Gasanlage einbauen wollen, kommen fest einbaute Elektroplatten in Betracht. Diese müssen jedoch nach VDE-Vorschriften fest verdrahtet sein sowie mit Sicherungsschutz und einer entsprechenden Außensteckdose versehen sein.

Quelle

https://www.promobil.de/.../

Hallo Mariah (uanna... )
Da ich im Februar genau das Modell gekauft habe für das du dich interessierst, schreibe ich dir jetzt auch noch ein paar Zeilen:
Caddy Maxi Kasten TSI-Benziner 125 PS, EZ 09/2017
Steuer = 136 Euro / Jahr
Versicherung (HUK Coburg allgemeine)
Haftpflicht Halbjahresbeitrag(!) = 164,67 Euro
(inklusive Schutzbrief)
Kasko: Vollkasko 300,- SB / Teikasko 150,- SB Halbjahresbeitrag(!) = 150,55 Euro
Summe pro Halbjahr = 315,22 Euro
Ich glaube ich fahre so ungefähr mit 35 oder 40 Prozent.
Ich meine mich zu erinnern dass es niedriger bei LKW nicht geht (HUK Coburg).
Wenn du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist kommst du etwas günstiger weg.
Solange du privat unterwegs bist darfst du einen Anhänger genauso uneingeschränkt ziehen wie bei einem normalen Pkw, also auch sonntags.
Das ganze Theater mit Wohnmobil Ja/Nein hab ich mir von vornherein gespart - wäre vielleicht möglich, aber mir ist die Flexibilität der Nutzung wichtiger, daher kann ich alles was innen montiert ist (hauptsächlich Bett mit Küchenauszug, aber es kommt bald noch eine Art schlanke "Schrankwand" an der rechten Seite hinzu) innerhalb einer halben Stunde ohne Spuren zu hinterlassen wieder rausnehmen. Ob sich "Wohnmobil" rechnen würde hab ich ehrlich gesagt nicht mal nachgerechnet, war mir zu kompliziert und mit zu vielen Fragezeichen verbunden.
Aufpassen wenn du in UNGARN unterwegs bist: Mautticket für LKW lösen, nicht für Pkw. Bin da übel reingefallen, zum Glück nur an zwei Tagen (die rechnen nämlich für jeden einzelnen Tag ne extra Strafgebühr, unglaublich...).
Bin übrigens top-zufrieden mit dem Auto!
Bild vom Kfz-Schein beigefügt, zwecks Anonymisierung einige graue Streifen.
Gruß, Andreas

Kfz-Schein Caddy Maxi Kasten TSI 125 PS

Zitat:

@transarena schrieb am 19. November 2020 um 22:48:52 Uhr:


Wie unterschiedlich der/die Tüv-Organisationen handeln ist ja bei Promobil schön beschrieben...

Ja, die Aussagen auf dieser Website hatte ich auch schon entdeckt. Wobei bei mir die Kombination gar nicht so wirklich sinnvoll wäre, Gaskartuschenkocher akzeptiert aber Landstrom (nicht zwingend elektrisches Kochfeld) gefordert... Dem hätte auch ein ungenutzter Stromanschluss am Kühler in den Motorraum vorne gereicht. Hauptsache irgendwo ein Anschluss von außen, intern egal

:D

Zitat:

@hqs-plus schrieb am 19. November 2020 um 23:32:03 Uhr:



Zitat:

@transarena schrieb am 19. November 2020 um 22:48:52 Uhr:


Wie unterschiedlich der/die Tüv-Organisationen handeln ist ja bei Promobil schön beschrieben...

Ja, die Aussagen auf dieser Website hatte ich auch schon entdeckt. Wobei bei mir die Kombination gar nicht so wirklich sinnvoll wäre, Gaskartuschenkocher akzeptiert aber Landstrom (nicht zwingend elektrisches Kochfeld) gefordert... Dem hätte auch ein ungenutzter Stromanschluss am Kühler in den Motorraum vorne gereicht. Hauptsache irgendwo ein Anschluss von außen, intern egal :D

Ja, so ist das ....

Wärest du 2 Wochen später hingegangen und hättest einen anderen Prüfer gehabt, könnten die Forderungen schon wieder ganz anders aussehen.

Da macht doch eh jeder was er denkt.

Korrektur zu meinen Versicherungsdaten:
Habe gerade noch mal genau nachgelesen, und ich bin bei 25 Prozent!
Komisch, verstehe ich gar nicht, weil ich die Bemerkung des V-Vertreters noch im Ohr habe, von wegen "weniger geht bei Lkw nicht", aber ich hatte da einen anderen Prozentwert in Erinnerung.
Hier noch mal die Zahlen, also bei 25 Prozent:
Versicherung (HUK Coburg allgemeine)
Haftpflicht Halbjahresbeitrag(!) = 164,67 Euro
(inklusive Schutzbrief)
Kasko: Vollkasko 300,- SB / Teikasko 150,- SB Halbjahresbeitrag(!) = 150,55 Euro
Summe pro Halbjahr = 315,22 Euro
Pardon!
Andreas
Ach ja: 15.000 km / Jahr
Stellplatz Tiefgarage
Mindestens 25 Jahre
2 Fahrberechtigte
Wohnort Bremen

@Andreas_2020
Dann ist die Schlüsselnummer(unter14.1) für das Fahrzeug 36X0
Das Fahrzeug ist als VAN eingetragen, nicht als LKW.
Da aber oben unter J, - N1 steht, wird der als LKW (Nutzfahrzeug) behandelt.

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