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Wohnwagen Hobby Prestige
Hallo Leute,
kann mir jemand helfen , habe heute ein Wohnwagen gekauft , BJ 91 . Er war noch nie zugelassen.
Habe aber neuen TÜV bis 06/2014 sowie nach einiger Zeitaufwendung auch noch die 100er Zulassung bekommen. Dann wollte ich Ihn zulassen auf der Zulassungsstelle, aber da sagte mir dann der Mitarbeiter da. Geht nich so einfach , da noch nie Zugelassen wurde , muss ne Vollabnahme gemacht werden , was mich nochmal mind. 200€ kostest. Is dies richtig, oder kann ich dies umgehen? Muss Ihn anmelden da viel unterwegs mit diesem guten stück. Er wollte sich nochmal schlau machen und mir morgen Bescheid geben.
MFG
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12 Antworten
Hab sowas auch schon mal gemacht. Ist lange her, war aber billiger.
Sofern der tatsächlich noch nie in D zugelassen war, wirst Du um die Vollabnahme nach §21 StVZO nicht herumkommen.
Kostete mich 2010 etwa 120,-EUR + ca. 30,-€ für das erforderliche Bremsgutachten bei unserem "Briten". Auch nur, weil der erstmals in D zugelassen werden sollte.
Alternativ reicht auch eine CoC (Certificate of Conformity). Ich gehe aber nciht davon aus, das Hobby die für ein 1991er BJ so einfach ausstellt. Und selbst wenn, dann kostet die, je nach Hersteller, mehr, als die Vollabnahme samt Bremsgutachten. Frag aber dennoch mal nach. Bei vorhandener CoC wäre eine "normale" HU ausreichend. Aber auch die HU nach §29 darf dann beim Zeitpunkt der Erstzulassung erst einige Monate zurückliegen. Bin jetzt nicht sicher, ob 3 oder 6 Monate.
§21 StVZO ist im Prinzip nichts anderes, als eine erweiterte HU nach §29 StVZO.
Hinweis: wenn der WW länger als 6m (gesamt) sein sollte, bau vorher seitliche Begrenzungsleuchten an. Sonst kann es sein, das Du bei der §21 durchfällst. Diese seitlichen Begrenzungs-/Markierungsleuchten sind zwar erst wesentlich später Pflicht geworden, als Dein WW gebaut wurde ... aber bei einer ERSTZULASSUNG müssen sie dran sein bzw. nachgerüstet werden. Bei einer HU wäre das egal ... Bestandsschutz, keine Nachrüstung erforderlich. Bei der §21 gehört es jedoch sehr wohl zum Prüfumfang.
Fazit: schlechte Karten ... sorry!!
Gruß
NoGolf
Dank euch , weis ich Bescheid.
Zitat:
Original geschrieben von dayworker07
Hallo Leute,
kann mir jemand helfen , habe heute ein Wohnwagen gekauft , BJ 91 . Er war noch nie zugelassen.
Habe aber neuen TÜV bis 06/2014 sowie nach einiger Zeitaufwendung auch noch die 100er Zulassung bekommen. Dann wollte ich Ihn zulassen auf der Zulassungsstelle, aber da sagte mir dann der Mitarbeiter da. Geht nich so einfach , da noch nie Zugelassen wurde , muss ne Vollabnahme gemacht werden , was mich nochmal mind. 200€ kostest. Is dies richtig, oder kann ich dies umgehen? Muss Ihn anmelden da viel unterwegs mit diesem guten stück. Er wollte sich nochmal schlau machen und mir morgen Bescheid geben.
MFG
Hallo dayworker07 ,
verstee ich da was falsch oder Bahnhof?
Du hast doch eine TÜV-Abnahme bis 06/20124 erhalten.
Damit sollte der Wagen doch geprüft sein.
Was will die Zulassungsstelle denn noch?
An deiner Stelle würde ich mal mit einem anderen Beamten sprechen oder dem Zulassungsleiter.
Normalerweise: Wenn vom TÜV freigegeben, dann kann er zugelassen werden und fertig.
Zitat:
Original geschrieben von Oskar78
Hallo dayworker07 ,
verstee ich da was falsch oder Bahnhof?
Du hast doch eine TÜV-Abnahme bis 06/20124 erhalten.
Damit sollte der Wagen doch geprüft sein.
Was will die Zulassungsstelle denn noch?
An deiner Stelle würde ich mal mit einem anderen Beamten sprechen oder dem Zulassungsleiter.
Normalerweise: Wenn vom TÜV freigegeben, dann kann er zugelassen werden und fertig.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das Fz ist Bj 1991 und war NIE angemeldet ... es hatte also nie Papiere. Damit hat die gemachte HU keinerlei Bedeutung oder Rechtfertigung für die Zulassung. Bei einer ERSTZULASSUNG muss das Fahrzeug zusätzlich zu den HU Prüfpunkten auch darauf überprüft werden. ob es den heutigen Zulassungsbestimmungen entspricht. Also exakt, wie bei einem echten Neufahrzeug. Das täte es mit Bj. 1991 z.B. eben schon bei den Begrenzungsleuchten nicht.
Es MUSS also eine Volluntersuchung nach §21 StVZO erfolgen.
Nix mit "Normalerweise: Wenn vom TÜV freigegeben, dann kann er zugelassen werden und fertig." Erst informieren, dann labern!
Gruß
NoGolf
Zitat:
Original geschrieben von Nogolf
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Sorry habe es genau gelesen, sogar mit Brille!
Das Fz ist Bj 1991 und war NIE angemeldet ... es hatte also nie Papiere.
Bitte hier mal um Aufklärung! Warum keine Papiere? Der Fahrzeugbrief ist auch ab Werk ohne jede Erstzulassung vorhanden.
Damit hat die gemachte HU keinerlei Bedeutung oder Rechtfertigung für die Zulassung.
Wo und wie hat dann der Prüfer was geprüft und die Plakette erteilt?
Er hatte wohl den Kfz-Brief (heute Zul. Teil1)Bei einer ERSTZULASSUNG muss das Fahrzeug zusätzlich zu den HU Prüfpunkten auch darauf überprüft werden. ob es den heutigen Zulassungsbestimmungen entspricht. Das täte es mit Bj. 1991 z.B. eben schon bei den Begrenzungsleuchten nicht.
Das ist eine widerlegbare Behauptung, die es zu prüfen gilt. Aber wieso dann Plakette? Damit ist doch alles vom TÜV"nach neuestem Stand" geprüft!
Es MUSS also eine Volluntersuchung nach §21 StVZO erfolgen.
Wer sagt oder bestimmt das eigentlich, wenn ich einen gültigen Brief habe. Außerdem : Wurde bei der TÜV-Prüfung eine "normale" Prüfung oder eine "nach §21" vorgenommen? Wer weiß das genau. Ich nicht und auch kein andere MotorTalk-User.
Nix mit "Normalerweise: Wenn vom TÜV freigegeben, dann kann er zugelassen werden und fertig." Erst informieren, dann labern!
Wer hier manchmal labert steht auch noch aus. Bitte mal ein wenig mit den Ausdrücken zügeln, wenn mal jemand anderer Meinung ist. Und:
Fehler und Missverständnisse kann man in Ruhe klären, ohne sich an die Gurgel zu gehen.Gruß
NoGolf
PS: Bei Dingen von denen ich absolut keine Ahnung habe, halte ich mich immer raus und lese nur mit.
Ich muss nicht unbedingt meinen Kommentar zu allen Dingen geben.
Tja ... soviel zum Thema glauben (gehört in die Kirche) und wissen!
Ich setze noch einen oben drauf:
§21 wäre sogar dann nötig, wenn noch ein alter Brief mit Stilllegung von vor 2002 vorläge. Denn ... nach 10 Jahren ohne Zulassung erlischt die Gültigkeit der alten Papiere. §21 ist auch dann bereits zwingend erforderlich.
Gruß
NoGolf
Verbesserung: es sind sogar nur 7 Jahre!! Nachzulesen z.B. hier: LINK
Quelle: TÜV-Süd
"Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!"
Anmerkung: die o.g. EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist die von mir genannte CoC.
Ich habe vor Jahren einmal einen Wohnwagen zugelassen, der vorher noch nie zugelassen war. Ich musste auch eine Vollabnahme machen lassen und bekam Probleme, weil dieser Wohnwagen keine Rückfahrautomatik hatte. Ich bekam den Tipp, beim Wirtschaftsministerium eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und musste so die Bremsanlage nicht umbauen.
Das beantwortet jetzt zwar nicht deine Frage, wenn Du aber eine Vollabnahme machen musst und Einbauten von dir verlangt werden die mit hohen Kosten verbunden sind, kannst Du ja mal versuchen, dafür eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Umsonst war das natürlich auch nicht, ich weiß aber nicht mehr, was mich diese Ausnahmegenehmigung gekostet hat. Gerechnet hat es sich aber auf jeden Fall.
mfg. Klaus
Hallo Leute
also da ich ein HU bis 6/2014 habe so wie die 100er Zulassung für den Wohnwagen habe und uns die Chefin persönlich bedient hat von der Zulassungstelle, brauchte ich keine Vollabnahme machen lassen. Es läuft über den den Zulassungscode 855 oder 850 ( Zulassungsintern habe ich mitbekommen). Kostenpunkt 64,50 E plus Nummernschild.
Trotzdem vielen Dank.
MFG dayworker
Zitat:
Original geschrieben von dayworker07
Hallo Leute
also da ich ein HU bis 6/2014 habe so wie die 100er Zulassung für den Wohnwagen habe und uns die Chefin persönlich bedient hat von der Zulassungstelle, brauchte ich keine Vollabnahme machen lassen. Es läuft über den den Zulassungscode 855 oder 850 ( Zulassungsintern habe ich mitbekommen). Kostenpunkt 64,50 E plus Nummernschild.
Trotzdem vielen Dank.
MFG dayworker
Und?
Was habe ich vorher geschrieben: Mal mit den Öberen der Zulassungsstelle reden.
Leider wollte mir das keiner glauben, dass es mit der TÜV-HU 6/2014 eien Zulassung erhält.
Bin auch stark gescholten und mehrfach belehrt worden.
Im Nachhinein hatte ich doch wohl recht.
Hallo,
Hab 2012 einen neuen Wohnwagen gekauft Bj. 2010 und ihn seither ohne Zulassung und TÜV als Dauer camper auf einem Campingplatz stehen.
Jetzt möchte ich ihn zulassen.
Hab mich an verschiedenen Stellen (TÜV, Versicherung, Foren) versucht schlau zu machen, habe viele verschiedene Antworten darauf erhalten.
Hab jetzt bei der Zulassungsstelle angerufen und folgende Antwort erhalten : Der Wohnwagen gilt als Fabrikneu und kann ganz normal mit den üblichen, erforderlichen Unterlagen ohne TÜV zugelassen werden.
Jetzt bin ich mal gespannt was passiert wenn ich auf der Zulassungsstelle auf kreuzte,
ob da nicht ein "Fehler vom Amt" vorliegt.
Ein Fahrzeug muss am Tag der Erstzulasung den geltenden Vorschriften entsprechen..
Ist das der Fall, dann gibt es keine Probleme.