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Wohnwagen mit 2 to. ziehen bei 1,5to. Anhängelast?

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 18:47

Hallo, hab da mal ne Frage, habe in der SuFu nix passendes gefunden!

Also ich habe ein Audi A4, 1,8T, 150PS mit einer Anhängelast gebremst bis 12% Steigung - 1300kg

 

und bis 8% Steigung 1500kg.

 

Mein Wohnwagen aber hat ein z.GG. von 2000kg.

 

DARF ICH DEN ÜBERHAUPT ZIEHEN???????????

 

Also wird hier nach z.GG gemessen oder nach tatsächlichem Gewicht?????????

zb. mein Hänger hat 2to. z.GG. aber wenn er als Leergwicht bzw. tatsächlich beladenem Gewicht unter der 1,5to. Grenze bleibt, dürfte ich ihn doch fahren oder wie???????

 

LG

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

hier ein paar Infos dazu:

1. Anhängelast (§ 42 StVZO)

Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Hinter Krafträdern und Pkw's dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast darf dann höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.

(Leergewicht Zugwagen + 75 kg)

Also Anhängelast = ——————————————— = max. 750 kg

2

Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des

Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast

im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3)

zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies,

wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des

Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der

Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und

ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt worden.

Es gibt noch eine weitere Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen.

Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal

das 1,5fache des eigenen zGG höchstens aber 3500 kg ziehen. Ein Geländewagen muss folgende

Bedingungen erfüllen:

1. Allradantrieb, der abschaltbar sein darf

2. Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung

3. Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %

4. und mindestens fünf der folgenden Forderungen

- vorderer Überhangwinkel > 25°

- hinterer Überhangwinkel > 20°

- Rampenwinkel > 20°

- Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm

- Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm

- Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm

Beispiele

I) Zur Definition der Gewichte und Lasten werden Zugwagen und Anhänger getrennt betrachtet. Zeichnung Gespann getrennt

GZ = tatsächliches Gewicht des Zugwagens

GA = tatsächliches Gewicht des Anhängers

AZV = tatsächliche vordere Achslast des Zugwagen

AZH = tatsächliche hintere Achslast des Zugwagen

AA = Achslast des Anhängers

S = tatsächliche Stützlast

A = tatsächliche Anhängelast

In diesem Bild ergibt sich natürlich keine Anhängelast, deshalb wurde sie nur gestrichelt eingezeichnet, um zu verdeutlichen in welcher Richtung sie angreift wenn der Anhänger angekuppelt wäre. Allerdings kann man hier auch zeigen, welche Problematik sich bei der Messung der Anhängelast ergibt.

Die tatsächlich vorhandene Anhängelast ist variabel und hängt vom Rollwiderstand der Anhängerreifen, dem Luftwiderstand des Anhängers und der Beschleunigung des Zugwagens ab. Beim Bremsen kehrt sie sogar ihre Richtung um. Deshalb hat man bisher eine mehr oder weniger statische Größe zur Definition herangezogen.

II) Zum Gespann vereinigt ergibt sich folgendes Bild.

Zugwagen und Anhänger als Gespann

Man sieht deutlich, dass die Stützlast nun den Zugwagen belastet.

Nun folgen drei Rechenbeispiele mit konkreten Zahlen, um zu klären was erlaubt ist und was nicht. Beachten sollte man hierbei den Unterschied zwischen tatsächlichen und zulässigen Werten. Die tatsächlichen Werte, wie sie auch oben dargestellt wurden, sind diejenigen, welche tatsächlich in einem bestimmten Ladezustand messbar sind. Die zulässigen Werte sind dagegen theoretische Grenzwerte, die auf keinen Fall überschritten werden dürfen.

Beispiel 1: zGG des Anhängers kleiner als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.100 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.100 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.100 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 2: zGG des Anhängers genauso groß wie die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.200 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.200 kg betragen. Er darf nicht um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.200 kg beträgt und dieses nicht überschritten werden darf.

Beispiel 3: zGG des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens

zGG des Anhängers = 1.300 kg, zulässige Anhängelast = 1.200 kg, zulässige Stützlast 75 kg.

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf max. 1.275 kg betragen. Er darf um die Stützlast höher belastet werden, da sein zGG 1.300 kg beträgt und dieses nicht überschritten wird. Dieses ist also die einzige Konstellation, bei der Anhänger um den Wert der Stützlast schwerer sein darf als die Anhängelast vorgibt.

2. Stützlast (§ 44 Abs. 3 StVZO)

Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. Weder die für die Anhängekupplung und die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige Stützlast dürfen überschritten werden. Auf die danach zu beachtenden Stützlasten muss an gut sichtbarer Stelle hingewiesen werden, und zwar durch ein Schild am ziehenden Fahrzeug auf die dort höchstzulässige Stützlast sowie durch ein Schild vorn am Anhänger auf die Mindeststützlast und auf die höchstzulässige Stützlast.

Soweit der Gesetzestext, in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei Werte gibt. Den Wert, den der Hersteller des Zugwagens vorgibt und denjenigen, den der Hersteller des Anhängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist.

Bedenken Sie weiterhin, dass die Stützlast ihren Zugwagen belastet. Im angekuppelten Zustand darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens oder die zulässige hintere Achslast überschritten werden.

 

Guss

Thomas

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Natürlich darfst du ihn nicht ziehen :rolleyes: !

Gruß

BB

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 18:49

Wie sicher bist Du dir da??????

100% - ausschalgebend ist das zulässige gesamtgewicht.

Gruß

BB

Themenstarteram 22. Januar 2009 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von Black Biturbo

Natürlich darfst du ihn nicht ziehen :rolleyes: !

Gruß

BB

Komisch, da ist der hier aber anderer Meinung?????

http://www.kroeger-anhaenger.de/...nger-was-darf-mein-auto-ziehen.html

 

bist Du dir da wirklich sicher????

 

LG

am 22. Januar 2009 um 18:56

Was wiegt der Wohnwagen denn leer?

Bestimmt schon mehr als 1500kg oder?

Zitat:

Original geschrieben von Kirmesbub

Hallo, hab da mal ne Frage, habe in der SuFu nix passendes gefunden!

Also ich habe ein Audi A4, 1,8T, 150PS mit einer Anhängelast gebremst bis 12% Steigung - 1300kg

 

und bis 8% Steigung 1500kg.

 

Mein Wohnwagen aber hat ein z.GG. von 2000kg.

 

DARF ICH DEN ÜBERHAUPT ZIEHEN???????????

 

Also wird hier nach z.GG gemessen oder nach tatsächlichem Gewicht?????????

zb. mein Hänger hat 2to. z.GG. aber wenn er als Leergwicht bzw. tatsächlich beladenem Gewicht unter der 1,5to. Grenze bleibt, dürfte ich ihn doch fahren oder wie???????

 

LG

Hi,

also wenn der Wohnwagen leer 1.500 kg wiegt dann darfst Du ihn bis 8 % Steigung ziehen.

Dann kannst Du leider nichts mehr reinpacken.

Gruss

Thomas

am 22. Januar 2009 um 19:39

die zuladung bei wohnwagen ist doch sehr knapp bemessen! ausschlaggebend ist das tatsächliche gewicht! würde dein wohnwagen leer tatsächlich nur 1500kg wiegen dürftest du ihn bedingt ziehen! ich gehe aber eher davon aus, daß dein wohnwagen doch leer bereits an die 1800kg wiegt! das einfachste wäre mal bei einer kiesgrube o.ä. auf die waage zu fahren! dann hast du die bittere gewißheit!

was war bei dir eigentlich zuerst da? der wohnwagen oder das auto!

am 22. Januar 2009 um 19:53

Ist wirklich ganz einfach:

Wenn der Hänger tatsächlich nur 1500kg wiegt, darfst Du ihn ziehen (bis 8% Steigung).

Wenn er nur 1300kg wiegen würde, darfst Du ihn ziehen bis 12%.

Beide Annahmen sind aber etwa so wahrscheinlich wie Schneefall in Dachau im Juli.

Das zulässige Gesamtgewicht spielt nur dann eine Rolle, wenn Du darüberhinaus auch noch mit 100km/h ziehen wolltest - was hier nun aber definitiv auszuschließen ist.

Wenn der Wohnwagen nicht extrem aufgelastet wurde, sehe ich da keine Chance. Den Weg zur Waage kannst Du Dir u.U. auch sparen, wenn Du das Leegewicht aus den Papieren oder dem Handbuch mal anschaust. Da die Dinger in der Regel schwerer sind als dort angegeben, hast Du da eine "untere Grenze" - leichter ist er in keinem Fall.

Gruß Walter

am 22. Januar 2009 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von Kirmesbub

Hallo, hab da mal ne Frage, habe in der SuFu nix passendes gefunden!

Also ich habe ein Audi A4, 1,8T, 150PS mit einer Anhängelast gebremst bis 12% Steigung - 1300kg

und bis 8% Steigung 1500kg.

Mein Wohnwagen aber hat ein z.GG. von 2000kg.

DARF ICH DEN ÜBERHAUPT ZIEHEN???????????

Also wird hier nach z.GG gemessen oder nach tatsächlichem Gewicht?????????

zb. mein Hänger hat 2to. z.GG. aber wenn er als Leergwicht bzw. tatsächlich beladenem Gewicht unter der 1,5to. Grenze bleibt, dürfte ich ihn doch fahren oder wie???????

LG

Ja, ja im Handel liegt der "Segen", was ist denn das für ein Händler, der so einen Handel macht?

Was sagen denn die Papiere vom Leergewicht und was die Waage,

das sind meistens auch 2 ganz verschiedene Antworten..... Willst du den WOWA irgendwo als Festwagen hinstellen oder tatsächlich damit auf "Reisen" gehen? Für den 1. Fall wäre ja bestimmt 'ne einfachere Lösung zu finden...

Gruß

am 22. Januar 2009 um 19:58

Meine Rede.

Ich bin zwar auch der einung dass das tatsächliche Gewicht zählt, kann mir aber bis zum Beweis des Gegenteils nicht vorstellen dass der Wohnwagen leer weniger als 1500kg hat.

am 22. Januar 2009 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von wno158

 

...Den Weg zur Waage kannst Du Dir u.U. auch sparen, wenn Du das Leegewicht aus den Papieren oder dem Handbuch mal anschaust. Da die Dinger in der Regel schwerer sind als dort angegeben, hast Du da eine "untere Grenze" - leichter ist er in keinem Fall.

Gruß Walter

im fahrzeugschein ist das leergewicht des wohnwagens aber nicht eingetragen, nur das zusätzliche gesamtgewicht! jedenfalls bei den alten fahrzeugscheinen ist es so!

Hab mich auch geirrt! Das Max zulässige Gewicht ist entscheidend für die fahrerlaubnisklasse, das Zuggewicht geht vom "echten" Gewicht aus. Dennoch denke ich, dass du mit deinem Wagen und dem hänger nicht hinkommst.

Gruß

BB

Für die Anhängelast des Autos zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers.

Für den Führerschein zählt die zulässige Gesamtmasse des Gespanns.

Einen Wohnwagen, der für 2t. zugelassen finden, der leer nur 1,5t wiegt, das wird schwer, denn meistens sind die Zuladungen bei den Wohnwagen von 120 - 320kg, dadrüber nur, wenn der von vorne herein aufgelastet war. Mit 2to. sind es eh dann Doppelachser. weil die Achsen meines Wissens nach um die 1600kg enden.

das zum theoretischen

Praktisch muß ich mal an den Verstand apelieren, die Daten der Fahrzeughersteller sind zugelassene Grenzwerte, die man in Hinsicht auf Gefahrenmomente nicht überschreiten sollte, wo bleibt da die Verantwortung??????

Nordjoe

hallo

beim neuen FS:

beim B gilt das HZLGG

beim BE (oder CE) das tatsaechliche gewicht

alles ziemlich undurchsichtig

lg

g

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