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Wohnwagen mit Klasse B ziehen
Halli Hallo,
ich bin mir grade etwas unschlüssig, was das Fahren mit Wohnwagen mit FS B betrifft. Folgende Aussage leg ich mal zugrunde
Code:
Klasse B
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer
dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis
zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige
Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
Es geht um folgendes:
Meine Schwiegereltern besitzen einen Wohnwagen.. ca 20 Jahre alt, der noch in Top-Zustand ist. Da die beiden sich im Frühjahr eventuell einen neuen kaufen möchten, war ich am überlegen, ob ich und meine Partnerin, dass Ding kaufen. Da wir die letztes Jahr aber beide bzw alle viere (nicht gleichzeitig ) in Urlaub gefahren sind, stellt sich mir nun die Frage, ob ich evtl die Klasse BE nachmachen muss bzw sollte.
Wenn ich das nun o. g. richtig interpretiere, darf ich mit einem Ford Kuga 2.0 TDCI Leergewicht 1613 kg + Zuladung 517 kg den jetzigen Wohnwagen fahren der ein Zulässiges Gesamtgewicht von 1100 kg hat fahren.
Der "neue" Wohnwagen hat später eine zul. Gesamtgewicht von 1550 kg und dürfte demnach rausfallen, da die 3,5 t überschritten werden?!
Diesen dürfte ich dann aber auch nicht mit meinem jetzigen Astra fahren, da das Leergewicht lediglich 1435 kg beträgt..
Ich hoffe es ist nich zu verwirrend und ich hab alles wichtige mit reingepackt..
MfG
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14 Antworten
Richtig....für den "neuen" bräuchtest du BE
Denk bei der Regelung aber daran das es nur für Deutschland gilt
2013 wird sich da aber noch einiges ändern
Hast du dir die 3. Führerscheinrichtlinie auch durchgelesen?
So toll find ich die nicht, es wird mit dem Rechnen leichter, ok.
Gut, evtl. klappts dann mit dem Astra. Wenns Gewicht stimmt.
Sonst braucht er Schulung und evtl. Prüfung für 4,25t
Beim Ford auf jeden Fall...
Und die Klasse BE wird eingeschränkt. (so wie es aussieht immerhin bestandsschutz für Inhaber)
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Hast du dir die 3. Führerscheinrichtlinie auch durchgelesen?
So toll find ich die nicht, es wird mit dem Rechnen leichter, ok.
Gut, evtl. klappts dann mit dem Astra. Wenns Gewicht stimmt.
Sonst braucht er Schulung und evtl. Prüfung für 4,25t
Beim Ford auf jeden Fall...
Und die Klasse BE wird eingeschränkt. (so wie es aussieht immerhin bestandsschutz für Inhaber)
könntest du mir genanntes genauer erklären?
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Richtig....für den "neuen" bräuchtest du BE
Denk bei der Regelung aber daran das es nur für Deutschland gilt
2013 wird sich da aber noch einiges ändern
ok.. was gilt in österreich bzw italien? durfte ich denn mit variante 1 überhaupt im ausland rumdüsen?
Was bei denen gilt musst du schon selbst in Erfahrung bringen. Auch dort ändert sich ab und zu mal was.
( generell sollte man das immer kurz vor Reiseantrit machen )
2013 wird wohl ein "Zwischending" zwischen B und BE kommen, womit man dann generell Kombinationen bis 4250 kg fahren darf.
Ob lediglich eine Einweisung z.B. in einer FGahrschule nachgewiesen werden muss, Fahrstunden und/oder eine Prüfung steht noch in den Sternen.....wir werden sehen.
Höffentlich bekommen die das dan auch endlich mal EU-weit hin.......
In Ö siehts derzeit genau so aus wie es in deinem Zitat im Eingangspost beschrieben ist.
Hier ist eine Zusammenfassung der Anhängerbestimmungen in Österreich.
Ist zwar von 2005 aber AFAIK immer noch gültig.
LG, Elwood
Hier mal zum Nachlesen.
http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...
Zitat:
Klasse B:
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens
3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen
außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind;
hinter Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitgeführt
werden.
Unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der
betroffenen Fahrzeuge darf hinter Kraftwagen dieser Klasse
ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr
als 750 kg mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse
dieser Fahrzeugkombination 4 250 kg nicht übersteigt.
Übersteigt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination
3 500 kg, so schreiben die Mitgliedstaaten nach
Maßgabe der Bestimmungen des Anhangs V vor, dass das
Führen dieser Fahrzeugkombination nur zulässig ist, wenn
zuvor
— eine Schulung abgeschlossen wurde oder
— eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen
erfolgreich abgelegt wurde.
Die Mitgliedstaaten können auch vorschreiben, dass sowohl
die Schulung als auch die Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen
zu absolvieren ist.
Die 4,25t Unterklasse wird wohl B, Schlüsselzahl 96 heißen.
BE wird auf 3,5t Anhänger beschränkt. Keine Minisattelzüge mehr.
Immerhin die fehlende Achsbeschränkung bleibt, Drehschemelanhänger sind legal.
Das ist was für die nächste Richtlinie.
Da du weder die Eintragung 96 hast noch die Schulung oder Prüfung ablegen kannst wird das mit den 4,25t erst was wenn Deutschland die Regelung umsetzt.
Der einzige Vorteil ist man muß nicht mehr mit Leermasse Zugfahrzeug > ZUL. Gesamtmasse Anhänger rechnen.
Damit wird ein 1300 kg Leermasse Fahrzeug mit 1400 kg Anhängelast und Anhänger mit zul. Gesamtmasse 1500 kg ENDLICH legal. Denn jemand mit B muß die zul. Gesamtmasse ja gar nicht ausnutzen um (momentan) eine Straftat zu begehen. Es reicht das Anhängen und unbeladen fahren.
Weiß jemand WARUM die Führerscheine zu zerpflückt und umbenannt wurden?
Zitat:
Original geschrieben von verleihnicks
Weiß jemand WARUM die Führerscheine zu zerpflückt und umbenannt wurden?
Gegenfrage: Weiss jemand, warum plötzlich der Euro eingeführt wurde.. Der Wind weht ungefähr aus der gleichen Richtung
Naja, die Führerscheine zerren uns nicht so in den Abgrund wie der Teuro!!!!
Wie lange noch?!?!? Max. 10 Jahre??? Dann haben wir unsere alte D-Mark wieder.
Euro Diskusionen gehören hier nicht rein !
Der EU-Kartenführerschein hat einiges erleichtert und ist zu dem auch noch günstiger auf lange Sicht.
So manch einer hat Geld gespart wenn das Teil mitgewaschen wurde. Die FS-Klassen sind auch noch nach Jahren lesbar, daher muss der nicht ständig erneuert werden.
Im Ausland benötige ich nun fast keinen Internationalen FS mehr ( der war ja auch immer nur 1 Jahr gültig für derzeit 80 Euronen )
Es gibt natürlich auch Nachteile, aber irgendwas ist ja immer
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
.....Der EU-Kartenführerschein hat einiges erleichtert und ist zu dem auch noch günstiger auf lange Sicht.....
Nicht ganz. Wenn Du über 50 bist, mußt du den FS Klasse II alle fünf Jahre erneuern, heißt, Du brauchst alle fünf Jahre einen NEUEN FS (40Euro)!!!
Zitat:
Original geschrieben von verleihnicks
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
.....Der EU-Kartenführerschein hat einiges erleichtert und ist zu dem auch noch günstiger auf lange Sicht.....
Nicht ganz. Wenn Du über 50 bist, mußt du den FS Klasse II alle fünf Jahre erneuern, heißt, Du brauchst alle fünf Jahre einen NEUEN FS (40Euro)!!!
Ich MUSS nicht. Nur wenn ich den behalten möchte
Die neuen müssen übrigens ab ersterteilung schon alle 5 Jahre hin.
Das ganze hat allerdings nichts mit der EU Karte zu tun, sondern FE-Recht.
OB dun nun also 40 Euronen fürn Stück Pappier/Baumwolle ausgibst, oder ner Karte ist doch egal.
Zitat:
Original geschrieben von elwood123
In Ö siehts derzeit genau so aus wie es in deinem Zitat im Eingangspost beschrieben ist.
Hier ist eine Zusammenfassung der Anhängerbestimmungen in Österreich.
Ist zwar von 2005 aber AFAIK immer noch gültig.
LG, Elwood
ok. das hilft mir mal weiter. muss nur mal gucken wie es in italien aussieht
Ich helf doch gerne,...
Verkehrsbestimmungen für u.a. Italien findet man z.B. hier.
Nach Auswahl des Landes im rechten Menü "Verkehrsbestimmungen" auswählen.