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Wohnwagen Tüv , bisher ohne Zulassung

Themenstarteram 15. September 2019 um 8:45

Hallo

Ich benötige wohl richtig Hilfe .

Ich habe ein Wohnwagen gekauft mit tüv bericht und gültige Gasabnahme .

Tüv ist abgenommen laut Paragraf 29

Der Brief und Schein ist alles vorhanden, allerdings bin ich der erste Besitzer , also

Kein Besitzer eingetragen .

Nun wollte ich den Wagen zulassen , was natürlich nicht klappte

Die Dame von der Zulassung war sehr überfordert und auch alleine da .

Bei vielen Nachfragen ( Freunde , Werkstätten, und desweiteren ) bekam ich folge antworten .

Ich müsste eine neuabnahme machen , ich bräuchte definitiv neue Achsen wegen der neuen bremsen ,

Ich möchte den Wagen ja gerne nun behalten auch damit mal endlich los fahren ,

Kann mir jemand ein Rat geben ??

Das

Beste Antwort im Thema

Wie alt ist in der Wohnwagen?

Nachbarn auf dem Campingplatz hatten einen noch nie zugelassenen Wohnwagen aus den 80ern geerbt. Eine Neuzulassung wäre wegen geänderter Bestimmungen nicht möglich gewesen. Einen über 30j. alten Wohnwagen bekommt man nicht mit vertretbarem Aufwand auf den technischen Stand eines Wohnwagen von heute. Lösung war die alten Papiere "zu verlieren". Damit war nicht nachvollziehbar, ob der Wohnwagen nicht doch vor über 30j. mal zugelassen war. Der Wagen konnte mit neu ausgestellten Papieren zugelassen werden, weil davon ausgegangen wurde, es sei nicht die Erstanmeldung. Damit musste er nur die Standards der 80er erfüllen.

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Hallo,

von wann ist denn der TÜV-Bericht? Baujahr? Und was hat es mit den neuen Bremsen auf sich?

Ansonsten sind die MitarbeiterInnen von den Zulassungsbehörden bei selteneren Sonderfällen nicht alle bewandert. Vielleicht mal anrufen und sich jemand anderes mit mehr Erfahrung geben lassen und ggf.Termin vereinbaren? Ich bin auch gerade dabei, für einen gekauften Wohnwagen ohne Papiere diese neu zu beantragen...

Gruß, Mattes

Moin,

 

ich hatte auch mal einen von 1992, leerer Brief, kein Vorbesitzer, Erstzulassung dann 2008 oder so.

Ich hatte einen normalen frischen HU-Schein, beim Händler gemacht.

Gasprüfung ist für die Zulassung irrelevant.

 

Die Dame hat mir den auch zugelassen und neue ZUBs ausgestellt.

Einen Tag später rief das Backoffice der Zulassungsstelle an, man hätte den nicht zulassen dürfen, zu lange bzw. noch nie in Betrieb.

Ich musste dann eine 21er Abnahme nachliefern, was aber kein Problem war.

Das ist auch nicht soo furchtbar teuer und damit solltest Du dann auch zulassen können.

21er Abnahme fertig. Ganz normale vollabnahme.

Ganz so einfach doch nicht, denn wenn er noch nie zugelassen war, gibt es keinen Bestandsschutz und er muss dann zumindest die NSL nachrüsten, also auch auf einen 13-poligen Stecker umrüsten, sonst hat er keinen Dauerstrom, da der bei alten Wohnwagen ja auf Pin 2 lief und da ist ja jetzt die NSL.

Ich hatte auch eine NSL nachgerüstet, weil der Wagen aus NL kam, das geht auch mit 7Pol. Den Umfang der Arbeiten erfährt man aber bei einer vollabnahme.

Wenn dafür eine aktuelle Hauptuntersuchung besteht, dann wüsste ich erstmal keinen Grund, warum man dir den nicht zulassen sollte. Es kann natürlich sein, dass dem STVA einfällt, dass sie von dir ne 21er Vollabnahme verlangen... Dann wirste dass Ausdiskutieren müssen, oder die Abnahme beim TÜV machen lassen müssen.

Da sehe ich aber auch keine großen Probleme, die Daten liegen ja im Fahrzeugbrief vor, incl. ABE Nummer und allem und an Bremsen, Reifen, etc. hat sich die letzten Jahrzehnte nach meinem Wissen nix geändert.

Es kann nur sein, dass die Beleuchtung nicht mehr auf dem neusten Stand ist, denn da gilt die Ausrüstvorschrift am Tag der ersten Zulassung. Da müsstest du dann evtl. die Beleuchtung erneuern. Wenn dazu ggfls. Seitenmarkierungsleuchten und Positionsleuchten erforderlich sind, ist dass n bisschen mehr gebastel, wenn dass nur Schlussleuchten und Stecker ist, sowas kannst als Komplettsatz auf EBay kaufen, kostet 2 stellig und kommt als kompletter Universalkabelbaum mit Lampen, Stecker, Kabel alles fertig, schraubste die Lampen dran, ratscht die Kabel an, erster...

Ich würde also nochmal mein Glück auf der Zulassungsstelle versuchen und dass da klären, ggfls. mit Hilfe des Amtsleiters. Wenn es da zu keiner klärung kommt, ist die nächste Übergeordnete Behörde die Bezirksregierung. Da würde ich hin schreiben und um Klärung bitten. Dann wieder zum Amtsleiter. Hängt sich dass dann irgendwann auf ne 21er Abnahmer, klärst du alles weitere mit dem TÜV.

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 15. Sep. 2019 um 17:30:33 Uhr:

Es kann natürlich sein, dass dem STVA einfällt, dass sie von dir ne 21er Vollabnahme verlangen... Dann wirste dass Ausdiskutieren müssen

Sagte ich ja bereits.

Aber da gibt es nichts zu diskutieren.

Ist das Fahrzeug älter als 7 Jahre und war noch nie zugelassen, ist die 21er erforderlich.

Auch wenn es schon mal zugelassen war und über 7 Jahre stillgelegt war.

Das ist aber weder Hexenwerk noch exorbitant teuer, da alle Daten aus dem alten Brief übernommen werden können.

Ggf. noch die NSL dran und fertich!

Zitat:

@Dorfbesorger schrieb am 15. September 2019 um 17:17:39 Uhr:

Ich hatte auch eine NSL nachgerüstet, weil der Wagen aus NL kam, das geht auch mit 7Pol.

Und Dauerstrom? Dazu bräuchte man 2 zusätzliche Pins.

Dauerstrom ist Kür, nicht Pflicht.

Da kann man sich dann überlegen was man macht.

 

Apropos, ich überlege gerade ob der TE sich nicht mal wieder äußern sollte. :confused:

@klamotterrich 68

Moin Moin !

Zitat:

21er Abnahme fertig. Ganz normale vollabnahme.

Zitat:

Ist das Fahrzeug älter als 7 Jahre und war noch nie zugelassen, ist die 21er erforderlich.

Nein. Anhänger unterliegen nicht mehr den Bestimmungen der StVZO ,daher ist die ehemalige ABE ungültig, bei Neuzulassung, um die es sich hier handelt , ist ein Gutachten nach §13 RG-FGV erforderlich.

 

https://www.gesetze-im-internet.de/.../index.html?...

 

Zitat:

Abnahme beim TÜV machen lassen müssen

Abnahmen nach §13 RG-FGV können auch andere Organisationen , z.B. Dekra.

MfG Volker

Wie alt ist in der Wohnwagen?

Nachbarn auf dem Campingplatz hatten einen noch nie zugelassenen Wohnwagen aus den 80ern geerbt. Eine Neuzulassung wäre wegen geänderter Bestimmungen nicht möglich gewesen. Einen über 30j. alten Wohnwagen bekommt man nicht mit vertretbarem Aufwand auf den technischen Stand eines Wohnwagen von heute. Lösung war die alten Papiere "zu verlieren". Damit war nicht nachvollziehbar, ob der Wohnwagen nicht doch vor über 30j. mal zugelassen war. Der Wagen konnte mit neu ausgestellten Papieren zugelassen werden, weil davon ausgegangen wurde, es sei nicht die Erstanmeldung. Damit musste er nur die Standards der 80er erfüllen.

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