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Wohnwagen vermieten

Themenstarteram 30. Januar 2011 um 11:41

Wir würden unseren Reisewohnwagen zwischendurch gerne mal vermieten.

Was sollte man dabei beachten.

Gruß Helga

Beste Antwort im Thema

Gewerbe anmelden und eine entsprechende Versicherung abschließen. Aber dann und spätestens nach dem ersten Ärger nach der Vermietung hört der Spaß meist auf.

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Gewerbe anmelden und eine entsprechende Versicherung abschließen. Aber dann und spätestens nach dem ersten Ärger nach der Vermietung hört der Spaß meist auf.

sicherung muß dabei mitspielen und entsprechende verleigebühren + leihbetrag, zb 200 euro, kannste dann verrechnen mit den tagespreis und dann eine mithaftschuld beim unfall, in den meistzen mietverträgen steht 1.500 euro bis 2.000 euro drinne. und dann mußt du dafür sorgen das er in verkehrssicherheit nicht gefährdet und für das entsprechende zugfahrzeug geeignet ist. der vorteil ist du bist privat und kannst die deine kunden aussuchen :) wie du das im endeffekt machst ist dir überlassen aber beui so einen vorhaben ist eher dein 1. ansprechpartner die versicherung wo dein ww versichert ist.

grüße

Zitat:

Original geschrieben von hannom

Wir würden unseren Reisewohnwagen zwischendurch gerne mal vermieten.

Was sollte man dabei beachten.

Gruß Helga

Hallo Helga,

willst du dir das wirklich antun? Nur um ein paar Euros damit zu verdienen? Hast du mal daran gedacht, dass Mieter auf geliehne Campingwagen meist nicht so achten als wie die Eigentümer? Du wirst also öfters mal kleinere oder größere Schäden beseitigen müssen um den Wagen optisch und technisch in einem annehmbaren Zustand zu halten. Und glaub nur nicht dass du bei der Zurücknahme immer jeden verdeckten Schaden auch siehst oder immer alle ehrlich alles angeben. Es kann auch unbewusst zu Schäden kommen, die nicht absichtlich verschwiegen werden. Letztlich wird dein Wohnwagen eben mehr an Verschleiß unterliegen als bei einer Nutzung ausschließlich von dir und deiner Familie.

Ich bezweifle ob sich so was wirklich unter dem Strich rechnet. Das Risiko trägst dabei nur du. Die höheren Unterhaltskosten wie z.B. Versicherungen, Reinigung, Reparaturen und Wartungen fressen ja bestimmt den Verdienst auf. Was bringt dich auf den Gedanken dein Wohnwagen zu vermieten? Das bringt dir auf Dauer doch nur mehr Arbeit und Ärger ein.

Ich selbst käme nie auf so eine Idee. Zum Einen möchte ich nicht dass andere in meinem Bett liegen und sich dann alle möglichen Körperflüssigkeiten in der Matratze sammeln. Zum Anderen habe ich mein Wohnwagen immer reisefertig neben meinem Haus stehen, also auch mit allen persönlichen Utensilien. Da lasse ich ihn lieber mal ein paar Monate so stehen, als anderen ein billigen Campingurlaub zu ermöglichen und hinterher deren Dreck und Schäden zu beseitigen, auch wenn sie für die Kosten dafür aufkommen müssen.

am 30. Januar 2011 um 14:50

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Gewerbe anmelden und

Und nicht vergessen, dem Finanzamt seinen zustehenden Anteile an vielleicht tatsächlich verbleibende Überschüssen zukommen zu lassen. Wir wollen alle was davon haben!

Bei Versicherung nicht nur an die KFZ-Versicherungs denken, sondern auch dich als Unternehmer versichern (falls man dir anlastet, dass der Urlaub wegen der Schrottkarre nicht so war, wie gewünscht).

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von Franjo001

Gewerbe anmelden und

Und nicht vergessen, dem Finanzamt seinen zustehenden Anteile an vielleicht tatsächlich verbleibende Überschüssen zukommen zu lassen. Wir wollen alle was davon haben!

Bei Versicherung nicht nur an die KFZ-Versicherungs denken, sondern auch dich als Unternehmer versichern (falls man dir anlastet, dass der Urlaub wegen der Schrottkarre nicht so war, wie gewünscht).

Hi Situ,

nach der Gewerbeanmeldung kommen das Finanzamt, das Arbeitsamt und die Krankenkasse ganz von selbst gucken, was zu holen ist. Da kommst Du nicht herum. Und ohne Anmeldung steht schon ein Bein im Gefängnis; die Hinterziehung ist dann ja (auch ohne Anmeldung :D ) "gewerbsmäßig"! :D

Zitat:

Original geschrieben von Thoms87

sicherung muß dabei mitspielen und entsprechende verleigebühren + leihbetrag, zb 200 euro, kannste dann verrechnen mit den tagespreis und dann eine mithaftschuld beim unfall, in den meistzen mietverträgen steht 1.500 euro bis 2.000 euro drinne. und dann mußt du dafür sorgen das er in verkehrssicherheit nicht gefährdet und für das entsprechende zugfahrzeug geeignet ist. der vorteil ist du bist privat und kannst die deine kunden aussuchen :) wie du das im endeffekt machst ist dir überlassen aber beui so einen vorhaben ist eher dein 1. ansprechpartner die versicherung wo dein ww versichert ist.

grüße

Afugrund enier Stidue an der elingshcen Cmabrdige Unviresität ist es eagl, in wlehcer Rienhefoge die Bcuhtsbaen in eniem Wort sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sein, und man knan es torztedm onhe Porbelme lseen.

Das ghet dseahlb, weil das mneschilche Geihrn nicht jdeen Bchustbaen liset sodnern das Wort als Gnaezs.

am 31. Januar 2011 um 10:23

Das einfachste ist es als Nebengewerbe anzumelden.

Vorausgesetzt das das bei dir möglich wäre.

Dadurch sparst du dir ein Haufen kosten.

Es gab einen unterschied zwischen verleihen und vermieten.

Vermieten ist soviel ich weiß gewerblich und verleihen, zb in der Verwandtschaft, nur für die tatsächlichen kosten ohne Gewinn.

Das würde dann auch gehen ohne die Versicherung zu ändern.

Nur wie die Reglung dann im Schadensfall ist .... ? ... ka!!

Ich war auch am überlegen gewesen das Womo zu verleihen, aber nee der Ärger ist schon vorprogrammiert!

Dann wenn ich es brauch ist es nicht da ... Folgeschäden die man so erst nicht sieht, ect pp

das rechnet sich unterm strich nicht!

 

am 31. Januar 2011 um 12:07

Zitat:

Afugrund enier Stidue an der elingshcen Cmabrdige Unviresität ist es eagl, in wlehcer Rienhefoge die Bcuhtsbaen in eniem Wort sethen,

ICH RICHTE MICH LIEBER NACH EINER ITALIENISCHEN (PADUA) STUDIE: UNLESERLICHES NICHT LESEN UND SCHON GAR NICHT BEANTWORTEN.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Afugrund enier Stidue an der elingshcen Cmabrdige Unviresität ist es eagl, in wlehcer Rienhefoge die Bcuhtsbaen in eniem Wort sethen,

ICH RICHTE MICH LIEBER NACH EINER ITALIENISCHEN (PADUA) STUDIE: UNLESERLICHES NICHT LESEN UND SCHON GAR NICHT BEANTWORTEN.

Wobei, sooo schlimm war der beitrag doch garnicht! :D :D Da gibt es schlimmeres, Käptn! ;)

Vermieten ist für ein einzelnes Objekt IMHO zu aufwendig und wenig lukrativ, um aufs Thema zurückzukommen.

tut mir leid:D bin etwas zu flink mit meinen fingern :D geb mir mehr mühe, oder die tasten sollten mal größer werden :D

grüße

am 1. Februar 2011 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von Käptnblaubär

Zitat:

Original geschrieben von Thoms87

sicherung muß dabei mitspielen und entsprechende verleigebühren + leihbetrag, zb 200 euro, kannste dann verrechnen mit den tagespreis und dann eine mithaftschuld beim unfall, in den meistzen mietverträgen steht 1.500 euro bis 2.000 euro drinne. und dann mußt du dafür sorgen das er in verkehrssicherheit nicht gefährdet und für das entsprechende zugfahrzeug geeignet ist. der vorteil ist du bist privat und kannst die deine kunden aussuchen :) wie du das im endeffekt machst ist dir überlassen aber beui so einen vorhaben ist eher dein 1. ansprechpartner die versicherung wo dein ww versichert ist.

grüße

Afugrund enier Stidue an der elingshcen Cmabrdige Unviresität ist es eagl, in wlehcer Rienhefoge die Bcuhtsbaen in eniem Wort sethen, das enizg wcihitge dbaei ist, dsas der estre und lzete Bcuhtsbae am rcihgiten Paltz snid. Der Rset knan ttolaer Bölsdinn sein, und man knan es torztedm onhe Porbelme lseen.

Das ghet dseahlb, weil das mneschilche Geihrn nicht jdeen Bchustbaen liset sodnern das Wort als Gnaezs.

Gilt auch für defekte Tastaturen, bei denen die Schifttaste nicht funktioniert.

Zitat:

Original geschrieben von hannom

Wir würden unseren Reisewohnwagen zwischendurch gerne mal vermieten.

Was sollte man dabei beachten.

Gruß Helga

Hallo Helga,

das Vorhaben würde ich nochmal ernsthaft überdenken.

1. Es liegen fremde Personen in meinem Bett. Trotz Bettlacken wandert das Eine oder Andere in die Matratze. Das eigene Geschirr wird von Fremden benutzt und gespühlt (oder auch nicht). Oder Du hast alles doppelt, aber dafür auch doppelte Kosten.

2. Was nicht mir gehört, auf das muss ich nicht unbedingt so gut aufpassen. Das ist leider die Meinung der Mieter. Verdeckte Schäden werden sie Dir nicht mitteilen, wie z.B. Kratzer am Dach oder Schäden an Stellen, wo Du sie nicht sofort siehst.

3. Du musst ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen. Hast Du mehr Ausgaben als Einnahmen, wird Dir Dein Gewerbe gestrichen und Du darfst gesparte Steuern nachzahlen.

4. Die Berufsgenossenschaft für Kraftfahrzeughalter wird sicherlich auf Dich zukommen (wieder Kosten)

5. Die Versicherungprämie bei Vermietung ist höher.

Ich würde es nicht machen.

Gruß Axel

wir haben unsere WW "damals" über einen Händler vermietet.

Fazit nach 2 Jahren: sein lassen.

- wir mussten das Gewerbe anmelden. Bei der Anmeldung gab es massive Diskussionen, letztlich gab es massive Probleme bei der Mehrwertsteuer

- die Vermietung an sich ging über den Hädnler, der hat auch die Preisgestaltung vorgenommen. Dafür hat er 25% Provision kassiert UND! er hat Reparaturen vorgenommen. In einem Jahr gab es Reparaturen die so in etwa dem Reinerlös entsprachen....

75% der Mieter sind ordentliche Menschen, alles ist sauber, alles Paletti. 25% aber sind Dreckschweine. Genau diese beschweren sich dann aber noch. Es war -beispielsweise- eine Handling-Pauschale vereinbart für -uner anderem- 1 Flasche Toiletten-Chemie & Gasflasche. Genau die Leute, die den Wagen mit Beule, dreckig und mit nicht vollkommen entleerter Toilette zurückbrachten, waren auch genau die, die darüber diskutierten, wie viel sie von der Gasflasche zurückbekämen, weil sie ja nicht alle sei. Der dezente Hinweis auf Beulen und defekte Lampen wurde massiv heruntergespielt. Solche Leute trieben einem in den Wahnsinn.... Ein anderer Mieter beschimpfte mich dann auch aufs übelste, der Wagen sei unfahrbar, etc.... Was war passiert. Er hatte an sein Auto eine nagelneue AHK montieren lassen. Auf meine Bitte hin, die schwarze Farbe doch abzuschmirgeln ist er nicht eingegangen. Also hat die Schlingerkupplung diese Arbeit übernommen. Beläge in der SK waren hin. Dazu hatte er den Wagen so sehr überlagen, dass ein "Gummi-Federpaket" in der Achse nachgab und der Wagen somit eine falsche Vorspur hatte. klar, dass er zum Schlingern neigte. Wir mussten dann zu Alko nach Kötz, neues Federpaket, neue Beläge, neuer Reifen (er hatte den Reifen bis auf die karkasse abgefahren: Gewinn nicht nur 0 sondern wir mussten was zuzahlen.

- und 2 jahre später kam das Finanzamt und wollte die -beriets abgeführte- mehrwertsteuer noch mal haben PLUS die Mehrwertsteuer, die die Firma für die Reparaturen bezahlt hat.

Letztlich haben wir massiv draufgelegt.

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