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Wohnwagenkauf - Brief verloren - WoWa trotzdem übernehmen?
Hallo..
..zu folgender etwas kruden Situation würde ich gerne Eure Meinung hören..
Wir haben nach längerem Suchen nun einen geeigneten Wohnwagen (EZ 04/2005) gefunden und sind auch schon mit dem Verkäufer in Kontakt getreten. Nach telefonischer Vorab-Info und Vereinbarung eines Besichtigungstermins hat der Verkäufer bei der Besichtigung etwas kleinlaut zugegeben, dass er den Brief oder besser die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mehr auffinden konnte und bereits eine Aufbietung des Briefs bei der Zulasungsstelle beantragt hat. Ich habe mich ebenfalls mit dieser Zulassungsstelle telefonisch in Verbindung gesetzt, um die Angaben des Verkäufers zu überprüfen. Von dort wurden die Angaben des Verkäufers bestätigt. Soweit also alles ok, der tatsächliche Zeitpunkt des Kaufs und umgehender Ummeldung wäre aber erst mit der Ausstellung des Ersatz-Briefs möglich, also in etwa 4 - 6 Wochen.
Allerdings haben wir bereits unseren Sommerurlaub mit dem Wohnwagen geplant und würden den Wohnwagen gerne schon früher übernehmen. Der Verkäufer hat uns, auch aus dem Bewusstsein die eigene Schlamperei zu korrigieren, angeboten, den Wohnwagen gegen eine Anzahlung der Hälfte des Kaufpreises mit dem alten, also seinem Kennzeichen inkl. Versicherung zu übernehmen, damit Urlaub zu machen um dann, nach Eintreffen des Ersatz-Briefs, die Restsumme zu bezahlen und den Kauf abzuschliessen.
Obwohl der Verkäufer ein fairer und seriöser Zeitgenosse zu sein scheint, der sich bemüht, eine Lösung zu finden, bin ich da etwas vorsichtig, gilt doch stets die alte Regel: "Keine Papiere, kein (rechtsverbindlicher) Kaufvertrag".
Wie würdet Ihr die Situation einschätzen? Würdet Ihr Euch drauf einlassen?
Danke vorab auch für Eure kritischen Kommentare.
So long,
schiffsjunge..
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Schiffsjunge
gilt doch stets die alte Regel: "Keine Papiere, kein (rechtsverbindlicher) Kaufvertrag".
Diese Regel gab es noch nie! Und aktuell steht auf der Zulassungbescheingung Teil II, welche dem bisherigen Brief entspricht, im Feld C.4c "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"
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9 Antworten
Zu klären währe zunächst einmal warum die Ausstellung des Ersatzbriefes 4-6 Wochen dauern soll.
Ich würde diesbezüglich bei der Zulassungsstelle eine Anfrage (besser einmal vorstellig werden)
stellen. Wenn der Personalausweis "verlustig" Geht dauert es auch keine 6 Wochen.
Zitat:
Original geschrieben von Schiffsjunge
Hallo..
..zu folgender etwas kruden Situation würde ich gerne Eure Meinung hören..
Wir haben nach längerem Suchen nun einen geeigneten Wohnwagen (EZ 04/2005) gefunden und sind auch schon mit dem Verkäufer in Kontakt getreten. Nach telefonischer Vorab-Info und Vereinbarung eines Besichtigungstermins hat der Verkäufer bei der Besichtigung etwas kleinlaut zugegeben, dass er den Brief oder besser die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mehr auffinden konnte und bereits eine Aufbietung des Briefs bei der Zulasungsstelle beantragt hat. Ich habe mich ebenfalls mit dieser Zulassungsstelle telefonisch in Verbindung gesetzt, um die Angaben des Verkäufers zu überprüfen. Von dort wurden die Angaben des Verkäufers bestätigt. Soweit also alles ok, der tatsächliche Zeitpunkt des Kaufs und umgehender Ummeldung wäre aber erst mit der Ausstellung des Ersatz-Briefs möglich, also in etwa 4 - 6 Wochen.
Allerdings haben wir bereits unseren Sommerurlaub mit dem Wohnwagen geplant und würden den Wohnwagen gerne schon früher übernehmen. Der Verkäufer hat uns, auch aus dem Bewusstsein die eigene Schlamperei zu korrigieren, angeboten, den Wohnwagen gegen eine Anzahlung der Hälfte des Kaufpreises mit dem alten, also seinem Kennzeichen inkl. Versicherung zu übernehmen, damit Urlaub zu machen um dann, nach Eintreffen des Ersatz-Briefs, die Restsumme zu bezahlen und den Kauf abzuschliessen.
Obwohl der Verkäufer ein fairer und seriöser Zeitgenosse zu sein scheint, der sich bemüht, eine Lösung zu finden, bin ich da etwas vorsichtig, gilt doch stets die alte Regel: "Keine Papiere, kein (rechtsverbindlicher) Kaufvertrag".
Wie würdet Ihr die Situation einschätzen? Würdet Ihr Euch drauf einlassen?
Danke vorab auch für Eure kritischen Kommentare.
So long,
schiffsjunge..
Zitat:
Original geschrieben von EEddy
Zu klären währe zunächst einmal warum die Ausstellung des Ersatzbriefes 4-6 Wochen dauern soll.
Ich würde diesbezüglich bei der Zulassungsstelle eine Anfrage (besser einmal vorstellig werden)
stellen. Wenn der Personalausweis "verlustig" Geht dauert es auch keine 6 Wochen.
Weil das so lange dauert.
Habe ich auch schon durch das läuft über KBA.
Wenn du schriftlich mit dem Verkäufer vereinbaren kannst das alles im Lot ist und du ein gutes Gefühl dabei hat dann mach es.
Wenn nicht Miete ihn für die Zeit und verrechnet den Rest beim Kauf. Da sollte der Preis bei 50 - 70 Euro p Tag liegen + Kaution.
Zitat:
Original geschrieben von renn-harry
Zitat:
Original geschrieben von EEddy
Zu klären währe zunächst einmal warum die Ausstellung des Ersatzbriefes 4-6 Wochen dauern soll.
Ich würde diesbezüglich bei der Zulassungsstelle eine Anfrage (besser einmal vorstellig werden)
stellen. Wenn der Personalausweis "verlustig" Geht dauert es auch keine 6 Wochen.
Weil das so lange dauert.
Habe ich auch schon durch das läuft über KBA.
Wenn du schriftlich mit dem Verkäufer vereinbaren kannst das alles im Lot ist und du ein gutes Gefühl dabei hat dann mach es.
Wenn nicht Miete ihn für die Zeit und verrechnet den Rest beim Kauf. Da sollte der Preis bei 50 - 70 Euro p Tag liegen + Kaution.
Mieten von Privat wird schwer, da muss der VK ja dann Steuern und Abgaben drauf entrichten (also auf den Mietpreis). Weiterhin ist der Wagen dann nicht versichert etc.- oder die Vermietung muss bei der Versicherung angezeigt werden- teuer!
Bei der Benutzung von seinen Kennzeichen wäre ich vorsichtig- gerade was Versicherungstechnische Dinge anbelangt... Ihr fahrt dann mit einem "unbekannten" Fahrzeug- wenn was dran kommt (Beule, Hagelschlag etc.) wird's schwer mit der Versicherung... und nachher habt Ihr einen Schaden an eurem neuen Wohnwagen, den Euch keiner Ersetzt!
Außer der Zulassungsbescheinigung gibt es sicherlich auch einen Kaufvertrag. Dieser kann in Grenzen auch den Eigentumsnachweis erbringen. Ist sichergestellt, dass der Wohnwagen dem Verkäufer gehört und von diesem im Zeitraum 2005 bis 2012 nicht anderweitig zur Nutzung überlassen oder verpfändet wurde (Ist sicherlich schwer nachzuprüfen, aber z.B. müßten im Fahrzeugschein die TÜV Stempel für die HU 2005 bis 2011 enthalten sein), kann ein formeller Kaufvertrag aufgesetzt werden in dem alle Einzelheiten festgelegt sind.
1. Es besteht die feste Absicht den WW beim Vorliegen der Zulassungsbescheinigung zu erwerben. Datum bis zu der die Zulassungsbescheinigung vorzuliegen hat.
2. Kaufabsicht wird dokumentiert durch eine befristete Anzahlung auf ein Sperrkonto oder Notaranderkonto. Zugriff auf das eingezahlte Geld ist nur durch beidseitige Erklärung möglich.
3. Es wird ein Rücktrittsrecht vereinbart, dabei ist eine Aufwandspauschale zu leisten. Die Formulierung bestimmt über die steuerliche Berücksichtigung. Eine Steuer ist dann nicht fällig, da die "Vermietung" nicht stattfindet.
4. Es wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Sachstand des Wohnwagen wiedergibt.
5. Versicherungstechnisch ist der Wohnwagen bei einem Schadensfall durch die Haftpflicht des Zugwagens abgedeckt. Im Kaskofall ist es irrelevant wer den Wohnwagen gefahren hat, sofern eine Genehmigung des Halters vorliegt.
6. Im Falle eines Sachschadens am Wohnwagen deckt die Haftpflichtversicherung des Schädigers den Schaden ab.
7. Bezüglich des Kennzeichens gibt es keine Einschränkungen.
PS: Mein Sohn benutzt ebenfalls immer meinen Wohnwagen und ebenso kenne ich es bei vielen Familien, wo der Wohnwagen von mehreren Familienmitgliedern genutzt wird.
Also los, wenn es der richtige Wohnwagen ist und Willkommen in der Gemeinde der Camper (Zigeuner).
Ibs
Zitat:
Original geschrieben von Schiffsjunge
... hat der Verkäufer bei der Besichtigung etwas kleinlaut zugegeben, dass er den Brief oder besser die Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht mehr auffinden konnte und bereits eine Aufbietung des Briefs bei der Zulasungsstelle beantragt hat.
Hallo,
vorab mal ein Hinweis.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I entspricht dem Kfz-Schein.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht dem Kfz-Brief.
Welche Unterlagen sind nun verloren gegangen; ich vermute mal die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief).
Dann hätte ich die Frage, ob Du die Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) vorgelegt bekommen hast und die dortigen Angaben mit dem Personalausweis des Verkäufers sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) am Fahrzeug mit der in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein) verglichen hast.
Sollte das geschehen sein, dann würde ich einen ordentlichen Kaufvertrag (z. B. ADAC) machen, in dem auch alle Sondervereinbarungen aufgenommen werden müssen und ein Rücktrittsrecht vereinbart wird, wenn die Ersatzbescheinigung nicht innerhalb einer zu setzenden Frist vom Verkäufer nicht beigebracht wird. Mit dem Rücktrittsrecht sollte auch gleich eine (geringe) Nutzungsentschädigung vereinbart werden (z. B. 5,- € pro Tag), für den Fall, daß der doch Vertrag platzen sollte.
Versicherungstechnisch sehe ich eigentlich keine Probleme, weil Du mit dem Kauf, bis zur Ummeldung, auch die Versicherung übernimmst, allerdings würde ich trotzdem mit der Versicherung sprechen. Das würde vereinfacht, wenn Du ohnehin nach der Ummeldung auch die gleiche Versicherung behalten würdest und eine Versicherungsbestätigung von denen hättest.
Liebe Grüße
Herbert
..vielen Dank für Eure Beiträge..
Herbert hat natürlich recht, es handelt sich bei dem "verlustig" gegangenen Dokument um die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Den Fahrzeug-Schein (also Teil I) habe ich bereits eingesehen, der Halter ist der Verkäufer, wobei ich diesen noch nicht komplett durchleuchtet habe, sprich seinen PA geprüft habe. Die Fahrgestell-# des Wohnwagens entspricht den Eintragungen im Schein, soweit also alles ok.
Die "jüngere" Historie des WW ist auch bekannt, das Fahrzeug wurde 2010 vom Verkäufer bei einem Händler aus der Pfalz erworben, lt. Verkäufer ist der damalige Kaufvertrag noch vorhanden.
Ich habe gestern noch mit dem Verkäufer gesprochen. Er tat mir frohlockend kund, dass der Wohnwagen gestern HU und Gasprüfung bestanden hat. Auch wiederholte er sein Angebot, uns gegen Anzahlung der Hälfte des ausgehandelten Preises den Wohnwagen sofort zu überlassen und bei Eintreffen und Übergabe der Ersatz-Bescheinigung die Restsumme zu begleichen. Alternativ würde er gegen Anzahlung einer weit geringeren Summe den Wohnwagen bis zum Eintreffen des KFZ-Briefes wieder in sein Winterlager verbringen, um ihn dann bei Eintreffen des Briefes an uns zu übergeben. Aber genau damit ist uns nicht geholfen, wollen wir doch in 2 Wochen auf einen grösseren "Treck" gehen.
However, morgen treffe ich mich mit dem Verkäufer zur Vertragsformulierung, Eure Tipps werde ich natürlich beherzigen, 'mal schauen, welches Bauchgefühl sich dabei einstellt und welchen Ausgang die Geschichte nimmt.
..nochmals Danke & bis bald auf dem Trail..
schiffsjunge..
...und lass Dir schriftlich bestätigen das der WW "frei von Rechten Dritter ist und nicht verpfändet ist!"
Hat der Händler bei dem der WW ursprünglich gekauft wurde ggf Kenntnis von einer Finanzierung???? Wenn ja, dann Finger weg!
Zitat:
Original geschrieben von Schiffsjunge
gilt doch stets die alte Regel: "Keine Papiere, kein (rechtsverbindlicher) Kaufvertrag".
Diese Regel gab es noch nie! Und aktuell steht auf der Zulassungbescheingung Teil II, welche dem bisherigen Brief entspricht, im Feld C.4c "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"
Zitat:
Original geschrieben von stero111
...und lass Dir schriftlich bestätigen das der WW "frei von Rechten Dritter ist und nicht verpfändet ist!"
Hat der Händler bei dem der WW ursprünglich gekauft wurde ggf Kenntnis von einer Finanzierung???? Wenn ja, dann Finger weg!
oder kombiniere mit der Idee des "Mietvertrages". Nenne es nicht Mietvertrag, sondern Vorvertrag, der regelt, dass der Wohnwagen vorher durch dich genutzt werden kann. Bei Scheitern des Vertrages nach Rückkehr zahlste ihm die vereinbarte Nutzungsentschädigung und gut ist...