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Wohnwagenverkauf - Käufer tritt zurück - was ist mit Anzahlung?

98 Antworten

Hallo zusammen,
ob das Thema hier richtig ist weiß ich leider nicht, ich versuche es aber mal:
Vor einiger Zeit habe ich meinen Wohnwagen bei Mobile.de zum Verkauf angeboten. Es fand sich auch ein Käufer, dieser hat mir, ohne den Wohnwagen gesehen zu haben, 250 Euro Anzahlung auf mein Konto überweisen und mit mir einen Termin zur Abholung gemacht. Der Wohnwagen stand auf einem Saisonstellplatz an der Nordsee. Es wurde mit dem Käufer ein Termin zur Abholung vereinbart. So weit - so gut. Das Vorzelt und alles drum herum habe ich mit einer Freundin alleine abgebaut, da der Verkäufer den Termin von Samstags auf Sonntags verschoben hat. Da er einige Sachen nicht benötigte (wurde im Vorfeld geklärt) habe ich diese entsorgt. So, nun kommt es: Der Käufer hat den Wohnwagen nicht gekauft, angeblich ist/war er in einem unglaublich desolatem Zustand (was nicht stimmt!!).
Meine Frage nun: Hat er ein Anrecht auf die Rückzahlung der Anzahlung (250 Euro)? Immerhin habe ich einige Sachen entsorgt, da er sie nicht wollte, ausserdem bin ich extra wegen ihm ca. 250 KM (eine Strecke) gefahren und ich musste mir für mich und meine Freundin eine Übernachtungsmöglichkeit suchen da der Wohnwagen ja mit Vorzelt und sämtlichen Zubehör nicht mehr zu bewohnen war.
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung, von daher frage ich euch um Rat, in der Hoffnung, dass mir jemand helfen kann.
Vielen Dank vorab!!!

Beste Antwort im Thema

Da steht ja dann wohl Aussage gegen Aussage.
Und wann will denn der Käufer den Wohnwagen überhaupt besichtigt haben, damit er über den angeblich schlechten Zustand Bescheid weiß? Ist in meinen Auben nur eine Ausrede, weil er einen anderen Wohnwagen gekauft hat.
Nach dem Motto: Ich reserviere mal ein paar Wohnwagen für mich und verlange dann die Resevierung zurück.
Das ist neuerdings ganz gut in Mode gekommen.
Die Leute haben keinen Anstand mehr und die überliberalen Richter geben denen auch noch recht.

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98 Antworten

Kein Kaufvertrag, kein Geld....für dich.
Pech gehabt.
Dass du die Sachen bereits entsorgt hast, ist halt Pech.
Dass du den Wohnwagen nicht zur Übernachtung genutzt hast ebenso.
Das bezahlte Geld sollte eben nur die Reservierung sichern, für den Fall, dass der WW so ist, wie es sich der Verkäufer lt. Beschreibung vorgestellt hat. Gibt es da nun widersprüchliche Ansichten dazu, kann man das finanziell regeln oder eben nicht. Dann kommt kein Kaufvertrag zu Stande und die gewährten Leistungen sind zurückzugeben.
Sollte es einen schriftlichen und von beiden Seiten unterzeichneten Kaufvertrag geben, sieht die Sache anders aus. Aber davon gehe ich jetzt mal nicht aus. Auf alles andere kann man sich leider heute nicht mehr verlassen.

Nach meiner laienhaften Meinung kann der Käufer nur vom Kaufvertrag unbeschadet zurück treten, wenn der Verkäufer Probleme mit der Erfüllung des Vertrages hat. Das könnte wohl der Fall sein, wenn der Kaufgegenstand deutlich von der Beschreibung - die hier niemand kennt - abweicht. Das kann hier aber niemand beurteilen. Das Abschließen des verbindlichen Kaufvertrages hat nichts mit einer Anzahlung zu tun (es sei denn, er enthält dazu Vereinbarungen). Der Käufer hat zu zahlen und der Verkäufer die Ware wie im Kaufvertrag beschrieben zu übergeben.
Sicher ist auch zu berücksichtigen, wie der Kaufvertrag abgefasst wurde (gibt es irgendwelche Klausel?).
Sicher war es nicht besonders klug, Zubehör im Vorgriff zu entsorgen (wenn es sich nicht eh um Müll gehandelt hat).

Vom Kaufvertrag kann man nur zurücktreten, wenn es einen gibt.
Da es keinen gab (Vermutung meinerseits), war es auch kein Käufer, sondern nur ein Interessent.
Mündlich wird es sicherlich so gelaufen sein: Ich überweise Ihnen 250 € für den Wohnwagen, den Rest gibt es bei Abholung, wenn der WW so ist, wie beschrieben......und damit unter Bedingung.
Da gehen dann Erwartungen und Realität oftmals auseinander.
Grds. kann man rechtlich verbindliche Kaufverträge auch mündlich abschließen. Allerdings wird es dann mit dem Beweisen schwierig, wenn es nicht gerade Zeugen gibt.

Da weißt du mehr, als ich dem Posting des TE entnehmen konnte. Ich mag nicht spekulieren. Ich habe öfter über Kleinanzeigen verkauft. Regelmäßig kam es zu telefonischen und/oder E-Mail Kaufverträgen, die selbstverständlich volle Gültigkeit haben (Thema "Rauswinden" ist ein anderes).
Dass der Kaufgegenstand dem Vertrag entsprechen muss, steht oben (bei mir).
Mehr als Grundsätzliches ist da auch nicht zu schreiben - selbst in nicht vorhandener Kenntnis von Details sollte Rechtsberatung nur von Leuten erfolgen, die das gelernt haben und die das dürfen.
@TE: In der Wikipedia findest du etwas Grundsätzliches zu Anzahlungen im Kaufrecht.

Die wurden aber von beiden Seiten erfüllt. IdR sind die Käufer dann auch vor Ort, um sich das Zeug anzusehen. Wenn nicht, sind sie sich bewußt, was sie tun oder fordern weitere Bilder/Angaben an.
Erst bei Nichterfüllung geht das Theater los. Siehe hier.;)

Es gab keinen offiziellen, schriftlichen Kaufvertrag, nur die Anzahlung und Emails bezüglich des Termins zur Abholung. Der Kaufvertrag sollte am Tag der Abholung gemacht werden.
Nur noch zur Info: der Wohnwagen war bzw. Ist in einem guten, gebrauchten Zustand und keineswegs schrott, faul, feucht oder sonst was.

Liebe TE: Es hilft ja nichts.
Ob der E-Mail-Verkehr und die Telefonate - möglicherweise von dir anders als vom Käufer dargestellt und interpretiert - rechtlich einen Kaufvertrag darstellen, kann doch hier niemand beurteilen. Wenn die Verkäuferin den Kaufgegenstand sogar schon aufwändig zur Übergabe vorbereitet, hätte ich da so eine Vermutung.
Ebenso wenig, ob es eine objektiv nachvollziehbare Diskrepanz zwischen Beschreibung und Realität gab.
Und davon, wie Nutzer hier sich in einem solchen Streitfall verhalten würden, hast du doch auch nichts. Manche würden wohl behaupten, das mit ein paar breitschultrigen Kerlen zu regeln - ich würde wohl einen Kompromiss finden. Hängt auch immer davon ab, wie sich der Nichtkäufer so gibt - auch das weiß hier niemand.

Da hat der situ -stellenweise*- recht.
Gab es Vereinbarungen, was mit der Anzahlung passiert, wenn der KV nicht vollzogen wird?
Wie seid ihr am Tag des geplatzten Geschäfts auseinander gegangen?
Welche Vereinbarungen wurden dort hinsichtlich der Anzahlung getroffen?

*stellenweise deshalb, weil er es nicht lassen kann, nachträglich seine Beiträge zu editieren und deshalb der Bezug zu den bereits darauf erfolgten Beiträgen verfälscht wird.:mad:
Anscheinend muss man bei ihm zu Vollzitaten greifen, damit der Sinn erhalten bleibt.:(

Schreibe dem Käufer doch einfach und schildere im welche Aufwendungen usw. du gehabt hast. Und, das du die Anzahlung diesen Aufwendungen gegenüberstellst und im daher die Anzahlung nicht zurück geben möchtest.
Erst wenn die Antwort bei dir angekommen ist. würde ich mir weitere Gedanken machen.

MfG kheinz

War den der Käufer überhaupt vor Ort und hat den WW besichtigt?
Gruss ruwyro

Er hat für eine Reservierung bezahlt und sie hat ja auch den Wohnwagen für ihn
reseviert. Das er ihm dann nicht gefällt, ist sein Risiko.
Wieso lässt er sich auch den Wohnwagen ohne eine Besichtigung reservieren?
Als ich früher meine eigenen Autos auf einem öffentlichen Gebrauchtwagenmarkt
verkaufen wollte und einer wollte ihn reservieren lassen, musste er mir eine
Anzahlung machen oder ich hätte ihn trotzdem verkauft.
Wenn der dann nicht mehr kommt, verfällt die Anzahlung, denn schließlich
habe ich deswegen ja andere potentielle Käufer vertrösten müssen,
die dann eventuell auch nicht mehr kamen.
Überall verfallen die Reservierungsgebühren, wenn man nicht kommt oder kauft.
Was hätte denn eine Resevierungsgebühr auch für einen Sinn,
wenn man die doch immer wieder zurück bekäme?

@4Takt
Dazu gehört aber eine entsprechende (im besten Falle schriftliche) Vereinbarung.
Dass die getroffen wurde, scheint fraglich, sonst hätte die TE den Thread nicht gestartet.

Ich Autohandel ist es üblich, bei Nichtabnahme trotz Kaufvertrag und Anzahlung 10% des vereinbarten Kaufpreises einzufordern. Anders als @4Takt habe ich nicht entnehmen können, um was für ein Vertragswerk es sich hier handelt. Die TE sprach von "Anzahlung" (etwas eigentlich völlig Unsinninges, aber allgemein üblich als Bekräftigung des Vertragsabschlusses); von einer "Reservierungsgebühr" habe ich nichts gelesen.

Da steht ja dann wohl Aussage gegen Aussage.
Und wann will denn der Käufer den Wohnwagen überhaupt besichtigt haben, damit er über den angeblich schlechten Zustand Bescheid weiß? Ist in meinen Auben nur eine Ausrede, weil er einen anderen Wohnwagen gekauft hat.
Nach dem Motto: Ich reserviere mal ein paar Wohnwagen für mich und verlange dann die Resevierung zurück.
Das ist neuerdings ganz gut in Mode gekommen.
Die Leute haben keinen Anstand mehr und die überliberalen Richter geben denen auch noch recht.

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