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Wollte heute meinen Jahreswagen abholen - 4 Std. vorher wurde mir abgesagt zwecks Schaden! Was tun?

Themenstarteram 3. November 2011 um 18:08

Hallo zusammen,

wie gesagt wollte ich heute meinen Jahreswagen abholen. (Firmenangehöriger) Leider kam es nicht dazu - ich bekam einen Anruf von der Auslieferungsstelle, die mir mitteilte, dass mein bereits gekaufter Wagen (Fahrzeugpapiere sind alle in meinem Besitz) nicht an mich verkauft werden kann, da dieser einen größeren Schaden hat! In meinem Kaufvertrag stand aber nichts vom einem Unfallschaden. Ich bin also zur Verkaufsstelle um mich direkt zu informieren: Nach einem etwas lautstärkerem Gerspräch war das Resultat: Rückerstattung der Anmeldekosten, Kennzeichen und der KFZ Steuer. Desweiteren habe ich einen Ersatzwagen bekommen, den ich fahren darf, bis sich ein gleichwertiges Fahrzeug gefunden hat. Nun meine Frage an Euch: Habe ich Anspruch auf einen gleich ausgestatteten Wagen mit demselben Preis? Habe ja schließlich den Wagen aufgrund dieser Top Ausstattung gekauft. Wenn sich jetzt ein ähnliches, teuerers Fzg. findet, habe ich dann Anspruch auf die Differenz zu meinem nicht bekommenen Wagen? Kaufvertrag ist schließlich Kaufvertrag oder nicht? Im Kleingedruckten konnte ich diesbezüglich nichts finden. (Nur wenn der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt). Kann ich dies mit irgendwelchen Paragraphen belegen? Habe mir auch überlegt rechtliche Schritte einzuleiten wenn ich keinen vergleichbaren Wagen zum selben/ähnlichen Preis bekomme. Das Fahrzeug war wirklich gut ausgestattet und ich habe mich auch sehr darauf gefreut - nun diese herbe Enttäuschung. Von Entschädigung keine Spur - das Ersatzfahrzeug und die Rückerstattung der Anmeldekosten ist ja das mindeste!

Was meint Ihr? Was kann ich alles tun/fordern?

 

Gruß und Dank

Beste Antwort im Thema
am 4. November 2011 um 14:04

Manchen kann es wirklich nicht recht machen.

 

Hier hat der Verkäufer alles unternommen, was möglich war.

Aber da muss über Schadenersatz nachgedacht werden?

 

Ein kostenloses Ersatzfahrzeug bis ein geeignetes Fahrzeug gefunden wird.

Das reicht auch nicht?

 

Vielleicht geben sie Dir ja einen Neuwagen

Wärst Du dann zufrieden?

 

 

 

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Das tut mir leid für dich, kann ich voll verstehen deine Enttäuschung!

Ich hatte neulich einen etwas milderen Fall: Probefahrt vereinbart,

wollte den Wagen auch kaufen, top Auto - 1 Std. vor der Probefahrt

sagte der Verkäufer ab, der Wagen sei gerade verkauft worden.

"Würg - Wut":mad:

Ich denke, du hast da keinen rechtlichen Anspruch drauf. Vielleicht

hatte der Wagen nach deinem Kauf noch einen Unfall oder

schlampig informiert und Unfallvorschaden übersehen worden

oder vom Vorbesitzer getäuscht worden und bei der Abnahme-

inspektion herausgekommen ... Ärgerlich für alle, auch den Verkäufer

(der sich über die entgangenen Provision sicher auch ärgern wird).

am 3. November 2011 um 18:24

Hi,

das mit den juristischen Fragen ist immer so eine Sache. Wenn du hier nicht einen Anwalt sitzen hast, ist das schon ziemlich schwer zu sagen (Im Wirtschaftsrecht könnte ich dir mehr helfen ;) )

Ich schätze nicht, dass du Anspruch auf Deckung des Mindererlöses hast, wenn du nicht einen Deckungskauf vorgenommen hast. Jedoch muss man auch bedenken, dass das ein Gebrauchtwagen ist und jeder Gebrauchtwagen ist auf seine Art und Weise "einzigartig" (wg. d. Laufleistung, Macken im Lack, etc.)

Wie gesagt, ich kann nur spekulieren, aber ich glaube nicht das du im Falle einer Gerichtsverhandlung gewinnen würdest.

Sehr schade, sehr ärgerlich!

Ich bin sicher kein Optimist:) Versuche einfach, trotz allem das Beste daraus zu machen. Wie schon geschrieben wurde: Fahrzeug hat vor der Übergabe einen Schaden bekommen...Fahrzeug hatte während der Laufzeit als Jawa einen Schaden, der nicht richtig angegeben wurde, verschwiegen, falsch übermittelt.

BESSER so wie es ist.!

Hättest Du den Wagen bekommen...nach ein paar Monaten beim Service: "Schönes Auto, aber der hatte mal einen ordentlichen Schuss bekommen!"

Was meinst Du, wie Du Dich dann geärgert hättest!

Da wäre mal die Kacke am dampfen gewesen:D

Zitat:

Original geschrieben von Toljan_91

Hi,

das mit den juristischen Fragen ist immer so eine Sache. (Im Wirtschaftsrecht könnte ich dir mehr helfen ;) )

Dafür muss man wohl kein Jurist sein? Hilfe...

1. Das kann nunmal passieren.

2. Jede gewerbliche Anzeige endet mit der Phrase "Vorabverkauf und Irrtum vorbehalten".

Ein guter Händler informiert einen für Probefahrt und Besichtigung anreisenden Kaufinteressenten aber rechtzeitig.

Trotzdem dürfte es schwierig sein, Schadenersatz für eine vergebliche Anreise durchzusetzen.

Ich schätze bei einem so großen Konzern und der Abwicklung von sooooo vielen Jahrewägen (das werden sicher in die 10Tausende pro Jahr sein) kann es passieren, dass da mal ein Auto vom Lastwagen fällt. Wenn so ein Transporter mit 8 S-Klassen verunfallt werden die die Kunden wohl anrufen müssen .... im Einzelfall zwar ärgerlich, aber wohl auch nicht zu ändern.

Das wird schon!

Autos gibt es wie Sand am Meer - und Mercedes hat so viele davon - die müssen die sogar verkaufen! ;)

Hyperbel

am 4. November 2011 um 14:04

Manchen kann es wirklich nicht recht machen.

 

Hier hat der Verkäufer alles unternommen, was möglich war.

Aber da muss über Schadenersatz nachgedacht werden?

 

Ein kostenloses Ersatzfahrzeug bis ein geeignetes Fahrzeug gefunden wird.

Das reicht auch nicht?

 

Vielleicht geben sie Dir ja einen Neuwagen

Wärst Du dann zufrieden?

 

 

 

Wir wissen nicht wie speziell km-Stand, Ausstattung, Aussen- und Innenfarbe sind. Es kann sein, dass MB kein Ersatzfahrzeug findet, dass du akzeptieren magst. Womöglich sind alle, und insbesondere die mit Wunschausstattung "versprochen" und ein Jahreswagen/Auslaufmodell läst sich nicht aus der laufenden Produktion ersetzen. Dann greift BGB §275 (1), Unmöglichkeit der Leistung. Das Nachrüsten von Ausstattung wäre wohl zumeist unwirtschaftlich und unverhältnismässig. MB muss nicht liefern, du must nicht zahlen. Allerdings, MB hat Autos zu verkaufen und du willst eins haben. Und wer den Neupreis nicht zahlen mag muss nunmal Kompromisse eingehen.

Freiwillig Ersatzfahrzeug und Ersatz angefallener Kosten sind doch schon mal nett.

Das BGB schützt nicht nur den Käufer, sondern sorgt auch dafür dass der Aufwand für Schadenersatz im vernünftigen Rahmen bleibt.

Nur mal so am Rande - wo bekommt man denn noch einen 211er als Jahreswagen?

Hyperbel

am 4. November 2011 um 15:47

Nirgendwo bekommt meinen 211er noch als Jahreswagen

weshalb die Vermutung naheliegt, daß der TE in diesem Forum falsch gelandet ist.

 

Aber im 211er-Forum gibts es ja bekanntlich Beratung beim Lesen der BA, kostenlose Rechts-und

Versicherungsberatung, sowie bebilderte Anleitungen, wie man sein Auto verbastelt.

 

 

Weist man freundlich die User darauf hin, daß sie sich im falschen Forum befinden erntet man auch noch Undank

 

@c3po (streber):D:D:D:D, die idee mit den w211 und jahreswagen kam mir auch gleich. es ist widerspruch in sich.....

@TE

ich finde die NL hat doch alles richtig gemacht und dir alle entstandenen kosten erstattet. sowas passiert nunmal und diesmal hat es dich getroffen. die haben halt entschieden, dass sich das fahrzeug in einem zustand befindet, der den kunden nicht glücklich macht und haben alles gestoppt.

stell dir mal vor, die hätten den wagen ausgeliefert, ich will nicht wissen, wie lang dein text geworden wäre......

grüsse zoekie

wisst ihr wie ich das hasse,wenn die keine genaueren Angaben machen ? ein w211 als Jahreswagen,das ist ja der wahnsinn.... und außerdem brauchen wir alle einen Glas Kugel um dein problem eventuell zu finden und vorher zu sehen !!

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