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Worauf achten bei der Schadensregulierung?
Hallo,
mir ist gestern einer an die Karre gefahren, hat seine Schuld auch gegenüber seiner Versicherung anerkannt und die Freigabe der Reparatur ist erfolgt. So weit, so gut. Die Werkstatt meinte jetzt aber, dass aufgrund des Fahrzeugalters (1998) wahrscheinlich nur eine Restwertabrechnung erfolgt. Sollte ich jetzt Montag besser einen von mir beauftragten Gutachter zur Werkstatt schicken, damit der von der Versicherung geschätzte Restwert nicht zu niedrig ausfällt? Eigentlich will ich den PKW am liebsten repariert haben weil gerade durch den TÜV, aber Motorhaube, Kotflügel, Blinker und Scheinwerfer sind zu ersetzen, und samt Lackierung ist das bestimmt nicht billig.
Habt ihr bitte einen Tipp, worauf ich achten muss?
Gruß, Wolfgang
Beste Antwort im Thema
Ich lese die Threads hier in letzter Zeit immer öfter, dass die WBW von den Versicherungen angefochten werden, es wird natürlich suggeriert das die Versicherung hier abzocken will.
Aber daran, dass der freie Gutachter eher einen höheren WBW "ermittelt", da davon wohl sein Honorar abhänging ist denkt keiner. Solange zu eigenen Gunsten der Wert in die Höhe getrieben wird, ist immer alles glasklar und gefälligst nicht in Frage zu stellen. Wenn dann aber geprüft wird (vermutlich anhand regionaler Vergleichsangebote), dann ist das immer fernab jeder Realität und eine bodenlose Frechheit wenn dabei etwas anderes bei rum kommt, als der Wert den man sich innerlich erhofft hat (weil der freie Gutachter eine Erwartungshaltung geweckt hat).
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24 Antworten
die versicherung hat bei dem schaden und dem alter die reparaturfreigabe erteilt? das ist ja interessant!
also.. das auto sollte sich schon ein gutachter anschauen. entweder du beauftragst selbst einen oder lässt einen von der versicherung kommen. lass dir bloß keinen von der werkstatt aufschwatzen..
wenn du selbst einen gutachter beauftragst wird die versicherung aber das gutachten und auch den restwert überprüfen. erzielt sie einen höheren, dann musst du dir den anrechnen lassen..
warte aber erst mal die zahlen ab, dann kann man sich weiter unterhalten..
Welche Zahlen soll ich abwarten?
die dein gutachter ermittelt.
Passiert am 8.9.2012.... unser geparktes Auto wurde seitlich gerammt.
Auf dem Foto siehts so dramatisch nicht aus, aber....
Totalschaden lt. Gutachter (Vorderachse / Lenkung etc. alles verzogen/verbogen)
Rep. Kosten 6.800 EUR
Wiederbeschaffungswert 3.300 EUR
Auto wurde vom VW-Händler abgeschleppt, der hat auch den Gutachter kommen lassen in meinem Auftrag
Versicherung stellt sich jetzt quer, erkennt nur 2.800 EUR als Wiederbeschaffungswert an
Naja, ich habe die Sache meinem Anwalt übergeben und laß den jetzt arbeiten.
Es ist echt zum Ko****. Nur weil mir ein Honk reinfährt und ich mir nur alte Wagen leisten kann, bin ich bei jedem Unfall der angemeierte.
Bei einem unverschuldeten Unfall - wie bei uns - und einem Auto Bj. 1999 kann es versicherungstechnisch schnell zu Problemen kommen, meinte mein Anwalt - gerade was den Wiederbeschaffungs- bzw. Restwert angeht.
Ich wollte die ganze Sache zu Anfang eigentlich ohne Anwalt durchstehen, aber als dann die Versicherung damit anfing, schon beim Gutachten rumzustreichen, wurde mir schnell klar: Das stehst du nicht alleine durch. Naja, der Anwalt hat mir gleich gesagt, daß er eh der gegnerischen Versicherung seine Honoarabrechnung schicken wird, ich habe keine Anwaltskosten zu befürchten.
Wir hatten noch nie einen unverschuldeten Unfall (von einem Wildschden vor zig jahren mal abgesehen), aber momentan lerne ich jeden Tag etwas Neues, was diese ganze Sch... angeht.
Da werde Ihr mit dem Anwalt auch nicht mehr erreichen, denn die Versicherung wird bei Reparatur max. nur den Wiederbeschaffungswert bezahlen. Wenn nicht Repariert wird kommt der Restwert noch ab.
Das ist ganz normal, denn die Versicherung bezahlt nur max. den Betrag das man bräuchte würde wenn man sich ein gleichwertiges Auto kauft. Hiervon kommt dann noch der Restwert ab, wenn man nicht Repariert.
Anwalt ist gut, denn der muss ja auch noch Leben, aber der wird den Wert des Wagens auch nicht verdoppeln können.
Wenn - wie bei uns - der Wiederbeschaffungswert lt. Gutachten 3.300 EUR, die Versicherung jedoch (warum auch immer) nur 2.800 EUR anrechnet, dann werde ich bestimmt nicht freiwillig auf diese 500 EUR Differenz verzichten ! Auch aus diesem Grund haben wir einen Anwalt eingeschaltet.
Da hast du zwar Recht, ich sehe es aber etwas skeptisch an dass ein Wagen aus dem Baujahr 1999 einen Wiederbeschaffungswert von 3300 Euro erreichen soll. Und wenn hier die Versicherung es schafft deinen Gutachten anzufechten wird man nicht viel mit dem Anwalt erreichen.
Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, kostet es nichts und man kann es ja versuchen, andernfalls hat man nur in den Anwalt investiert.
Ich lese die Threads hier in letzter Zeit immer öfter, dass die WBW von den Versicherungen angefochten werden, es wird natürlich suggeriert das die Versicherung hier abzocken will.
Aber daran, dass der freie Gutachter eher einen höheren WBW "ermittelt", da davon wohl sein Honorar abhänging ist denkt keiner. Solange zu eigenen Gunsten der Wert in die Höhe getrieben wird, ist immer alles glasklar und gefälligst nicht in Frage zu stellen. Wenn dann aber geprüft wird (vermutlich anhand regionaler Vergleichsangebote), dann ist das immer fernab jeder Realität und eine bodenlose Frechheit wenn dabei etwas anderes bei rum kommt, als der Wert den man sich innerlich erhofft hat (weil der freie Gutachter eine Erwartungshaltung geweckt hat).
Zitat:
Original geschrieben von capri one
Ich lese die Threads hier in letzter Zeit immer öfter, dass die WBW von den Versicherungen angefochten werden, es wird natürlich suggeriert das die Versicherung hier abzocken will.
Wenn ein ordentlich erstelltes Gutachten vorliegt, ist das sicher auch so.
Zitat:
Aber daran, dass der freie Gutachter eher einen höheren WBW "ermittelt", da davon wohl sein Honorar abhänging ist denkt keiner.
Weils auch nicht so ist. Der Ermittlungsaufwand des WBW ist doch gleich, ob als Ergebnis € 3.000,- oder € 30.000,- herauskommt. Am GA- Honorar ändert sich nicht ein Cent.
Zitat:
Solange zu eigenen Gunsten der WBW in die Höhe getrieben wird, ist immer alles glasklar und gefälligst nicht in Frage zu stellen. Wenn dann aber geprüft wird (vermutlich anhand regionaler Vergleichsangebote), dann ist das immer fernab jeder Realität und eine bodenlose Frechheit wenn dabei etwas anderes bei rum kommt, als der Wert den man sich innerlich erhofft hat (weil der freie Gutachter eine Erwartungshaltung geweckt hat).
Der GA treibt doch nichts in die Höhe, er muss nachvollziehbar belegen, wie er zu diesem Ergebnis gekommen ist und er muss für sein Gutachten geradestehen. An das Ergebnis sind sowohl Versicherung, als auch Geschädigter (ja der auch) gebunden. Hat mir der Gutachter so erklärt und erscheint mir logisch.
Und mal ganz allgemein, hier im Forum werden von vielen die geschädigten "Unfallopfer" als Abzocker kritisiert, die sich bereichern wollen, die die Kosten durch Gutachter und Anwalt unnötig in die Höhe treiben und dadurch die Versicherungsbeiträge Aller erhöhen, nur weil sie den ihnen zugefügten Schaden rechtmäßig ersetzt bekommen wollen.
Kein Geschädigter hat sich ausgesucht, "Opfer" zu werden.
Wenn sich tatsächlich Beiträge erhöhen, dann nicht durch die Geschädigten, sondern immer durch die Unfallverursacher!
Allen einen schönen Sonntag
Manuela
Und du kannst beurteilen, ob das Gutachten ordentlich ist?
Wonach werden denn die Sachverständigengebühren berechnet? nach einer Pauschale?
Natürlich hat ein Sachverständiger einen gewissen Spielraum, gerade was die Stundenverrechnungssätze angeht...
Zitat:
Original geschrieben von capri one
Und du kannst beurteilen, ob das Gutachten ordentlich ist?
Nein, ich bin ja keine Sachverständige, aber ich darf und muss davon ausgehen.
Zitat:
Wonach werden denn die Sachverständigengebühren berechnet? nach einer Pauschale?
Nach Aufwand und Umfang. Je größer der Schaden, desto höher der Aufwand und demnach die Kosten
Zitat:
Natürlich hat ein Sachverständiger einen gewissen Spielraum, gerade was die Stundenverrechnungssätze angeht...
Das ist als selbständig und ordentlich Kalkulierender auch sein gutes Recht.
Gruß Manu
Zitat:
Original geschrieben von capri one
Und du kannst beurteilen, ob das Gutachten ordentlich ist?
Kriterium für die Güte eines Gutachtens ist die Fehlerfreiheit.
O.