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Worauf achten beim Kaufvertrag?

Themenstarteram 23. März 2009 um 11:07

Hallo liebe zukünftige Gemeinde! ;)

 

Ich habe mich entschlossen mir einen 523iA zu kaufen. Diesen habe ich am Samstag auch schon probe gefahren und soweit ist alles i.O. mit dem Wagen. Es gibt noch eine Sache die der Händler noch reparieren wird. Beim Bremsen vibriert das Lenkrad sehr stark. Nun werde ich morgen dorthin fahren und den Kaufvertrag fertig machen. Gibt es dabei irgendwas besonderes, wodrauf ich achten sollte/muss?

Der Händler gewährt mir ein "Paket" welches neuen TÜV/AU beinhaltet, dazu ein Gebrauchtwagengutachten vom TÜV und ein Jahr Garantie.

 

Danke für jeglichen Hinweis.

 

Ciao

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26 Antworten
am 23. März 2009 um 12:08

Hey Glückwunsch zu dem Auto...Da haben wir den Wechsel von E46 auf E39 fast gleichzeitig hinbekommen :)

Du solltest natürlich auf die Punkte Unfallfreiheit und den KM-Stand achten (Die Formulierung "laut Vorbesitzer" ist bei meheren Vorbesitzern natürlich etwas schwammig, aber trotzdem üblich). Dann natürlich die genauen Garantiebedingungen durchlesen, was auch für den restlichen Vertrag gilt.

Lass dir alles genau dokumentieren (Anzahl der Schlüssel, EU-Import Ja o. Nein, Dienstwagen Ja o. Nein usw.) dann kannst du eigentlich kaum noch etwas falsch machen. :)

Das flattern im Lenkrad kommt von den Bremsscheiben, ist eine E39-Krankheit, wie ich es bis jetzt rausgelesen habe. Gibt zwar auch typische Macken, aber nicht so viele, wie wir sie vom E46 gewohnt sind. ;)

Viel Spaß mit deinem "neuen"!

MFG

Sévo

Auch von mir Glückwunsch !

Worauf du genau achten sollst ,werden die schon schreiben ,die ihre Wägen schon länger haben ...

ich kann noch nicht mitreden ;-) ,aber ein Foto und Bj. , Preis , Km. , könntest du uns mitteilen ;-)

Themenstarteram 23. März 2009 um 19:54

Zitat:

Original geschrieben von allias

ich kann noch nicht mitreden ;-) ,aber ein Foto und Bj. , Preis , Km. , könntest du uns mitteilen ;-)

Fotos habe ich nur ein paar selbst gemachte im Dunkeln, daher gibts anständige erst demnächst.

Ein paar Daten:

  BMW 523iA in grau, Ez. 7/1998, 154.000 km

Die Ausstattung ist ganz ok. Automatik, Xenon, MFL, Sitzheizung, Telefon, PDC, usw. Eine komplette Liste gibts demnächst zusammen mit den Bildern.

 

Ciao

Ein Bekannter von mir hat einen 328i (E36) mit über 200tkm und jetzt hat er sich einen 523i (E39)Limo mit 160tkm zugelegt ,

er schwört auf diese Autos und kann sich nichts anderes vorstellen .... er hat mich schon vor lange Zeit infiziert ;-) und

mein früherer 325i (E30) war die Bestätigung für seine These !

Themenstarteram 25. März 2009 um 12:45

Technische Daten:

523iA - 170PS - Ez 7/1998 - 154.000 km

Grau metallic, ABS, 4 Airbags, Aluräder, Außenspiegel beheizt, Außenspiegel elektr.,

Außentemperaturanzeige, BC, Colorverglasung, Diebstahlwarnanlage, ESP, Fensterheber elektrisch, 5-Gang Automatikgetriebe, Optik Paket (??), Innenraumfilter, Kat, Klimaanlage, Kopfstützen im Fond, Lederlenkrad mit Multifunktion, Mittelarmlehne, Nebelscheinwerfer, PTS (??), Parktronic, Sitze Stoff Grau, Radio/Cassette, Scheckheftgepflegt, Servolenkung, Wegfahrsperre, ZV + Fernbedienung, D-Netz Telefon, Sitzheizung vorn, Xenon

 

 

Kosten soll der Wagen 6000 Euro. Bei der Probefahrt gab es das schon erwähnte virbrieren im Lenkrad, dass wird aber repariert vom Händler.

 

Ich hatte mit Ihm nun erst folgendes Geschäfft ausgemacht:

Er bekommt meinen 320Ci. Bekannte Mängel an dem Wagen sind defekte Stoßdämpfer vorne und ein Impulsgeber der getauscht werden muss.

Dafür bekomme ich den 523iA mit einem "Servicepaket" von ihm. Dazu gehört neuer TÜV/AU, TÜV Gebrauchtwagengutachten und einem Jahr Gebrauchtwagengarantie. Das ganze hörte sich für mich ganz gut an, auch da ich in den 3er nun kein Geld mehr stecken wollte und so einen Wagen bekomme der hoffentlich i.O. (geprüft) ist.

Nun hat mir der Händler gestern mitgeteilt, dass er mit zwar das Gutachten und den TÜV/AU macht, aber keine Garantie/Gewährleisung geben würde. Die Gewährleistung muss der Händler doch geben, sowas lässt sich doch garnicht ausschließen oder? Was haltet Ihr von diesem "Angebot"? Ich habe nun etwas bedenken, ein Händler der garkeine Garantie geben will!? Ist sowas seriös?

 

Wobei ich noch erwähnen muss, vor ein paar Wochen habe ich mir einen 5er bei einem Vertragspartner von BMW angesehn, und auch dort wurde mir gesagt das es für den Wagen keine Garantie/Gewährleistung gibt. Daher bin ich nun noch verunsicherter.

 

Was denkt die Gemeinde? Laut Autobudget.de ist mein Wagen 7000 Euro im Händlereinkauf wert, der 5er mit der Ausstattung knapp 7000 Euro im Verkauf. Wobei ich nicht so viel auf Autobudget gebe, die Preise sind zumindest im Privatverkauf nicht zu erreichen.

 

Danke für jeden Hinweis

Ciao

Hi.

Ein Händler muss natürlich keine GARANTIE geben, unterliegt aber der gesetzlichen GEWÄHRLEISTUNG

(min. 1 Jahr).

 

Freie Händler versuchen manchmal , Dir das Fahrzeug als Gewerbetreibendem zu verkaufen.

Unterschreibst Du so einen Vertrag (in welchem Du Dich quasi als Gewerbetreibender ausgibst),

kann der Händler tatsächlich die Gewährleistung ausschliessen.

Verkauft er Dir als Privatkunden den Wagen, kann er zwar grundsätzlich die Gewährleistung nicht ausschliessen, das ist richtig. Du solltest aber bedenken, dass sich diese nicht so einfach umsetzen lässt wie von manchen gedacht. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleissmängel jeglicher Art.

Die Frage, was genau ein Verschleissmangel ist und was nicht, ist Gegenstand von hunderten Gerichtsverfahren, die oft auch positiv für den Händler ausgehen. Im Zweifelsfall solltest Du bei einem elf jahre alten Fahrzeug mit über 150.000 km Laufleistung besser "nichts" erwarten (es im Schadenfall aber nichtsdestotrotz versuchen).

Abgesehen davon: Wenn Du Deine Ansprüche nach anderthalb, zwei Jahren mal durchgesetzt hast:

Gibt es den Händler dann überhaupt noch?....

Eine gute Gebrauchtwagengarantie ist meistens mehr wert.

Wenn der Händler plötzlich keine mehr geben "möchte", kann das bedeuten, dass "seine" garantiegebende Gesellschaft das Fahrzeug abgelehnt hat. Ältere "leistungsstarke" Fahrzeuge werden ab einer gewissen Laufleistung gar nicht mehr versichert - deswegen geben auch die meisten Vertragshändler diese Fahrzeuge nur noch an Handel/ Export ab.

Ob "gewährleistungsverweigern" seriös ist, darüber kann man streiten - es ist doch eigentlich nett vom Händler, wenn er

Dich direkt darauf hinweist, dass er im Schadensfall Schwierigkeiten machen wird ;)

Es ist zumindest in dieser Preisklasse nicht unüblich, und ich kann die Händler auch verstehen.

Der angebotene Wagen liest sich ganz gut....Lass ihn mal im Einkauf EUR 4500.- bezahlt haben,

bleiben ihm nach Abzug der Steuern, Aufbereitung, TÜV um EUR 700.- Gewinn.

Der wäre beim ersten mittelgrossen Schaden "weg", und an solch einem ""alten"" Fahrzeug kann eben eine Menge passieren.

Ich persönlich -mit Autokenntnissen (aber keinem richtigen Mechaniker"wissen)- würde so ein Fahrzeug nach ausgiebiger Probefahrt/Untersuchung kaufen, jedoch sicherheitshalber mit Kosten für eventuelle Mängel rechnen.

Und eines noch: geh mal nicht davon aus, dass ein Händler sowas wie abgenutzte Stossdämpfer an

SEÌNEN Autos freiwillig erwähnen würde. ;)

wie alt ist Deiner und wieviel km?

Also , eine Abgabe aus Kostengründen wegen defekten Dämpfern und Impulsgeber gegen ein ebenfalls """altes"""

Fahrzeug macht jedenfalls meiner Meinung nach nicht wirklich Sinn, es sei denn Du möchtest unbedingt einen E39.

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 25. März 2009 um 16:39

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

....wie alt ist Deiner und wieviel km?

Hi,

 

erstmal vielen Dank für Deinen Beitrag. :) Der Wagen fuhr sich bei der Probefahrt ganz gut, dass extreme Vibrieren im Lenkrad ist halt störend und lässt eine abschließende Beurteilung des Wagens nicht zu. Der Händler hat mir gesagt, dass er die Reparatur machen lässt sowie ich den Vertrag unterschrieben habe.

Zum Fahrzeug noch etwas. Der Wagen steht momentan mit 4990 Euro beim Händler auf dem Hof. Für das "Servicepaket" will der Händler 1000 Euro haben wodurch sich der Preis von 5990 Euro ergibt. Der Wagen kommt aus einer Inzahlungnahme, wird den Händler also nicht die Welt gekostet haben. Gerade weil er 1000 Euro für das "Paket" draufschlägt, finde ich es sehr unseriös nun (nach Rücksprache mit seinen Kollegen) die Garantie und Gewährleistung auszuschließen. Die Reparaturkosten an meinem Wagen belaufen sich (wenn man in eine Werkstatt geht) auf ungefähr 500-600 Euro (~250 Euro Materialkosten). Da der Händler eine eigene Werkstatt hat wird es entsprechen "billig" für ihn.

 

Ich habe nun wirklich bedenken den Wagen zu kaufen. Wenn Garantie/Gewährleistung auf einmal ausgeschlossen wird kommt mir es so vor, als ob ein bedeutender Mangel besteht und dieser vllt. nur provisorisch repariert wird. Dabei habe ich insbesondere das Virbrieren beim Bremsen im Auge welches natürlich vor der Probefahrt nie existierte. Hier im Forum habe ich auch berichte gelesen, nach denen es eine etwas größere Reparatur ist welche ca. 1000 Euro kostet. So kann er den Wagen wahrscheinlich eh nicht verkaufen, warum wartet er also bis ich den Vertrag unterschreibe? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von ilTedesco

 

kommt mir es so vor, als ob ein bedeutender Mangel besteht und dieser vllt. nur provisorisch repariert wird. Dabei habe ich insbesondere das Virbrieren beim Bremsen im Auge welches natürlich vor der Probefahrt nie existierte. Hier im Forum habe ich auch berichte gelesen, nach denen es eine etwas größere Reparatur ist welche ca. 1000 Euro kostet. So kann er den Wagen wahrscheinlich eh nicht verkaufen, warum wartet er also bis ich den Vertrag unterschreibe? :confused:

Auf jeden Fall in den Vertrag aufnehmen lassen, dass das Vibrieren beseitigt wird.

Die Gefahr, dass es nur "provisorisch" beseitigt wird, besteht auf jeden Fall.

"Steigende" Preise durch irgendwelche "Servicepakete" kenne ich auch.

Erstmal die Kunden für den Wagen interessieren (zum günstigen Preis eben)... ;)

 

 

""So kann er den Wagen wahrscheinlich eh nicht verkaufen, warum wartet er also bis ich den Vertrag unterschreibe?""

Was meinste wieviel Leute n schickes Auto sogar ohne Probefahrt kaufen ;)....Nebenbei, auch viele Vertragshändler führen Reparaturen/fällige Inspektionen an den -auch jungen- Gebrauchten erst durch, wenn ein Käufer gefunden ist...Liquidität sparen, bis was an Geld reinkommt... ;)

 

 

""Der Wagen kommt aus einer Inzahlungnahme, wird den Händler also nicht die Welt gekostet haben.""

Naja, die meisten Fahrzeuge kaufen die Händler ja aus Inzahlungnahme -im Paket mit oft mehreren Fahrzeugen- vom Markenhändler auf. Dann lass ihn 4.000.- bezahlt haben...

 

 

Wie gesagt, Kauf mit Risko. Aber das hast Du ja auch beim Kauf von privat, und beim Markenhändler

gibt's diese Alterklasse ja meist gar nicht mehr, eben weil diese jeglichen Ärger vermeiden möchten.

 

 

 

 

naja ..prinzipiell hat Helldriver Recht ..... nur ,was ist wenn man nicht über die finanzielle Mittel verfügt um ein

Auto mit 100 tkm zu kaufen ,aber trotzdem gerne so eins fahren möchte ?

Ich kann nur sagen ,als ich nach meinem gesucht habe , waren auch ein paar Händler dabei ,die, je länger die

Verhandlung dauerte umso weniger die Garantie geben wollten ... und habe mir die Frage ähnlich gestellt wie Tedesco...

was haben sie denn zu verbergen ? ... Nun ,wenn sie tatsächlich aus dem Grund keine Garantie geben ,weil es was zu

verbergen gibt ,dann sind die meissten Händler Banditen , wobei ich nicht unbedingt davon ausgehe (auch wenn es einige gibt )...

Folgendes kann ich zu deiner Überlegung noch hinzufügen :

Lass das Vibrieren beseitigen noch vor dem Vertrag (so kann er das Auto eh nicht verkaufen ) und setze als Bedingung ,

wenigstens speziell auf das Vibrieren Garantie zu bekommen ( vertraglich mind. 6 Mon. ) ....

aber wenn du kein gutes Gefühl bei der Sache hast , lass es lieber ...ich habe mein Auto zum Schluss beim Privat gekauft ,

mit BMW-Scheckheft und muss auch hoffen, ohne Garantie ...

Auf irgendwas muss man sich verlassen können ,sonst muss man immer neue Autos kaufen ;-)

Themenstarteram 25. März 2009 um 21:15

Was mich auch stutzig macht ist, dass er die Gewährleistung ausschließt, mir aber gleichzeitig ein TÜV Gebrauchtwagengutachten geben will. In wieweit ist dieses Gutachten denn dann überhaupt was wert, wenn nichtmal der Händler selbst darauf vertraut?!

Eine Gewährleistung sagt doch eigentlich nur aus, dass der Wagen bei Übergabe in Ordnung ist. Falls dem nicht so ist, muss der Verkäufer dann die Kosten für eine Reparatur tragen. Oder sehe ich das falsch?

Ja ... so sehe ich das auch .. Es muss aber nicht sein ,daß er dich über den Tisch ziehen will ...

Es wäre bei mir zu 50% eine Gefühlssache ... Mach das so wie oben geschrieben . Wenn du einen komplett Check

für das Auto hast , alles selber noch angeschaut hast ( kannst evtl. beim Freundlichen auch an den Fehlerausleser hängen )

und erneut (ohne Vibrieren) Probefahrt gemacht hast ,müsstest du das Gefühl haben : Ja , das kaufe ich !

Hast du es nicht , Finger weg ...... und die Querlenkermanschetten gut anschauen ... bei mir ist früher ein Deal

daran gescheitert .... scheinbar muss man den kompletten Querlenker wechseln ( sagte ATU nach dem Check )

Ach , noch etwas .... warum bist du so auf den einen Wagen fixiert ?

Habe gerade im "mobile" geschaut ,es gibt andere mit weniger Km und gleicher Preis ,oder günstiger ....

Willst du unbedingt Automatik ?

Themenstarteram 26. März 2009 um 7:08

Ich war auf den fixiert, da mir der Händler ein vergleichsweise gutes Angebot gemacht hatte und meinen in Zahlung genommen hätte (ohne von mir Geld zu wollen für den 5er). Das hatte ich auch schon "sie geben mir den 3er und 1000 euro und bekommen den 5er". Aber inzwischen hat sich das ja geändert und ich werden den 523iA wohl nicht nehmen.

 

Achja, Automatik wäre schön da ich viel in der Stadt fahre... ;)

Zitat:

Original geschrieben von ilTedesco

 

Eine Gewährleistung sagt doch eigentlich nur aus, dass der Wagen bei Übergabe in Ordnung ist. Falls dem nicht so ist, muss der Verkäufer dann die Kosten für eine Reparatur tragen. Oder sehe ich das falsch?

Grundsätzlich richtig, in der Praxis landet das aber oft vor Gericht, weil eben z.B: Verschleissmängel davon völlig ausgeschlossen sind. Liegt z.B. das Vibrieren am Fahrwerk, kann das bei einem Fahrzeug mit 150Tkm durchaus als Verschleiss gewertet werden.

Das Gewährleistungsrecht ist nur theoretisch "einfach".

Alternativ könntest Du den Wagen vorm Kauf bei einem "Gutachter" (z.B. der Dekra) Deiner Wahl in Deinem Beisein checken lassen.

Die 50 - 100 Euro könnte man vielleicht investieren.

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