Würdet ihr eure Kennzeichen mitgeben?
Hallo Jungs
würdet ihr eure Kennzeichen nachdem Verkauf mitgeben, besonders dann wenn das fahrzeug ins ausland geht? was würde passieren? haftet man dann wenn was passiert? auch wenn man das im vertrag so vereinbart? mfg
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23 Antworten
Abgemeldete Kennzeichen stellen doch keine Gefahr dar - also warum nicht?
Der nächste freut sich, wenn er im gleichen Zulassungsbezirk wohnt - er spart ein paar Euro
Hi,
ganz klar, meine Nummer bleibt IMMER zuhause!
Hab öffters aber Autos gekauft und erst ein paar Tage später das Auto umgemeldet! Sehr nett von den Verkäufer gewesen, aber selbst würde ich nicht machen!
Zitat:
Original geschrieben von penatencreme
Abgemeldete Kennzeichen stellen doch keine Gefahr dar - also warum nicht?
Der nächste freut sich, wenn er im gleichen Zulassungsbezirk wohnt - er spart ein paar Euro
ja nee, das ist es ja, das auto ist nicht abgemeldet, der käufer wird das dann tun. was nützt dem käufer dann das kennzeichen, wenn man nicht damit fahren darf.
Zitat:
Original geschrieben von b46
Hi,
ganz klar, meine Nummer bleibt IMMER zuhause!
Hab öffters aber Autos gekauft und erst ein paar Tage später das Auto umgemeldet! Sehr nett von den Verkäufer gewesen, aber selbst würde ich nicht machen!
was sollte denn passieren, wenn man das im vertragvereinbart das ab dem kauf die verantwortung für unfälle oder schäden der käufer tragen muss? ist diese vereinbarung im vertrag rechtens? oder haftete man trotzdem mit seiner haftpflicht, falls doch was passiert.
Das Thema hatten wir vor einiger Zeit schonmal und die Meinungen gehen ziemlich auseinander.
Ich würde nie ein angemeldetes Fahrzeug dem Käufer mitgeben, egal was im Vertrag steht.
MfG Y
Und wenn die geblitz werden?
hast du erstmal den ärger mit dem papierkram.
Was spricht gegen die Abmeldung?
Wenn das Auto nach Ausland geht, müssen die doch sowieso Zollkenzeichen kaufen, oder bleibt das Auto in der EU?
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
was sollte denn passieren, wenn man das im vertragvereinbart das ab dem kauf die verantwortung für unfälle oder schäden der käufer tragen muss? ist diese vereinbarung im vertrag rechtens? oder haftete man trotzdem mit seiner haftpflicht, falls doch was passiert.
auf wen ist das fz denn dann versichert? auf DICH!
und nun rate mal, welche versicherung dann zahlt, falls es kracht?
RICHTIG! diejenige bei der das fz gemeldet ist...und welche ist das? -> DEINE
Innerhalb Deutschlands gibt es die Pflicht, dass der Käufer das Fahrzeug binnen X tagen ummelden oder abmelden muss. Der Verkäufer kann also problemlos ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen.
Geht das Fahrzeug jedoch ins Ausland, dann gibt es dort nicht die Pflicht, dass das Fahrzeug um- oder abgemeldet werden muss.
Der Verkäufer hat nun ein massives Problem, denn ohne Fahrzeugbrief kann er das Fahrzeug nicht abmelden.
Ich hatte einen holländischen Käufer für meinen Lupo damals. Bin also zur Zulassungsstelle, hab das Auto abgemeldet und dann ein Kurzzeitkennzeichen genommen.
Das ist jedoch auch falsch, denn an solche Fahrzeuge gehört ein Exportkennzeichen dran.
... bitte unbedingt von der Zulassungsstelle beraten lassen.
Faustregel: kein angemeldetes Fahrzeug ins Ausland verkaufen!
Gruß, Frank
@ incognito
wie b46 schon sagte braucht man doch kein exportkennzeichen wenn das auto in der eu bleibt?
@ magirus
na klar weiß ich doch, aber wenn man das im vertrag vereinbart? hmmm
hi,
naja für ausland außerhalb von EU auf jedenfall aber ich glaube sogar für die eu auch, da das auto hier nicht mehr regestiert ist und außerdem sogar den TÜV verliert, man muss sogar um es wieder zurück zuholen eine vollabnahme beim tüv machen!
Ich hab den Benz mit deutschen Kennzeichen nach Frankreich verkauft. Der Käufer war zuverlässig und hat mir sogar innerhalb ner guten Woche die Schilder wieder zurückgeschickt.
Allerdings hat er das Auto erst danach ummelden wollen (ohne Schilder, mit Schein), was allerdings große Probleme gemacht hatte. Ich hatte die gleichen Probleme bei der Abmeldung mit Kaufvertrag, mit den Schildern aber ohne Schein und ohne Brief...
Mein Fazit: Ins Ausland nicht mehr angemeldet, beim Verkauf innerhalb D seh ich da kene Probleme, da du den Verkauf an deine Versicherung melden kannst und der Käufer (bzw. die neue Versicherung) in Regress genommen wird.
Gruß
Jan
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
auf wen ist das fz denn dann versichert? auf DICH!
und nun rate mal, welche versicherung dann zahlt, falls es kracht?
RICHTIG! diejenige bei der das fz gemeldet ist...und welche ist das? -> DEINE
Im ADAC-Kaufvertrag ist aber ne Karte bzw. ne Klausel drin, wo genau die Uhrzeit der Übergabe des Wagens festgehalten wird und ab der Zeit hat die eigene Versicherung bzw. der Versicherungsnehmer nicht mehr zu haften.
@b46: was gegen die Abmeldung spricht?
Man kann den Wagen besser verkaufen, wenn der Käufer nicht erst Rennerei bzw. Kosten wegen der Kurzzeitkennzeichen hat.
Ins Ausland würde ich aber nur abgemeldete Wagen verkaufen bzw. mit Exportkennzeichen...
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Im ADAC-Kaufvertrag ist aber ne Karte bzw. ne Klausel drin, wo genau die Uhrzeit der Übergabe des Wagens festgehalten wird und ab der Zeit hat die eigene Versicherung bzw. der Versicherungsnehmer nicht mehr zu haften.
ja genau, diese klausel meine ich, ist die denn garnix wert?
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
ja genau, diese klausel meine ich, ist die denn garnix wert?
Ich hab mich bisher drauf verlassen, daß sie was wert ist und deshalb ein Auto auch mit Kennzeichen verkauft....nix passiert...