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- wurde heute leider angefahren...
wurde heute leider angefahren...
da will man nach der arbeit nach hause, geht zu seinem auto und was entdeckt man? suppppper angefahren hab mich sehr gefreut muss beim einparken passiert sein, weil der opel direkt hinter mir stand, aber die polizei muss es noch feststellen ob der lack auch wirklich dazu passt. trotzdem sehr schade und ärgerlich...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dubdidu
Schön, dass der Volltrottel wenigstens noch hinter Dir geparkt hat und nicht schon auf und davon war. Ich würde von den einzelnen Höhen ganz eindeutig davon ausgehen, dass es der Kerl war. Glück im Unglück. Dumm gelaufen aber halb so wild, da Du den anderen nun mit Fahrerflucht drankriegen kannst.
Naja, Fahrerflucht setzt halt Vorsatz voraus. Und da sich der andere noch nicht mal die Mühe gemacht hat sein Auto zu "entfernen" und bei dem Schaden vermutlich wirklich nichts gemerkt hat würde ich jetzt nicht so ein großes Fass aufmachen. Lässt sich der Halter ermitteln wird man das stressfreier über dessen Haftpflicht regeln können.
Stelle man sich folgendes vor: der Opelfahrer wird aus seiner Verteidigungshaltung in die Angriffshaltung gehen weil er die massiven Konsequenzen der Fahrerflucht fürchtet und sagen: der Bimmer ist beim Ausparken in mein Auto gefahren.... Wenn es dann keine Zeugen gibt wird das ganze einen Heidenaufwand mit Gutachter und weiteren Firlefanz erzeugen und am Ende kommt vllt. Noch nicht einmal die Regulierung des eigenen Schadens dabei rum.
Nicht falsch verstehen, sowas ist höchst ärgerlich. Aber mit Reden kommt man weiter als mit Anwaltsschreiben
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41 Antworten
Schön, dass der Volltrottel wenigstens noch hinter Dir geparkt hat und nicht schon auf und davon war. Ich würde von den einzelnen Höhen ganz eindeutig davon ausgehen, dass es der Kerl war. Glück im Unglück. Dumm gelaufen aber halb so wild, da Du den anderen nun mit Fahrerflucht drankriegen kannst.
das wird nichts mit Fahrerflucht. Wenn der andere den Parkschaden gar nicht bemerkt hat, und davon ist bei der "Schwere" des Schadens durchaus glaubhaft auszugehen, dann passiert gar nichts.
wir hatten so einen Fall mal. Eine Frau fuhr das Auto meiner Frau auf dem Supermarktparkplatz an und ist weitergefahren, alles wurde beobachtet usw. also konnte man das andere KFZ ausfindig machen. Der Polizei war es sehr wichtig, ob der der Zeuge sagt: "die Frau ist einfach weitergefahren" oder "die Frau ist ausgestiegen hat es angeguckt und ist dann einfach weitergefahren".
Zitat:
Original geschrieben von dubdidu
Schön, dass der Volltrottel wenigstens noch hinter Dir geparkt hat und nicht schon auf und davon war. Ich würde von den einzelnen Höhen ganz eindeutig davon ausgehen, dass es der Kerl war. Glück im Unglück. Dumm gelaufen aber halb so wild, da Du den anderen nun mit Fahrerflucht drankriegen kannst.
Naja, Fahrerflucht setzt halt Vorsatz voraus. Und da sich der andere noch nicht mal die Mühe gemacht hat sein Auto zu "entfernen" und bei dem Schaden vermutlich wirklich nichts gemerkt hat würde ich jetzt nicht so ein großes Fass aufmachen. Lässt sich der Halter ermitteln wird man das stressfreier über dessen Haftpflicht regeln können.
Stelle man sich folgendes vor: der Opelfahrer wird aus seiner Verteidigungshaltung in die Angriffshaltung gehen weil er die massiven Konsequenzen der Fahrerflucht fürchtet und sagen: der Bimmer ist beim Ausparken in mein Auto gefahren.... Wenn es dann keine Zeugen gibt wird das ganze einen Heidenaufwand mit Gutachter und weiteren Firlefanz erzeugen und am Ende kommt vllt. Noch nicht einmal die Regulierung des eigenen Schadens dabei rum.
Nicht falsch verstehen, sowas ist höchst ärgerlich. Aber mit Reden kommt man weiter als mit Anwaltsschreiben
Unwissenheit schützt vor strafe nicht, auch wenn es der andere Fahrer nicht bermerkt haben soll (wovon ich ausgehe da er brav hinter dir geparkt hat) ist es ab einer Schadenssumme von über 1500€ Fahrerflucht. In diesem Fall sollte der Schaden aber wohl unter 1500 liegen.
selbst wenn man ein Kind am zebrastreifen übern haufen fährt und es nicht bemerkt hat bleibt es Fahrerflucht
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Markus Z3
das wird nichts mit Fahrerflucht. Wenn der andere den Parkschaden gar nicht bemerkt hat, und davon ist bei der "Schwere" des Schadens durchaus glaubhaft auszugehen, dann passiert gar nichts.
Hier geht es ja nicht um eine Situation, wo während der Fahrt irgend ein Vorfall passiv nicht wahrgenommen wurde, hier hat der Fahrer sein Auto ja aktiv zu nahe an ein parkendes Auto herangeführt. D.h. wenn er nicht in der Lage ist das zu bemerken würde ich seine Eignung zum Führen eines KfZ generell überprüfen.
Sehe ich ähnlich. Bei dem Schadensbild kann mir keiner erzählen, dass er das nicht bemerkt hätte. Ich hoffe für Dich, dass Du aufgrund des Lackabgleiches den Fahrerflüchtigen überführen kannst und nicht auf dem Schaden sitzen bleibst
Zitat:
Original geschrieben von Shardik
Sehe ich ähnlich. Bei dem Schadensbild kann mir keiner erzählen, dass er das nicht bemerkt hätte. Ich hoffe für Dich, dass Du aufgrund des Lackabgleiches den Fahrerflüchtigen überführen kannst und nicht auf dem Schaden sitzen bleibst
naja, vor gericht kann der beschuldigte dir was vom Weihnachtsmann erzählen. Du resp. die Anklage muss dir nachweisen, dass es den Weihnachtsmann nicht gibt.
Fahrerflucht, oder besser unerlaubtes Entfernen vom Unfallort stellt eine vorsätzliche Straftat nach §142 StGB dar. Vorsatz muss nachgewiesen werden. eine Schadenssumme, aus der automatisch Vorsatz abgeleitet werden kann, gibt es nicht.
Die scheinbaren Gegebenheiten deuten darauf hin, dass der Schädiger den Unfall nicht wahrgenommen hat. Das Verbleiben des Unfallfahrzeuges am Unfallort spricht deutlich dafür.
Jackholister hat was Kluges geschrieben: Mit Reden kommt man weiter als mit Anwaltsschreiben.
So war bei der polizei nochmal und die sagten mir das es um die 8 wochen
dauern wird, bis es festgestellt wird ob es wirklich von dem opel kommt. Ps : war bei bmw in frötmanning
Schaden von ca. 200€ ( teillackierung nur nötig )
Nichts desto trotz ärgerts mich sehr auch wenn es minimal ist!
Zitat:
Original geschrieben von herceg89
So war bei der polizei nochmal und die sagten mir das es um die 8 wochen
dauern wird, bis es festgestellt wird ob es wirklich von dem opel kommt.
Wenn das der Tenor ist heißt das üblicherweise, dass nichts weiter unternommen wird.
Zitat:
Original geschrieben von herceg89
So war bei der polizei nochmal und die sagten mir das es um die 8 wochen
dauern wird, bis es festgestellt wird ob es wirklich von dem opel kommt. Ps : war bei bmw in frötmanning
Schaden von ca. 200€ ( teillackierung nur nötig )
Nichts desto trotz ärgerts mich sehr auch wenn es minimal ist!
Vielleicht sollte die Polizei einfach mal den Verursacher kontaktieren und ihn mit dem Vorfall konfrontieren bevor sie eine Ewigkeit braucht um Farben zu vergleichen Dir werden sie die Halterinformationen wahrscheinlich nicht geben wollen, aber für sie wäre das ja ein leichtes. Wenn der Andere kooperativ ist, könnte der Fall schnell abgehakt werden. Insbesondere weil die Schadensumme offenbar nicht sehr hoch ist.
Hat der Händler übrigens auch wirklich genau hingeschaut? Bei mir ist auch mal einer beim Parkieren reingefahren und trotz der niedrigen Aufprallgeschwindigkeit war mehr defekt als es von aussen ausgesehen hat. Schlussendlich war der Schaden irgendwo bei 1500 €.
Zitat:
Original geschrieben von Shardik
Sehe ich ähnlich. Bei dem Schadensbild kann mir keiner erzählen, dass er das nicht bemerkt hätte. Ich hoffe für Dich, dass Du aufgrund des Lackabgleiches den Fahrerflüchtigen überführen kannst und nicht auf dem Schaden sitzen bleibst
Was du so alles aus den 3 Bildchen ablesen kannst - Respekt !
Glück im Unglück gehabt. 1. weil der mutmaßliche Verursacher erkennbar ist und 2. die Schadenssumme überschaubar bleibt.
Ansonsten sehe ich es ähnlich wie einige hier. Wer nicht mal merkt, ob er beim Einparken jemanden touchiert, dem ist nicht zu helfen. Selbst wenn ich mir nicht klar darüber bin, schau ich doch nach.
Zitat:
Original geschrieben von gogobln
Zitat:
Original geschrieben von Shardik
Sehe ich ähnlich. Bei dem Schadensbild kann mir keiner erzählen, dass er das nicht bemerkt hätte. Ich hoffe für Dich, dass Du aufgrund des Lackabgleiches den Fahrerflüchtigen überführen kannst und nicht auf dem Schaden sitzen bleibst
naja, vor gericht kann der beschuldigte dir was vom Weihnachtsmann erzählen. Du resp. die Anklage muss dir nachweisen, dass es den Weihnachtsmann nicht gibt.
Fahrerflucht, oder besser unerlaubtes Entfernen vom Unfallort stellt eine vorsätzliche Straftat nach §142 StGB dar. Vorsatz muss nachgewiesen werden. eine Schadenssumme, aus der automatisch Vorsatz abgeleitet werden kann, gibt es nicht.
Die scheinbaren Gegebenheiten deuten darauf hin, dass der Schädiger den Unfall nicht wahrgenommen hat. Das Verbleiben des Unfallfahrzeuges am Unfallort spricht deutlich dafür.
Jackholister hat was Kluges geschrieben: Mit Reden kommt man weiter als mit Anwaltsschreiben.
Hallo,
die meisten Zeitgenossen machen sich Heutzutage BEWUSST aus dem Staub.
Habe ich selbst schon alles erlebt.
Da wird dann gelogen das es nur so kracht.
Und genau deshalb holt man die Polizei, stellt Strafanzeige wegen Fahrerflucht und lässt das, notfalls,
auch vor Gericht klären.
Um nicht zahlen zu müssen bzw. um so wenig wie möglich zahlen zu müssen wird nur noch gelogen.
Daher: Mich zieht keiner mehr über den Tisch, ganz im Gegenteil, ich mach den Unfallverursacher fertig, mit oder ohne Gericht, egal.
Meistens mit, und ich habe noch keinen Prozess verloren :-)
Grüße VC
Ja, irgendwie hat man das Gefühl, dass Verantwortungsbewusstsein (= für seinen Mist gerade zu stehen) immer weniger wird. Was soll's, Politiker machen's doch vor. Ein paar Milliarden in den Sand, ähm Flughafen/Bahnhof/woauchimmer versenkt, wen juckt's.