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Wurde von der Polizei erwischt

Themenstarteram 2. März 2006 um 18:05

Ich hab vergessen mir einen neuen Hapflichtversicherung für mein Roller zu kaufen und wurde am 2.03.06 erwischt da meine (alte versicherung nur bis zum 28.02.06) gültig war . Ich möchte jetzt gerne wissen wie teuer es jetzt mit der polizei wird weil ich ohne versicherung erwischt wurde??

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33 Antworten
am 2. März 2006 um 18:25

Hi,

gemäß Bußgeldkatalog 5,00 € zzgl nem Punkt in Felsnburg sowie ein als B-Verstoß zu wertender Verstoß wenn Fahrerlaubnis auf Probe...

Bußgeldkatalog als PDF --> mal im Verzeichnis unten nach "Versicherungskennzeichen" - es gib dazuz 3 Tatbestände

Und mach dich auf zur Versicherung - wenn was passiert wirds so richtig übel.

Grüße

Schreddi

PS: Sowas vergißt man nich, wenn man n Mopped hat - sorry, aber es ist so oft in der Presse, mit schickt einem gar die aktuelle Versicherung vorher noch was zu indem sie daran erinnert...

Themenstarteram 2. März 2006 um 18:32

Also ich hab bei deinem beitrag gar nichts verstanden tut mir leid ?????Wie teuer wird das ????

am 2. März 2006 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von sezer67

Also ich hab bei deinem beitrag gar nichts verstanden tut mir leid ?????Wie teuer wird das ????

Ich schreibe es Dir nochmal so, dass jeder es versteht:

Hi,

gemäß Bußgeldkatalog 5,00 € zzgl nem Punkt in Felsnburg sowie ein als B-Verstoß zu wertender Verstoß wenn Fahrerlaubnis auf Probe...

Bußgeldkatalog als PDF --> mal im Verzeichnis unten nach "Versicherungskennzeichen" - es gib dazuz 3 Tatbestände

Und mach dich auf zur Versicherung - wenn was passiert wirds so richtig übel.

Grüße

Schreddi

PS: Sowas vergißt man nich, wenn man n Mopped hat - sorry, aber es ist so oft in der Presse, mit schickt einem gar die aktuelle Versicherung vorher noch was zu indem sie daran erinnert...

 

:D

Themenstarteram 2. März 2006 um 18:51

wie viel € schulde ich jetzt den Polizisten??

am 2. März 2006 um 18:57

Hi,

dem Polizisten?

Gar nix - ich zahl meine KNöllchen immer an ne Behörde ;)

Grüße

Schreddi

PS: Sorry - aber was soll man hier noch sagen?

Themenstarteram 2. März 2006 um 19:00

ya wie viel den ....€€€€€€

mensch...

steht doch schon in etlichen posts drinne:

strafe: 500 € + 40 sozialstunden

folgekosten: gericht + anwalt + polizei, die ja wenn sie gegen dich aussagt nicht im dienst sein kann

rechne also mal so mit knapp 3000 - 4500 €

hiernachdem, welchen dienstrang die polizisten haben...

;)

 

Zitat:

5,00 €

bekommst irgendwann nen wisch mit überweisungsschein

zudem bekommste noch nen punkt im register in flensburg

All diese Bußgelder kommen nur dann in Frage,

soweit Versicherungsschutz besteht,

und nur das Versicherungskennzeichen nicht montiert wurde.

318106

Sie setzten das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb, obwohl es kein gültiges Versicherungskennzeichen führte.

§ 18 Abs. 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 180 BKat

(B - 1) 5,00 EUR

329130

Sie führten für das Fahrzeug keine Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mit bzw. händigten diese auf Verlangen nicht aus.

§ 29e Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 168 BKat

(B - 1) 10,00 EUR

360130

Sie führten das Fahrzeug, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.

§ 60a Abs. 1, 1a, 3, 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 180 BKat

(B - 1) 5,00 EUR

Jetzt die ganze Härte des Gesetzes, d.h. wir befinden uns nicht bei einer OWi, sondern bei einer Straftat:

Zitat:

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Ruhig Jungs, des is bestimmt unser Ripper, der euch ärgern will. :D

?

am 3. März 2006 um 11:02

IMHO liegt hier klar ein Fahren ohne Zulassung vor. Das ist ne OWi, gibt 50€ und 3 Punkte (A-Verstoß) inklusive aller evtl. Probezeitmaßnahmen.

Obendrein ist das ein Verstoß gegen §6 PflVersG (Straftat) mit den bereits genannten _möglichen_ Konsequenzen. In der Regel kommt man als Ersttäter mit ner Ermahnung oder ein paar Sozialstunden/Tagessätzen weg.

Ohne Versicherung zu fahren, ob versehentlich oder nicht, ist kein Kavaliersdelikt.

Zitat:

Original geschrieben von OlafSt

IMHO liegt hier klar ein Fahren ohne Zulassung vor.

"zugelassen" ist es ja...lediglich die versicherung wurde nicht gezahlt!

am 4. März 2006 um 10:35

Hi,

zur Ergänzung:

Richtig, wie es madcruiser da geschrieben hat - der Versicherungsschutz bestand ja net.

Mein Fehler - logischerweise isses ohne Versicherungskennzeichen auch net zugelassen.

Grüße

Schreddi

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