- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- X Reihe
- X1 E84, F48 & U11
- X1 F48
- X1 - F48 - sDrive18i 2018 - Hydrolager bei 51.000km defekt. Verschleiß oder Garantie/Kulanz/Gewährl.
X1 - F48 - sDrive18i 2018 - Hydrolager bei 51.000km defekt. Verschleiß oder Garantie/Kulanz/Gewährl.
Hallo liebe Community,
gestern brachte ich meinen BMW X1 sDrive18i aus 12/2018 (51.000km) zu RS da die Bremsbeläge hinten gewechselt werden mussten (laut Infoanzeige des Fahrzeuges).
Die Werkstatt rief im Laufe des Tages an und teilte mit, dass ein Hydrolager vorne linke Öl verliere und ausgetauscht werden müsse (s. Bilder).
Kosten: 700 Euro. Plus Bremsen 400 Euro.
Bremsen sind Verschleißteile. Verstehe ich. Aber ein defektes Hydrolager nach 51.000km macht mich doch stutzig. Ich habe auf meine bestehende 24 Monatsgarantie bei BMW verwiesen. Der Sachbearbeiter meinte, dass BMW nach 5 Jahren keine Kulanz mehr gewähre und er an die Versicherung herantreten müsse.
Allerdings habe er Zweifel, ob die Reparatur des Hydrolagers als Kulanz anerkannt werde.
Frage:
Ich kenne mich leider nicht so aus im Bereich der Garantie-/Gewährleistung-/Kulanz-Regelungen.
Laut Internet sollten Hydrolager bis 100.000km halten. Ich habe den X1 im Oktober 2023 (vor 11 Monaten) erworben und seitdem ca. 13.000km gefahren.
Es besteht eine 24-monatige Garantie. Sogar Gewährleistung? Gibt es eine Möglichkeit einen Kulanzantrag umzusetzen oder ist ein defektes Hydrolage tatsächlich ein Verschleißteil?
Für eure Unterstützung bedanke ich mich vorab.
Liebe Grüße
Pandora
PS: Fahrzeug wurde bei BMW erworben. Leasingrückläufer. Wartung stets bei BMW erfolgt.
Ähnliche Themen
13 Antworten
Da müsstest du dir mal die Versicherungsunterlagen von BMW direkt anschauen.
Pauschal ohne Gewähr würde ich sagen, das da dein Händler noch nachbessern muss weil du ja 12 Monate Gewährleistung hast. BMW als solches selbst wird bei 5 Jahren wohl keine Kulanz übernehmen (5 Jahre sind so an der Grenze, man könnte es dennoch versuchen wenn Wartungen lückenlos bei BMW gemacht wurden).
D.h. dein Händler versuchet sich m.E. "etwas aus der Affäre zu ziehen". Ist aber nur mein laienhafter Senf den ich dazugeben kann. Aufschluss geben nur die Garantiebedingungen.
Zitat:
@Lutscher schrieb am 19. September 2024 um 07:13:25 Uhr:
Da müsstest du dir mal die Versicherungsunterlagen von BMW direkt anschauen.
Pauschal ohne Gewähr würde ich sagen, das da dein Händler noch nachbessern muss weil du ja 12 Monate Gewährleistung hast. BMW als solches selbst wird bei 5 Jahren wohl keine Kulanz übernehmen (5 Jahre sind so an der Grenze, man könnte es dennoch versuchen wenn Wartungen lückenlos bei BMW gemacht wurden).
D.h. dein Händler versuchet sich m.E. "etwas aus der Affäre zu ziehen". Ist aber nur mein laienhafter Senf den ich dazugeben kann. Aufschluss geben nur die Garantiebedingungen.
Kleine Klarstellung meinerseits:
Den Händler habe ich noch nicht kontaktiert.
Den X1 habe ich in Speyer gekauft. Wohne aber in Berlin. Den X1 habe ich eigentlich nur zum "Bremswechsel" zu RS gebracht, weil es ja eine Vertragswerkstatt von BMW ist. Danach kam das mit dem Hydrolager dazu.
Ich werde den Händler heute kontaktieren. Aber die sind ja schnell bei der Hand, wenn es um "Verschleißteile" geht. Daher wollte ich mich erst einmal vergewissern und mich nicht mit der Ausrede, dass es sich um einen "Verschleissteil" handelt, verscheuchen lassen.
Die Antwort scheint mir in diesem Fall recht einfach.
Wenn der Wagen vor weniger als 12 Monaten gekauft wurde, besteht in einem solchen Fall grundsätzlich ein
100%iger Gewährleistungsanspruch gegen den *Verkäufer* (Achtung: nicht gegen den Hersteller!). Der Verkäufer muss dann durch Nachbesserung die Mängelbeseitigung übernehmen.
Anders nur, wenn der Verkäufer den Nachweis erbringen kann, dass der Kaufsache der Mangel noch nicht innewohnte, als die Kaufsache an den Käufer übergeben wurde. Die Beweislast liegt 12 Monate ab Verkauf beim Verkäufer. Und in aller Regel ist ein solcher Beweis nicht zu erbringen.
Die anderen Ansätze über Garantie und Kulanz können und werden vermutlich dabei ins Leere laufen. Kulanz heißt Kulanz, weil es eben keinen Anspruch gibt. Verkäufer und/oder Hersteller können hier tun und lassen, was sie wollen. Egal, ob der Wagen 3, 5, 6 oder 10 Jahre alt ist. Und bei der Garantie muss man halt genau in die Garantiebedingungen schauen, ob "Hydrolager" von der Garantie ausgenommen sind. Leider ist die 08/15-BMW-Garantie löchrig wie ein Schweizer Käse. Gut möglich, dass diese Hydrolager von der Garantie ausgeschlossen werden.
Alles aber egal, weil hier die gesetzliche Gewährleistung greifen sollte. Wichtig nur, dass der Mangel vor Ablauf von 12 Monaten beim *Verkäufer* gemeldet wird und Ansprüche auf Mängelbeseitigung geltend gemacht werden. Es kann übrigens auch aus weiteren Gründen wichtig werden, dass von Haus aus klargestellt wird, dass man den Mangel nicht über Garantie oder gar Kulanz, sondern Gewährleistung behoben haben will. Dadurch kann die rechtliche Position eine bessere sein, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung aufkommen sollten.
Zitat:
@Ebble schrieb am 19. September 2024 um 07:23:39 Uhr:
Die Antwort scheint mir in diesem Fall recht einfach.
Wenn der Wagen vor weniger als 12 Monaten gekauft wurde, besteht in einem solchen Fall grundsätzlich ein
100%iger Gewährleistungsanspruch gegen den *Verkäufer* (Achtung: nicht gegen den Hersteller!). Der Verkäufer muss dann durch Nachbesserung die Mängelbeseitigung übernehmen.
Anders nur, wenn der Verkäufer den Nachweis erbringen kann, dass der Kaufsache der Mangel noch nicht innewohnte, als die Kaufsache an den Käufer übergeben wurde. Die Beweislast liegt 12 Monate ab Verkauf beim Verkäufer. Und in aller Regel ist ein solcher Beweis nicht zu erbringen.
Die anderen Ansätze über Garantie und Kulanz können und werden vermutlich dabei ins Leere laufen. Kulanz heißt Kulanz, weil es eben keinen Anspruch gibt. Verkäufer und/oder Hersteller können hier tun und lassen, was sie wollen. Egal, ob der Wagen 3, 5, 6 oder 10 Jahre alt ist. Und bei der Garantie muss man halt genau in die Garantiebedingungen schauen, ob "Hydrolager" von der Garantie ausgenommen sind. Leider ist die 08/15-BMW-Garantie löchrig wie ein Schweizer Käse. Gut möglich, dass diese Hydrolager von der Garantie ausgeschlossen werden.
Alles aber egal, weil hier die gesetzliche Gewährleistung greifen sollte. Wichtig nur, dass der Mangel vor Ablauf von 12 Monaten beim *Verkäufer* gemeldet wird und Ansprüche auf Mängelbeseitigung geltend gemacht werden. Es kann übrigens auch aus weiteren Gründen wichtig werden, dass von Haus aus klargestellt wird, dass man den Mangel nicht über Garantie oder gar Kulanz, sondern Gewährleistung behoben haben will. Dadurch kann die rechtliche Position eine bessere sein, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung aufkommen sollten.
Vielen Dank mit dem Hinweis auf die Gewährleistung.
Heute wollte sich Riller&Schnauck mit der Versicherung in Verbindung setzen, um eine Übernahme der Kosten für das neue Hydrolager im Rahmen der BMW Premium Selection Garantie zu ermöglichen. Ich warte mal das Ergebnis ab. Würde mich dann an den Händler wenden und eine Gewährleistung geltend machen.
Ist halt immer noch die Frage, ob die Gewährleistung auch "Verschleissteile" beinhaltet.
Zitat:
@-Pandora- schrieb am 19. September 2024 um 07:22:41 Uhr:
Zitat:
Kleine Klarstellung meinerseits:
Den Händler habe ich noch nicht kontaktiert.
Den X1 habe ich in Speyer gekauft.
Genau deswegen habe ich obenstehend betont, dass es wichtig ist, den Mangel beim Verkäufer zu rügen und von ihm eine Mängelbeseitigung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu fördern.
BMW als Hersteller haftet hier grundsätzlich schon einmal nicht aus gesetzlicher Gewährleistung, sondern allenfalls aus Garantie.
Übrigens kommt es durchaus vor, dass gewisse Mängel auch noch bei einem 5 Jahre + x alten BMW auf Kulanz beseitigt werden. Habe ich selbst 2 x erlebt.
Die Behauptung, dass es sich beim "Hydrolager" um ein Verschleißteil handele und deswegen kein GWL-Anspruch bestünde, halte ich für eher abwegig. Grundsätzlich würde ich den Anspruch so sehen, dass er sich auf reparaturfreie Fahrt über 12 Monate bei normalem Gebrauch der Kaufsache erstreckt. Selbst bei Reifen sollte der Wagen vom Verkäufer daher so bereitgestellt werden, dass damit noch eine normale Jahresfahrleistung gefahren werden kann.
Wenn man "Verschleißteile" aus der gesetzlichen GWL ausklammern könnte, würde die GWL ja komplett leerlaufen. Letztlich sind auch Motor und Getriebe Verschleißteile.
Zitat:
@-Pandora- schrieb am 19. September 2024 um 07:34:40 Uhr:
... Verschleissteile ...
Das ganze Auto ist in seiner Gesamtheit ein einziges Verschleißteil.
Lass dich hier nicht veralbern oder auf irgendwelche Garantien verweisen, das ist ein klare Fall für die Sachmängelhaftung des Verkäufers. Ohne irgendwelche selbst zu zahlenden Anteile oder andere Spielchen.
Wie der Händler im Innenverhältnis mit irgendeiner Garantie umgeht kann dir egal sein.
Versuchen kann man natürlich das aufgrund der Entfernung über R+S abzuwickeln, das sollte eigentlich kein Problem sein wenn dein Händler mitspielt. Hier aber unbedingt auf die fristgerechte Mängelanzeige achten.
Hast du die Premium Selection Garantie beim Gebrauchtwagenkauf bekommen? Wenn ja, da steht explizit drinnen, dass Hydrolager bestand der Garantie sind.
Sehr unwahrscheinlich bei einem im Kaufzeitpunkt bereits vier Jahre alten Auto. Aber selbst wenn: Bitte die Mängelbeseitigung nicht auf Garantie, sondern gesetzliche Gewährleistung ggü. Verkäufer stützen. Das sichert eventuelle Folgeabsprüche besser ab.
P.S. Sorry. Ich sehe gerade, dass Pandora selbst schreibt, sie hätte die Premium Selection Garantie.
Trotzdem bleibt der Punkt, dass es besser ist, das Ganze unter Bezug auf die gesetzliche Gewährleistung beheben zu lassen als über Garantie.
Zitat:
@noVuz schrieb am 19. September 2024 um 07:50:13 Uhr:
Hast du die Premium Selection Garantie beim Gebrauchtwagenkauf bekommen? Wenn ja, da steht explizit drinnen, dass Hydrolager bestand der Garantie sind.
In der Tat habe ich eine 24-monatige BMW Premium Selection Garantie bekommen.
Es war ja ein Leasingsrückläufer, welcher stets beim Händler gewartet wurde.
Die Garantie wollte ich unbedingt haben und auch bekommen.
Dann wärst Du noVuz s zufolge also sogar zusätzlich noch durch die Garantie abgesichert. Aber siege oben: Es ist grundsätzlich trotzdem besser, das Ganze über die Sachmängelhaftung zu beheben.
Ich hatte seinerzeit übrigens auch von BMW einen 3-jährigen Leasingrückläufer mit sehr niedriger Laufleistung gekauft. Und dabei nur die normale 12-monatige BMW-Gebrauchtwagengarantie bekommen.
So oder so: Um die Kostenübernahme solltest Du Dir also keine Gedanken mehr machen müssen.
Update und Ergebnis:
Ich habe den BMW-Händler in Speyer angeschrieben und über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und auf die Gewährleistung verwiesen. Anschließend habe ich den Sachbearbeiter bei Riller in Berlin angerufen und auf die Garantie hingewiesen, welches ja die Hydrolager umfasst. Das Ergebnis wurde von Riller bestätigt. Hydrolager sind von der Garantie umfasst. In meinem Falle ist der Händler in der Pflicht, da Gewährleistungszeitraum.
Der X1 wird nun repariert. Die Rechnung wird intern durch die Versicherung bzw. Händler geklärt.
Ich bin mit dem Ergebnis sehr happy.
Ein dickes fettes "Danke" an euch, die mich mit Rat und Wissen unterstützt haben.
Liebe Grüße
Eure Pandora
Dann waren das ja gut investierte Google Momente auf dem Klo von mir, freut mich