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XC90 mit AHK vom Kleinwagen hinten getroffen. Schaden zu erwarten?

Volvo V70 2 (S)
Themenstarteram 11. April 2013 um 16:23

Hallo,

es ist heute auf dem Weg nach hause passiert ... ein Kleinwagenfahrer war nach eigener Aussage aufgeregt.

Er hat unseren XC90 getroffen. Als Fahrer kenne ich solche Anstupser sonst von Autos OHNE montierte AHK. Der "Bums war aus meiner Sicht recht stark. Draußen war nur die Kappe der Kugelkopfes defekt und das Nummernschild des Gegners hat ein Loch.

Unsere Werkstatt hat gesagt, dass ein Gutachter mindestens den Kopf der abnehmbaren AHK tauschen lassen würde.

An der Stoßstange hat keine Berührung stattgefunden.

Soll ich den ganzen Aufwand treiben oder ist es "Glück gehabt", die AHK macht so was mit?

Was soll ich tun?

Gruß

Manuel

Volvo-fiat
Beste Antwort im Thema

auf jeden Fall den Fachmann drauf schauen lassen... Du weisst nicht, wie sich das ganze am Blech abzeichnet, mit Verkleidung drauf kann man da nix zu sagen... Theoretisch sollte sie das aushalten, aber nix ist ärgerlicher, als das einem wegen so etwas hinterher die Karre unterm Arsch weg rostet...

 

Ich würde den Wagen in die Werkstatt geben und ordentlich nachsehen lassen... Ist ein Versicherungsfall, in jedem Fall das Problem von dem Kleinwagenpiloten... 

 

Und bei meinem Elch würde ich überhaupt keinen Spaß verstehen!

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auf jeden Fall den Fachmann drauf schauen lassen... Du weisst nicht, wie sich das ganze am Blech abzeichnet, mit Verkleidung drauf kann man da nix zu sagen... Theoretisch sollte sie das aushalten, aber nix ist ärgerlicher, als das einem wegen so etwas hinterher die Karre unterm Arsch weg rostet...

 

Ich würde den Wagen in die Werkstatt geben und ordentlich nachsehen lassen... Ist ein Versicherungsfall, in jedem Fall das Problem von dem Kleinwagenpiloten... 

 

Und bei meinem Elch würde ich überhaupt keinen Spaß verstehen!

Der Karosserieschaden ist das eine. Wichtig ist doch auch, dass die AHK nichts abbekommen hat. Ich stelle es mit wenig witzig vor, wenn der Kopf unter Last abreißt, weil er doch einen Knacks weg hat.

Grüße vom Ostelch

Ich würde auch in jedem Fall drüber schauen lassen... Geh zum Sachverständigen Deiner Wahl und schaffe Klarheit... Im Zweifel erstellt der Dir ein (Kurz-)Gutachten und der Verursacher kann den Schaden für relativ kleines Geld von seiner Versicherung zurück kaufen oder es ist wirklich was passiert, dann bist Du froh, dass Du es nicht auf sich beruhen hast lassen...

Themenstarteram 11. April 2013 um 19:37

Ich habe die Bilder zum Gutachter gesendet, der meinte - ohne die Bilder zu kennen - die komplette AHK ist bei einem Aufprall von hinten grundsättzlich zu ersetzen, weil röntgen noch teurer wäre. Ein Riss kann speziell bei einer abnehmbaren Variante nicht ganz ausgeschlossen werden. :-(

Ist aus meiner Sicht übertrieben, doch ich verfolge die Sache weiter.

Gruß und Danke für die kritischen Worte zum Thema

Manuel

 

Exakt das gleiche hätte ich Dir auch geraten.

Vom Prinzip her sollte die das aushalten. Vor allem weil das Schadensbild am Fiat sehr gering aussieht.

Aber bei ner AHK würde ich keinen Spass machen und schon gar nicht wenn jemand anderes Schuld ist.

Gib das Auto nem Gutachter und lass nen Gutachten erstellen. Dann hast Du gewissheit.

Mir war mal ein Polo auf der AB in meine festverbaute AHK "gerutscht". Der Polo hatte Glück, dass sein Kühler nicht getroffen war, aber ansonsten sah er ziemlich "gebrochen" aus. Die Rennleitung liess ihn aber noch fahren.

Am V70-II war nur eine leichte Schramme am hinteren Plastik aber die Spaltmasse waren nicht mehr wie vorher, zwar nur geschätze 2mm, aber es war zu sehen. Das hintere Plastik wurde natürlich ersetzt, ebenso wie die AHK, das war gar kein Thema, obwohl die sichtbar nichts abbekommen hatte. Der Rest des Blechs drumherum war glücklicherweise heil geblieben.

Mir ist vor bald 3 Jahren auch mal jemand aufgefahren, als ich an einer roten Ampel stand.

Allerdings war der Haken damals nicht montiert.

Die Werkstatt meinte, dass der verbaute Teil der AHK Schlimmeres verhindert hat, also der 30 kg Balken.

Es war nichts zu sehen, weder am Auto, noch an der ausgebauten AHK (deswegen ging sie auch mit einem entsprechendem Vermerk in die elektronische Bucht;)

Der Gutachter hat damals auch den Ersatz empfohlen.

am 14. April 2013 um 16:07

Oje wenn ich das so lese meine ich es sind Angstbeisser Unterwegs.....:D

nur weil der Fiat vor Schreck fast auseinandergefallen ist muss dem WOLFO nicht gleich was Passiert sein.... ;)

Der Kugelarm muss im Betrieb viel mehr aushalten als son kleines Stösschen!

 

Nimm mal ne Taschenlampe und schau an den Befestigungspunkten der Karosse in wie weit sich das ganze verschoben hat.

- Nix verschoben = Kupplungsarm sicherheiltshalber erneuern! ggf. kann man es auch so belassen.

- Verschoben = Rat bei Werkstatt suchen!

am 14. April 2013 um 16:15

Diesen kleinen Bumser macht weder dem Elch noch der Anhängerkupplung was aus.

In Italien und Frankreich parken die so täglich ein und aus. Da schaffen die sich Platz.

Ein wichtiger Grund um jetzt eine "Abnehmbare" zu montieren ;)...und bezahlen zu lassen.

Viele Grüße

am 14. April 2013 um 20:25

Ich würde in jedem Fall einen Gutachter zu Rate ziehen. Die Aufhängung der Kupplung leitet im Zugbetrieb die auftretenden Kräfte an entsprechen stabile Teile des Fahrzeugrahmens ab, das hat sie natürlich jetzt auch mit dem "Bums" getan. Muss nichts passiert sein, aber da ein Schaden am Fahrzeugrahmen mit das übelste ist, was man sich so denken kann, sollte man in jedem Fall einen Fachmann danach sehen lassen.

am 14. April 2013 um 21:41

Ist die AHK eine abnehmbare? Soweit ich weiß, darf diese nur montiert werden wenn sie gebraucht wird, also wenn man einen Anhänger zieht, da sie sonst ein Risiko darstellt. Bei Unfällen sind schwerere Schäden zu erwarten. Gleichzeitig birgt sie ein Risiko für Fußgänger und Radfahrer. Das sollte vorher geklärt sein. Sonst kann der Schuss nach hinten los gehen. Schadenminderungspflicht ist das Stichwort. ......möglicherweise wird dir eine Teilschuld angelastet, da ein Aufprall bei niedriger Geschwindigkeit keine/weniger Schäden verursacht hätte wäre sie vorschriftsmäßig demontiert gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von VpitV

Ist die AHK eine abnehmbare? Soweit ich weiß, darf diese nur montiert werden wenn sie Gebrauch wird, also wenn man einen Anhänger zieht, da sie sonst ein Risiko darstellt. Bei Unfällen sind schwerere Schäden zu erwarten. Gleichzeitig birgt sie ein Risiko für Fußgänger und Radfahrer. Das sollte vorher geklärt sein. Sonst kann der Schuss nach hinten los gehen. Schadenminderungspflicht ist das Stichwort. ......möglicherweise wird dir eine Teilschuld angelastet, da ein Aufprall bei niedriger Geschwindigkeit keine/weniger Schäden verursacht hätte wäre sie vorschriftsmäßig demontiert gewesen.

Da würde ich mir eher keine Sorgen machen: eine Teilschuld gäbe es für TE nur, wenn ein kausaler Zusammenhang mit dem Schadeneintritt gegeben ist und dass ist nicht der Fall. Vielleicht wäre der Schaden sogar höher ausgefallen, wenn die AHK nicht dran war!

Schadenminderungspflicht wird erst nach Eintritt des Schadens relevant!

am 14. April 2013 um 22:25

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von VpitV

Ist die AHK eine abnehmbare? Soweit ich weiß, darf diese nur montiert werden wenn sie Gebrauch wird, also wenn man einen Anhänger zieht, da sie sonst ein Risiko darstellt. Bei Unfällen sind schwerere Schäden zu erwarten. Gleichzeitig birgt sie ein Risiko für Fußgänger und Radfahrer. Das sollte vorher geklärt sein. Sonst kann der Schuss nach hinten los gehen. Schadenminderungspflicht ist das Stichwort. ......möglicherweise wird dir eine Teilschuld angelastet, da ein Aufprall bei niedriger Geschwindigkeit keine/weniger Schäden verursacht hätte wäre sie vorschriftsmäßig demontiert gewesen.

Da würde ich mir eher keine Sorgen machen: eine Teilschuld gäbe es für TE nur, wenn ein kausaler Zusammenhang mit dem Schadeneintritt gegeben ist und dass ist nicht der Fall. Vielleicht wäre der Schaden sogar höher ausgefallen, wenn die AHK nicht dran war!

Schadenminderungspflicht wird erst nach Eintritt des Schadens relevant!

Wie hoch der Schaden wann gewesen wäre wird der gegnerische Gutachter bzw. die Versicherung des Gegners dann schon sagen....;)

 

Selbst schuld wenn man zu faul ist das Ding "abzuklicken". Dauert 10s und kann viel Ärger sparen.

am 19. April 2013 um 12:14

Die AHK muss nur dann abgenommen werden, wenn die Kupplung im angebautem Zustand das Nummernschild verdecken würde.

Da ein XC90 genau deshalb das Nummernschild viel weiter oben trägt ist es nicht relevant, ob die AHK angebaut war.

Aber einen Fachmann würde ich in jeden Fall drunter schauen lassen.

 

 

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