1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B5 & B5 GP
  7. Xenon als Fernlicht erlaubt?

Xenon als Fernlicht erlaubt?

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 22. März 2013 um 11:46

Ich weiss es wurde schon oft darüber geschrieben. Aber es geht mir nicht darum ob es geht oder ob es 5-10 sekunden dauert das die volle leuchtkraft da ist.

Ich will nur wissen, ob es TÜV mässig erlaubt ist?

Beim ÖAMTC meinten sie Fernlicht ja Abblend licht nein.

Abbelnd licht braucht man Lichtreinigung und Automatische Lichtweiten Regelung ALR.

Es geht mir hier eher um das Pickerl (Österreich)

DANKE FÜR EURE ANTWORTEN IN VORRAUS ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Eclipsed

Möglich ist vieles, erlaubt nur manches, sinnvoll so einiges ;-)

Siehe dieser Thread: Tri-Xenon im Passat 3BG

Gerade was das Licht angeht gibt es so irre viele unsinnige Verordnungen. Beispielsweise die sinnlose Pflicht der Scheinwerferreinigungsanlage. Kann mir keiner erzählen, dass das Licht weniger blendet, nachdem man auf einen verdreckten Scheinwerfer einfach nur Wasser gespritzt hat ohne nachzuwischen. Würde ich mir als erstes totlegen lassen, wenn ich irgendwann eine Karre mit Xenon fahre... Alle fünfmal scheibe wischen ein komplett eingesauter Vorderwagen, dass muss ich nicht haben!

Grüße

Lars

Von der Konstruktion her macht die Scheinwerferreinigungsanlage (SWRA) die Gläser nicht nur nass, es soll durch den hohen Druck der Dreck auch weggespült werden.

Ich fand die SWRA übrigens so sinnvoll, dass ich sie auch beim Golf III nachgerüstet habe. Ich habe allerdings auf das originale Steuerrelais verzichtet und steuere die Pumpe lieber mittels separatem Schalter an, hat mehrere Vorteile.

Aber was stört Dich der "eingesaute" Vorderwagen? Abgesehen davon, dass bei dem kurzen Sprühen kaum was eingesaut wird, hattest Du nicht letztens noch erklärt, dass es Dir egal ist, wie dreckig das Auto aussen ist?

9 weitere Antworten
Ähnliche Themen
9 Antworten
am 22. März 2013 um 15:14

Hallo

Ich verstehe die Frage nicht ...

Mir wurde gerade neulich erklärt, das der 3BG mit Bi Xenon ausgerüstet ist, wo beim Fernlicht mittels Blenden das volle Fernlicht frei gegeben wird.

So ist das ab Werk und sollte Deinem Pikerl nicht im Wege stehen ...

 

Gruß Ronny

am 22. März 2013 um 19:28

das ist eigentlich ganz einfach zu beantworten...

hast du abwerk Halogen Abblendlich und Fernlicht so ist der umbau mit auf Xenon nicht legal möglich.

zumindest nicht mit dem Halogenscheinwerfer!!!

Grund: keine Bauartzulassung/-Prüfung für Xenon bzw, Gasentladungslampen.

dies kann man auf dem Scheinwerferglas ablesen.

anhand der Zahlen und Buchstaben auf dem Scheinwerferglas.

DC = Gasentladungslampe - Abblendlicht

DR = Gasentladungslampe - Fernlicht

HC = Halogen - Abblendlicht

HR = Halogen - Fernlicht

BR = Halogen - Nebelscheinwerfer

nur mal mein Auszug aus nach ECE

Zitat:

Original geschrieben von Ronny & Claudia

Hallo

Ich verstehe die Frage nicht ...

Mir wurde gerade neulich erklärt, das der 3BG mit Bi Xenon ausgerüstet ist, wo beim Fernlicht mittels Blenden das volle Fernlicht frei gegeben wird.

So ist das ab Werk und sollte Deinem Pikerl nicht im Wege stehen ...

 

Gruß Ronny

Zusätzlich schaltet sich aber beim BiXenon im 3BG noch ein H7 Fernlicht an... Wenn das licht aus ist z.b. übernimmt das H/ Fernlicht die Lichthupe.

Er will nun die H7 Fernlichtlampe durch ein Xenonkit ersetzten... logisch das, dass nicht TÜVig ist.

Warum sollte es nicht erlaubt sein?

Wie vom TE erwähnt, sind automatische Reinigung und Leuchtweiteneinstellung nur für das Xenon-Abblendlicht vorgeschrieben.

An einem PKW sind bis zu 4 Fernscheinwerfer zugelassen. Bei Nachrüstung mit zusätzlichen Fernscheinwerfern muss evtl. ein Paar der serienmässigen Scheinwerfer deaktiviert werden, wenn schon 4 Stück vorhanden sind (wie beim 3BG mit Bi-Xenon).

Ausserdem ist darauf zu achten, dass die Leitzahl von IIRC 75 für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheinwerfer nicht überschritten wird.

Hinweis: Das ist der Stand für Deutschland. Möglicherweise gibt es für Österreich abweichende Regelungen.

Möglich ist vieles, erlaubt nur manches, sinnvoll so einiges ;-)

Siehe dieser Thread: Tri-Xenon im Passat 3BG

Gerade was das Licht angeht gibt es so irre viele unsinnige Verordnungen. Beispielsweise die sinnlose Pflicht der Scheinwerferreinigungsanlage. Kann mir keiner erzählen, dass das Licht weniger blendet, nachdem man auf einen verdreckten Scheinwerfer einfach nur Wasser gespritzt hat ohne nachzuwischen. Würde ich mir als erstes totlegen lassen, wenn ich irgendwann eine Karre mit Xenon fahre... Alle fünfmal scheibe wischen ein komplett eingesauter Vorderwagen, dass muss ich nicht haben!

Grüße

Lars

Zitat:

Original geschrieben von Eclipsed

Möglich ist vieles, erlaubt nur manches, sinnvoll so einiges ;-)

Siehe dieser Thread: Tri-Xenon im Passat 3BG

Gerade was das Licht angeht gibt es so irre viele unsinnige Verordnungen. Beispielsweise die sinnlose Pflicht der Scheinwerferreinigungsanlage. Kann mir keiner erzählen, dass das Licht weniger blendet, nachdem man auf einen verdreckten Scheinwerfer einfach nur Wasser gespritzt hat ohne nachzuwischen. Würde ich mir als erstes totlegen lassen, wenn ich irgendwann eine Karre mit Xenon fahre... Alle fünfmal scheibe wischen ein komplett eingesauter Vorderwagen, dass muss ich nicht haben!

Grüße

Lars

Von der Konstruktion her macht die Scheinwerferreinigungsanlage (SWRA) die Gläser nicht nur nass, es soll durch den hohen Druck der Dreck auch weggespült werden.

Ich fand die SWRA übrigens so sinnvoll, dass ich sie auch beim Golf III nachgerüstet habe. Ich habe allerdings auf das originale Steuerrelais verzichtet und steuere die Pumpe lieber mittels separatem Schalter an, hat mehrere Vorteile.

Aber was stört Dich der "eingesaute" Vorderwagen? Abgesehen davon, dass bei dem kurzen Sprühen kaum was eingesaut wird, hattest Du nicht letztens noch erklärt, dass es Dir egal ist, wie dreckig das Auto aussen ist?

Grundsätzlich ja, allerdings muss man es ja nicht noch schlimmer machen als es ohnehin schon wird. Weiterhin bezweifle ich, dass das wirklich sauber wird, wenn ich mir vor augen führe, wieviel Kraft man schon auf den Insektenschwamm bringen muss, um im Sommer die Frontscheibe sauber zu bekommen, und das will der Wasserdruck am Scheinwerfer alleine schaffen??? Die Idee mit dem separaten Schalter hingegen finde ich gut!

Grüße

Lars

am 25. März 2013 um 22:59

Zitat:

Original geschrieben von menschmeier

Warum sollte es nicht erlaubt sein?

Wie vom TE erwähnt, sind automatische Reinigung und Leuchtweiteneinstellung nur für das Xenon-Abblendlicht vorgeschrieben.

An einem PKW sind bis zu 4 Fernscheinwerfer zugelassen. Bei Nachrüstung mit zusätzlichen Fernscheinwerfern muss evtl. ein Paar der serienmässigen Scheinwerfer deaktiviert werden, wenn schon 4 Stück vorhanden sind (wie beim 3BG mit Bi-Xenon).

Ausserdem ist darauf zu achten, dass die Leitzahl von IIRC 75 für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheinwerfer nicht überschritten wird.

Hinweis: Das ist der Stand für Deutschland. Möglicherweise gibt es für Österreich abweichende Regelungen.

weil es keine Zulassung des Scheinwerfers gibt das dort Xenon verbaut werden dürfen, dies setze schon alleine voraus das es eine enstprechende Fassung gäbe, es gibt aber keine Zugelassenen H7 Xenon Leuchtmittel.

und da gibt es auch kein "Wenn" und "Aber"

Zitat:

Original geschrieben von marccash

Zitat:

Original geschrieben von menschmeier

Warum sollte es nicht erlaubt sein?

Wie vom TE erwähnt, sind automatische Reinigung und Leuchtweiteneinstellung nur für das Xenon-Abblendlicht vorgeschrieben.

An einem PKW sind bis zu 4 Fernscheinwerfer zugelassen. Bei Nachrüstung mit zusätzlichen Fernscheinwerfern muss evtl. ein Paar der serienmässigen Scheinwerfer deaktiviert werden, wenn schon 4 Stück vorhanden sind (wie beim 3BG mit Bi-Xenon).

Ausserdem ist darauf zu achten, dass die Leitzahl von IIRC 75 für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheinwerfer nicht überschritten wird.

Hinweis: Das ist der Stand für Deutschland. Möglicherweise gibt es für Österreich abweichende Regelungen.

weil es keine Zulassung des Scheinwerfers gibt das dort Xenon verbaut werden dürfen, dies setze schon alleine voraus das es eine enstprechende Fassung gäbe, es gibt aber keine Zugelassenen H7 Xenon Leuchtmittel.

und da gibt es auch kein "Wenn" und "Aber"

Wo steht im Eröffnungsbeitrag, dass der TE einen Scheinwerfer umbauen möchte? Ich lese dort nur die Frage, ob grundsätzlich die Kombination Fernlicht, Xenon, keine LWRA und keine SWRA erlaubt seinen. Die darauf bereits gegebene Antwort hast Du ja bereits zitiert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen