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Xenon-Beleuchtung nachrüsten

Themenstarteram 5. Juni 2007 um 8:07

Hi Folks,

ich hab beim Stöbern im weltweiten Netz ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen gefunden, der einen Pkw bewerten sollte. Der Halter hatte Xenon-Brenner in die normalen Scheinwerfer nachgerüstet, also die Muckellösung, die hier auch immer mal wieder angefragt wird. Ich hab den Passus mit seiner Bewertung der Beleuchtung hier mal reingestellt.

Grüssle

Jackson5

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14 Antworten
am 5. Juni 2007 um 8:17

Re: Xenon-Beleuchtung nachrüsten

 

Zitat:

Original geschrieben von Jackson5

Hi Folks,

ich hab beim Stöbern im weltweiten Netz ein Gutachten von einem Kfz-Sachverständigen gefunden, der einen Pkw bewerten sollte. [...]

Grüssle

Jackson5

Moin,

gib doch einfach zu das Du das direkt vor der Haustür gefunden hast :D

An dem Auto, zu dem das gutachten gehört kann man mal sehen was man alles falsch machen kann....

Gruss

Marcus

Themenstarteram 5. Juni 2007 um 8:23

Jau, dat stimmt. Auf den Bildern sieht er eigentlich ganz anständig aus, und die Farbe gefällt mir ausnehmend gut. Solange man nicht drunter guckt ...

Hallo,

welche Bilder??

Habe nur so ein 7-8-Zeiler gelesen.

Es gibt immer wieder Menschen die es nicht lernen...Entweder ich kauf mir ein Auto was Xenon hat, oder ich lasse es sein..:Es gibt Birnen die schon verdammt nah an Xenon rankommen...Allerdings ist es kein vergleich zum echten Xenon...Wie oft wurde das Thema hier jetzt durchgekaut???:D

am 5. Juni 2007 um 8:55

Moin,

es geht um dieses Auto

Gruss

Marcus

Möcht ja mal wissen was das für ein Profi-Gutachter ist. Diese Mercedes-Benz Modelle hatten mit als erste Xenon on board. Und damals gabs die Regelung noch nicht mit autom.LWR und SWRA! Das bedeutet das diese Modelle schon ab Werk mit Xenon unterwegs sind aber noch keine aLWR und keine SWRA haben. Die Scheinwerfer beruhen sogar och auf der veralteten Reflektor/Streuscheiben-Technik! Und das ist 100%ig legal.

Der Gutachter soll sich erstmal informieren bevor er Autos still legt! :rolleyes:

Themenstarteram 5. Juni 2007 um 9:57

Dieter Nuhr...

Die Scheinwerfer müssen für die Verwedung von Xenon-Leuchtmitteln

1. gebaut, und

2. zugelassen sein.

Ist das nicht der Fall, und zwar Beides, ist es eine illegale Umrüstung. Eigentlich ganz einfach, oder? Im Übrigen gibt es meines Wissens sogar heute noch Mercedes-Fahrzeuge ohne Xenon, da es keine Serienausstattung ist (jaja, man sollte es nicht glauben).

Im Übrigen empfehle ich Dir, auch den Rest des Gutachtens zu lesen, dann wirst Du eventuell hinter die Gründe der Stilllegung kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Jackson5

Dieter Nuhr...

Die Scheinwerfer müssen für die Verwedung von Xenon-Leuchtmitteln

1. gebaut, und

2. zugelassen sein.

Ist das nicht der Fall, und zwar Beides, ist es eine illegale Umrüstung. Eigentlich ganz einfach, oder? Im Übrigen gibt es meines Wissens sogar heute noch Mercedes-Fahrzeuge ohne Xenon, da es keine Serienausstattung ist (jaja, man sollte es nicht glauben).

Im Übrigen empfehle ich Dir, auch den Rest des Gutachtens zu lesen, dann wirst Du eventuell hinter die Gründe der Stilllegung kommen.

Xenon war damals für das Modell dazubestellbar und wurde ohne aLWR und Scheinwerferreinigungsanlage ausgeliefert. Und auch mit den auf den Bildern zusehenden Scheinwerfern ausgelieferten. Weil es damals noch keine gesetzl. Bestimmungen bezüglich Xenon gab. Punkt.

Desweiteren ist der rest das Gutachtens schon wieder regelrecht witzig. Und dann auch noch auf der Seite des Zolls. Das passt so richtig schön zu irgendnem Drogendealer :D

Themenstarteram 5. Juni 2007 um 12:38

Baujahr 99 und keine Bestimmungen zum Xenonlicht? Das würde mich in unserem Staat aber schwer wundern. Da gabs ja schon einie Zeit die Xenon-Funzeln. Auf der anderen Seite weiss ich es nicht sicher, warum also nicht.

Die Staatsanwaltschaft wird sich ganz schön gewundert haben, als das Gutachten reinkam. War leider nix mit Verwertung oder Gewinnabschöpfung. Obwohl, die Gebote stehen ja schon bei über 5000 Euro. Ob die Karre das noch wert ist? Und wenn man den wieder richten will, wird das bestimmt auch nicht einfach. Ich schätze, da haben sich manche ganz schön vergalloppiert mit dem Bieten...

am 5. Juni 2007 um 15:29

Moin,

 

Zitat:

Original geschrieben von regda

Möcht ja mal wissen was das für ein Profi-Gutachter ist. Diese Mercedes-Benz Modelle hatten mit als erste Xenon on board. Und damals gabs die Regelung noch nicht mit autom.LWR und SWRA! Das bedeutet das diese Modelle schon ab Werk mit Xenon unterwegs sind aber noch keine aLWR und keine SWRA haben. Die Scheinwerfer beruhen sogar och auf der veralteten Reflektor/Streuscheiben-Technik! Und das ist 100%ig legal.

Der Gutachter soll sich erstmal informieren bevor er Autos still legt! :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von regda

Xenon war damals für das Modell dazubestellbar und wurde ohne aLWR und Scheinwerferreinigungsanlage ausgeliefert. Und auch mit den auf den Bildern zusehenden Scheinwerfern ausgelieferten. Weil es damals noch keine gesetzl. Bestimmungen bezüglich Xenon gab. Punkt.

[…]

Bevor man sich mit solchen Aussagen auf´s Glatteis begibt sollte man sich erst mal genauer informieren.

Als erstes ist mal die Aussage falsch das es bei diesen Modellen von Mercedes Xenonlicht ohne SWRA und ALWR gab. Mach Dir mal die Mühe und schaue Dich um wie die Fahrzeugfront eines CLK 230 Coupe oder CLK 230 Cabrio mit Xenon SW aus dem Baujahr 99 aussieht.

Beispiele:

CLK 230 Baujahr 05/99

CLK 230 Baujahr 05/99 ]CLK 230 Cabrio Bj 05/99

Bei genauerem betrachten wirst Du zwischen den SW jeweils die Abdeckung für die SWRA sehen… und diese Fahrzeuge haben eine ALWR!

Das was Du meinst war eine Regelung die eigentlich nur bestimmte Modelle der Hersteller Audi und BMW betraf.

Es gab da mal eine TUEV Anweisung (K 22/96) zur Nachrüstung von Xenon vom 28.10.1996 in der in der Kurzfassung folgendes Stand:

Zitat:

Nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen mit Xenonlicht-Scheinwerfern §§ 19,

21, 29 StVZO

Inhalt/Kurztext:

Bei Fahrzeugen, die nachträglich mit Xenonlicht-Scheinwerfern ausgerüstet

werden, entfallen künftig die Auflagen: Automatische Leuchtweitenregulierung

(LWR) und Scheinwerferreinigungsanlage (SRA),

sofern die Scheinwerfer eine ABG bzw. eine Genehmigung ohne diesbezügliche

Bedingungen haben.

Den Volltext findet Ihr in der PDF weiter unten…

 

Diese TUEV Anweisung wurde am 30.09.2001 durch die Anweisung K 23/01 ersetzt in der dann explizit steht:

Zitat:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht , die mit Gasentladungslampen

(Xenonlicht) ausgestattet sind, müssen mit

- einer automatischen Leuchtweitenregulierung und

- einer Scheinwerferreinigungsanlage

ausgerüstet sein.

Das komplette Dokument ist im nächsten Post zu sehen.

Interessant ist auch folgendes zum Thema Xenon Nachrüsten

Ratgeber Nachrüstung Xenon

Zitat:

Original geschrieben von Jackson5

Dieter Nuhr...

[...]

Ich könnte jetzt übersetzen was damit gemeint ist….. lass es aber lieber…:D

Gruss

Marcus

am 5. Juni 2007 um 15:30

Moin,

hier das 2. pdf Doc

Gruss

Marcus

Themenstarteram 7. Juni 2007 um 13:51

Hi Mädels,

da mich die Geshichte dann doch ein wenig interessiert hat, hab ich mal bei DB nachgefragt, ob es das gegeben haben könnte. Ich zitiere mal deren Antwort:

Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Hause.

Betreffend Ihrer Anfrage und interner Recherchen teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Xenon Scheinwerfer wurden von Mercedes-Benz nur mit Scheinwerferreinigungsanlage gebaut, auch wenn durch einen Vertragspartner oder eine Niederlassung ein Xenon nachgerüstet wurde, bestand die Vorgabe eine SRA nachzurüsten. Daher kommen wir hier zu dem Ergebnis, dass es sich wahrscheinlich um eine Bastelarbeit handelt.

Punkt.

Nun könnte es allerdings noch sein, dass DB nicht weiss, was sie ausgeliefert haben. Über die Wahrscheinlichkeit dessen kann sich jeder selbst Gedanken machen.

Grüssle

Jackson5

Zitat:

Original geschrieben von regda

Möcht ja mal wissen was das für ein Profi-Gutachter ist. Diese Mercedes-Benz Modelle hatten mit als erste Xenon on board. Und damals gabs die Regelung noch nicht mit autom.LWR und SWRA!

Möööp. Falsch!

Bei diesen CLK-Modellen gabs Xenon NUR mit ALWR und SWRA. Der einzige Mercedes der Xenon ohne ALWR und SWAR hat ist der W140 (Schrankwand-S-Klasse). Zumindest fällt mir kein anderer ein.

Weitere Fahrzeuge auf die das zutrifft sind der BMW E32 750i und der Audi A8 erster Generation.

 

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

Diese TUEV Anweisung wurde am 30.09.2001 durch die Anweisung K 23/01 ersetzt in der dann explizit steht:

Zitat:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht , die mit Gasentladungslampen

(Xenonlicht) ausgestattet sind, müssen mit

- einer automatischen Leuchtweitenregulierung und

- einer Scheinwerferreinigungsanlage

ausgerüstet sein.

Ganz genau. Und dabei ist es völlig egal, wann das umzurüstende Fahrzeug gebaut wurde. Es gilt der Zeitpunkt der Umrüstung und nicht das Baujahr/Erstzulassung.

Ich wundere mich, warum die Xenon-Nachrüstfetischisten das Rad immer wieder neu erfinden wollen :rolleyes:

Ciao

Hallo,

es trifft jetzt wohl nicht ganz den Kern der Sache, aber ich habe da etwas ziemlich eindeutiges zum Thema Xenonnachrüstungen bei den Motorradlern gefunden. Ich denke aber mal das dürfte auch für PKWs gelten.

Klick

Grüße

Andi

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