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Xenon Bj 99

Themenstarteram 8. November 2004 um 15:32

Hallo! Stimmt es mit dem Bj 99 , das man einfach die 2alten" Scheinwerfer raushaut und sie gegen Original Xenon ersetzen kann ? Kann doch kein Tüv Prufer nachweisen ob die 99 nicht schon umgerüstet wurden ;) oder ......

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19 Antworten

...du berufst dich da bestimmt auf dieses gutachten, worin steht das bei einbau vor 99 keine automatische höhenregelung und SW Reinigung vorhanden sein muss oder?

Soweit ich weiss, schützt dich das im Fall der Fälle kein Stück vor Strafe oder Erlöschen der Betriebserlaubnis usw. !!!!

Themenstarteram 8. November 2004 um 16:26

xenon

 

Zitat:

Original geschrieben von TTcux

...du berufst dich da bestimmt auf dieses gutachten, worin steht das bei einbau vor 99 keine automatische höhenregelung und SW Reinigung vorhanden sein muss oder?

Soweit ich weiss, schützt dich das im Fall der Fälle kein Stück vor Strafe oder Erlöschen der Betriebserlaubnis usw. !!!!

genau....... aber welche Strafe ? Sind doch original Audi Xenon und mit E Zeichen.... ist doch nix verändert, muss ja nicht mal irgendwo eingetragen werden.

Wurden nicht alle - auch die ersten - TTs mit Xenon auch mit SWRA und automatischer Höhenverstellung ausgeliefert ?

Hab bisher noch keine Ausnahmen gesehen.

Gruß

TT-Fun

Themenstarteram 8. November 2004 um 16:35

xenon

 

Zitat:

Original geschrieben von TT-Fun

Wurden nicht alle - auch die ersten - TTs mit Xenon auch mit SWRA und automatischer Höhenverstellung ausgeliefert ?

Hab bisher noch keine Ausnahmen gesehen.

Gruß

TT-Fun

Sicher wenn sie vom WERK aus eingebaut wurden, aber kann es nicht sein das sich jemand die doch noch 99 Ümrüsten lies ? Hatten ja nicht alle drin oder ;) ? ZB wenn du den Wagen zB. gebruach gekauft hast und eben keine drin waren ;)

Das wäre ja nicht VOR 99 und somit nicht erlaubt und auch nicht serienmäßig.

Die ABE des TT gilt nur für Serie (ohne Eintragungen zu berücksichtigen).

Gruß

TT-Fun

Themenstarteram 8. November 2004 um 16:44

xenon

 

Vorgeschrieben ab Werk waren doch die LW Reg. und die Scheinwerferr. doch erst ab 2000 oder habe ich das alles falsch gelesen ? Und kennt hier jemand in München der einen TT evt.nach Tüv günstig umrüsten kann ? Grüße

Also eine kompetente korrekte Antwort auf die Frage "muss eine LWL und SWA rein bei BJ 99" würde mich auch brennend interessieren. Wenn nämlich nicht... :-)

naja jeden das seine mir das meiste aber meine xenons bleiben drin und allein schon deshalb weil ich 99% sicher sein kann das mein versicherungsschutz bestehen bleiben wird auch wenn ich kein lwr swr habe!!!!!!!!!!!!!!!! punkt aus ende

p.s.: jeder der hier ein vsd ersatzrohr hätte wäre versicherungstechnisch genauso am arsch wenn ihr es so nehmen tut wie ihr es unbedingt sehen wollt das mal rande erwähnt

Hallo,

Ich habe bei meinem TTR einfach die alten Hologenscheinwerfer ausgebaut (Stoßstange abnehmen, alten herausschrauben) und einfach zwei orgiginale Xenonscheinwerfer eingeschraubt und an die vorhandenen Stecker angeschlossen.

Sie funktionieren einwandfrei und das FIS ist ebenfalls kompatiebel. Es zeigt mir an wenn Lechtmittel defekt sind (aber auch nur wenn sie wirklich defekt sind).

Laut des Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg braucht man vom Gesetz her keine Scheinwerferreinigungsanlage und auch keine automatische Leuchtweitenregelung!!!

Habe ein Schreiben vom KBA. Mit diesem ist es nicht einmal nötig den Umbau einzutragen. Es reicht das mitführen einer Kopie dieses Schreibens.

Wenn Ihr eine Kopie haben wollt: pn

Gruß Schymi

@km-tk-66: Xenon scheinwerfer und VSD Ersatz kannst Du noch nichtmal annähernd miteinander vergleichen, wenn es um Regressforderungen der Versicherung geht.

Keine Versicherung wird vor Gericht damit durchkommen, dass ein Unfall verhinderbar gewesen wäre, wenn man im TT mit VSD gefahren wäre. Was anderes ist es evtl., wenn irgendwelche Leute hingehen, und einen Sauger komplett ohne Schalldämpfer fahren. Die können dann so dermaßen laut sein, dass man schonmal im Strassenverkehr so eniges an akustischen Warnsignalen wie Hupe oder Martinshorn nicht mehr hört. Das wird Dir aber im TT 1,8T selbst ohne Auspuff nicht passieren

jedem ist sicherlich klar, das anhand der fahrgestellnr. nachweisbar ist, welche ausstattungsmerkmale ab werk verbaut waren.

also ob xenon oder nicht.

gruß dennis

Themenstarteram 15. November 2004 um 15:36

xenon

 

ja klar ..... da steht was vom werk aus drin war .... aber xenon erst ab 4.2000 mit lrw und sra für ERSTAUSRÜSTER ( für blöde ! ist das WERK !)vorgeschrieben war und jetzt ist! da aber ein privatperson kein WERK oder ERSTAUSRÜSTER ist hätte er wenn das AUTO BJ ------ 1999 ist die XENONS OHNE LRW und SRA nachrüsten dürfen laut EG Gesetz ist das eben nicht vorgeschrieben gewesen ....... also ....nun überlegt mal weiter .... die Xenons werden nict eingetragen !!!! wenn sie ORIGINAL AUDI Xenons sind ........ kein UMRÜSTUNG der NORMALEN H1 mit BILLIGBRENNERN ,da geht die Betriebserlaubnis flöten !!!!!!! nun sei es der PHANTASIE jedes einzelnen überlassen ob ein TÜV Prüfer sagen kann ob die Xenons schon im Auto waren also, glaube es gibt hier in DE wichtigeres zu tun oder als Fahrgestell Nr zu überprüfen Vorbesitzer zu befragen oder Gebrauchtwagenverkäufer nazuschleichen de einem mal das 99 Auto verkauft hat... denke es ist halt blöd wenn mann einen 2000----- OHNE XENON hat ;) blöd oder.........

was meinsten nu? Hast ein bissel Kauderwelsch zusammengeschrieben.

meiner ist Bj 1/99, aber EZ 4/2000, und hat Xenon mit LWR und SRA. Was nun? AUDI Ingolstadt war der Bestizer ohne Zulassung von 1/99 bis 4/2000

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