- Startseite
- Forum
- Auto
- Audi
- 80, 90, 100, 200 & V8
- XENON EINTRAGUNG im AUDI 100 C4
XENON EINTRAGUNG im AUDI 100 C4
Hallo liebe Audi Kenner!
Ich bin verzweifelt, weil ich unterschiedliche Versionen vom Xenon Einbau "höre"!
Der TüV Nord und Süd soll grundsätzlich kein Xenon (nachgerüstet als KIT) eintragen. Jetzt hat mir der Chef einer Tunig-Firma nach meiner Anfrage mitgeteilt, dass der Sachverständiger von der DEKRA meine Xenon-Umrüstung eintragen würde und wollte nur wissen, ob mein Audi eine Scheinwerferreinigungsanlage hätte. Hat er (auch nachtraglich eingebaut)!!! Zwar keine Niveau-Regulierung, hatte er aber zum Zeitpunkt des Baus auch nicht (BJ 91) wobei dieses Modell als S4 mit Xenon ausgeliefert wurde.
Warum sagen mir alle anderen, dass das unmöglich sei??
Was soll ich jetzt glauben???
Stimmt das?
Er ist momentan abgemeldet. Er muss jetzt durch den TüV. Kein Bock aus- und wieder einzubauen.
Es kann doch nicht sein, dass Hersteller sowas grade so was teures verkaufen, wenn das nirgendwo eingetragen wird. Gibt mir BITTE BITTE eure Meinung hierzu und schreibt mir bitte ggf. wer mir das einträgt. Mir mein Auto ist mir kein Weg zu weit.
Ich bitte wirklich um eure Mithilfe und sende Audi-Grüße an alle, die ohne nicht können!
Vielen Dank ... ein Foto!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Walther123
Im Audi 100 C4 gab es kein Xenon und eine bestätigung von Audi wirst du dafür auch nicht bekommen, erst ab A6 bzw S6 ist das legal möglich!
Und wie der Vorredner sagte S4 C4 seih es möglich ist humbuk, naja möglich ist alles aber legal nicht und wenn dann nur per EInzelabnahme beim TÜV und das kostet!
Alles andere was gesagt wird ist Müll!
Das ist totaler Schrott den du da schreibst... Denn gab es mit Xenon original...
Ähnliche Themen
33 Antworten
Hallo
Hast du die original Gebrauchanweisung von deinem Audi noch? Wenn er original mit Xenon gab, dann steht das da drin. Den A6 bzw S6 oder plus gab es mit, der tüv hat nur gesagt das mein Kumpel, der hatte einen s6, die Streuscheibe wechseln muss. Und das man eine Scheinwerferreinigungsanlage und andren scheiss dazu brauch, das ist nicht war, erst ab bj 2000 oder so wurde es pflicht.
Wenn du nur ein Gutachten brauchst kann ich dir vielleicht helfen.
Mein Bruder fährt nen S4 Bj. 93 mit Xenon.
Keine Leuchtweitenregulierung und auch keine Scheinwerferreinigungsanlage.
Gab es damals ab Werk!
Der Tüv Prüfer wollte zuerst den Wagen nicht durch den Tüv lassen, weil die besagten einrichtungen fehlten!
Also kurzer Anruf bei Audi und schon einen Tag später war das Gutachten da!
Da konnte der Tüv Prüfer nur dumm gucken!
Wenn es hilft kann ich Dir heute oder Morgen mal eine Kopie machen und dir zusenden?
Im Audi 100 C4 gab es kein Xenon und eine bestätigung von Audi wirst du dafür auch nicht bekommen, erst ab A6 bzw S6 ist das legal möglich!
Und wie der Vorredner sagte S4 C4 seih es möglich ist humbuk, naja möglich ist alles aber legal nicht und wenn dann nur per EInzelabnahme beim TÜV und das kostet!
Alles andere was gesagt wird ist Müll!
Zitat:
Original geschrieben von Walther123
Im Audi 100 C4 gab es kein Xenon und eine bestätigung von Audi wirst du dafür auch nicht bekommen, erst ab A6 bzw S6 ist das legal möglich!
Und wie der Vorredner sagte S4 C4 seih es möglich ist humbuk, naja möglich ist alles aber legal nicht und wenn dann nur per EInzelabnahme beim TÜV und das kostet!
Alles andere was gesagt wird ist Müll!
Das ist totaler Schrott den du da schreibst... Denn gab es mit Xenon original...
Zitat:
Original geschrieben von Walther123
Im Audi 100 C4 gab es kein Xenon und eine bestätigung von Audi wirst du dafür auch nicht bekommen, erst ab A6 bzw S6 ist das legal möglich!
Und wie der Vorredner sagte S4 C4 seih es möglich ist humbuk, naja möglich ist alles aber legal nicht und wenn dann nur per EInzelabnahme beim TÜV und das kostet!
Alles andere was gesagt wird ist Müll!
Das was du das raus haust ist Müll !
Es gab die Audi 100 C4 (S4) mit Xenon serienmäßig !
Wir hatten nen 100er S4 V8 mit xenon, SRA und ohne Automatischer Leuchtweitenregulierung und das war serienmäßig.
Also bitte kein Mist verbreiten !!
Er brauch doch nur mal bei Mecki zu gucken...da gibt es doch den Beweis,das es den mit Xenon gab...
Den gab es auch mit Xenon.
Und die Scheinwerfer mit Xenon waren auch Bauartgeprüft.
Nimm dieses Gutachten von Audi und es wird gehen.
Zitat:
Original geschrieben von Walther123
Im Audi 100 C4 gab es kein Xenon und eine bestätigung von Audi wirst du dafür auch nicht bekommen, erst ab A6 bzw S6 ist das legal möglich!
Und wie der Vorredner sagte S4 C4 seih es möglich ist humbuk, naja möglich ist alles aber legal nicht und wenn dann nur per EInzelabnahme beim TÜV und das kostet!
Alles andere was gesagt wird ist Müll!
Du solltest dich vielleicht erstmal schlau machen bevor du solche Behauptungen hier schreibst!
Es gab den S4 C4 ab Werk mit Xenon. Das steht in der Bedienungsanleitung sowie in dem Verkaufsprospekt!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Wie auch immer, hier geht es aber um den Audi 100 C4 und um KEIN S Modell und da gab es sowas NICHT!
Habe das selbst mal versucht und direkt von Audi habe ich es sogar schriftlich das es so im Audi 100 nicht möglich ist und wenn dann nur per Einzelabnahme so AUDI
Wenn man die Xenon Scheinwerfer vom S4 nimmt, die ALWR und die SRA nachrüstet steht der eintragung nichts im wege.
Hallo
Man brauch weder ne ALWR noch eine SRA für den Audi 100 (C4) oder Audi A6 (C4)
Ich fahre selber einen Audi 100 C4Q 93er kein S
und habe auch Xenon (Originalscheinwerfer) und der TÜV hat damit kein problem weil es für den C4 eine AGB (F619/1**)
gibt wo das Xenon mit drin is ,dafür gibt es auch ein Gutachten das eine ALWR und SRA nich gefordert werden kann weil es zu diesen zeitpunkt nich Pflicht war .
Und wenn du Original Audi Xenon einbaust brauch man es nich eintragen lassen. (vor 2001 eingebaut)
ALWR gabs damals garnich. nur manuel! ( für C4 )
SRA war aufpreiß oder bei S halt Serie
Audi 100 und Audi A6 haben verschiedene Streuscheiben darauf achten beim umbau.
Wenn man nach 2001 auf Original Xenonscheinwerfer umbaut is ALWR und SRA gefordert.
P.S. ich rüsste sowas immer vor 2001 um was niemand nachweisen kann.
Die beiden Gutachten bekommt man im internet bei fragen wo PM bitte.
Mfg
Christain
Hallo...
Also ich muss da wohl etwas verbessern. ALWR gabs im C4 NIE. Lediglich spezielle Niveustossdämpfer, die als Niveuregulierung verkauft wurden und gedacht dafür die Nickbewegungen beim fahren mit Wohnwagen zu reduzieren. Das erste Fahrzeug mit serienmässigen Xenon Scheinwerfern war der S6 PLUS der Quattro GmbH.
Die anderen S Modelle wurden Optional ( 1400 DM ) damit ausgerüstet. In der Preisliste steht allerdings auch nur der S6 4.2 V8 mit der Option drin. Die 5 Zylinder wurden aber auf Kundenwunsch auch damit ausgerüstet.
Die ersten Fahrzeuge mit Xenon damals war der A6 S4 C4 als Option. Also mein Vorgänger Modell...der S6 war ja nur das Facelift vom S4.
ALWR wurde erst im C5 4B eingeführt..... Eine Niveuregulierung im C4 macht auch kein Sinn, da die Stellmotoren zu langsam sind, um vor Blendnung zu schützen.
Nochmal zusammengefasst:
1. Ja eine Eintragung ist möglich, mit den Audi Papieren
2. Ja, es gab den C4 legal mit Xenon OHNE ALWR
3. Ja, eine Eintragung ist möglich, allerdings NUR mit den originalen Scheinwerfern, die für das Xenon zugelassen sein müssen
Sprich du kannst nicht deine jetzigen Linsenscheinwerfer umbauen auf Xenon, die sind nicht Bauartgeprüft, und daher isses dann illegal.
Wenn sich nur die Streuscheiben unterscheiden, müssen natürlich nur die gewechselt werden
Wenn man Sie eintragen lassen will, braucht mal ne ALWR und SRA heute, sonst trägt ein normaler TÜV die Scheinwerfer nicht ein. So wird das heute gefordert in der STVZO !!
Alles andere ist keine korrekte Eintragung. Eine Umrüstung war nur vor 2000 ohne ALWR und SRA gültig, da damals noch nicht gefordert worden ist.
Das ist der einzige legale Weg....
Allerdings wurden nicht alle Xenon Scheinwerfer in Werkstätten eingebaut und daher ist es nicht immer nachvollziehbar, wann diese Scheinwerfer eingebaut worden sind !!