- Startseite
- Forum
- Auto
- Audi
- A4
- A4 B6 & B7
- Xenon Kid nachrüsten
Xenon Kid nachrüsten
Hallo,
wollte mir wohl ein xenon kid mit e prüfzeichen kaufen. Wollte eben wissen ob es wenn man ALWR und SWRA nachrüstet legal ist also StVO zugelassen? Und behält man seinen Versicherungsschutz bei Eigenverschulden?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von m4c_gyv3r
ein xenon kid mit e prüfzeichen kaufen
es gibt KEIN xenon-hid-kit mit e-zeichen....womit sich dann auch alles weitere dazu erübrigt....
Ähnliche Themen
83 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von m4c_gyv3r
Hallo,
wollte mir wohl ein xenon kid mit e prüfzeichen kaufen. Wollte eben wissen ob es wenn man ALWR und SWRA nachrüstet legal ist also StVO zugelassen? Und behält man seinen Versicherungsschutz bei Eigenverschulden?
Gruß
Mit Xenon Kid fast unmöglich nachzurüsten!
Dann leiber gleich Orginal Scheinwerfer kaufen. Bei Kufatec bekommste auch alles!
PS: Bei Xenon Kid, wenn du da angehalten wirst gibt es 4 Punkte und 200 Euro + 25,60 Bußgeld.
Gruß
Michael
Hi,
wie schon geschrieben net legal eintragbar. Das Problem ist das deine Scheinwefer keiner Xenon Zulassung haben. daher kann man die Kit´s auch niemal legal eintragen. Denn soweit ich weiß gibt es keinen Scheinwerfer mit Halogenfassung der auch eine Xenon Zulassung hat. egal bei welchem Hersteller.
gruß tobias
Neben ALWR und SWRA benötigst du noch originale Xenon-Scheinwerfer!
Dann steht dem ganzen nichtsmehr im Wege!
Schade. Wäre ziemlich preiswert gewesen. Aber warum gibt es denn solche kit´s? Gibt es ja auch von philips mit e1 prüfzeichen plus gutachten. Irgendwie muss man die ja eingetragen kriegen.
Vor paar Tagen ist mir auch so 'n Xenon "Kid" mit ner alten Opel-Gurke entgegen gekommen, der seine Uralt-Scheinwerfer mit so nem Kit nachgerüstet hatte. Hat geblendet wie Sau, weil der Lichtkegel in alle Himmelsrichtungen gestrahlt hat. Am liebsten wäre ich links rüber gezogen...
Zitat:
Original geschrieben von Guhl76
Vor paar Tagen ist mir auch so 'n Xenon "Kid" mit ner alten Opel-Gurke entgegen gekommen, der seine Uralt-Scheinwerfer mit so nem Kit nachgerüstet hatte. Hat geblendet wie Sau, weil der Lichtkegel in alle Himmelsrichtungen gestrahlt hat. Am liebsten wäre ich links rüber gezogen...
Ja, dass Kit in normalen scheinwerfern ist echt Hölle! Ich schalte dann immer fernlicht ein! "die kann man ja vom weitem immer schon sehr gut erkennen mit ihren 12.000 K..."
Zitat:
Original geschrieben von m4c_gyv3r
Schade. Wäre ziemlich preiswert gewesen. Aber warum gibt es denn solche kit´s? Gibt es ja auch von philips mit e1 prüfzeichen plus gutachten. Irgendwie muss man die ja eingetragen kriegen.
Nicht jedes Land verfügt über die gleichen Vorschriften wie Deutschland.
Obgleich ich der Meinung bin, dass es im A4 - vorrausgesetzt die Scheinwerfer sind vernünftig eingestellt und eine ALWR an Bord - kein Problem wäre. Die Linsen (H7, normales Xenon) sind 1:1 identisch, lediglich die Aufnahme müsste getauscht werden.
Zitat:
Original geschrieben von m4c_gyv3r
ein xenon kid mit e prüfzeichen kaufen
es gibt KEIN xenon-hid-kit mit e-zeichen....womit sich dann auch alles weitere dazu erübrigt....
Naja das mit dem E zeichen was bei den "Xenon Kids" immer angepriesen wird bezieht sich nur auf das Zündgerät. Sprich das Zündgerät ist legal an dem Xenon Kit die Brenner selbst sind nicht erlaubt. Sowie der verbau der Brenner in einem nicht dafür genehmigten Scheinwerfer auch nicht.
Ja mit Fernlicht bekämpfe ich diese Blender auch immer. Am schlimmsten sidn aber diese ganzen neuer Autos mit ihren Klarglasscheinwerfern und solchen Kids die blenden noch extremer wie die Streuscheibenscheinwerfer.
Zitat:
Original geschrieben von m4c_gyv3r
Schade. Wäre ziemlich preiswert gewesen. Aber warum gibt es denn solche kit´s? Gibt es ja auch von philips mit e1 prüfzeichen plus gutachten. Irgendwie muss man die ja eingetragen kriegen.
Sowas?
Die sind nicht für den Deutschen Markt Bestimmt.
E Zeichen kann es schon geben bei Xenon-Kits, wohl eher für andere Länder Bestimmt, aber kein ABE/Gutachten oder dergleichen, auch wird immer darauf Hingewiesen:"Im Bereich der StVZO nicht Zugelassen"
Für Show und Tuning zwecke etc.
_________________________________________________
Ist es denn so Schwer einmal Google zu Fragen
_________________________________________________
Für Kraftfahrzeuge die mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit:
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung, im Sinne des Absatzes 8*
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des
Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Diese Anwendung ist Anzuwenden auf KFZ:
1. die Bereits im Verkehr sind, und nach dem 01. April 2000 mit einer Gasentladungslampe Ausgestattet werden oder
2. die am 01.Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind
*Absatz 8
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Also wenn ich die aufnahme in meinem Scheinwerfer änder und ALWR und SWRA nachrüste und auch einen zugelassenen Brenner habe darf ich es auch legal betreiben? Oder versteh ich das falsch. Weil die StVo ja nur sagt das ALWR und SWRA braucht und nichts davon das der Scheinwerfer geeignet sein muss.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von m4c_gyv3r
Also wenn ich die aufnahme in meinem Scheinwerfer änder und ALWR und SWRA nachrüste und auch einen zugelassenen Brenner habe darf ich es auch legal betreiben? Oder versteh ich das falsch. Weil die StVo ja nur sagt das ALWR und SWRA braucht und nichts davon das der Scheinwerfer geeignet sein muss.
Gruß
Kann sein, wichtig ist der Segen vom TÜV, muss natürlich Per Einzelabnahme Eingetragen werden, wie das Ausschaut kann ich dir auch nicht Sagen! Ein Anruf und nachgehakt Kostet nicht die Welt und hinterher ist man immer Schlauer!
Hier noch ein wiki Auszug:
Die Gasentladungslampe muss ECE-Regelung 99 entsprechen.
Der Scheinwerfer muss ECE-Regelung 98 entsprechen.
Der Anbau des Scheinwerfers am Kraftfahrzeug muss ECE-Regelung 48 entsprechen.
Dabei werden eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferwaschanlage gefordert.
Die Scheinwerferwaschanlage muss ECE-Regelung 45 entsprechen.
siehe Vorschriften für Fern- und Abblendlicht gem § 50 Abs. 10 StVZO: Lichtvorschriften-StVZO
Von Hella gab es doch auch mal ein Xenon-Kit, haben die das wieder vom Markt genommen
Zitat:
Original geschrieben von m4c_gyv3r
Also wenn ich die aufnahme in meinem Scheinwerfer änder...
...erlischt die zulassung des scheinwerfers!
Zitat:
darf ich es auch legal betreiben?
wie oft soll das eigentlich noch erklärt werden?
NEIN, ein xenon-brenner in einem scheinwerfer der für den betrieb mit halogen lampen ausgelegt und zugelassen wurde ist NICHT legal!
Zitat:
Oder versteh ich das falsch
ja!
Zitat:
Weil die StVo ja nur sagt
die StVO hat damit ebenfalls NICHTS zu tun!
hier greift die StVZO...
Zitat:
und nichts davon das der Scheinwerfer geeignet sein muss.
ach nein?
Zitat:
StVZO §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein...
und zulässig ist eine lichttechnische einrichtung nunmal nur, wenn sie nicht baulich verändert wurde und mit den leuchtmitteln betrieben wird, für die sie zugelassen ist....
Bau dir ein Paar Vernünftige Halogen Birnen ein!
Mit dem Ersparten machst du schön Urlaub!