1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. W203
  7. xenon led standlich...

xenon led standlich...

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 6. Dezember 2009 um 9:32

morgen zusammen ...

hab mal ne frage zu den xenon standlichter und nr. schlild beleuchtung !!!

wie ist es kommt da wirklich keine fehler meldenung oder ist das nur verkaufstaktikt bin da noch etwas skeptisch ?????

Beste Antwort im Thema

ich frag mich immer ob ihr wisst was ihr euch da eigentlich im falle eines falles antut

 

Erlaubt oder nicht?

Bitte beachten Sie, dass diese LED Lampen als Standlicht keine ABE und keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr haben. Die Verwendung ist nur auf privatem Gelände zu Showzwecken erlaubt. Der Einbau und die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt auf eigene Verantwortung des Fahrzeughalters.

 

durch so einen scheiss sich einzubauen habt ihr keinerlei versicherungsschutz mehr.

wer glaubt ihr zahlt den den schaden? den eigen und den des anderen. ihr aus der eigenen tasche, und das notfalls ein leben lang

29 weitere Antworten
Ähnliche Themen
29 Antworten
am 6. Dezember 2009 um 10:25

für standlicht kommt fehlermeldung und die standlichter leuchten nicht sondern blinken.

Bei nummerschildbeleuchtung weiss ich garnicht.Hab einfach SLN gekauft

Es gibt keine Xenonstandlichter.

Es gibt LED Standlichter und die sind nicht zugelassen und erzeugen fast alle Fehlermeldungen.

Die Haftpflichtversicherung freut sich...

Hallo,

die Led's müssen einen Checkwiderstand haben, dann bekommst du keine Fehlermeldung !

wie ,,Vechda" schreibt kannste bei hypercolor welche bekommen...

 

Gruß

ich frag mich immer ob ihr wisst was ihr euch da eigentlich im falle eines falles antut

 

Erlaubt oder nicht?

Bitte beachten Sie, dass diese LED Lampen als Standlicht keine ABE und keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr haben. Die Verwendung ist nur auf privatem Gelände zu Showzwecken erlaubt. Der Einbau und die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt auf eigene Verantwortung des Fahrzeughalters.

 

durch so einen scheiss sich einzubauen habt ihr keinerlei versicherungsschutz mehr.

wer glaubt ihr zahlt den den schaden? den eigen und den des anderen. ihr aus der eigenen tasche, und das notfalls ein leben lang

Zitat:

Original geschrieben von blödesdach

ich frag mich immer ob ihr wisst was ihr euch da eigentlich im falle eines falles antut

 

Erlaubt oder nicht?

Bitte beachten Sie, dass diese LED Lampen als Standlicht keine ABE und keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr haben. Die Verwendung ist nur auf privatem Gelände zu Showzwecken erlaubt. Der Einbau und die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr erfolgt auf eigene Verantwortung des Fahrzeughalters.

 

durch so einen scheiss sich einzubauen habt ihr keinerlei versicherungsschutz mehr.

Sinnlos, der w203 ist fällig, das was bei den billigen Gölfen seit langen abläuft gibt es nun auch bei Sternen :D

Zitat:

Original geschrieben von Polo I

 

Sinnlos, der w203 ist fällig, das was bei den billigen Gölfen seit langen abläuft gibt es nun auch bei Sternen :D

.

 

ich könnt jeden tag das große kotzen kriegen wenn solche möchtegern lichtbastler mir nach schicht entgegen kommen.

egal ob golf, opel oder benz

Zitat:

Original geschrieben von blödesdach

Die Verwendung ist nur auf privatem Gelände zu Showzwecken erlaubt.

und selbst das ist strenggenommen falsch - da das fahrzeug, solange es zugelassen ist, jederzeit egal ob auf der straße oder der heimischen garage der stvzo entsprechen muss...

Zitat:

durch so einen scheiss sich einzubauen habt ihr keinerlei versicherungsschutz mehr.

auch falsch!

der schutz der haftpflicht ist weiterhin vollumfänglich gegeben!

Zitat:

wer glaubt ihr zahlt den den schaden?

die haftPFLICHT, denn dazu sind die verPFLICHTet!

Zitat:

ihr aus der eigenen tasche, und das notfalls ein leben lang

ebenfalls falsch!

die haftpflicht kann bei einem direkten zusammenhang mit dem veränderten bauteil und dem unfall, zwar vom fahrer einen regress fordern, dieser ist aber auf 5000€ beschränkt!

Zitat:

Original geschrieben von Polo I

Sinnlos, der w203 ist fällig, das was bei den billigen Gölfen seit langen abläuft gibt es nun auch bei Sternen :D

das hat nix mit golf oder mb zu tun...das ist bei jedem deutschen fahrzeughersteller so, das wenn die preise unter 5000€ fallen, diese fahrzeuge für eine gewisse fahrergruppe interessant werden...das ist nichtnur das problem bei mb, sondern auch bei bmw, audi usw...

am 4. April 2011 um 23:14

Keine Fehlermeldung wenn du dir die mit wiederstand holst hab sie auch drinn

am 5. April 2011 um 6:50

Hier ist jeder gute Rat wie Perlen vor die Tiere werfen :D

"MagirusDeutzUlm" hat die Sach- und Rechtslage ja schon ganz gut zusammengefasst, ist jedem selber überlassen ob er das Risiko eingehen möchte, oder nicht!

Davon ab: ich find's äußerst sinnfrei, eine LED zu verbauen, aber mit einem Widerstand dazu, damit genügend Strom fließt und das Steuergerät nicht "meckert"...dann kann ich mir auch die LED sparen :D

am 5. April 2011 um 8:08

Aber die LED sieht geiler aus... dafür leuchtet sie schlechter :)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

durch so einen scheiss sich einzubauen habt ihr keinerlei versicherungsschutz mehr.

auch falsch!

der schutz der haftpflicht ist weiterhin vollumfänglich gegeben!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

wer glaubt ihr zahlt den den schaden?

die haftPFLICHT, denn dazu sind die verPFLICHTet!

Zur Zahlung schon, nur ist es ihnen nicht untersagt, sich den Betrag vom Versicherungsnehmer zurück zu holen, wenn dieser gegen den Inhalt des Versicherungsvertrages verstossen hat.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Polo I

Sinnlos, der w203 ist fällig, das was bei den billigen Gölfen seit langen abläuft gibt es nun auch bei Sternen :D

das hat nix mit golf oder mb zu tun...das ist bei jedem deutschen fahrzeughersteller so, das wenn die preise unter 5000€ fallen, diese fahrzeuge für eine gewisse fahrergruppe interessant werden...das ist nichtnur das problem bei mb, sondern auch bei bmw, audi usw...

Die anderen Hersteller wurden nicht ausgeschlossen, es wurde nur festgestellt, das sich dieser Kreis nun auch auf den w203 erweitert hat. Erstaunlich insofern, das beim 203 die Dankbarkeit gegenüber Veränderungen schnell ihre Grenzen erreicht :D

am 5. April 2011 um 9:23

Zitat:

Original geschrieben von Polo I

Zur Zahlung schon, nur ist es ihnen nicht untersagt, sich den Betrag vom Versicherungsnehmer zurück zu holen, wenn dieser gegen den Inhalt des Versicherungsvertrages verstossen hat.

hast du eigentlich meinen post komplett durchgelesen? :confused:

wie ich bereits schrieb, ist der betrag, den versicherung sich zurückholen kann, auf 5000€ begrenzt!

und das kann die versicherung auch nur dann, wenn das veränderte bauteil in einem direkten zusammenhang mit dem unfall steht, d.h. die led's müssten den unfall verursacht haben...

Deine Antwort
Ähnliche Themen