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Xenon nachrüstung im E36?

Themenstarteram 5. Juli 2007 um 12:31

Das thema war ja schon öfters hier aber die Suchfunktion hat nur einen nicht-relevanten thread zum Stichwort Xenon geliefert.

Ich weiss, dass es common-sense ist, dass nur Hella und FK legal Xenon in den E36 bringen aber...

...Ich habe

auf ebay (Artikel 170127200194) folgendes gesehen:

Echte Xenon-Lichter zum einstecken in vorhandene H1 ode H7 fassungen, eine nachfrage auf TÜV ergab:

Alle unseren xenonsätze haben E 13 zulassung,also mann kann damit europa-weit fahren.

Was haltet ihr davon? Ist dies haltbar vor TÜV und Polizei?

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51 Antworten
am 5. Juli 2007 um 12:44

Soweit ich weiß, sind diese Nachgerüsteten Xenon Lampen in vorhandene Scheinwerfer nicht zugelassen.

am 5. Juli 2007 um 14:23

Das mag zwar sein, dass die Xenon-Sätze an sich nach E13 erlaubt sind.

Da du aber die Lampen in einen anderweitig bauartgenehmigten Scheinwerfer einsetzt, ist es schon wieder illegal.

am 5. Juli 2007 um 17:16

genau!!

die birnen können ja zugelassen sein wie sie wollen, aber man darf sie halt nich in hallogen scheinwerfern verbauen denn diese sind wie der name schon sagt nur für halogen!!

und nich für xenon geprüft!!

gibts da eigentlich irgend was greifbares, das das beweist?

Ich meine, vom hörensagen hätte ich auch gesagt, dass es gar nicht geht.

Aber mal vom logischen Standpunkt aus:

Da gibt es plug&play Lösungen für H1 / H7 Steckplätze.

Dass dieses Steckplätze nur in Halogen H1/H7 Scheinwerfern zu finden sind und nicht in serien-Xenons ist klar.

Dann hat das ganze noch ein E-Prüfzeichen.

Also nochmal zusammengefasst: Xenonbrenner mit Fassung für H1/H7, die nur in Halogenscheinwerfern zu finden sind, das ganze mit E-Prüfzeichen.

Warum also sollte es Probleme geben wenn man das ganze Kombiniert?

 

... ich glaube ja auch dass es nicht geht, aber logisch wär das ganze nicht.

Ciao, Ralf

am 5. Juli 2007 um 19:11

die stvo is da ganz greifbar!! ;)

xenon darf nur in xenon scheinwerfern betrieben werden!!

mag sein dasses in anderen ländern anders is!!

aber in der brd isses nunmal so!!

ps. dieses e-prüfzeichen is kein deutsches!! ;)

am 5. Juli 2007 um 19:14

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD

gibts da eigentlich irgend was greifbares, das das beweist?

Ich meine, vom hörensagen hätte ich auch gesagt, dass es gar nicht geht.

Aber mal vom logischen Standpunkt aus:

Da gibt es plug&play Lösungen für H1 / H7 Steckplätze.

Dass dieses Steckplätze nur in Halogen H1/H7 Scheinwerfern zu finden sind und nicht in serien-Xenons ist klar.

Dann hat das ganze noch ein E-Prüfzeichen.

Also nochmal zusammengefasst: Xenonbrenner mit Fassung für H1/H7, die nur in Halogenscheinwerfern zu finden sind, das ganze mit E-Prüfzeichen.

Warum also sollte es Probleme geben wenn man das ganze Kombiniert?

 

... ich glaube ja auch dass es nicht geht, aber logisch wär das ganze nicht.

Ciao, Ralf

Jedes Teil einzeln für sich ist zugelassen.

Die Kombination aus beidem is der springende Punkt.

Zumal die Einzel-Zulassungen noch an andere Dinge gebunden sind.

Z.B. dass die Brenner nur in Kombination mit bestimmten Reflektoren oder Linsen verbaut werden dürfen.

am 5. Juli 2007 um 19:49

Zitat:

Original geschrieben von bmw-berlin

die stvo is da ganz greifbar!! ;)

xenon darf nur in xenon scheinwerfern betrieben werden!!

mag sein dasses in anderen ländern anders is!!

aber in der brd isses nunmal so!!

ps. dieses e-prüfzeichen is kein deutsches!! ;)

spielt im Grund auch keine Rolle, aus welchem EU-Land das E-Prüfzeichen ist. Wenn es eines hat, und egal aus welchem EU-Land es stammt, ist die Bauart EU-Weit genemigt, jedoch nicht zum Betrieb in normalen Scheinwerfern.

am 5. Juli 2007 um 19:51

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD

gibts da eigentlich irgend was greifbares, das das beweist?

Ich meine, vom hörensagen hätte ich auch gesagt, dass es gar nicht geht.

(...)

Jepp, gibt es hier ;)

am 5. Juli 2007 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von Ronn111

spielt im Grund auch keine Rolle, aus welchem EU-Land das E-Prüfzeichen ist. Wenn es eines hat, und egal aus welchem EU-Land es stammt, ist die Bauart EU-Weit genemigt, jedoch nicht zum Betrieb in normalen Scheinwerfern.

ja ich weiss das das e-prüfzeichen eu weit gilt wollte aber auf diese aussage reagieren-->

"Dann hat das ganze noch ein E-Prüfzeichen.

Also nochmal zusammengefasst: Xenonbrenner mit Fassung für H1/H7, die nur in Halogenscheinwerfern zu finden sind, das ganze mit E-Prüfzeichen.

Warum also sollte es Probleme geben wenn man das ganze Kombiniert?

"

am 5. Juli 2007 um 20:01

Re: Xenon nachrüstung im E36?

 

Zitat:

Original geschrieben von ]{laus

Alle unseren xenonsätze haben E 13 zulassung,also mann kann damit europa-weit fahren.

ohne in die auktion zu gucken,

wette ich mit dir, dass das einzigste, was an dem set ein prüfzeichen hat, das steuergerät ist...mehr nicht....auch nicht die brenner..

und da der betrieb von gasentladungslampen in halogenscheinwerfern durch deren bauartgenehmigung untersagt ist -> UNZULÄSSIG

Manche Leut kapierens erst,wenn die Karre von den Cops stillgelegt wird oder sie wegen Blendung und daraus resultiertem Autounfall für einen der Beteiligten Verunfallten die restlichen 50 Jahre Pflege zahlen dürfen.....

TÜV sagt,is ned zugelassen,Polizei sagt dasselbe und das gesetz gleich dreimal.Gründe wurden hier schon mehrfach genannt/wiederholt....

 

Greetz

Cap

Wie oft über dieses Thema wohl noch ein Thread aufgemacht wird?!?!

Es ist und bleibt verboten einen SW in seiner Bauart zu verändern. Und genau das passiert bei diesen Umbauten. Es sind UMBAUTEN, keine EINbauten. Auch wenn es hier suggeriert wird. Die SW sind für Halogenlampen zugelassen - fertig! Die E-Prüfzeichen sind EU-weit zugelassen. E13 ist z.B. Luxemburg, also ist völlig egal ob E1 für Deutschland oder E12 für Österreich. Die Zulassung nach ECE-Regelung ist maßgeblich. Und SW mit Halogenlampenzulassung, die einen Xenon-Brenner (unzulässigerweise) eingebaut bekommen, lassen für das Kfz die Betriebserlaubnis erlöschen.

Gruß

OrigIS

am 5. Juli 2007 um 20:47

Zitat:

Original geschrieben von OrigIS

Wie oft über dieses Thema wohl noch ein Thread aufgemacht wird?!?!

Es ist und bleibt verboten einen SW in seiner Bauart zu verändern. Und genau das passiert bei diesen Umbauten. Es sind UMBAUTEN, keine EINbauten. Auch wenn es hier suggeriert wird. Die SW sind für Halogenlampen zugelassen - fertig! Die E-Prüfzeichen sind EU-weit zugelassen. E13 ist z.B. Luxemburg, also ist völlig egal ob E1 für Deutschland oder E12 für Österreich. Die Zulassung nach ECE-Regelung ist maßgeblich. Und SW mit Halogenlampenzulassung, die einen Xenon-Brenner (unzulässigerweise) eingebaut bekommen, lassen für das Kfz die Betriebserlaubnis erlöschen.

Gruß

OrigIS

Genau so ist es!

Vielleicht sollten sich einige das auf A0 ausdrucken und Zuhause das Zimmer mit tapezieren und für die Beratungsresistenten hier, baut den Scheiß halt ein und fahrt zum TÜV damit.

vielleicht würde einfach mal jemand was konkretes dazu schreiben.

Hier hör ich immer:

Nein, das ist nicht erlaubt. Nein das geht nicht. Nein Nein Nein, wurde schon 100 mal behandelt.

Aber wurde es das echt?

Und ich höre immer, dass das eine ein E-Prüfzeichen hat und das andere auch, aber kombiniert geht es nicht.

Das ist ja ganz schön und gut, und ehrlich gesagt hab ich das in die bisherigen Threads auch geschrieben, weil ichs vom hörensagen kenne.

Jetzt will ich das ganze aber mal hinterfragen.

bitte, keine Polizeikelle, keine pauschaler Verweis auf die StVO oder ähnliche Geseztestexte!

Zeigt mir DEN Paragraphen in der StVO, der das regelt oder eine BGH-Urteil, das als Referenz dafür gilt. Oder eine Mitteilung des TÜV, der eine Aussage (ähnlich der Vorschrift über SWR und ALWR) dazu macht.

Ich will etwas schwarz auf weis. (von allen denen, die hier altklug (kein Angriff, hab ich bis jetzt auch gemacht) hörensagen-Wissen weitergeben.)

Wo steht, dass ich:

--> wenn ich eine ALWR verbaue

--> wenn ich eine SWR verbaue

--> keine Nachrüstkit, das (in der Gesamtheit) eine E-Prüfbescheinigung für den Betrieb in Halogenscheinwerfern hat, in einem Halogenscheinwerfer betreiben darf.

Kann mir das jemand sagen?

Dann wär mein Tag gerettet :D.

Hab nämlich keinen A0 Drucker und wenn, würde ich da keine Weisheiten drauf ausdrucken, die mir nicht durch Fakten hinterlegt wurden.

Ciao, Ralf

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