ForumVectra C & Signum
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra C & Signum
  7. Xenon Razzia in OWL

Xenon Razzia in OWL

Themenstarteram 16. Oktober 2009 um 20:23

Hallo ihr.

Bei uns führen die Grünen eine Xenon Razzia durch.

In der letzten Zeit werden vermehrt Auto mit Illegalem Xenon rausgezogen und mit Strafen belegt.

Die Kontrollen führen die ähnlich denen der Anschnallmuffel durch.

Ein Fachkundiger Plizeibeamter stellt sich mit ner Funke an die Strassenecke und schaut auf die Beleuchtung.

Als erstes anzeichen für nicht Zulässiges Xenon ist eine nicht vorhandene Scheinwerferreinigungsanlage, die ja bei jedem FZG mit Xenon vorhanden sein muss.

Wird auch langsam Zeit, die Blendrate bei denen nimmt erschreckend zu.

Dieser Tread soll nur als Info gelten, für diejenigen, die "Nachgerüstetes" Xenon haben.

Welche Konsquenzen einem drohen kann ich euch leider nicht sagen.

Beste Antwort im Thema
am 17. Oktober 2009 um 8:58

A. Vorsicht vor pauschalen Antworten.

I. Nur Fahrzeuge mit werkseitig angebotenem Xenon seinen legal?

Das ist FALSCH. Verschiedene Hersteller bieten zum Nachrüsten Scheinwerfer an, deren Lichttechnisches Gutachten selbige für Gasentladungslampen ausweisen. Solche (Universal-)Scheinwerfer gibt es z.B. von Hella für Abblend-, Fern-, Nelbel- und Zusatzlicht.

II. Nur Fahrzeuge mit automatischer Leuchtweitenregulierung dürften Xenone fahren?

Das ist FALSCH. Es gibt eine Vielzahl von Fahrzeugen, die haben überhaupt keine Leuchtweitenregulierung ab Werk. Betroffen davon sind vor allem Sportwagen mit nur zwei Sitzplätzen und geringer Zuladung, d.h. das Niveau leer und beladen unterscheidet sich hier kaum oder gar nicht. Hier verzichten die Straßenverkehrsämter auf Weisung des KBA auf die automatische Leuchtweitenregulierung auch ohne dass eine Ausnahmegenehmigung ausdrücklich erteilt werden muss.

B. Interessant sind auch die Rechtsfolgen für die Fahrer und Halter, die in eine Kontrolle mit veränderter Lichttechnischen Einrichtung kommen:

I. Weiterfahrt muss zwingend untersagt werden.

1. Zum einen ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeug nach § 19 Abs. 2 StVZO erloschen. Würde der Beamte den Fahrer weiterfahren lassen und es käme zum Unfall mit Personenschaden, würde der Beamte wegen fahrlässiger KV / Tötung strafrechtlich relevant werden.

2. Der Fahrzeugführer müsste vor Ort zurückbauen und dürfte erst dann weiterfahren.

3. Sollte der Tatbestand strittig sein, müsste das Fahrzeug sichergestellt werden und einem Sachverständigen vorgeführt werden (Kosten 4-stellig)

II. Polizei

1. Es wird ein Bußgeld in Höhe von 50€ und 3 Punkten gegen Halter und Fahrzeugführer verhängt (+Bearbeitungsgebühr). Je nach Einlassung des Beschuldigten in der Kontrolle kann die Bußgeldstelle jedoch auch dei Strafe deutlich anheben.

2. Sollte der Beschuldigte das Fahrzeug vor Ort nicht rückbauen können, wird auf Anweisung der zuständigen Zulassungsbehörde das Fahrzeug stillgelegt.

III. Straßenverkehrsbehörde

1. Stilllegung eines derart umgebauten Fahrzeugs.

2. Bei wiederholt auffälligem Halter / Fahrzeugführer kann durchaus auch mal die Tauglichkeit des Beschuldigten zum Führen eines KFZ überprüft werden...

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Find ich auch sehr gut. Das müssten sie auch hier mal in RO machen, das ist hier auch nervig, hatte erst gestern einen Käfer !!!! mit Xenon hinter mir.

 

MfG Dark-Angel712

Hallo!

Finde ich auch sehr gut so! Ich bin im april nach Hamm in Westfalen umgeziogen und habe da erstmal einen kulturshok erlebt! Jeder Furz Ka, Corsa Polo und Golf 3 hatten illegale Xenonbrenner in ihren Autos! Das Zeuch blendet wie die Sau - den Fahrern ist es egal. Man kann ja vieles machen und fast alles legal, aber wenn Xenon serienmäßig nicht im auto war, ist da auch nichts zu machen. Sollen die Beamten ruhig fischen gehen.

Gruß

Micha

Jetzt mal aus reinem Interesse (nein, ich hab nich umgerüstet, hatte Xenon schon von Anfang an drin :P)... wie sieht das denn bei den Leuten aus, die auf Xenon umgerüstet haben, jedoch mit Originalteilen (die auch so in anderen Fahrzeugen des gleichen Modells verbaut werden)...

Ist sowas dann zulässig? (von der Scheinwerferreinigungsanlage mal abgesehen)

Zitat:

Ist sowas dann zulässig? (von der Scheinwerferreinigungsanlage mal abgesehen)

Ein Widerspruch in sich, nicht wahr?? ;)

Zur Frage: Nein, nicht zulässig. Man benötigt noch die automatische Leuchtweitenregulierung.

Und soweit ich weiß kann man nur Autos legal umrüsten, die es original mit Xenon gab.

BTT: Die müssten generell mehr Blender rausziehen, nicht nur die Xenon-Pfuscher.

PS: Mein Bi-Xenon ist auch Original :D :p

Gruß

JO

am 16. Oktober 2009 um 21:01

also ich finde das auch richtig so!

Wenn schon Xenon dann auch richitg nachgerüstet mit Waschanlage und ganz wichtig Niveauregulierung.

Eigentlich sollte die Rennleitung sowieso mehr Kontrollen wegen Licht machen.

Wenn mir manche entgegen kommen, würde ich am liebsten gleich "gegenblenden".

Aber am schlimmsten sind die die mit Fernlicht durch die Gegend fahren und es nicht mal mitbekommen!

Zitat:

Original geschrieben von yc2003

Jetzt mal aus reinem Interesse (nein, ich hab nich umgerüstet, hatte Xenon schon von Anfang an drin :P)... wie sieht das denn bei den Leuten aus, die auf Xenon umgerüstet haben, jedoch mit Originalteilen (die auch so in anderen Fahrzeugen des gleichen Modells verbaut werden)...

Ist sowas dann zulässig? (von der Scheinwerferreinigungsanlage mal abgesehen)

Wenn eine Automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage verbaut ist, kann man in jedem Fahrzeug Xenon nachrüsten. Dies geht mit Originalteilen, welche schon für das entsprechende Fahrzeug schon eine Betriebserlaubniss vorliegt,

Bei nachrüstungen von z.B. einen Golf 3 mit originalen Halogenscheinwerfer, ist zusätzlich ein lichttechnisches Gutachten erfolderlich, da der Scheinwerfer nicht für Xenon-Brenner entwickelt wurde. Aber ein lichttechnisches Gutachten ist nicht gerade Preiswert. Dies übersteigt u.U. auch den Wert einer solchen alten Kiste.

Also lässt sich lässt sich jedes Fahrzeug mit Xenon nachrüsten, sofern das Lichtbild ein lichttechnisches Gutachten zulässt. Es ist nur eine Preisfrage.

MfG

W!ldsau

Zitat:

Original geschrieben von yc2003

Jetzt mal aus reinem Interesse (nein, ich hab nich umgerüstet, hatte Xenon schon von Anfang an drin :P)... wie sieht das denn bei den Leuten aus, die auf Xenon umgerüstet haben, jedoch mit Originalteilen (die auch so in anderen Fahrzeugen des gleichen Modells verbaut werden)...

Ist sowas dann zulässig? (von der Scheinwerferreinigungsanlage mal abgesehen)

Hallo!

klar ist das zulässig. Bestes Beispiel ist der Corsa C. Ab Facelift, also 2003 gab es da Xenon. Man kann aber auch an einen 2000er Corsa C die passenden Scheinwerfer, Sensoren und die SWRA einbauen. Kostet so um die 500-1000 €, je nach dem wo man die Teile besorgt. Dann zum TÜV und eintragen lassen. Die größten Knackpunkte bei Xenon sind die Scheinwerfer und die automatischen Leuchweitenregulierungssensoren. Diese müssen von diesen Modell sein, wo man Xenon nachrüsten will. Die Schweinwerferreinigugnsanlage kann man im prinzip von jedem Wagen übernehmen. Hauptsache die Anlage funktioniert. Dagegen gab es im Corsa B oder A nie Xenon von Opel also geht das auch nicht bei diesen Modellen.

Außerdem darf man ja auch einen Insignia auf 16 Zoll Stahl kaufen und dann bei 3 2 1 günstig die 20 Zöller schießen. Tacho beim FOH anpassen udn fahren :D. Denn alle originalteile besitzen eine ABE von Haus aus. somit erfüllen diese Teile alle Regeln, sonst dürfeten die Hersteller so was gar nciht serienmäßig verkaufen.

Ich persönlich habe kein Xenon im Corsa B, dafür aber heute (!) die SWRA nachgerüstet. Die Düsen sind vom Vectra C. Wird da kein TÜVler was egen sagen.

Gruß

Micha

Hi

 

Mir selber sind noch keine Fahrzeuge mit nachgerüstetem Xenon aufgefallen. Wird wohl eher in Ballungsgebieten der Fall sein wo man sich übertrumpfen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Vaterx25xe

Hallo ihr.

Bei uns führen die Grünen eine Xenon Razzia durch.

Hm, ist mir noch gar nicht zu Ohren gekommen, dabei hab ich erst gestern mit meinem Bekannten gesprochen der das von Berufswegen doch wissen müsste.

Finde ich gut das verstärkt kontrolliert wird.

Denn jetzt beginnt ohnehin wieder die Zeit der Blender:

Morgens im Dunkeln zur Firma, abends im Dunkeln nach Haus, die Fahrbahn ist immer schön nass und reflektiert alles um so stärker.

Heute morgen tränten mir die Augen, weil mein Vordermann (oder -Frau?) seine Nebelschlussleuchte nicht aus machen wollte.

Wie ich so etwas hasse...

wundert mich persönlich eher weniger das die das kontrollieren......zum einen ists ne recht gute einnahmequelle für die bußgeldstellen.......zum anderen merkt man in letzter zeit (auch hier bei mt) das die nachfrage nach den hid-kits sprunghaft angestiegen ist......

Aber am schlimmsten sind die die mit Fernlicht durch die Gegend fahren und es nicht mal mitbekommen!

@King Corsa weil die damit beschäftigt sind sich zu wundern warum die so gut sehen!

:D

am 17. Oktober 2009 um 7:04

Alles ict die Frage der Lichtweiteeinstellung. Soweit man die richtig einstellt blendet das niemanden. Es sei denn das Auto hat sehr hartes Fahrwerk und hüpft zu stark.

Eigentlich sind das Problem nur die Umrüstsätze die in normale Scheinwerfer verbaut (gebastelt) werden,

wenn orginal Xenon scheinwerfer und Steuermodule vom Modell verwendet werden würde ich persönlich keinen Halles machen wg fehlender Scheinwerferreinigung + automatischer Leuchtweitenregulierung (ist natürlich auch nicht zulässig aber wenigstens was vernünftiges).

Auch glaub ich nicht das nur nach Xenonumbauten geschaut wird sondern generell auf die Lichttechnische Einrichtung.

Kommen nicht zum Quartalsanfang die Polizeischüler zu ihren Einsatzdienststellen?

Wurde auch mal Zeit das Sie denen an den Kragen gehen!

Deine Antwort
Ähnliche Themen