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Xenon Scheinwerfer mit H7 (Halogen)

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 2. Januar 2015 um 8:16

Hallo,

da es ein sehr großer Aufwand ist die Xenon Scheinwerfer (inkl. ALWR, Scheinwerferreinigungsanlage, Steuergerät....alles was man so laut Gesetz haben muss) in den A6 4G einzubauen ist, dachte ich mir ob evtl. eine Möglichkeit besteht einfach die Xenon Scheinwerfer einzubauen ohne Xenon-Licht, so dass ich stattdessen eine ganz normale H7 Birne in einem Xenon Scheinwerfer habe. Hier wäre mir eigentlich nur wichtig dass ich das LED als TFL nutzen kann (Xenon Licht als Abblendelicht ist mir hier nicht so wichtig, darauf könnte ich verzichten)

Auf mehreren Internetseiten (wie z.B. Dectane - s.Link:

https://www.dectane.de/.../...fer-AUDI-A6-4F-04-07-chrom-SWA13LGX.html

habe ich gesehen dass es mittlerweile so etwas gibt, allerdings nur für den A6 4F?

Könnte man einfach die Original Xenon Scheinwerfer vom A6 4G nehmen und in die H7 Birnen einbauen?

Kann mir jemand weiterhelfen? Ich hoffe ihr habt eine Vorstellung was ich gemeint habe?!

Vielen Dank im Voraus

LG,

smalltalk

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@smalltalk schrieb am 2. Januar 2015 um 10:57:26 Uhr:

Zitat:

@derSentinel schrieb am 2. Januar 2015 um 10:53:05 Uhr:

Nein- es bleibt verboten !

Xenonscheinwerfer sind für Xenon Brenner PUNKT

hmm, ok... ich werde nochmal nachhaken. Ganz zufrieden bin ich nicht, denn es gibt ja Xenon-Look Scheinwerfer die laut StVZO zugelassen sind.

Mehr sind die aber nicht... mehr "Schein"- als sein !

Nimm Geld in die Hand und rüste ordentlich um... Du wirst es nicht bedauern- Xenon Licht bleibt Xenon Licht !

Für Dich nochmal zur Erinnerung aus dem BMW Forum: http://www.motor-talk.de/.../...en-led-sind-diese-ok-t4799823.html?... ;)

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Kurz, knapp und schmerzlos NEIN

 

Edit:

Kurz gegoogelt

"Für alle lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen gilt: Die Art der Lichtquelle (z. B. Glühlampe, Halogenlampe, Xenonlampe, LED) ist immer Bestandteil der Typ-Zulassung eines Scheinwerfers. Daraus folgt:

Die Gasentladungslampen dürfen nur in dafür typgeprüften und zugelassenen Scheinwerfern verwendet bzw. eingesetzt werden.

Das Bestücken eines Halogen-Scheinwerfers mit Gasentladungslampen (z. B. D2S, D2R) durch Retrofit-Sets ist unzulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit ebenso zum Verlust des Versicherungsschutzes.[9]

Aus den oben genannten Gründen ist ausschließlich die Nachrüstung von bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig, die nach ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Zusätzlich sind die oben aufgeführten „Vorschriften für den Einbau in Kraftfahrzeugen“ zu beachten. Die StVZO spielt bei Fahrzeugen, die nach EG zugelassen sind, keine maßgebliche Rolle, allerdings sind die im Anhang zur StVZO genannten Richtlinien maßgeblich"

Themenstarteram 2. Januar 2015 um 8:48

Zitat:

@Sucre79 schrieb am 2. Januar 2015 um 09:33:01 Uhr:

Kurz, knapp und schmerzlos NEIN

 

Edit:

Kurz gegoogelt

"Für alle lichttechnischen Einrichtungen an Kraftfahrzeugen gilt: Die Art der Lichtquelle (z. B. Glühlampe, Halogenlampe, Xenonlampe, LED) ist immer Bestandteil der Typ-Zulassung eines Scheinwerfers. Daraus folgt:

Die Gasentladungslampen dürfen nur in dafür typgeprüften und zugelassenen Scheinwerfern verwendet bzw. eingesetzt werden.

Das Bestücken eines Halogen-Scheinwerfers mit Gasentladungslampen (z. B. D2S, D2R) durch Retrofit-Sets ist unzulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit ebenso zum Verlust des Versicherungsschutzes.[9]

Aus den oben genannten Gründen ist ausschließlich die Nachrüstung von bauartgenehmigten Scheinwerfern zulässig, die nach ECE-Regelung 98 genehmigt wurden. Zusätzlich sind die oben aufgeführten „Vorschriften für den Einbau in Kraftfahrzeugen“ zu beachten. Die StVZO spielt bei Fahrzeugen, die nach EG zugelassen sind, keine maßgebliche Rolle, allerdings sind die im Anhang zur StVZO genannten Richtlinien maßgeblich"

Also, ich glaube du hast da etwas verwechselt.... ich möchte nicht in die Halogen-Scheinwerfer Xenon-Licht einbauen, sondern in die Xenon-Scheinwerfer Halogen-Licht einbauen... Es gibt ja viele Xenon-Look Scheinwerfer die eine normale H7 Birne haben, es geht hier mehr um die Optik...

LG,

smalltalk

Themenstarteram 2. Januar 2015 um 9:04

Was für eine Xenonlampe hat der A6 4G eigentlich? D2S? Das Problem könnte man auch vielleicht klären wenn es eine Halogen D2S Lampe gäbe???

EDIT:

Hier habe ich etwas gefunden: D2S Halogen Lampe

http://www.voelkner.de/.../...rlampe-Xenarc-Cool-Blue-D2s-Intense.html

Das ganze gab es schon in den 80ern in Form von DE-scheinwerfern. Prinzipiell eine Streulinse, die dem Licht einer Halogenlampe eine Hell/Dunkel-Grenze verpasst. Allerdings mit einer H1-Lampe und nicht mit einer H7. Fernlicht wurde separat zugeschaltet. Einen Xenon-Scheinwerfer derart umzubauen wird wird wegen fehlender Bauartzulassung nicht möglich sein. Wenn Du LED-Tagfahrlicht möchtest, dann wird Dir wohl nichts anderes übrig bleiben als durch Zubehörteile nachzurüsten oder auf Xenon umzubauen. - Allerdings brauchst Du dann auch eine Scheinwerferreinigungsanlage. Zu DE noch einmal ein Link:

http://www.kfz-tech.de/DE-Scheinwerfer.htm

Gruss

Themenstarteram 2. Januar 2015 um 9:21

Na ja, habe auch eben gegoogelt, der A6 4G hat eine D3S Lampe... doch keine D2S ....

und D3S kann ich als Halogen nicht finden.

Du darfst eine Halogen Lampe nicht in einen Xenonscheinwerfer einbauen !!

Es ist verboten !!

Der Reflekor ist genau auf den Einbauort (Lage, Tiefe usw) des Xenonbrenners ausgerichtet. die Glühlampe ist kürzer und sitzt somit nicht im errechneten "Mittelpunkt" des Reflektors !!

Du hättest keine vernüftiges Licht, wie im normalen Halogenscheinwerfer und der Umbau ist VERBOTEN !

Zulassungen für An/Einbauteile sind immer nur gültig für die damit getesteten Komponenten !

Themenstarteram 2. Januar 2015 um 9:44

Zitat:

@derSentinel schrieb am 2. Januar 2015 um 10:40:30 Uhr:

Du darfst eine Halogen Lampe nicht in einen Xenonscheinwerfer einbauen !!

Es ist verboten !!

Der Reflekor ist genau auf den Einbauort (Lage, Tiefe usw) des Xenonbrenners ausgerichtet. die Glühlampe ist kürzer und sitzt somit nicht im errechneten "Mittelpunkt" des Reflektors !!

Du hättest keine vernüftiges Licht, wie im normalen Halogenscheinwerfer und der Umbau ist VERBOTEN !

Zulassungen für An/Einbauteile sind immer nur gültig für die damit getesteten Komponenten !

Danke für deinen Beitrag,

aber könnte man nicht eine D3S Halogen Lampe verwenden? klar wenn es eine nur geben würde.

D2S als Halogen kann man ja kaufen, dann wäre das Problem eigentlich gelöst da die Glühlampe nicht kürzer wäre?

Gruß

Nein- es bleibt verboten !

Xenonscheinwerfer sind für Xenon Brenner PUNKT

Themenstarteram 2. Januar 2015 um 9:57

Zitat:

@derSentinel schrieb am 2. Januar 2015 um 10:53:05 Uhr:

Nein- es bleibt verboten !

Xenonscheinwerfer sind für Xenon Brenner PUNKT

hmm, ok... ich werde nochmal nachhaken. Ganz zufrieden bin ich nicht, denn es gibt ja Xenon-Look Scheinwerfer die laut StVZO zugelassen sind.

Zitat:

@smalltalk schrieb am 2. Januar 2015 um 10:57:26 Uhr:

Zitat:

@derSentinel schrieb am 2. Januar 2015 um 10:53:05 Uhr:

Nein- es bleibt verboten !

Xenonscheinwerfer sind für Xenon Brenner PUNKT

hmm, ok... ich werde nochmal nachhaken. Ganz zufrieden bin ich nicht, denn es gibt ja Xenon-Look Scheinwerfer die laut StVZO zugelassen sind.

Mehr sind die aber nicht... mehr "Schein"- als sein !

Nimm Geld in die Hand und rüste ordentlich um... Du wirst es nicht bedauern- Xenon Licht bleibt Xenon Licht !

Für Dich nochmal zur Erinnerung aus dem BMW Forum: http://www.motor-talk.de/.../...en-led-sind-diese-ok-t4799823.html?... ;)

Themenstarteram 2. Januar 2015 um 10:25

ja, ja, ein alter Beitrag :)

damals ging es wieder um Xenon, haha

Zitat:

@derSentinel schrieb am 2. Januar 2015 um 11:05:42 Uhr:

Zitat:

@smalltalk schrieb am 2. Januar 2015 um 10:57:26 Uhr:

 

hmm, ok... ich werde nochmal nachhaken. Ganz zufrieden bin ich nicht, denn es gibt ja Xenon-Look Scheinwerfer die laut StVZO zugelassen sind.

Mehr sind die aber nicht... mehr "Schein"- als sein !

Nimm Geld in die Hand und rüste ordentlich um... Du wirst es nicht bedauern- Xenon Licht bleibt Xenon Licht !

Für Dich nochmal zur Erinnerung aus dem BMW Forum: http://www.motor-talk.de/.../...en-led-sind-diese-ok-t4799823.html?... ;)

Da das Ganze, wie der FP richtig schreibt, verboten ist, wird es hier bei MT auch keine Hilfestellung zu dem Thema geben.

Hier wird daher geschlossen.

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